**Allgemein** In diesem Datensatz werden unterschiedliche Straßenlärmwerte bereitgestellt. Die Daten werden im Rahmen des [ODALA-Förderprojektes](https://odalaproject.eu/) bereitgestellt. **Datenmodell** Die Daten können unterschiedliche Sensortypen und -hersteller umfassen. Um die Daten zu harmonisieren, werden diese in ein einheitliches Datenmodell zusammengefasst. Nicht jeder Sensor misst alle angegebenen Werte. Die Daten sind im Datenmodell "NoiseLevelObserved" bereitgestellt. https://gitlab.com/hopu-smart-cities/fiware/datamodels/-/blob/master/noise/datamodel-ngsi-ld.json Dieses baut auf dem Smart Data Model "NoiseLevelObserved" auf: https://github.com/smart-data-models/dataModel.Environment/blob/master/NoiseLevelObserved/doc/spec.md **Gemessene und berechnete Werte** * LA1 (Schallpegel welcher in 1% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA10 (Schallpegel welcher in 10% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA50 (Schallpegel welcher in 50% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA90 (Schallpegel welcher in 90% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA99 (Schallpegel welcher in 99% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LAeq (äquivalenter Dauerschallpegel) * LAmax (maximal gemessener Pegel) * LAmin (minimal gemessener Pegel)
**Allgemein** In diesem Datensatz werden unterschiedliche Straßenlärmwerte bereitgestellt. Die Daten werden im Rahmen des [ODALA-Förderprojektes](https://odalaproject.eu/) bereitgestellt. **Datenmodell** Die Daten können unterschiedliche Sensortypen und -hersteller umfassen. Um die Daten zu harmonisieren, werden diese in ein einheitliches Datenmodell zusammengefasst. Nicht jeder Sensor misst alle angegebenen Werte. Die Daten sind im Datenmodell "NoiseLevelObserved" bereitgestellt. https://gitlab.com/hopu-smart-cities/fiware/datamodels/-/blob/master/noise/datamodel-ngsi-ld.json Dieses baut auf dem Smart Data Model "NoiseLevelObserved" auf: https://github.com/smart-data-models/dataModel.Environment/blob/master/NoiseLevelObserved/doc/spec.md **Gemessene und berechnete Werte** * LA1 (Schallpegel welcher in 1% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA10 (Schallpegel welcher in 10% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA50 (Schallpegel welcher in 50% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA90 (Schallpegel welcher in 90% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA99 (Schallpegel welcher in 99% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LAeq (äquivalenter Dauerschallpegel) * LAmax (maximal gemessener Pegel) * LAmin (minimal gemessener Pegel)
Auch regelkonforme Neufahrzeuge erweisen sich im Praxis-Test als viel zu laut Die erst vor Kurzem überarbeiteten, internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz sind nicht geeignet, extreme Lärmemissionen im Straßenverkehr zu unterbinden. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Umweltbundesamtes (UBA). Verschiedene fabrikneue Motorräder und Sportwagen, die die Zulassungsvorschriften einhielten, waren bei den Messungen außerhalb des Typprüfbereichs der Zulassung um 20 dB und mehr lauter als beim Betriebszustand, der für die Typprüfung maßgeblich ist. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Die Hersteller von Motorrädern und Autos müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Fahrzeuge so leise zu bauen, wie es der Stand der Technik zulässt. Unnötiger Lärm ab Werk ist auf der Straße nicht akzeptabel und belastet Gesundheit und Nerven aller.“ Während das Gros der Neufahrzeuge auf Deutschlands Straßen akustisch unauffällig ist, sorgt ein wachsendes Segment vermeintlich sportlicher Fahrzeuge regelmäßig für Unmut. Diese Fahrzeuge, vornehmlich Motorräder und Sportwagen, stechen aus dem Hintergrundrauschen des fließenden Verkehrs heraus und dominieren die lokale Geräuschkulisse. Was für die Fahrer toller Sound ist, wird von Anwohnerinnen und Anwohnern oft als unerträglicher Lärm wahrgenommen, der nicht nur nervt, sondern auch krank machen kann. Nachdem die internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz in den letzten Jahren novelliert wurden, hat das UBA in einem Messprogramm