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BAB 40 sechsstreifiger Ausbau Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353, Planänderung

ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf

Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

Änderung der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Gütersloh, GA 4: Wehrendorf – Lüstringen, 1. Planänderung nach Beschluss

Das geplante Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau der 380-kV-Leitung zwischen Gü-tersloh und Wehrendorf auf ca. 70 km. Mit dem Beschluss vom 18.09.2024 wurde der vierte Ab-schnitt des Gesamtvorhabens planfestgestellt. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau der 380-kV-Leitung Wehrendorf - Gütersloh, GA 4: Wehrendorf – Lüstringen (Bl.4211), einschließlich eines Erdkabels (Bl. 4252) und einer Kabelübergabestation (KÜS). Die 220-kV- Leitung (Bl. 2432) wird vollständig durch die neue 380-kV-Leitung ersetzt. Aufgrund der sich auf dem Gestänge der Bl. 2432 befindenden 110-kV-Leitung werden die Masten nicht komplett zurückgebaut, sondern teil-weise geändert. In dem Zusammenhang wird auch die 100/220-kV-Leitung (Bl. 2312) teilweise zurückgebaut und bleibt nur noch als reine 110-kV-Leitung ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten bestehen. Die beiden 220-kV-Stromkreise werden durch die neue 380-kV-Leitung ersetzt. Ebenfalls wird die Bl. 0088 in teilen zurückgebaut und neu errichtet, da die neu zu errichtende Trasse teilweise im Trassenraum der Bl. 0088 verläuft. Die Planänderung betrifft lediglich die Querung der Mindener Straße durch das 380-kV-Erdkabel sowie einzelne Änderungen an der KÜS. Bei der Querung der Mindener Straße wird die Bauweise von Pilotrohrverfahren auf das HDD-Verfahren geändert. Hierdurch ent-fallen zwar die tiefen Baugruben und es ist folglich ein geringer Eingriff in das Schutzgut Bo-den erforderlich, jedoch ist ein größerer Abstand er Einzelleerrohre erforderlich und somit werden zusätzliche Eigentümerflächen in Anspruch genommen. Bei der KÜS ergibt sich auf-grund zu großer Höhensprünge zwischen den Anlagenteilen Anpassungsbedarf bei den Hö-hen der Fundamente. Dieses führt zu veränderten Geländehöhen, wodurch sich wiederum der Ab- und Auftrag des Geländes erhöht. Damit die Drosselstände den Standard entspre-chen, müssen die Bemaßungen innerhalb des Drosselstandes an sich und daraus resultie-rend die umgebenden Lärmschutzwände sowie die zugehörigen Flächen angepasst werden.

L 33, vierstreifiger Ausbau der Landesstraße 33 von Hönow bis Stendaler Straße (Berlin), 2. Deckblattplanung

Das Vorhaben beinhaltet den Ausbau einer bisher zweistreifigen Straße zu einer vierstreifigen Straße und schneidet randlich ein Landschaftsschutzgebiet. Im Vorhabensbereich befinden sich Oberflächengewässer. Die Straße wird von einer stark lückigen Allee gesäumt. Es liegt zudem in einem stark besiedelten Gebiet am Ostrand von Berlin mit einer sehr hohen Verkehrsdichte. Zum Ausbau gehören beidseitige Geh- und Radwege und eine Lärmschutzwand mit Anliegerstraße im Bereich der Hönower Ortslage.

Flughafen Bremen - Rückbau einer Lärmschutzwand

Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 Luftverkehrszulassungsordnung angezeigt, dass sie beabsichtigt, die bestehende restliche Lärmschutzwand zwischen Flughafengelände und Neuenlander Str. 121 zurückzubauen. In unmittelbarer Nähe zum Flughafenbetriebsgelände des Verkehrsflughafens Bremen wird die Bundesautobahn A 281 errichtet. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Teilabschnittes 2/2 der A 281 befasst sich u.a. auch mit dem Rückbau der Lärmschutzwand an der Neuenlander Straße. Auf dieser Basis wurde ein Teilstück der Lärmschutzwand im Zuge der Baumaßnahmen des Vorhabens abgerissen und durch eine Lärmschutzwand nördlich des Trassenverlaufs der BAB 281 ersetzt. Ein weiteres Teilstück der ursprünglichen Lärmschutzwand mit einer Länge von ca. 90 Metern befindet sich weiterhin auf der Grenze der Flugbetriebsflächen. Diese soll aus Gründen der Sicherheit nun abgerissen werden.

