Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, die bestehende 4-streifige Bundesautobahn A 3 Nürnberg – Passau im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der Anschlussstelle Hengersberg von Betr.-km 563,000 bis Betr.-km 573,711auf einer Länge von ca. 10,7 km auf 6 Fahrstreifen auszubauen. Die Ausbaumaßnahme verläuft zu einem großen Teil unmittelbar an der Donau und erstreckt sich über die Große Kreisstadt Deggendorf, die Gemeinde Niederalteich und den Markt Hengersberg. Der Ausbau ist von Bau-km 0+000 bis etwa Bau-km 5+500 asymmetrisch d. h. die Verbreiterung der Bundesautobahn ist in Richtung Süden geplant. Ab Bau-km 5+500 bis zum Ausbauende ist eine symmetrische Verbreiterung vorgesehen. Die Bundesautobahn A 3 kreuzt im gesamten Verlauf des Bauvorhabens mit 13 Bauwerken das Donauvorland und die Donau, die Hengersberger Ohe, das Donaualtwasser, zwei Gräben zum Saubach, den Mühlbach sowie die Kreisstraßen DEG 46 und DEG 42, die Bundesstraße 533, die Gemeindeverbindungsstraße Donaustraße, die GVS Industriestraße, zwei öffentliche Feld- und Waldwege und Geh- und Radwege. 12 der 13 Bauwerke müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das prägendste Ingenieurbauwerk ist – neben der Brücke über die Hengersberger Ohe – die Donaubrücke samt Vorlandbrücke über 800 m Länge. Lärmschutzanlagen werden in Form von Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 8.700 m und in Form von Lärmschutzwällen mit aufgesetzter Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von etwa 1.700 m errichtet. Außerdem ist ein Lärmschutzwall mit einer Länge von 310 m geplant. Die Höhen der Lärmschutzanlagen liegen zwischen zwei und neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Dabei werden u. a. drei Regenklärbecken angelegt und für Niederschlagswasser, das nicht geregelt einer Vorflut übergeben werden kann, bestehende Versickergräben genutzt bzw. neue Versickergräben hergestellt. Der durch das Bauvorhaben für die Donau entstehende Retentionsraumverlust bei Hochwasser wird im Bereich des (künftig aufgelassenen) Parkplatzes Isarmündung mit einem Volumen von rund 8.000 m3 ausgeglichen. Mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kohärenzmaßnahmen können die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild weitgehend ausgeglichen werden. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.
Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Berghausen, auf der Gemarkung Berghausen (Gemeinde Pfinztal) und Neubau der B 10 zwischen der Gemarkungsgrenze und der Ortslage von Pfinztal-Berghausen einschließlich Ersatz eines vorhandenen Entwässerungskanals zur Pfinz auf Gemarkung Durlach (Stadt Karlsruhe, Ortsteil Grötzingen), sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen (Gemeinde Pfinztal) Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Neubau der Bundesstraße B 10 von der Gemarkungsgrenze bis zur Ortslage Berghausens auf einer Länge von ca. 0,5 km, einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt B 10/B 293 neu mit zwei Bypässen und einer Brücke im Zuge der Weiherstraße über den Bypass Nord, inklusive Entwässerungsleitungen Ersatzneubau eines Entlastungskanals im Rodbergweg vom Grenzweg zur Pfinz auf den Gemarkungen Durlach und Berghausen Neubau der Bundesstraße B 293 auf einer Länge von ca. 1,74 km, einschließlich plangleichen Knotenpunkten B 293 neu/Weiherstraße/“Rheinstraße“ und B 293 neu/B 293 alt, inklusive Entwässerungsleitungen Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Grenzweg und Rappenbergstraße parallel zur „Karlsruher Straße“ (B 10 alt) Neubau des Anschlusses „Grenzweg“ Neubau von 7 Lärmschutzwänden und 2 Lärmschutzwällen an B 10 bzw. B 293 Abbruch und Neubau einer Bedarfshaltestelle für den Schienenersatzverkehr Abbruch des Trafohäuschens beim (Wasser-)Pumpwerk am Grenzweg Abbruch und Neubau der Zufahrt zum (Wasser-)Pumpwek Verbreiterung der vorhandenen Brückenbauwerke im Zuge der Weiherstraße über die Deutsche Bahn bzw. über die Pfinz Neubau einer Gemeindestraße vom Wohngebiet „Untere Au“ zum Knotenpunkt B 293 neu/Weiherstraße/“Rheinstraße“ Neubau einer Brücke über die Pfinz im Zuge der neuen Gemeindestraße Anpassung der Zufahrt zur Kläranlage an die neue Gemeindestraße Abbruch und Neubau des Parkplatzes bei der Minigolfanlage beim Vogelpark Abbruch des Doppelhauses Weiherstraße 32 Neubau einer Brücke im Zuge der „Hummelsbergstraße“ bzw. der Josef-von-Fraunhofer-Straße (ITC-Zufahrt) Neubau eines Wirtschaftsweges (ca. km 1+450 bis 1+988) einschließlich Kreuzungsbauwerk über die B 293 neu bei ca. Bau-km 1+605 Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes Neubau von 8 Stützwänden Verlängerung des vorhandenen Durchlasses bei ca. km 0+697 Abbruch des vorhandenen Entwässerungsstollens bei ca. km 1+048 und Neubau Anschluss an die Kanalisation Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage mit Regenrückhaltebecken im Bereich des vorhandenen (Wasser-)Pumpwerks mit Anschluss an den neu zu bauenden Entlastungskanal Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) bei km 0+450 mit Auslauf in die Pfinz Notüberlauf mit Einleitung in die Pfinz beim Umspannwerk Verlegung des Allmendgrabens im Bereich des Knotenpunktes B 293 neu/alt Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage mit Rückhaltefunktion bei ca. Bau-km 1+480 mit Einleitung in den Allmendgraben Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ Eingriffe in Biotope Anlage von natur- und artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an den Hauptverkehrsstraßen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume in Bayern. Dies sind alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2019 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die letzte Lücke am weithin sichtbaren Kernstück der Ortsumfahrung Bad Kösen im Zuge der Bundesstraße (B) 87 – der neuen Brücke über das Saaletal – ist nahezu geschlossen. „Nur noch wenige Kubikmeter Beton für die Fahrbahn sind nötig und die 1.226 Meter lange Brücke verbindet den nördlichen mit dem südlichen Saaletalhang“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute bei einem Besuch an der Baustelle. „Obwohl die Arbeiten in den zurückliegenden drei Jahren, insbesondere bei starken Winden, immer wieder sehr schwierig waren, liegen die Arbeiten sehr gut im Zeitplan“, ergänzte sie. Das ingenieurtechnische Meisterwerk fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Die Brücke überspannt künftig in bis zu 60 Metern Höhe die Saale, das FFH-Gebiet „Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen“ sowie die ICE-Strecken Leipzig-Erfurt, München-Berlin und die Landesstraße (L) 203. Insgesamt werden sieben Brückenbauwerke auf dem Streckenabschnitt errichtet; darüber hinaus sieben Regenrückhalte- und Versickerungsbecken zur Entwässerung sowie ein genau 317 Meter langer Lärmschutzwall nördlich von Tultewitz. Den besonderen Belangen des Naturschutzes wird unter anderem mit mehreren Überflughilfen für Fledermäuse Rechnung getragen. Neben einer Vielzahl von Maßnahmen, mit denen der baubedingte Eingriff in Natur und Umwelt ausgeglichen wird, sind dem Baustart umfangreiche archäologische Untersuchungen vorausgegangen. Die Neubautrasse quert das Feld der Schlacht bei Jena und Auerstedt (1806). Nach den Worten der Ministerin ist die Ortsumfahrung Bad Kösen eines der größten Neubauvorhaben im Land. Rund 200 Millionen Euro investiert der Bund hier im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. „Die rund 13,3 Kilometer lange Strecke wird die Stadt vom Durchgangsverkehr entlasten und zugleich die verkehrliche Situation rund um das Heilbad verbessern“, sagte Hüskens. Das bedeute mehr Lebensqualität für die Menschen im Ort und erhöhe die Attraktivität der Region für Wirtschaft und Tourismus. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Radwege genauso wie gute Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und natürlich leistungsfähige Straßen, mitsamt den Brücken. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Das Großvorhaben hier im Süden unseres Landes ist ein gelebtes Beispiel dafür“, betonte Lydia Hüskens abschließend. Zu Ihrer Information Baubeginn für die Ortsumfahrung Bad Kösen war im Mai 2021. Ende 2026 soll die neue Trasse für den Verkehr freigegeben werden. Die Fahrbahn auf der Brücke wird planmäßig im Januar nächsten Jahres vollständig betoniert sein. Parallel beginnen die Arbeiten zur Komplettierung des Bauwerks (u.a. Geländer), so dass die Brücke voraussichtlich in rund einem Jahr komplett ist. Mit der Fertigstellung aller 7 Brückenbauwerke ist dann auch der imposante Einschnitt in den Wachthügel abgeschlossen. Die Arbeiten an der Strecke dauern voraussichtlich noch ein weiteres Jahr, bevor der Neubauabschnitt zwischen der B 87 bei Taugwitz und B 88 bei Neuflemmingen Ende 2026 unter Verkehr gehen kann. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de
Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau der Kreuzung Bundesstraße 2/Bundesstraße 13/Kreisstraße WUG 1 (Eichstätter Kreuzung, auch „Hörnleinkreuzung“ genannt) im östlichen Stadtgebiet der Stadt Weißenburg i. Bay. Derzeit münden an dieser Kreuzung die Bundesstraße 13 und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich in die Bundesstraße 2 ein, der Verkehrsablauf an der Kreuzung wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen gesteuert. Im Rahmen des höhenfreien Umbaus der Kreuzung wird die Bundesstraße 2 unterhalb des heutigen Kreuzungsbereichs in Tieflage hindurchgeführt und mit Hilfe von insgesamt vier Verbindungsrampen und eines Kreisverkehrs mit den kreuzenden Straßen verbunden. Die derzeitige Trasse der Bundesstraße 2 wird dabei um bis zu 5 m abgesenkt. Zur Tieferlegung der Bundesstraße 2 ist ein knapp 280 m langes Trogbauwerk mit Grundwasserwanne nötig; zur Überführung des geplanten Kreisverkehrs über die Bundesstraße sind zwei sog. Deckelbauwerke geplant. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bereits heute existierende Einfahrrampe der Anschlussstelle Römerbrunnenweg in Fahrtrichtung Nürnberg wird im Rahmen des Vorhabens baulich angepasst und an die Verbindungsrampe angeschlossen, die von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neu geplanten Kreisverkehr führt. Der Verlauf der Bundesstraße 2 orientiert sich bis zum nördlichen Ende des Trogbauwerks am vorhandenen Straßenverlauf. Nördlich davon rückt die Bundesstraßentrasse allmählich vom existierenden Trassenverlauf ab. Am Ende der geplanten Baustrecke liegt die geplante Achse der Bundesstraße etwa 7 m von der Achse der vorhandenen Bundesstraßentrasse entfernt; dies ist bereits den bestehenden Ausbauplanungen für den nördlich des vorhabensgegenständlichen Bereichs liegenden Abschnitt der Bundesstraße 2 geschuldet. Für die voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmende bauliche Umsetzung des Vorhabens wird im Vorhabensbereich unmittelbar östlich der Bundesstraßentrasse eine grob parallel zu dieser verlaufende bauzeitliche Umfahrungsstrecke von ca. 600 m Länge angelegt, um auch in der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der Bundesstraße und der kreuzenden Straßen zu gewährleisten. Eine ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Geh- und Radwegunterführung wird im Rahmen des Vorhabens um etwa 90 m nach Süden verschoben und dort neu errichtet. Die Zuwegungen zur Unterführung werden entsprechend verlängert bzw. baulich angepasst. Der etwa 70 m nördlich der Kreuzung liegende Wülzburgsteg wird bei der Vorhabensverwirklichung ebenso abgebrochen und ca. 8 m nördlich seiner aktuellen Lage neu errichtet. Während der baulichen Umsetzung wird hier durchgängig eine Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr gegeben sein. Hierzu wird während der Bauzeit auch eine Behelfsbrücke über die geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, die direkt an den neuen Wülzburgsteg anschließt. Die entlang des Areals des Kaufland-Einkaufsmarkts nördlich der Kreuzung stehende Gabionenwand wird im Zuge des Vorhabens abgebrochen und durch eine gut 230 m lange Stützwand ersetzt. Vom Vorhaben betroffene öffentliche Feld und Waldwege sowie Geh und Radwege werden baulich angepasst bzw. abschnittsweise in neuer Lage wieder errichtet. Neben der Verbindungsrampe vom neu geplanten Kreisverkehr zur Bundesstraße 2 in Fahrtrichtung Nürnberg wird ein unterirdisches Betriebsgebäude errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der Bundesstraße 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsboden-filter- und Regenrückhaltebecken errichtet. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Danach wird das Wasser aus den Becken dem Volkammersbach zugeführt. Das Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken wird über einen Wartungsweg, der grob parallel zur Bundesstraße verläuft, an den Römerbrunnenweg angebunden. Dem Volkammersbach wird daneben an drei weiteren Stellen im Vorhabensbereich Oberflächenwasser zugeführt. Vor der Einleitung in den Bach ist jeweils eine Vorreinigung mit Hilfe von Fertigteilbehandlungsanlagen geplant. Am Nordrand der Bundesstraße 2 ist zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein 5 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Entlang der geplanten vier Verbindungsrampen werden daneben jeweils auf gewisser Länge 5 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Am südlichen Rand der Bundesstraße 13 schließt sich an die Lärmschutzwand, die entlang der Verbindungsrampe von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neuen Kreisverkehr geplant ist, auf gewisser Länge noch eine 2 m hohe Lärmschutzwand an. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Weißenburg i. Bay. (Stadt Weißenburg i. Bay.) beansprucht.
Die Teepe Tongruben GmbH hat bei mir mit Antrag vom 14.03.2019, geändert durch die Änderungsfassung von Februar 2023, gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz die Planfeststellung für die Erweiterung der bestehenden Abgrabung nach Sand um eine Fläche von rund 5 ha beantragt. Der Abbau soll ca. in 20 m Tiefe erfolgen. Da dabei das Grundwasser angeschnitten wird, ist gemäß § 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602) in der zur Zeit geltenden Fassung ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben durchzuführen. Die Genehmigung soll bis 2047 erteilt werden. Die Firma Teepe Tongruben GmbH betreibt in Westerkappeln eine Abgrabung für Ton. Diese Abgrabung wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.07.2002 genehmigt. Mit Änderungsgenehmigung vom 18.11.2002 wurde die Änderung der Abbaureihenfolge genehmigt. In der Änderungsgenehmigung vom 13.09.2006 wurden abweichende Regelungen zum ursprünglich geplanten Lärmschutzwall und den Pflanzungen getroffen. Mit Änderungsgenehmigung vom 12.03.2018 wurde die Abgrabung bis zum 31.12.2027 verlängert. Nach Schätzung der Teepe GmbH wird die laufende Abgrabung in ca. 2 Jahren ausgebeutet sein. Daher beabsichtigt die Nachfolgegesellschaft Teepe Tongruben GmbH die aktuell betriebene Abgrabung westlich der bestehenden Abgrabungsfläche auf ca. 15 ha fortzuführen. Es handelt sich um eine Trockenabgrabung. Es entsteht kein Gewässer. Die Abbaustätte soll anschließend wiederverfüllt und der Oberboden begrünt werden. Anschließend ist eine ackerbauliche Folgenutzung geplant. In unmittelbarer Nähe zum beantragten Vorhaben befindet sich eine weiter Abgrabung. Diese kumuliert im Sinne des § 11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- mit der verfahrensgegenständlichen Abgrabung. Die Gesamtgröße der kumulierenden Abgrabungen überschreitet den Größenwert aus § 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen - UVPG NRW in Verbindung mit Anlage 1 zu § 1, Ziffer 10, Buchstabe a in Höhe von 25 ha. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde gemeinsam mit den Antragsunterlagen eingereicht.
Origin | Count |
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Bund | 18 |
Land | 45 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 13 |
Text | 13 |
Umweltprüfung | 21 |
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License | Count |
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