überprüft, ob die neuen Vorschriften extreme Lärmemissionen unterbinden. Untersucht wurden drei Motorräder und drei Pkw, die für vermeintlich sportlichen Sound bekannt sind. Die Fahrzeuge wurden sowohl unter den gesetzlichen Typprüfbedingungen als auch unter „worst case“-Bedingungen in der Praxis außerhalb des in der Typprüfung überwachten Bereichs untersucht. Dabei stellte sich heraus: Mit Hilfe von Klappen und zum Teil auch Lautsprechern im Abgasstrang gelingt den Sounddesignern der Hersteller offensichtlich der Spagat, einerseits unter Typprüfbedingungen den Geräuschgrenzwert einzuhalten und andererseits außerhalb des Kontrollbereichs der Typprüfung den Kundenwunsch nach bestimmtem Sound im Straßenraum zu bedienen. „Der Lärmschutz und die Nöte lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger kommen dabei unter die Räder“, sagte UBA-Präsident Messner. Das UBA schlägt daher vor, dass die Typprüfvorschriften um einen Geräuschdeckel erweitert werden, der die Geräusche im gesamten Kennfeld des Fahrzeugs begrenzt. Denn mit der bisherigen Fokussierung des Prüfverfahrens auf innerörtliche Fahrbedingungen können die besonders lauten Lärmemissionen nicht wirksam unterbunden werden, wie die Messungen zeigen.
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) esondert ermittelt. Die Verwendung der standarisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.
Das Projekt "Noise immission from wind turbines" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Windenergie-Institut durchgeführt. General Information/Objectives: The project will improve the precision of statements on noise from wind turbines. A method for measurement of noise immission (the subjective perception of noise) is developed; an existing prediction method for sound propagation is validated, adjusted and programmed, and knowledge on uncertainty upon noise emission from wind turbines is gained. The project has five major areas: 1. Test methods for reducing wind-induced noise in the measuring microphone, which is the main obstacle for noise immission measurements. 2. Validation of propagation model for wind turbine noise. At seven different sites propagation of wind turbine noise is measured, and results are compared to the existing propagation model. 3. Round Robin test of noise emission. Five partners measure the noise emission from the same wind turbine. 4. Investigation of uncertainty components in emission measurements. The results are summarized with results from JOU2-CT90-0124 and the Round Robin test to give a comprehensive description of uncertainty upon noise emission. 5. Acceptability of wind turbine noise is investigated in a pilot study based on listening tests. Technical Approach: The nine partners including four European test stations for wind turbines will undertake the field measurements identified above. - After the methods for wind noise reduction have been tested, the most suited method is selected for the propagation measurements. The applicability of the methods for general use is evaluated, and the outlines of a measurement method for noise immission are drawn in cooperation with the IEA group of experts. - After the propagation measurements have been completed and related research on models for sound propagation has been carried through, the necessary adjustments of the existing calculation model will be decided. - After the Round Robin tests and the investigations about uncertainty components, the results about uncertainty on emission measurements will be compared with the corresponding results from the previous project. Expected Achievements and Exploitation. The project will result in: - A practical method for measuring wind turbine noise in strong wind, suitable for standardization. - A validated propagation model for wind turbine noise, programmed for use on PC. - A thorough description of uncertainty on noise emission measurements on wind turbines, giving relevant information for e.g. interpretation of manufacturers' guaranteed noise data. - A pilot study on subjective acceptance of wind turbine noise. Prime Contractor: Delta Danish Electronics, Light and Acoustics, Acoustics and Vibrations; Lungby; Denmark.