TSR Deutschland GmbH & Co. KG– Wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks sowie die Behandlung von nicht gefährlichen Ab-fällen auf einer Lagerfläche von 33.000 m² mit einer Lagerkapazität von 27.500 t Errichtung und Betrieb einer Paketschrottpresse mit einer Durch-satzkapazität von 10 t/d

Die TSR Deutschland GmbH & Co. KG (TSR) betreibt am Standort Halle Radewell eine Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 27.500 t und Gesamtlagerfläche von 33.000 m². Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Schrottpaketierpresse mit einem Durchsatz von > 10 t/d. Mit dieser Änderung soll das Leistungsspektrum des Standorts erweitert werden, sodass die wirtschaftliche Absicherung für die Zukunft im Bereich des Metallrecyclings weiter-hin gegeben ist. Die Paketschrottpresse wird ergänzend zu der am Standort betriebenen Schrottschere die Varianz der Verarbeitungskapazität zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erhöhen. Eine Erhöhung des Durchsatzes der genehmigten Behandlungskapazität für die Gesamtanlage oder eine Erhöhung der genehmigten Lagerkapazität ist damit nicht verbunden. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer effizienter und leiser arbeitenden Paketschrottpresse sollen die zu pressenden Mengen von der Schere wegverlagert werden. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -bauliche und entwässerungstechnische Erneuerung von ca. 4.500 m² befestigter Lagerflächen im Lagerbereich für Nichteisenschrotte (BE 1 NE-Lager) in Beton- oder Asphaltbauweise; -Errichtung und dauerhafter Betrieb einer Paketschrottpresse des Herstellers ATM mit einem Durchsatz von > 10 t/d im Bereich des NE-Lagers; -bauliche Errichtung einer Lärmschutzwand mit 8 m Höhe sowie von Lagerboxen zur Zwischenlagerung von Schrotten mit 4 m Höhe aus verschieden Baustoffen; -Entwässerung der BE 1 NE-Zwischenlagerflächen über ein Rohrrigiolen-Versickerungssystem unterhalb der Lagerflächen mit vorgeschalteten Abscheidesystemen wie Ölabscheidern und Substratfiltern. Die Paketschrottpresse als Verwendungsanlage WGK 2 erhält einen eigenen Abscheider, die weitere Entwässerung erfolgt ebenfalls über Substratfilter in das Rohrrigiolensystem

Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Landkreis Cloppenburg–Merzen/Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 5: Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück bis Merzen/Neuenkirchen; 1. Planänderung

