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Bei Spanplatten und Holzwerkstoffen auf Label achten

<p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen:&nbsp;</strong>Die Siegel&nbsp;<a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a>&nbsp;(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von&nbsp;100 µg/m³&nbsp;nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a>⁠ (entspricht 62 µg&nbsp;pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen:&nbsp;</strong>Die Siegel&nbsp;<a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a>&nbsp;(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von&nbsp;100 µg/m³&nbsp;nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a>⁠ (entspricht 62 µg&nbsp;pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Umweltfreundliche Möbel: Ressourcenschonung mit einem gesunden Raumklima verbinden

<p> So richten Sie sich umweltfreundlich und schadstoffarm ein <ul> <li>Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf <strong>Umweltsiegel</strong> wie Blauer Engel, EU-Ecolabel oder das Goldene M. Diese stehen für umweltfreundliche und schadstoffarme Möbel.</li> <li>Wählen Sie <strong>zeitloses Design und gute Qualität</strong>. So können Sie Ihre Möbel viele Jahre nutzen.</li> <li>Nutzen Sie <strong>Secondhand-Angebote</strong>. Dies schont Ressourcen und kann auch viel Geld sparen.</li> <li><strong>Pflegen </strong>Sie Ihre Möbel regelmäßig. Das erhält Aussehen und Funktion auf lange Sicht.</li> <li><strong>Reparieren </strong>oder <strong>verschönern </strong>Sie beschädigte Möbel. Ein neuer Anstrich oder Bezug kann viel bewirken.</li> <li>Geben Sie gut erhaltene Möbel weiter. <strong>Spenden oder verkaufen</strong> Sie diese über Plattformen oder soziale Einrichtungen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Wir möchten uns in unseren eigenen vier Wänden wohlfühlen – daran haben Möbel einen großen Anteil. Möbel sind aber in der Regel nicht nur größere Anschaffungen, sondern benötigen bei der Herstellung wertvolle Ressourcen und zum Teil umweltschädliche Materialien. Mit den folgenden Tipps sparen Sie nicht nur Umweltressourcen, sondern stellen auch sicher, dass Sie eine angenehme und gesunde Raumluft in Ihrer Wohnung haben.<br>&nbsp;</p> <p><strong>Umweltfreundliche Möbel erkennen Sie an folgenden Merkmalen:</strong></p> <ul> <li>Hochwertige Möbel sind <strong>langlebig </strong>und können viele Jahre genutzt werden.</li> <li>Sie bestehen aus <strong>umweltschonenden Rohstoffen</strong>, etwa Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern.</li> <li>Sie sind geruchsarm und <strong>frei von Schadstoffen</strong> – gut für Ihre Gesundheit und die Raumluft.</li> <li>Kurze Transportwege und <strong>faire Produktionsbedingungen</strong> sprechen für nachhaltige Herkunft und Herstellung.</li> <li>Möbel, die gut <strong>reparierbar </strong>oder <strong>recycelbar </strong>sind, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Vertrauenswürdige Umweltsiegel helfen bei der Orientierung:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel (UZ 38 für Möbel aus Holz und UZ 117 Polstermöbel)</a></li> <li><a href="https://eu-ecolabel.de/">EU-Ecolabel für Möbel</a></li> <li><a href="https://www.das-goldene-m.de/de/das-goldene-m">Goldenes M – RAL-Gütezeichen</a></li> <li><a href="https://www.levelcertified.eu/de/level/">Level-Zertifikat</a></li> </ul> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können einen aktiven Beitrag leisten, indem Sie beim Kauf von Möbeln auf vertrauenswürdige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#top-umweltsiegel-kennen-und-beachten">Umweltsiegel</a> achten. Empfehlenswert sind Möbel, die mit anerkannten Umweltzeichen (Blauen Engel, EU-Ecolabel, Goldenes M - RAL Gütezeichen, Level-Zertifikat) ausgezeichnet sind. Diese Siegel haben strenge Standards und hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften.&nbsp;<br>Möbel mit diesen Siegeln sind eine gute Wahl, da sie garantieren, dass Produkte hochwertig und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlich sind. Es werden die Materialwahl, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Qualität berücksichtigt. So enthalten zum Beispiel Möbel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, keine gefährlichen Stoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> oder Flammschutzmittel. &nbsp;</p> <p>Grundsätzlich gilt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/240506_uba_rg_gesund_und_umweltfreundlich_einrichten_rz.pdf">Wählen sie möglichst emissionsarme Möbel und Einrichtungsgegenstände.