Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) aus Industrie und Gewerbe (nur Betriebe, die unter die IED-Richtlinie fallen) des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Flugplätzen (Flughafen, Hubschrauberlandeplatz) des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Hauptverkehrsstraßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Bundesschienenwegen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Schienenwege des Bundes liegt beim Eisenbahn Bundesamt, für die Kartierung der weiteren Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG zuständig. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an kommunalen Schienenwegen (DSW21 und Dortmunder Eisenbahn) des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm aus Industrie und Gewerbe (nur Betriebe, die unter die IED-Richtlinie fallen) des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LNight (Nachtlärmindex) an Flugplätzen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LNight (Nachtlärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
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