Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.
Die Wieland-Werke AG beantragte am 07.12.2023, zuletzt ergänzt am 21.02.2024, beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle. Die wesentliche Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung der Gebäude 47.B, 47.C und 47. D mit Zuluftanlage und Ausfahrtschleuse mit Schallschutzwand - Errichtung und Betrieb des Raffinationsofens O45 und der gasbeheizten Warmhalteöfen O46 und O47 - Errichtung und Betrieb der Stranggießanlagen K40 und K41 mit den elektrisch beheizten Gießöfen O40 und O41 - Errichtung und Betrieb der Abgasreinigungsanlage EA4 und einer Entstaubungsanlage EA3 Außerdem sind aus formellen Gründe folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Erhöhung der Zuluftmenge bei den Zuluftanlagen LP3 und LP4 im Bereich der Bolzen-gießanlagen K1 und K2 auf jeweils 115.000 m³/h - Änderung der Hallenluftabsaugung Halle 4 - 7 und K3, Erhöhung des Fassungsvermögens des Gießofens A90 - Umnutzung eines Teils von Gebäude 47 zum Metalllager - Stilllegung Gießanlage J38/J39 - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme (Änderung) - Errichtung der Entzinnungsanlage EZ01 und der Schere S30 in Gebäude 83 sowie Aus-tausch der Zuluftanlage LP20 auf Gebäude - Errichtung und Betrieb der Versuchsshredder- und Sortieranlage für Kupferschrotte in Gebäude 93 - Umstrukturierung der bestehenden Fläche des Metalllagers in Gebäude 47 und Unterteilung durch Trennwand in Hallenbereich A und B (Az.: 34-1711.3/2-G85.A9) - Errichtung einer temporären Lärmschutzwand aufgrund Teilabriss Geb. 47
Das Staatliche Bauamt Krumbach plant den Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm im Zuge der B 10. Der Ersatzneubau der Adenauerbrücke, eine der Haupt-Verkehrsverbindungen zwischen Ulm und Neu-Ulm, ist aufgrund des schlechten Zustands des Bestandsbauwerkes zwingend erforderlich. Für den geplanten Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10 wurde im Jahr 2022 durch die Regierung von Schwaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 7 UVPG durchgeführt. Die allgemeine Vorprüfung kam zum Ergebnis, dass vom Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigten sind. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde unter Datum vom 25. Mai 2022 im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/) veröffentlicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde das Vorhaben geändert. Das Vorhaben sieht nun – über die der im Jahr 2022 durchgeführten Vorprüfung zugrunde gelegte Planung hinaus – für den während der Bauausführung nicht nutzbaren Adenauersteg ein temporäres Ersatzbauwerk (Behelfsbrücke) für Fußgänger und den Radverkehr vor. Die Behelfsbrücke für Fußgänger und den Radverkehr wird auf maximal drei, im Abflussquerschnitt der Donau an-geordneten Stützenreihen mit einer Breite von jeweils max. 0,5 m gegründet und weist eine Breite von 3,5 m zwischen den Geländern auf. Außerdem wird die im Bereich der Ehinger Anlagen vorgesehene Lärmschutzwand um 32 m verlängert. Die vorgesehenen Lärmschutzwände weisen nun eine Höhe von 6 m auf dem Brückenbauwerk und 7 m im Rampenbereich bei einer Länge von 363 m (unterstromig) bzw. 494 m (oberstromig) auf.
ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 31.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00062-BAB_9…
ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf
Mit der geplanten Maßnahme ist eine neue Straßenverbindung (Straße I. Ordnung) mit einem 4-streifigen Straßenquerschnitt von der Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee (B 158) / Straße Alt Friedrichsfelde (B1/B5) mit einer Länge von ca. 7,2 km vorgesehen. Die Trassierung der TVO orientiert sich in weiten Teilen am Verlauf der Bahn-strecke des Berliner Außenrings (BAR), führt weitestgehend durch unbebautes Gelände und quert das Waldgebiet der Wuhlheide. Dabei beginnt der Verlauf der TVO-Trasse im Süden im Anschluss an die Wilhelm-Spindler-Brücke. Nach Überquerung der Straße An der Wuhlheide verläuft die Trasse weiter Richtung Norden östlich der Bahnanlagen des BAR. Die TVO-Trasse orientiert sich südlich der Querung der Rudolf-Rühl-Allee am Gelände, überquert diese und die nachfolgende Bahntrasse östlich des Bahnhofs Wuhlheide, kreuzt die Köpenicker Straße und nähert sich danach wieder dem BAR an. Im Bereich der Pirolstraße/Lauchhammerstraße werden die Bahnanlagen des BAR gequert. Anschließend verläuft die TVO-Trasse Richtung Norden auf der Westseite des BAR und quert dabei unter anderem die Trasse der U-Bahn-Linie U 5. Kurz vor der Bundesstraße B1/B5 wird die Trasse parallel zur B1/B5 verschwenkt, quert erneut die Bahntrassen, um dann in die Märkische Allee (B 158) eingebunden zu wer-den. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen - den Straßenneubau von der Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide im Süden bis zur Märkischen Allee (B 158) / Alt Friedrichsfelde (B1/B5) im Norden, wobei sich die TVO-Trasse überwiegend am Verlauf der bestehenden Eisenbahntrasse des BAR orientiert, - Herstellung eines Brückenbauwerks und von mehreren Stützbauwerken zur Überführung der TVO-Trasse über den bestehenden Knotenpunkt Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide einschließlich der Herstellung von Rampenbauwerken (Teilplanfreier Knotenpunkt), - den Rückbau und Neubau des Knotenpunktes Märkischen Alle (B 158) / Alt Friedrichs- felde (B1/B5) einschließlich der Herstellung von Trogbauwerken, Teilbauwerken und Stützbauwerken für eine durchgehende Anbindung des künftigen Straßenverkehrs mit der Märkischen Alle (B 158) in der Nullebene, wobei im Teilplanfreien Knotenpunkt die Straße Alt Friedrichsfelde (B1/B5) in der unteren Ebene verläuft (Minusebene) und die Fußgänger und Radfahrer in der Plusebene geführt werden, - die Herstellung eines plangleichen Knotenpunktes zwischen der TVO-Trasse und der Köpenicker Straße (nordöstlich des S-Bahnhofs Wuhlheide), - die Herstellung von 4 Straßenüberführungen (SÜ) einschließlich der Herstellung von Stützbauwerken zur Überführung der TVO-Trasse über die Eisenbahntrassen sowie der U- Bahn Linie (U5), - die Herstellung von 4 Eisenbahnüberführungen (EÜ) einschließlich der Herstellung eines Troges und von Stützbauwerken zur Überführung der Eisenbahntrassen über den neu zu bauenden Straßenabschnitt, - die Herstellung von 5 Lärmschutzwänden im Verlauf der TVO-Trasse, die Herstellung einer Lärmschutzwand am BAR im Bereich eines Eisenbahnüberführungsbauwerks auf Höhe der Lauchhammerstraße und die Herstellung einer temporären Lärmschutz-wand für die Dauer der bauzeitlichen Umfahrung im Bereich der Straße Alt-Friedrichsfelde (B1/B5), - den Rückbau vorhandener Bebauung zur Realisierung des neu zu bauenden Straßenab- schnitts (48 Gebäude, davon 2 Wohngebäude) sowie zur Umsetzung von Landschafts- pflegerischen Maßnahmen (77 Gebäude, davon 3 Wohngebäude), - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen / Geh- und Radwege, - den Bau von Entwässerungsanlagen einschließlich des Neubaus von 4 Regenpumpwerken und von 3 Retentionsbodenfiltern, - den Rückbau bzw. die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen / Leitungen, - den Rückbau der Rudolf-Rühl-Alle (überwiegend) zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Anschluss zum Gelände der Berliner Parkeisenbahn, - die Berücksichtigung von Folgemaßnahmen BVG TRAM und an den Eisenbahntrassen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen sowie - die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) in- folge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Das Projekt "Verwendung von Kompost im Garten- und Landschaftsbau" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Weihenstephan, Staatliche Forschungsanstalt für Gartenbau, Institut für Gartenbau.Teil 1: Bodenverbesserung bei Pflanzflächen für Stauden und Gehölze: Nur in wenigen Fällen trifft der Garten- und Landschaftsbau auf Standorte, die eine Bepflanzung bzw. Nutzung ermöglichen, ohne dass eine Regeneration gestörter Böden eingeleitet bzw. unterstützt wird. Das breit gefächerte Aufgabenfeld des Garten- und Landschaftsbaus beinhaltet somit - gleichsam als Vorbedingung für die Gestaltung von Freiräumen aller Art - umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung geeigneter Vegetationstragschichten, wobei vorwiegend organische Masse verwendet wird. Der sich hieraus ableitende, hohe Bedarf an organischer Substanz prädestiniert den GaLaBau für die Kompostanwendung, wodurch in diesem Bereich erhebliche Mengen pflanzlicher Abfallstoffe dem Naturkreislauf nutzbringend wieder zugeführt werden können. Untersucht wird der langfristige Einfluss einer Kompostgabe zur Bodenverbesserung bei der Pflanzung von Stauden und Gehölzen. Teil 2: Substratbestandteil für Lärmschutzwände, Pflanzcontainer und Rasengittersteine: Aufgrund geringer Kosten werden im Garten- und Landschaftsbau häufig lokal angebotene Oberbodengemische als Vegetationssubstrat favorisiert. Diese Gemische enthalten jedoch häufig Unkrautsamen oder austriebsfähige Pflanzenteile und unterliegen zudem einem deutlichen Volumenschwund, da in Folge der Verarbeitung des Bodens ein Fragmentgefüge geschaffen wird, das sich mittel- bis langfristig als wenig beständig erweist. Durch die auftretende Sackung werden die ursprünglich günstigen physikalischen Eigenschaften der Substrate (z.B. Wasserdurchlässigkeit, Luftkapazität) stark beeinträchtigt. Zudem erschwert die - je nach Herkunft- meist sehr unterschiedliche Beschaffenheit des Oberbodens die Standardisierung von Substratmischungen erheblich. Derartige Substrate sind somit wenig geeignet, um eine dauerhaft optimale Entwicklung der Begrünung sicherzustellen. Gegenstand der Untersuchungen ist der langfristige Einfluss zielgerichtet konzipierter Kompostsubstrate zur Begrünung von Lärmschutzwänden, Pflanzcontainern und Rasengittersteinen.
Das Projekt "Aktualisierung der für Lärmschutzwände bedeutsamen Regelwerke in den ZTV-Lsw" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurgruppe Bauen.Die ZTV-Lsw 88 werden derzeit überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. Anhand dieser ZTV und des Entwurfs einer neuen ZTV-Lsw sind alle Zitate und Verweise auf andere Regelwerke zu aktualisieren. Dabei ist in jedem Fall zu prüfen, a) ob der Verweis noch aktuell ist und ggf. überarbeitet werden muss und b) ob es erforderlich ist, neue zusätzliche Verweise aufzunehmen, die bisher nicht in den ZTV-Lsw 88 oder dessen Neuentwurf genannt sind.
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Origin | Count |
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Bund | 292 |
Kommune | 3 |
Land | 130 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 78 |
Taxon | 4 |
Text | 64 |
Umweltprüfung | 256 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
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geschlossen | 302 |
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unbekannt | 20 |
Language | Count |
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Deutsch | 420 |
Englisch | 20 |
Resource type | Count |
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Keine | 121 |
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