</a> Das schützt nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.</p> <p>Bei <strong>Holzmöbeln </strong>gilt, sofern keine Möbel mit den oben genannten Umweltzeichen erhältlich sind:</p> <ul> <li>Bevorzugen Sie<strong> Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft</strong>, möglichst aus Deutschland oder Europa.</li> <li>Achten Sie auf <strong>Holzsiegel </strong>wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/"><strong>FSC</strong></a>, <a href="https://www.pefc.de/"><strong>PEFC</strong></a>, <a href="https://www.naturland.de/de/"><strong>Naturland</strong></a><strong> </strong>oder <a href="https://www.holz-von-hier.eu/"><strong>Holz von Hier</strong></a> – sie garantieren ökologische und soziale Standards.</li> <li><strong>Einheimische Holzarten</strong> wie Fichte, Eiche, Lärche und die in Mitteleuropa etablierte Douglasie sind besonders empfehlenswert. Die Douglasie gilt zudem als sehr robust und langlebig.</li> </ul> <p>Auch <strong>Möbel aus Recyclingmaterialien</strong> sind eine nachhaltige Wahl.</p> <p><strong>Zeitloses Design und gute Qualität: </strong>Sogenannte "Fast Furniture" – also billige Möbel, die schnell gekauft und ebenso schnell wieder entsorgt werden – belasten die Umwelt. Achten Sie deshalb beim Möbelkauf auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Langlebigkeit. Möbel aus hochwertigen Materialien, die stabil und gut verarbeitet sind, halten oft viele Jahre – und sehen dabei auch nach langer Zeit noch gut aus. So ist z.&nbsp;B. die Materialstärke ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit von Möbelstücken. Besonders bei gebrauchten Sofas und Sesseln lohnt ein genauer Blick: Die Qualität des Schaumpolsters ist entscheidend für Komfort und Langlebigkeit. Achten Sie darauf, dass die Sitzfläche ein Raumgewicht von mindestens 35 kg/m³ hat, die Rückenlehne sollte bei mindestens 28 kg/m³ liegen.</p> <p>Auch die Bezüge spielen eine wichtige Rolle. Hochwertige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>- oder Lederbezüge sind nicht nur langlebiger, sondern oft auch umwelt- und gesundheitsschonender – etwa, wenn sie frei von schädlichen Chemikalien sind oder aus nachhaltiger Herstellung stammen.<br>Zeitloses Design, eine vielseitige Nutzung oder ein modularer Aufbau sorgen außerdem dafür, dass Sie ein Möbelstück flexibel einsetzen und an neue Wohnsituationen anpassen können. So sparen Sie Geld, Ressourcen und vermeiden unnötigen Müll.</p> <p><strong>Secondhand-Angebote clever nutzen:</strong> Möbel müssen nicht immer neu sein – in Kleinanzeigenportalen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei Vintage- und Antiquitätengeschäften finden Sie oft gut erhaltene Stücke . Secondhand-Möbel sind meist nicht nur günstiger, sondern schonen auch die Umwelt, weil keine neuen Ressourcen verbraucht werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DIY-Stuhl_glebzter_AdobeStock_1620763023.jpeg"> </a> <strong> Möbel im neuen Glanz </strong> <br> <p>Durch regelmäßige Aufarbeitung und die richtige Pflege verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Holzstücke deutlich.</p> Quelle: glebzter / AdobeStock <p><strong>Mit der richtigen Pflege bleiben Möbel länger schön: </strong>Wie lange ein Möbelstück hält, hängt nicht nur von der Qualität, sondern auch von der richtigen Pflege ab. Wer seine Möbel gut behandelt, kann ihre Lebensdauer deutlich verlängern. Dabei ist die Art der Pflege von der Oberfläche abhängige. Vollholzmöbel sollten regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch abgewischt werden. Eine gelegentliche Behandlung mit geeigneten Ölen oder Wachsen hilft, das Holz zu schützen und schön zu erhalten. Lackierte oder beschichtete Holzoberflächen sind pflegeleichter. Hier reicht ein feuchtes Tuch oder ein Wischleder zur Reinigung. Wichtig: Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger, vor allem keine chlorhaltigen Mittel oder Lösungsmittel wie Aceton oder Reinigungsbenzin – sie können die Oberfläche beschädigen und sind oft gesundheitsschädlich.</p> <p>Weitere Tipps rund ums umweltfreundliche Putzen und Renovieren finden Sie im entsprechenden UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/reinigung-im-haushalt">"Reinigung im Haushalt"</a> sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesund-umweltfreundlich-renovieren">UBA-Broschüre "Gesund und umweltfreundlich renovieren"</a>.