Aufstellen eines Verkehrslaermkatasters fuer den Bereich der Stadt Bremerhaven als Grundlage fuer die Laermsanierung. - Verkehrszaehlungen, Laermmessungen, Berechnungen. Es liegen verschiedene Angebote vor, der Auftrag wird jedoch erst Anfang 1982 vergeben.
Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.
Das Projekt verfolgt drei Ziele: 1. Verbesserung des Laermberechnungsmodells durch die Beruecksichtigung des Einflusses des Fahrbahnbelags auf die Laermentwicklung 2. Aufarbeiten von Kriterien fuer die Wahl von weniger laermigen Belaegen, die als Sanierungsmassnahmen verwendet werden koennen. 3. Aufarbeiten von Grundlagen fuer die Entwicklung von laermarmen Belaegen.
ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 31.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00062-BAB_9…
ID: 920 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des vorliegenden Antrages ist der Bau von Lärmschutzwänden in zwei Abschnitten innerhalb der Stadt München in den Stadtteilen Pasing und Obermenzing Ort des Vorhabens: Landeshauptstadt München Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 23.02.2021 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Netz AG Richelstraße 3 80634 München Deutschland Organisationseinheit: I.NI-W-L-M Dokument Dokument Bekanntmachung mit näheren Angaben über Einsicht der Planunterlagen
Lärmschutzmaßnahmen in der Lärmvorsorge oder Lärmsanierung werden derzeit von den verschiedenen Verkehrsträgern getrennt voneinander betrachtet. Bei diesen Verkehrsträgern handelt es sich um den Schienenverkehr, den Straßenverkehr, den Luftverkehr und die Schifffahrt. Eine getrennte Betrachtung der Lärmsituation ist in der Regel ausreichend. Jedoch gibt es sogenannte Bündelungslagen oder Knotenpunkte, an denen zwei oder mehr Verkehrsträger zur Lärmbelastung beitragen. Für solche Fälle gibt es keine Vorschriften und Verfahrensweisen um eine gemeinsame Lösung zu erzielen. Ziel des Themenschwerpukts 'Minderungsmöglichkeiten von verkehrsbedingten Geräuschemissionen und Lärmimmissionen in Luft' im Themenfeld 2 ist eine verkehrsträgerübergreifende Zusammenführung der Schallimmissionsbelastung in solchen komplexen Situationen. Hierfür müssen Bewertungsmaßstäbe erarbeitet werden, die eine Auslösung von adäquaten Maßnahmen nach sich ziehen. Ziel ist es, ein Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der Lösungen für verschiedene Szenarien aufzeigt. Zur Steigerung der Akzeptanz sollen auch Möglichkeiten zur Einbeziehung Betroffener gefunden werden.
ID: 569 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: "Erneuerung dreier Eisenbahnüberführungen (Merseburger Straße und Weizenweg), Baumaßnahmen am Oberbau und Ausbau des Haltepunktes Rosengarten (Komplexmaßnahme Halle-Rosengarten)" in den Gemarkungen Halle, Ammendorf und Wörmlitz in der Stadt Halle (Saale) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das als „Komplexmaßnahme Halle-Rosengarten“ bezeichnete Vorhaben liegt im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Der Bereich der Baumaßnahmen umfasst folgende Strecken: - Strecke 6051 Halle-Wörmlitz – Abzw Halle Saalebrücken km 0,163 – km 1,155 - Strecke 6343 Halle (Saale) Hbf – Hann Münden km 2,336 – km 5,725 - Strecke 6350 Halle (Saale) Gbf – Abzw Halle Kasseler Bahn km 4,150 – km 4,564 - Strecke 6353 Abzw Halle Kasseler Bahn – Halle-Ammendorf km 4,750 – km 5,452 - Strecke 6354 Halle (Saale)-Wörmlitz West Abzw – Halle-Ammendorf km 0,000 – km 2,722 Vorgesehen sind verschiedene Teilprojekte: - Änderung der Gleisanlagen der Strecke 6343 (Oberbau, Tiefbau, Entwässerung), - Änderung der Gleisanlagen der Strecke 6354 (Oberbau), - Änderungen an der Eisenbahnüberführung Merseburger Straße km 3,91 der Strecke 6343 (Konstruktion, Gesamtstützweite, Breite zwischen den Geländern), - Änderungen an der Eisenbahnüberführung im Weizenweg km 4,53 der Strecke 6343 (Konstruktion, lichte Weite, lichte Höhe), - Änderungen an der Eisenbahnüberführung Merseburger Straße km 1,66 der Strecke 6354 (Konstruktion, lichte Weite), - Änderungen an der Verkehrsstation Haltepunkt Halle-Rosengarten (Bahnsteiglänge, Zuwegungen), - Änderungen an der bahntechnischen Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Anlagen der Telekommunikation, Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom, Kabelgefäßsystem), - Änderung von Straßenverkehrsanlagen in der Merseburger Straße (Geh-/Radweg), - landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, - temporäre Maßnahmen (Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, Verbauten, Kabelhilfsbrücken, Anlagen der Halleschen Verkehrs-AG), - Neubau Lärmschutzwand südlich der Strecke 6354 als Maßnahme der „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ Für die Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Halle, Ammendorf und Wörmlitz beansprucht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 19.12.2017 Datum der Entscheidung: 26.06.