Am 21. Dezember 2016 stimmte das Bundeskabinett dem von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingebrachten Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zu. Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist. Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Das Projekt "Zusammenstellung, Sichtung und Bewertung des Regelwerkes zum Lärmschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Ziel des Projektes ist, das komplexe System des Regelwerkes zum Lärmschutz so zu sichten und so zu ordnen, daß es handhabbar für die Praxis wird. Insbesondere soll das der Gesetzgebung zugrunde liegende System erläutert werden, wobei die Anwendung der Regelwerke für den Arbeitsplatz und die Maschine deutlich wird. Die Integration der europäischen Richtlinien und Normen wird vorgenommen.