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WMS Tempo 30 nachts Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Tempo 30 nachts Hamburg

Der WFS (Web Featrue Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Tempo 30 nachts Hamburg

Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Sie finden die Strecken mit Tempo 30 nachts nun im Datensatz "Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Hamburg" im Layer Sonderregelungen zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

50 Jahre Schutz vor Lärm im UBA: Lärmschutz ist Gesundheitsschutz

Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“

Aktiver Lärmschutz spart Geld und Ärger

Verkehrslärm bleibt schwerwiegendes Umweltproblem Verkehr bleibt der stärkste Krachmacher. Das ergibt eine aktuelle Lärmumfrage des Umweltbundesamtes, an der sich 70.000 Menschen beteiligten. Am meisten stört demnach der Lärm vom Straßenverkehr und von Flugzeugen. "Der Schutz der Menschen vor Verkehrslärm ist in Deutschland noch nicht ausreichend gewährleistet. Zu viele Menschen leiden noch unter zu hohen Lärmwerten. Beim Lärmschutz liegt noch jede Menge Arbeit vor uns“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth aus Anlass des bevorstehenden Tages gegen den Lärm am 27.04.2011. Lärm erhöhe nachweislich das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland, verpflichtet die Kommunen seit 2005 Aktionspläne gegen Lärm zu erlassen. Die Ergebnisse der UBA-Umfrage belegen, wie notwendig das ist. Da Lärm jährlich Kosten in Milliardenhöhe für die Volkswirtschaft verursacht, kann durch Lärmminderung viel Geld gespart werden. Der Straßenverkehr ist weiterhin die Hauptursache für Lärmbelästigung in Deutschland. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen folgt der Luftverkehr. 45 % der Befragten geben an, sich durch startende und landende Flugzeuge stark beeinträchtig zu fühlen. Die dritte Verkehrslärmquelle, der Schienenverkehr, stört über 40 % der Befragten. Auch der Industrie- und Gewerbelärm spielt als Belästigungsursache in Deutschland eine Rolle. Lärm stört und belästigt; er kann aber auch krank machen: So zeigen epidemiologische Studien ein erhöhtes Herz-Kreislaufrisiko bei chronisch durch Straßenverkehrslärm belasteten Personengruppen. Es ist davon auszugehen, dass jährlich ca. 4.000 Herzinfarkt-Fälle durch Straßenverkehrslärm verursacht werden. Daher sind dringend weitere Maßnahmen zur Lärmminderung notwendig. Um die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu verringern, sollte die europäische Umgebungslärmrichtlinie umfangreicher als bisher angewendet werden. Der wichtigste Baustein dieser Richtlinie ist der Lärmaktionsplan. Dieser wird von den Kommunen erstellt und umfasst alle lärmmindernden Maßnahmen. Hierbei hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, konkrete Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen und zusammen mit Politik und Verwaltung die Umsetzung dieser Maßnahmen voranzutreiben. Die bereits vorhandenen Instrumente zum Lärmschutz müssen dafür noch stärker als bisher genutzt und weiterentwickelt werden. Doch wie kann der Straßenverkehrslärm sinken? Zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge: Durch Wahl eines lärmoptimierten Straßenbelags können Gemeinden selbst auf Straßen mit Tempo 50 die Lärmsituation um 2 bis 4 dB(A) verbessern.