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren statt wegwerfen</strong></a><strong> und kreativ neugestalten: </strong>Kleinere Schäden an Möbeln müssen kein Grund zum Wegwerfen sein. Oft lässt sich ein wackelndes Stuhlbein festziehen, eine lose Schublade reparieren oder eine beschädigte Fläche ausbessern. Wer selbst Hand anlegt oder eine Reparatur in Auftrag gibt, spart Ressourcen – und verlängert die Lebensdauer des Möbelstücks. Auch eine Neugestaltung kann Wunder wirken: Ein frischer Bezug für das alte Sofa, ein neuer Lampenschirm oder ein Anstrich in moderner Farbe – solche einfachen Maßnahmen machen aus Alt wieder neu.</p> <p><strong>Was tun mit ausgedienten Möbeln?</strong> Rund 3,6 Millionen Tonnen Möbel werden jedes Jahr in Deutschland neu gekauft – viele davon landen nach kurzer Nutzung auf dem Sperrmüll. Dabei sind viele alte Stücke noch viel zu schade für die Entsorgung. Noch brauchbare Möbel können Sie spenden, verschenken oder verkaufen – zum Beispiel über Kleinanzeigen, Second-Hand-Plattformen, Sozialkaufhäuser oder Umsonst-Läden.&nbsp;<br>Nur wirklich kaputte Möbel gehören auf den Sperrmüll. Ist ein Möbelstück nicht mehr zu retten, kann es in der Regel kostenlos bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei der kommunalen Abfallberatung.<br>Elektronisch ausgestattete Alt-Möbel sollten Sie möglichst demontieren und die Elektrobauteile ordnungsgemäß entsorgen. &nbsp;Infos zur richtigen Entsorgung von Elektroschrott finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">hier</a>.&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie <strong>lokale Möbelgeschäfte</strong>, denn vor Ort können Sie Qualität und Materialien besser beurteilen – das spart oft unnötige Retouren.</li> <li><strong>Probesitzen lohnt sich: </strong>Gerade bei Polstermöbeln wie Sofa oder Sessel hilft nur ausprobieren, um Sitzkomfort und Verarbeitung richtig einschätzen zu können.</li> <li>Beim <strong>Online-Kauf</strong> sollten Sie nicht nur Höhe, Breite und Tiefe beachten, sondern auch die <strong>Materialstärke </strong>prüfen – sie ist ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit.</li> <li>Wenn Möbel nur für kurze Zeit gebraucht werden, lohnt sich das <strong>Mieten </strong>– zum Beispiel für <strong>Büromöbel oder Partyausstattung</strong>.</li> <li>Bevorzugen Sie einfache Möbel ohne unnötige Elektronik.</li> <li>Wer handwerklich gern aktiv ist, kann <strong>aus altem Holz neue Möbel bauen</strong>. Im Internet finden sich hierzu viele Anleitungen.</li> <li>Nachhaltig und kreativ: <strong>Möbel aus Recycling-Materialien</strong> sind eine gute Alternative. Lesen Sie mehr über Möbel aus Pappe oder holen Sie sich <a href="https://www.obi.de/magazin/wohnen/innengestaltung/moebel-selber-bauen/palettenmoebel-ideen">Inspiration für Palettenmöbel</a>.</li> <li>Für den Kaminofen oder das Lagerfeuer ist nur unbehandeltes Holz erlaubt (mehr dazu im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">UBA-Umwelttipp zu Lagerfeuern</a>). Altes Möbelholz hingegen entsorgen Sie über den Rest- oder Sperrmüll.&nbsp;</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abb21_0.png"> </a> <strong> Bezugsquellen von Klein- und Großmöbeln </strong> Quelle: "Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland", Umweltbundesamt, 2024, eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen, Öko-Institut Hintergrund <p><strong>Gesundheit / Luft&nbsp;</strong><br>In unseren Breitengraden verbringen Menschen die meiste Zeit in Innenräumen – sei es zu Hause, bei der Arbeit oder in öffentlichen Einrichtungen. Die Qualität der Raumluft hat daher einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ein oft unterschätzter Faktor dabei sind Möbel: durch ihre großen Oberflächen und der verwendeten Materialien können sie über längere Zeit Schadstoffe in die Raumluft abgeben (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte-air">Ausschuss für Innenraumrichtwerte</a>). Besonders kritisch ist hierbei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">Formaldehyd</a>, ein flüchtiger Schadstoff, der vor allem in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, MDF oder Sperrholz enthalten sein kann. Formaldehyd kann schon in geringen Konzentrationen das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und Symptome wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, oder Konzentrationsstörungen verursachen. Bei hoher oder langfristiger Belastung steht es im Verdacht, krebserregend zu sein.