Die vorliegende Planung umfasst nachfolgende Änderungen: Im Verlauf des „Wingebergs Kirchweg“ (etwa auf Höhe der Muffe A5) wurde die Darstellung der temporären Arbeitsfläche korrigiert. In den Antragsunterlagen war fälschlicherweise auch ein Teil des „Wingebergs Kirchweg“ als temporäre Arbeitsfläche gekennzeichnet. In der Nähe der Kreuzung mit der „Alfhauser Straße“ L76 (etwa Höhe Muffe A4) wurde die Darstellung der Zufahrt zur temporären Arbeitsfläche der dortigen HDD Bohrung verdeutlicht. In den Antragsunterlagen war die genaue Zufahrt vom „Forstenauer Weg“ nicht erkennbar. Es wurde festgestellt, dass im Bereich von Bl. 4260 („Walsumer Straße“) eine geplante Zufahrt aus Sicht eines Anwohners ungünstig liegt und eine alternative Zufahrtsstelle zudem ohne die Herausnahme eines Gebüsches auskommen würde. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert und die Zufahrt zur BE-Fläche angepasst. Die Darstellung der Zuwegung der Baueinrichtungsfläche auf dem Flurstück Rüssel, Flur 1 470/1 wurde konkretisiert. Hier ist eine Rampe aus Richtung der Hermann-Kamp-Straße erforderlich. Im Rahmen der Ausbauplanungen hat sich ergeben, dass im Bereich „Wasserhausenweg“ die Zufahrt zum Muffenplatz Q1 verbessert werden muss. Am „Wasserhausenweg“ ist geplant, das Einbiegen zur BE-Fläche des Muffenplatzes Q1 durch Ausrunden der Straße zu verbessern. Hierdurch ergeben sich zwei neue privatrechtliche Betroffenheiten. Im gleichen Zuge ist die Ertüchtigung des Durchlasses der Olde unter dem „Wasserhausenweg“ geplant. Die Detailplanungen haben gezeigt, dass für die temporäre Arbeitsfläche im Bereich der Muffe Q5 „Piepenweg“ eine andere Zufahrt erforderlich wird. Weiterhin müssen Änderungen der Zufahrten zu den temporären Arbeitsflächen im Bereich „Vehser Straße“ bzw. „Mimmelager Hagen“ vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde im Bereich der KÜS Bohlenbach die temporäre Arbeitsfläche für die Kabelbaustelle korrigiert. In den Antragsunterlagen überlappten sich die temporäre Arbeitsfläche mit der Fläche der KÜS Bohlenbach. Im Rahmen der Ausbauplanung hat sich ergeben, dass die Masten 1 bis 6 später errichtet werden sollen. Dadurch fehlt eine Datenanbindung zwischen der Umspann- und Schaltanlage Merzen (UA Merzen) und dem Leitungsverlauf ab Mast 7. Da die Inbetriebnahmeprüfungen, insbesondere der Kabelübergabestationen (KÜS), längere Zeit in Anspruch nehmen und daher frühzeitig starten sollen, ist eine provisorische Datenanbindung von der UA Merzen zum Mast 7 erforderlich, die entsprechend Teil der Änderung ist. Es soll eine provisorische LwL-Anbindung von Mast 1002 zum Mast 7 erfolgen. Das LwL-Kabel wird zunächst als Erdkabel vom Mast 1002 entlang des dortigen Grabens nach Osten geführt und schwenkt dann entlang des Grabens B nach Norden. Das Kabel folgt dem Graben B bis zum Mast 64 der 30 kV-Freileitung der Westnetz. Ab diesem Mast wird das Kabel dann als Freileitungsprovisorium bis zum Mast 59 der 30-kV-Freileitung mitgeführt um dann zum Mast 7 übergeben zu werden. Nach Fertigstellung der Maste 1 – 7 wird das provisorische LwL von den Masten der 30-kV Freileitung entfernt, das Erdkabel wird wieder gezogen und damit entfernt. Im Rahmen der Detaillierung der Bauplanungen haben sich Änderungserfordernisse für Fundamente ergeben. Die Änderungen betreffen die Maste 7, 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 18, 20 und 22. In den meisten Fällen hat sich gezeigt, dass anstatt eines Zwillingsbohrpfahlfundamentes ein Einfachbohrpfahlfundament ausreichend sein wird. Bei den Masten 7 und 11 muss jedoch anstatt eines Zwillingsbohrpfahlfundament ein Plattenfundament eingesetzt werden. Bei Mast 22 muss von einem Zwillingsbohrpfahlfundament zu einem Vierfachbohrpfahlfundament gewechselt werden. Die Änderungen der Fundamente führen auch zu Änderungen bei der bauzeitlich erforderlichen Wasserhaltung. Daher wurde auch der wasserrechtliche Antrag für das Gewerk Freileitung angepasst. Für die bauzeitliche Wasserhaltung kommt es an 10 Mastbaustellen zu Änderungen. Bei den Masten 7 und 11 zu einer Erhöhung des Absenkziels um 0,5 m bzw. 0,7 m. In allen anderen Änderungsfällen reduzieren sich die Absenktiefen. Bis auf zwei Ausnahmen reduzieren sich auch die prognostizierten Absenkreichweiten. Insgesamt reduziert sich die Wasserfördermenge/30-Tage von 1.879.200 m³ auf 1.789.200m³ (max.-Wert). Die Detaillierung der statischen Planungen haben ergeben, dass die Mastkopfgeometrien der Maste 1 und 7 angepasst werden müssen. Bei den Masten 41 und 51 wird die Höhe der Maste von Mast 41 29,3 m zu 29 m und Mast 51 24,4 m zu 24,5 m. Die Querungen der Gräben 3. Ordnung - Graben B, Graben B2, Graben B3, Weeser Aa und Graben ohne Namen wurden ergänzt. Dadurch müssen neben dem Kreuzungsverzeichnis auch die Lagepläne geändert werden, um die Verweise in das Kreuzungsverzeichnis aufzunehmen. Dabei sind in drei Lageplänen Ungenauigkeiten aufgefallen. Hier wurden Flurstückbezeichnungen korrigiert, welche nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind, sondern sich in dem Kartenschnitt befinden. Eine Ausnahme hiervon ist das Flurstück Gemarkung Lintern, Flur 1 Flurstück 12/2, welches in den ursprünglichen Planunterlagen als 12/1 dargestellt war. Das Flurstück gehört der Amprion GmbH. Es wird die Korrektur bzw. Änderungen der Angaben zu den Gewässerkreuzungen durch die Erdkabelabschnitte beantragt. Ergänzt wird der Antrag um die Kreuzung der Ableiter V3b, sowie V4 und V4a1. Für die Kreuzung des Ableiters U (Bohlenbach) wird die erforderliche Nennweite der temporären Verrohrung um 100 mm auf 500 mm reduziert. Im Rahmen der Planänderung wird die Aufnahme der erforderlichen Ersatzaufforstungsflächen beantragt. Die Flächen befinden sich in den Landkreisen Celle und Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen und werden durch die Forstbetriebsgemeinschaft Celler Land betrieben. In den ursprünglichen Planunterlagen waren ca. 36m² große Betriebsgebäude aus Betonfertigteilen beantragt. Die technischen Anlagen erfordern nun mehr Raum, so dass Änderungen der Gebäude beantragt werden. Die Betriebsdienstgebäude werden ca. 9m² größer und vor Ort gemauert. Diese Änderung betrifft die Betriebsgebäude der Kabelübergabestationen (KÜS) Krähenberg, Sitter und Quakenbrück. Bei der KÜS Bohlenbach hat die technische Detailplanung zu Änderungen der Position der Drosselstände geführt. Die Drosselstände werden wenige cm nach Norden verschoben. Die Position der Fundamente für die optionale Schallschutzwand verschieben sich zwischen 1 m und 1,4 m nach Norden. Auch wurden die Positionen für die Lager (G1 und G2) verschoben. Weiterhin wird beantragt, den Boden der KÜS Fläche insgesamt anzuheben und auch zu ebnen. Hierfür werden im westlichen Teil der Fläche ca. 4500m³ Boden aufgetragen und ca. 400m³ im östlichen Bereich abgetragen. Dazu wird neben der Verlagerung des Bodens primär der Aushub aus den Fundamentbaugruben verwandt. Die Wiedereinbaufähigkeit des Bodens wird mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abgestimmt. Die Amprion GmbH plant die Errichtung einer Kabelübergabestation (KÜS) auf einem zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca 7.500 m2. Das Grundstück für das Bauvorhaben Kabelübergabestation Osnabrück liegt in 49637 Menslage, Gemarkung Borg, Flur 7, Flurstücke 103/1, 106/1 (tlw.). Zur Durchführung der Baumaßnahme sind zur Herstellung einer trockenen Baugrubensohle Grundwasserhaltungsmaßnahmen in Form einer Grundwasserabsenkung erforderlich. Die Grundwasserabsenkung wird hierbei im Rahmen einer Wasserhaltung durch das Einbringen von gefrästen Drainagen am Baugrubenrand erzielt. Zur Baugrundverbesserung wird das Controlled Modulus Column (CMC) Verfahren eingesetzt, bei der vollverdrängende Betonsäulen (auch als “rigid inclusions” bekannt) in den Boden eingebracht werden. Das Bauvorhaben ist in sechs Bauabschnitte mit variierender Dauer der Absenkung definierter Bereiche unterteilt. Die insgesamte Dauer der Grundwasserabsenkung beträgt für das Bauvorhaben 25 Wochen. Dies wird ebenfalls im Rahmen dieser Planänderung in das Verfahren eingebracht.

Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben „Vierstreifiger Ausbau der Landesstraße (L) 33 von Hönow - Stendaler Straße (Berlin)“ in der Gemeinde Hoppegarten im Landkreis Märkisch-Oderland, in der Gemeinde Ahrensfelde und im Amt Biesenthal-Barnim jeweils im Landkreis Barnim des Landes Brandenburg und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Die L 33 ist Teil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen dem östlichen Stadtbereich Berlins und der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn der Bundesautobahn (BAB) A 10 (Berliner Ring). Der gegenwärtig zweispurige Straßenabschnitt vom Knotenpunkt Landsberger Chaussee/Stendaler Straße (Ortslage Eiche und Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin) bis zum Knotenpunkt Berliner Straße/Dorfstraße (Ortslage Hönow) soll vierspurig mit zwei durch Mittelstreifen getrennte Richtungsfahrbahnen vom Abschnitt 425 von km 0+505 bis km 0+000 bis zum Abschnitt 420 von km 1+987 bis km 0+064 auf einer Länge von 2,430 km ausgebaut werden. Der Straßenabschnitt erhält beidseitig Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, größtenteils als kombinierte Rad-/Gehwege. Die Planänderung beinhaltet im Wesentlichen: a) Verschiebung der Fahrbahn der neuen L 33 zur Herstellung einer Lärmschutzwand in der Ortslage Hönow nach Süden und Bau einer Anwohnerstraße im Bereich von Bau-km 1+400 bis Bau-km 2+200; b) Verringerung der Maße der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege; c) Wegfall der Möglichkeit für Linksabbieger in die Straße „Am Luch“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; d) Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes, der faunistischen Untersuchungen, des Artenschutzbeitrages, des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie und Erstellung eines Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung; e) Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung, der luftschadstofftechnischen Untersuchung, der wassertechnischen Berechnungen, der Entwässerungsanlagen und der Grunderwerbsunterlagen und f) Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung.