Lärm: Nichts für kleine Kinderohren

Neue Broschüre für Dritt- und Viertklässler erschienen Ob Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck oder sogar Ohrgeräusche (Tinnitus) – Lärm kann Menschen krank machen und das schon im Kindesalter. Untersuchungen des Umweltbundesamtes hatten in der Vergangenheit gezeigt: Von rund 1.000 untersuchten Kindern wies jedes Achte eine Einschränkung der Hörfähigkeit auf. „Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass Kinder ihre akustische Umwelt weniger beeinflussen können als Erwachsene“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). „Deshalb sind sie teilweise Lärm ausgesetzt, ohne dagegen etwas unternehmen zu können.“, sagt die UBA-Präsidentin. In einer neuen Mitmach-Broschüre des UBA können sich Schülerinnen und Schüler der Klassen drei bis vier spielerisch mit dem Thema „Akustik und Lärm“ beschäftigen. Auf diese Weise werden sie für das Lärmproblem sensibilisiert. Die Broschüre kann kostenlos auf der Website des UBA heruntergeladen werden. In der neuen Broschüre für die dritten und vierten Schulklassen lernen die Kinder unter anderem, wie das menschliche Ohr aufgebaut ist, welche Funktionen es hat oder wie man sich gegenüber Gehörlosen richtig verhält. Zudem enthält das Arbeitsheft auch Bastelanleitungen, beispielsweise für ein Schnurtelefon oder ein Hör-Memory. Untersuchungen des ⁠ UBA ⁠ zeigen, dass Lärmbelastung oft bereits im Kindesalter beginnt. So wurden bei 1.048 untersuchten Kindern deutlich, dass von den Acht- bis Vierzehnjährigen jedes Achte eine auffällige Minderung der Hörfähigkeit aufweist. Ursachen können lautes Musikhören oder lautes Spielzeug sein. Zudem wohnt jedes sechste Kind an stark befahrenen Straßen. Bei fast zwei Dritteln von ihnen ist das Kinderzimmer zur Straße ausgerichtet. Bei diesen Kindern wurde im Mittel ein leicht erhöhter Blutdruck gemessen. Neben der notwendigen Minderung des Verkehrslärms kann auch jeder selbst zur Lärmminderung im Alltag beitragen. Doch was kann jeder Einzelne konkret tun? So hilft es, auf besonders lautes Spielzeug, wie Spielzeugpistolen ganz zu verzichten. Ebenso spannende, aber lärmarme Alternativen gibt es ja durchaus. „Jedem ist klar, dass man bei der Verwendung von Kopfhörern die Musik nicht mit voller Lautstärke hören sollte. Dezente Hinweise von Eltern und Erziehern können das aber durchaus regelmäßig in Erinnerung rufen.“, sagte Maria Krautzberger.

Girls’ Day – Zukunftstag für Mädchen 2008

Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau macht wieder mit Auch in diesem Jahr sind am 24. April, dem traditionellen Girls’ Day, besonders Mädchen ins Umweltbundesamt (UBA) eingeladen, interessante Umweltberufe kennen zu lernen. Mitarbeiterinnen des Amtes stellen Bau und Technik des Dienstgebäudes in Dessau-Roßlau vor, erproben mit den Mädchen Experimente zur Lärmwirkung und Lärmminderung, erläutern Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzung des Umweltschutzes und geben Einblicke in die Arbeit als Informationstechnikerin. Dabei erleben die jungen Besucherinnen, wie erfolgreich Frauen als Ingenieurin, Naturwissenschaftlerin oder Juristin sein können. Auch für Jungen gibt es ein Angebot: Sie spielen in zwei Mannschaften „Mannopoli”, ein unterhaltsames und erhellendes Ratespiel zu Berufsrollen, Berufs- und Lebensplanung, bei dem es nicht nur Erkenntnisse zu gewinnen gibt. Einen Tag lang können 40 Mädchen und 12 Jungen ab 14 Jahren die Arbeit des ⁠ UBA ⁠ vor Ort kennen lernen. Das UBA beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Themen wie ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutz, erneuerbaren Energien, Lärmminderung, Verkehrsbelastung, Umwelt und Gesundheit, Gewässerreinhaltung oder Umweltchemikalien. Dazu bekommen die Jungen und Mädchen Hinweise, auf welchen Ausbildungswegen qualifizierte Berufe im Umweltschutz zu erreichen sind. Mit dieser bundesweiten Aktion „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag” erhalten die Schülerinnen Einblicke in Berufsfelder, die Mädchen bei ihrer Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. Persönliche Gespräche mit Beschäftigten in Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen erweitern ihren Erfahrungs- und Orientierungshorizont und lenken das Interesse auch auf technische und naturwissenschaftliche Berufe. Darüber hinaus sollen Unternehmen und Organisationen erkennen, welches Personal sie sich zukünftig noch erschließen können. Die bundesweite Koordination des „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag” fördern das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unterstützt wird die Aktion durch die Initiative D21 e.V., einem Zusammenschluss von über 300 Unternehmen und Organisationen im IT-Sektor, den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Ansprechpartnerinnen: Christiana Jasper (0340/21 03 - 23 01) und Martha Höltes-Freier (0340/21 03 - 21 80). Dessau-Roßlau, 21.04.2008