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Halle) Ernst-Kamieth-Straße 5 06112 Halle Deutschland Telefonnummer: Frau Jenny Freitag (0345/6783-120) E-Mailadresse der Kontaktperson: FreitagJ@eba.bund.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt Referat 308 Planfeststellungsverfahren Frau Grit Solf Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Anhörungsbehörde: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Grit Solf Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Deutschland https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ 0345 514-3812 grit.solf@lvwa.sachsen-anhalt.de Zuständige Abteilung der Behörde: Referat 308 - Planfeststellung Vorhabenträger DB Netz AG Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Stadt Halle (Saale) Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Halle (Saale) _ _ Hansering 15 Technisches Rathaus, 5. Obergeschoss 06108 Halle (Saale) Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 11.11.2019 Enddatum der Auslegung 10.12.2019 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.01.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.11.2019 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/planfestste… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss
Die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie haben gezeigt, dass eine nachhaltige Lärmminderungsplanung nur durch eine bessere Vernetzung von Planungsebenen möglich ist. Besonders an Eisenbahnstrecken hat sich die Lärmaktionsplanung aufgrund der sehr problematischen Zuständigkeitsregelungen bislang als schwierig bis weitgehend wirkungslos erwiesen. Die Zuständigkeit für die Aufstellung der Aktionspläne liegt bei den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden; für Maßnahmen ist jedoch die Deutsche Bahn AG zuständig, die auch das Lärmsanierungsprogramm durchführt. Es ist daher von essentieller Bedeutung, die Planungsebenen stärker zu vernetzen. Dazu ist die Aufarbeitung, Darstellung und Beurteilung der heutigen Vorgehensweisen bei der Aktionsplanung in den verschiedenen Planungsebenen notwendig. Hierzu sind zunächst die gängigen Vorgehensweisen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen zu analysieren. Darauf aufbauend sollen detaillierte Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Dabei ist auch darzustellen, wie der Lärmschutz in den Ebenen stärker berücksichtigt werden kann und wie Synergien zu anderen Planungen, wie der Lärmsanierung und Lärmvorsorge an Schienenwegen, hergestellt werden können. Insbesondere im Bahnbereich soll auch untersucht werden, ob und wie eine bessere Lärmaktionsplanung beispielsweise durch einen bundesweiten Plan von Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn AG, der gut vernetzt ist mit lokalen Plänen der Gemeinden, erfolgen kann.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II -Lärmsanierung an Kommunalstraßen- wurden und werden unterschiedliche lärmarme Beläge an Lärmbrennpunkten eingebaut. An ausgewählten Belägen soll deren akustische Wirksamkeit meßtechnisch erfasst werden. Erfasst werden sollen auch Einbauparameter sowie Kosten. Die Auswertung der Messungen soll den Wissensstand über lärmarme Beläge vertiefen und Erkenntnisse über Optimierungsmöglichkeiten sowie Fehlervermeidung beim Einbau und der Zusammensetzung dieser Beläge liefern. Die Ergebnisse sollen dem umweltfachlichen Personal aber auch den Straßenbaubehörden einschließlich den Kommunen als wichtige Fachinformation zur Verfügung gestellt werden.
Der vorliegende Bericht zum Forschungsvorhaben "Gesamtlärmbewertung - Umsetzungskonzept und Planspiel" mit der Forschungskennzahl 3719 54 101 0 stellt einen Regelungsentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Lärmexpositionen vor, der damit erst mals auch eine verbindliche Gesamtlärmbewertung beinhaltet. Der vorgestellte Regelungsent wurf ist das Ergebnis einer umfassenden Diskussion mit Fachleuten im Rahmen eines Fachge sprächs, der Erprobung anhand eines Praxisbeispiels und schließlich der Erprobung der darin enthaltenen Lärmsanierung in einem umfangreichen Planspiel anhand einer fiktiven Kommune unter Beteiligung aller betroffenen Kreise. Der Bericht stellt die fachlichen Grundlagen für den Regelungsentwurf, den Entwurf selbst und den Weg zur Verfeinerung des Entwurfs über Fachgespräch, Praxisbeispiel und Planspiel dar. Wichtige Kritikpunkte und deren Würdigung durch das Forschungskonsortium sowie eine auch daraus abgeleitete Handlungsempfehlung zur Ein führung des Entwurfs runden den Bericht ab. Quelle: Forschungsbericht
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Kommune | 1 |
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| Weitere | 172 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 27 |
| Text | 20 |
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| License | Count |
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