A3 6-streifiger Ausbau zwischen dem AK Deggendorf und der AS Hengersberg

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, die bestehende 4-streifige Bundesautobahn A 3 Nürnberg – Passau im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der Anschlussstelle Hengersberg von Betr.-km 563,000 bis Betr.-km 573,711auf einer Länge von ca. 10,7 km auf 6 Fahrstreifen auszubauen. Die Ausbaumaßnahme verläuft zu einem großen Teil unmittelbar an der Donau und erstreckt sich über die Große Kreisstadt Deggendorf, die Gemeinde Niederalteich und den Markt Hengersberg. Der Ausbau ist von Bau-km 0+000 bis etwa Bau-km 5+500 asymmetrisch d. h. die Verbreiterung der Bundesautobahn ist in Richtung Süden geplant. Ab Bau-km 5+500 bis zum Ausbauende ist eine symmetrische Verbreiterung vorgesehen. Die Bundesautobahn A 3 kreuzt im gesamten Verlauf des Bauvorhabens mit 13 Bauwerken das Donauvorland und die Donau, die Hengersberger Ohe, das Donaualtwasser, zwei Gräben zum Saubach, den Mühlbach sowie die Kreisstraßen DEG 46 und DEG 42, die Bundesstraße 533, die Gemeindeverbindungsstraße Donaustraße, die GVS Industriestraße, zwei öffentliche Feld- und Waldwege und Geh- und Radwege. 12 der 13 Bauwerke müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das prägendste Ingenieurbauwerk ist – neben der Brücke über die Hengersberger Ohe – die Donaubrücke samt Vorlandbrücke über 800 m Länge. Lärmschutzanlagen werden in Form von Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 8.700 m und in Form von Lärmschutzwällen mit aufgesetzter Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von etwa 1.700 m errichtet. Außerdem ist ein Lärmschutzwall mit einer Länge von 310 m geplant. Die Höhen der Lärmschutzanlagen liegen zwischen zwei und neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Dabei werden u. a. drei Regenklärbecken angelegt und für Niederschlagswasser, das nicht geregelt einer Vorflut übergeben werden kann, bestehende Versickergräben genutzt bzw. neue Versickergräben hergestellt. Der durch das Bauvorhaben für die Donau entstehende Retentionsraumverlust bei Hochwasser wird im Bereich des (künftig aufgelassenen) Parkplatzes Isarmündung mit einem Volumen von rund 8.000 m3 ausgeglichen. Mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kohärenzmaßnahmen können die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild weitgehend ausgeglichen werden. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.

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