Das Projekt "Stuk Plus - Messung des Ramm- und Betriebsschalls in weiteren Abständen zum Testfeld Alpha ventus und Verarbeitung anhand eines Modells" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Teilvorhaben geräuscharme Belieferung mit Obst und Gemüse (Teil 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DOEGO Fruchthandel und Import e.G. durchgeführt. Ziel des Verbundprojektes ist es die Entwicklung eines dienstleistungsbasierten Logistikkonzeptes für die geräuscharme Nachtlogistik zur Reduzierung der Lärmbelastung, der Verkehrsüberlastung und der Umweltverschmutzung in urbanen Gebieten und die Erprobung in Pilotversuchen. Das Ziel des Teilvorhabens 'Geräuscharme Belieferung mit Obst und Gemüse' liegt in der optimalen Tourenplanung unter Einhaltung vorgegebener kommunaler Restriktionen. Die DOEGO Fruchthandel und Import eG wird mit einer stetig steigenden Anzahl von Nachtanlieferbeschränkungen in urbanen Gebieten konfrontiert. Eine optimale Tourenplanung ist daher nicht möglich, was zur Folge hat, dass zusätzliche Ressourcen im Unternehmen aufgebaut werden müssen. Die Prozesse auf der letzten Meile werden ökonomisch sowie ökologisch nachhaltig ausgerichtet. Im nächsten Schritt wird ein Konzept zur geräuscharmen Belieferung mit speziellem Fokus auf die Tourenplanung entwickelt. Die Doego e.G. wird als verantwortliches Unternehmen Arbeiten des Arbeitspakets '3.0 Lösungen für technische Gestaltungsfelder' leisten, in dem Betriebsmittel und Ladungsträger technisch angepasst werden. Unter dem Arbeitspaket '5.0 Umsetzung in Modellregionen' werde die erstellten Konzepte in die Praxis umgesetzt. Die nächtliche Anlieferung in bewohnten Gebieten erfordert zur Genehmigung Lärmmessungen und -prognosen. Bereits in der ersten Phase wurden auf eigene Kosten Messungen mit den vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen an LKW und Lademitteln / Ladungsträgern vorgenommen. Entsprechend der Ergebnisse der ersten Lärmmessungen müssen nach ggf. erforderlicher Neukonfiguration nochmal Messungen vor Ort vorgenommen werden. Weiterhin müssen für die konkreten Filialen Geräuschprognosen und Bauakustische Berechnungen in Innenräumen durchgeführt werden, um sicher zu stellen, dass vor Ort Lärmgrenzwerte unterschritten werden.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünanlagen und Spielplätze die Grünanlagen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg und der Glienicker Park gehören dazu. Die Berliner Forstflächen sind ebenfalls relevant, um die Zahl der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder zu ermitteln. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind. Ebenso wird eine Vielzahl von baumbestandenen, kleineren „Pocketparks“ mit einer Flächengröße unterhalb von 5.000 m 2 in der Analyse, auch bei dieser Aktualisierung, nicht flächenmäßig eingerechnet. Die Anlagen stellen zwar zum Teil wichtige klimawirksame, stadtgliedernde Flächen, auch mit Bedeutung für die biologische Vielfalt dar, sie bieten aber in der Regel nicht genügend Raum für erholungstypische Nutzungen wie Bewegung und Spiel.Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Umweltbelastungen Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünanlagen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr. Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet ( Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, Ausgabe 2011 ). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünanlagen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist. Grünanlagen mit einer Größe über 1 ha wurden somit grundsätzlich als nutzbar eingestuft. Ermittlung der Einzugsbereiche Den einzelnen Grünanlagen werden Einzugsbereiche zugeordnet (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt). Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich. Dabei wird davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgt in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (zum Beispiel in Gatow, am Groß-Glienicker Weg oder am Krugpfuhl Buchholz), die bewohnten Blöcke dort werden ebenso als versorgt eingestuft und erhalten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Wert wird der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche pro Einwohner) in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), gering versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m 2 pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades werden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Freiflächenversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist. Quartierstypen nach Anteil an privatem und halböffentlichem Grün Bezogen auf die 16 Stadtstrukturtypen des Umweltatlas (vgl. Datengrundlage) ergibt sich dann die in (Abbildung 2) dargestellte Aufteilung der drei Kategorien auf die Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung sowie diejenigen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung und Industrie beziehungsweise mit sonstigen Nutzungen.
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