Jeder fünfte Deutsche leidet unter Schienenlärm – das muss nicht sein

Kunststoffbremsen für leisere Güterzüge sind ein erster Schritt, weitere müssen folgen Das Umweltbundesamt (UBA) macht sich für Lärmschutz bei Güterzügen stark. Beispielsweise sollten die Räder und Bremsen der Züge künftig verkleidet werden, um Lärm direkt an der Quelle zu mindern. Leise Züge sollten zudem auch stärker als bisher finanziell belohnt werden, etwa über niedrigere Trassenpreise. UBA-Präsidentin Krautzberger: „Für den Klimaschutz ist wichtig, dass mehr Personen und Güter die Bahn nutzen. Eine stärkere Verlagerung auf die Bahn muss aber Hand in Hand gehen mit leiseren Zügen und Bahnstrecken. Der Lärm ist und bleibt die Achillesferse des Schienenverkehrs. Schienenverkehrslärm mindert die Lebensqualität von einem Fünftel der Deutschen. Das muss sich ändern.“ Der Koalitionsvertrag sieht eine Halbierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis 2020 vor. Alle Güterzüge werden hierzu von den Grauguss- auf leisere Kunststoffbremsen umgerüstet. Der Lärm wird so um bis zu 10 dB(A) reduziert. Gerade an hochbelasteten Bahnstrecken wird dies aber nicht ausreichen. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm, der flächendeckend auftritt, ist der Schienenverkehrslärm stärker auf einzelne Korridore konzentriert. Dort können je nach Zugart und -dichte sehr hohe, gesundheitsschädliche Lärmpegel vorkommen. Hinzu kommt, dass der besonders laute Schienengüterverkehr vor allem in der lärmsensiblen Nacht stattfindet. Eine neue Studie des ⁠ UBA ⁠ zum Schienengüterverkehrslärm zeigt, dass viele lärmmindernde Maßnahmen an Waggons, Loks und Schieneninfrastruktur noch nicht genutzt sind. So sollten bei neuen Waggons statt der Klotzbremsen Scheibenbremsen verbaut werden. Scheibenbremsen führen zu geringen Verschleiß der Radoberfläche und verhindern so die Entstehung von Flachstellen an den Rädern, die viel Lärm verursachen. Zusammen mit lärmgeminderten Rädern verursachen neue Güterwaggons mit Scheibenbremsen bis zu 6 dB(A) weniger Lärm als mit Kunststoffsohlen umgerüstete Wagen. Der Schienenverkehrslärm entsteht hauptsächlich durch den Kontakt von Rädern und Schiene. Deshalb sollten die bisher freilaufenden Räder mit Schallschutzschürzen verkleidet und niedrige Schallschutzwände unmittelbar neben den Gleisen errichtet werden. Diese Kombination dämmt die Ausbreitung des Lärms ein und ermöglicht eine Lärmminderung von bis zu 10 dB (A). Neben technischen Maßnahmen sind aber auch ökonomische Anreize nötig. Die Wirksamkeit des lärmabhängigen Trassenpreissystems ist bisher durch die geringe Spreizung begrenzt. Zukünftig wäre eine größere Spreizung des Zu- und Abschlages zwischen den lauten und leisen Güterzügen nötig, um Lärmminderungstechnologien stärker zu fördern. Das würde weitere Anreize schaffen, leise Züge zu kaufen und zu betreiben. Bisher ist der Einsatz des lärmabhängigen Trassenpreissystems nur bis 2020 möglich. Eine Verlängerung über 2020 ist aus Lärmschutzgründen aber zwingend notwendig. Die vom UBA veröffentlichte repräsentative Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“ zeigt, dass sich in Deutschland rund 54 % der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr, 21 % durch den Luftverkehr und 17 % der Befragten durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt fühlen. Für eine wirksame Minderung des Verkehrslärms sind daher die bestehenden Instrumente noch effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung einer Vielzahl von Einzelinstrumenten erreichen.

