Das Bundeskabinett beschloss am 16. Februar 2011 das Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht. Mit dem Gesetz soll das geltende Lärmschutzrecht weiterentwickelt werden. Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden. Diese können dem Toleranzgebot für Kinder nicht gerecht werden.
Das Projekt "Messung der Luftschalldaemmung von Fenster in Aussenwaenden am Bau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Durch genauere Festlegung der Randbedingungen sollen die Unterschiede der Messergebnisse zwischen den Messungen im Laboratorium und am Bau verringert werden. Damit soll die Voraussetzung fuer die Verminderung der in den derzeitigen 'Richtlinien zum Schutz gegen Aussenlaerm' zulaessigen Differenz von RW = 5 dB bei der Nachmessung der Schalldaemmung eines Fensters am Bau geschaffen werden. Zu diesem Zweck sind systematische Untersuchungen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderung an den verwendeten Lautsprecher und auf die Erfassung des Schallpegels vor dem Fenster vorgesehen. Die Untersuchungen sollen groesstenteils im Laboratorium durchgefuehrt werden. Ferner sind Vergleichsmessungen am Bau vorgesehen.
Das Projekt "Ermittlung des Normungsbedarfs zum Laermschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz durchgeführt.
Das Projekt "Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Lärmschutzrecht im Flugverkehr wird den wachsenden Lärmproblemen nicht mehr gerecht. Deshalb gilt es, die konzeptionellen Schwächen des geltenden Lärmschutzrechts zu analysieren, zu optimieren und weiter zu entwickeln. Hierfür ist eine Betrachtung aller (aktiven und passiven) Fluglärmschutzregelungen erforderlich, inklusive der Querbeziehungen zwischen FluglärmG, LuftVG und BImSchG. In diesem Gutachten ist auch unter Berücksichtigung neuer Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung und aktueller Studien zu prüfen, welche Lärmindizes und welche konkreten Grenzwerte als Auslösewert für welche Rechtsfolgen/Maßnahmen anzuraten sind.
Das Projekt "Laermmessungen im Auftrag der Luftfahrt-Zulassungsbehoerden gemaess NFLII-47/75 und damit verbundene Aufgaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, Institut für Entwurfsaerodynamik, Abteilung Technische Akustik durchgeführt. Fluglaermmessungen; Musterpruefung fuer Zulassungen von Kleinflugzeugen.
Das Projekt "System zur Zusammenstellung und Auswertung von Geraeuschemissionswerten von Maschinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH durchgeführt. Durch die EG-Richtlinie (86/188/EWG) 'Ueber den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefaehrdung durch Laerm am Arbeitsplatz' und der Maschinenrichtlinie (89/391/EWG) werden die Hersteller verpflichtet, sachgerechte Informationen ueber die Geraeuschemission ihrer Produkte zu geben. Trotzdem besteht fuer den 'Verbraucher', d.h. dem Maschinenanwender, immer noch das Problem, dass er sich Geraeuschemissionswerten der am Markt erhaeltlichen und fuer seine Anwendung in Frage kommenden Maschinen verschaffen kann. Hier koennte ein System zur Sammlung und Auswertung von Geraeuschemissionswerten an Maschinen zu einer wesentlichen Verbesserung fuehren. Ziel dieses Vorhabens ist es, ein solches System zu planen, d.h. alle mit einem solchen System verbundenen Fragen, wie Inhalt, Pflege, Informationstraeger, Traegerschaft, Kosten usw. zu klaeren.
Das Projekt "Laermschutzrecht in Frankreich, Grossbritannien und der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ein Vergleich des Laermschutzrechts in Frankreich, Grossbritannien und der Bundesrepublik Deutschland, unter Beruecksichtigung der neueren Gesetzgebung in den Niederlanden. Mit Empfehlungen fuer Massnahmen auf EG-Ebene.
Das Projekt "Zusammenstellung, Sichtung und Bewertung des Regelwerkes zum Lärmschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Ziel des Projektes ist, das komplexe System des Regelwerkes zum Lärmschutz so zu sichten und so zu ordnen, daß es handhabbar für die Praxis wird. Insbesondere soll das der Gesetzgebung zugrunde liegende System erläutert werden, wobei die Anwendung der Regelwerke für den Arbeitsplatz und die Maschine deutlich wird. Die Integration der europäischen Richtlinien und Normen wird vorgenommen.
Das Projekt "The identification and development of good practice in the field of noise mapping and the determination of associated information on the exposure of people to environmental noise" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lärmkontor GmbH durchgeführt. Ziel der Studie war es, die potenziellen Herausforderungen und Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung bzw. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie zu identifizieren. Zur Erstellung einer Liste mit den spezifischen Problemen und Herausforderungen der Mitgliedsstaaten wurden deren Repräsentanten kontaktiert und befragt. Die Informationen flossen ein in die Studie Adaptation and revision of the interim noise computation methods for the purpose of strategic noise mapping.
Das Projekt "Entwicklung von Testaufgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung der harmonisierten Lärmbewertungsmethoden im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wölfel Engineering GmbH + Co. KG durchgeführt. Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Umgebungslärm zu vermindern und in bisher ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Dazu soll die Belastung, durch in Europa einheitliche Berechnungsmethoden, in Lärmkarten erfasst und dann durch konkrete Maßnahmen gemindert werden. Diese komplexen Methoden hat die EU unter Beteiligung der Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren unter dem Akronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe) entwickelt; die Arbeiten wurden im Juni 2014 durch eine Abstimmung der Mitgliedstaaten erfolgreich beendet. Die neuen Berechnungsmethoden sollen durch eine Änderung des Anhangs II der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2015 eingeführt und ab dem 01.01.2019 von allen Mitgliedsstaaten verpflichtend angewendet werden. In diesem Vorhaben sollen die Bewertungsmethoden detailliert untersucht und quantifiziert werden. Hierzu sind ausführliche Modellrechnungen (Szenarienbildung und Testaufgaben) unter Berücksichtigung der DIN 45687 durchzuführen. Die Qualitätssicherung gemäß der DIN 45687 ist notwendig, um eine einheitliche und nachvollziehbare Anwendung der Methoden deutschlandweit zu gewährleisten.