Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von 42 Einzelbaugruben mit einem Flächenumfang von maximal 270 m². Insgesamt werden innerhalb von 219 Tagen 223.407 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Die Bearbeitung der verschiedenen Medien ( Trinkwasser, Re-genwasser und Mischwasser) ist zeitlich aufeinanderfolgend vorgesehen. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der strategischen Lärmkartierung 2022 im Saarland dar.:Lärmschutz
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der strategischen Lärmkartierung 2022 im Saarland dar.:Lärmschutzbauten auf Brücken
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der strategischen Lärmkartierung 2022 im Saarland dar.:Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der strategischen Lärmkartierung 2022 im Saarland dar.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der strategischen Lärmkartierung 2022 im Saarland dar.:Lärmschutzbauten
Die gesamtstätische Klimamodellierung dient als Grundlage, um die den Ist-Zustand des Stadtklimas im Land Berlin in die Planung einbeziehen zu können. Es werden hierfür notwendige stadtklimatische Klimaanalysen (siehe Klimaanalyse) und -bewertungen (siehe Planungshinweise Stadtklima) bereitgestellt. Für die gesamte Stadtfläche werden im Bereich der Klimaanalyse sieben Klimaparameter jeweils in einer Rasterdarstellung mit einer hohen räumlichen Auflösung von 10 m x 10 m sowie aggregiert auf ca. 25.000 Block- und Blockteilflächen angeboten. Durch die hohe räumliche Auflösung sind die Klimaanalyseergebnisse dazu geeignet Planungsprojekte bis zur Ebene der Bauleitplanung zu unterstützen. Die dargestellten Parameter umfassen darüber hinaus nicht nur die wichtigsten klimatischen Größen wie (1) bodennahes Windfeld und Kaltluftvolumenstromdichte, (2) Luft- und (3) Oberflächentemperatur, (4) nächtliche Abkühlung sondern auch thermische Bewertungsindizes aus (5) PET und (6) UTCI. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Klimaanalyse erfolgt in der (7) Klimaanalysekarte. Die Klimaanalysekarte ermöglicht es, die einzelnen Bereiche der Stadt nach ihren unterschiedlichen klimatischen Funktionen, d.h. ihrer Wirkung auf andere Räume, abzugrenzen.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.
Lärmkartierung 2012 Saarland:Lärmschutz
Origin | Count |
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Bund | 696 |
Land | 257 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 558 |
Gesetzestext | 4 |
Text | 161 |
Umweltprüfung | 105 |
unbekannt | 108 |
License | Count |
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geschlossen | 322 |
offen | 606 |
unbekannt | 13 |
Language | Count |
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Deutsch | 905 |
Englisch | 75 |
Resource type | Count |
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Archiv | 12 |
Bild | 6 |
Datei | 13 |
Dokument | 158 |
Keine | 586 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 23 |
Webseite | 232 |
Topic | Count |
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Boden | 475 |
Lebewesen & Lebensräume | 642 |
Luft | 734 |
Mensch & Umwelt | 941 |
Wasser | 384 |
Weitere | 859 |