Zu viel Lärm: Jedes achte Kind weist auffällige Minderung der Hörfähigkeit auf

Tag gegen den Lärm 2015: Lärmschutz schon bei Kindern wichtig Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Flugverkehr: Jeder zweite Mensch in Deutschland fühlt sich durch Lärm gestört oder belästigt. Auch Kinder und Jugendliche leiden häufig unter Lärm – mit teils gravierenden Folgen: Lärm kann nicht nur ihre Sprachentwicklung, die Lesefähigkeit und mentale Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Oftmals berichten Jugendliche in Deutschland auch über tinnitusartige Ohrgeräusche nach starken Lärmbelastungen. Laut Umweltbundesamt (UBA) nimmt jedes achte Kind mindestens eine Tonfrequenz im Hörtest nicht richtig wahr. Die Ursachen sind unbekannt, häufig wird allerdings zu laute Musik – etwa über Kopfhörer dafür verantwortlich gemacht. Beim diesjährigen Tag gegen den Lärm unter dem Motto „Lärm – voll nervig!“ informieren das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA e. V.) vor allem Kinder und Jugendliche zu Lärm und seinen Folgen. Für Dritt- und Viertklässler hat das UBA eine neue Mitmach-Broschüre zum Thema „Akustik & Lärm“ im Angebot, die kostenlos erhältlich ist. In der neuen Broschüre lernen die Schülerinnen und Schüler unter anderem, wie das menschliche Ohr aufgebaut ist, welche Funktionen es hat oder wie man sich gegenüber Gehörlosen richtig verhält. Zudem enthält das Arbeitsheft auch Bastelanleitungen, beispielsweise für ein Schnurtelefon oder ein Hör-Memory. Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es ein ebenfalls kostenloses Begleitbuch zur Broschüre. Schon 2009 hatte das Umweltbundesamt nach Auswertung des Kinder-Umwelt-Survey von 2003 bis 2006 festgestellt: Die Lärmbelastung fängt im Kindesalter an. So gab in der „Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern“ jedes zwölfte der elf- bis 14-jährigen Kinder an, nachts durch Straßenverkehrslärm belästigt zu sein, tagsüber war dies jedes sechste. Jedes achte Kind (etwa 13 Prozent der acht- bis 14-jährigen teilnehmenden Kinder) nahm zudem mindestens eine der überprüften Tonfrequenzen auf einem Ohr nur bei erhöhter Schallintensität wahr. Der Hörverlust betrug hier mehr als 20 Dezibel (dB). 2,4 Prozent der Kinder hatten bei mindestens einer einzelnen Test-Frequenz sogar einen Hörverlust von 30 dB. Das ⁠ UBA ⁠ hatte im Rahmen der Studie zwischen 2003 und 2006 die Schadstoff- und Lärmbelastung von 1.790 Kindern zwischen drei und 14 Jahren aus 150 Orten in Deutschland untersucht. Eine wichtige Ursache für Hörschäden bei Kindern und Jugendlichen können laute Musik in Clubs, Diskotheken oder über Kopfhörer sein. Ohrgeräusche (vorübergehender Tinnitus) treten bei Kindern vor allem nach lauter Musik auf: von den acht- bis zehnjährigen klagten 6,3 Prozent, von den elf- bis 14-jährigen 11,1 Prozent darüber. Oft halten solche Ohrgeräusche sogar mehrere Stunden an. Kinder und Jugendliche sollten sich daher besonders vor Lärm schützen: Bei dauerhaft starkem Lärm helfen Ohrstöpsel. Kopfhörer zum Musik hören sollten besser nicht mit voller Lautstärke benutzt werden – und Musikanlagen möglichst auf Zimmerlautstärke eingestellt sein.

Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum

Lärm erhöht deutlich das Risiko für schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel Herz-Kreislauferkrankungen, aber auch Depressionen. Die von der EU und dem Bund beschlossene Verkehrswende zielt vor allem auf die Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Hierbei spielen Straßenbahnen vor allem im Nahverkehrsbereich eine große Rolle, da diese im Vergleich zur U-Bahn kostengünstiger sind und im Vergleich zu Nahverkehrsbussen bei den Nutzern eine höhere Akzeptanz erfahren und auch leistungsfähiger und bezogen auf Ihre Kapazität weniger Energie benötigen. Wenn nun aber im größeren Maße eine Verlagerung auf die Straßenbahnen stattfindet, muss dabei auch das Thema Lärmminderung bei Straßenbahnen stärker in den Fokus rücken. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Straßenbahnlinien oft nahe an bewohnten Bebauungen und im Straßenraum geführt werden. Diese Veröffentlichung zeigt Möglichkeiten auf, wie Straßenbahnen lärmarm und damit umweltverträglich und nachhaltig betrieben werden können und wer aus Sicht der Autor*innen den größten Handlungsspielraum besitzt, um Lärmminderungsmaßnahmen sinnvoll umzusetzen. Dazu werden die Handlungsspielräume der Akteur*innen eingeordnet und verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt, welche das Abrollgeräusch, das Kurvengeräusch und die Abstellgeräusche mindern. Neben diesen technischen Maßnahmen wurden auch betriebliche Maßnahmen diskutiert. Auch das Thema Lärmüberwachung wird umfangreich dargestellt und die Vorteile aufgezeigt. Zu den Vorteilen gehören zum Beispiel, dass die Betreiber oder Besteller in die Lage versetzt werden, einen guten akustischen Zustand der Fahrzeuge und des Netzes zu bewahren und auf der anderen Seite auch den Anwohnerinnen*Anwohnern den akustischen Zustand des Straßenbahnsystems nachvollziehbar aufzuzeigen und somit Widerständen zu begegnen. Die Lärmschutzmaßnahmen wurden auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Damit werden die Straßenbahnbetreiber und Verkehrsleistungsbesteller in die Lage versetzt, ein Straßenbahnsystem zu betreiben, das neben seiner sehr guten CO 2 -Bilanz auch eine sehr gute Lärmbilanz aufweist. Veröffentlicht in Texte | 115/2021.

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