&nbsp;</p> <p><strong>Ressourcen</strong><br>Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände bestehen aus den unterschiedlichsten Materialien. Holz ist ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff, der sich besonders gut für Möbel eignet – vorausgesetzt, das Holz stammt aus verantwortlicher Holzwirtschaft. Zertifikate wie FSC, PEFC und Naturland stellen sicher, dass die Wälder, aus denen das Holz stammt, umweltverträglich, naturnah und nachhaltig bewirtschaftet werden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">nachhaltige Waldwirtschaft</a>).&nbsp;Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.&nbsp;</p> <p><strong>Quellen:&nbsp;</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2503/dokumente/fact_sheet_gebrauchtkauf.pdf">UBA-Factsheet Gebrauchtkauf</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchsbeschwerden-in-innenraeumen-auswertung-von">Geruchsbeschwerden in Innenräumen: Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche</a></li> </ul> </p><p> So richten Sie sich umweltfreundlich und schadstoffarm ein <ul> <li>Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf <strong>Umweltsiegel</strong> wie Blauer Engel, EU-Ecolabel oder das Goldene M. Diese stehen für umweltfreundliche und schadstoffarme Möbel.</li> <li>Wählen Sie <strong>zeitloses Design und gute Qualität</strong>. So können Sie Ihre Möbel viele Jahre nutzen.</li> <li>Nutzen Sie <strong>Secondhand-Angebote</strong>. Dies schont Ressourcen und kann auch viel Geld sparen.</li> <li><strong>Pflegen </strong>Sie Ihre Möbel regelmäßig. Das erhält Aussehen und Funktion auf lange Sicht.</li> <li><strong>Reparieren </strong>oder <strong>verschönern </strong>Sie beschädigte Möbel. Ein neuer Anstrich oder Bezug kann viel bewirken.</li> <li>Geben Sie gut erhaltene Möbel weiter. <strong>Spenden oder verkaufen</strong> Sie diese über Plattformen oder soziale Einrichtungen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Wir möchten uns in unseren eigenen vier Wänden wohlfühlen – daran haben Möbel einen großen Anteil. Möbel sind aber in der Regel nicht nur größere Anschaffungen, sondern benötigen bei der Herstellung wertvolle Ressourcen und zum Teil umweltschädliche Materialien. Mit den folgenden Tipps sparen Sie nicht nur Umweltressourcen, sondern stellen auch sicher, dass Sie eine angenehme und gesunde Raumluft in Ihrer Wohnung haben.<br>&nbsp;</p> <p><strong>Umweltfreundliche Möbel erkennen Sie an folgenden Merkmalen:</strong></p> <ul> <li>Hochwertige Möbel sind <strong>langlebig </strong>und können viele Jahre genutzt werden.</li> <li>Sie bestehen aus <strong>umweltschonenden Rohstoffen</strong>, etwa Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern.</li> <li>Sie sind geruchsarm und <strong>frei von Schadstoffen</strong> – gut für Ihre Gesundheit und die Raumluft.</li> <li>Kurze Transportwege und <strong>faire Produktionsbedingungen</strong> sprechen für nachhaltige Herkunft und Herstellung.</li> <li>Möbel, die gut <strong>reparierbar </strong>oder <strong>recycelbar </strong>sind, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Vertrauenswürdige Umweltsiegel helfen bei der Orientierung:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel (UZ 38 für Möbel aus Holz und UZ 117 Polstermöbel)</a></li> <li><a href="https://eu-ecolabel.de/">EU-Ecolabel für Möbel</a></li> <li><a href="https://www.das-goldene-m.de/de/das-goldene-m">Goldenes M – RAL-Gütezeichen</a></li> <li><a href="https://www.levelcertified.eu/de/level/">Level-Zertifikat</a></li> </ul> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können einen aktiven Beitrag leisten, indem Sie beim Kauf von Möbeln auf vertrauenswürdige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#top-umweltsiegel-kennen-und-beachten">Umweltsiegel</a> achten. Empfehlenswert sind Möbel, die mit anerkannten Umweltzeichen (Blauen Engel, EU-Ecolabel, Goldenes M - RAL Gütezeichen, Level-Zertifikat) ausgezeichnet sind. Diese Siegel haben strenge Standards und hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften.&nbsp;<br>Möbel mit diesen Siegeln sind eine gute Wahl, da sie garantieren, dass Produkte hochwertig und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlich sind. Es werden die Materialwahl, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Qualität berücksichtigt. So enthalten zum Beispiel Möbel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, keine gefährlichen Stoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> oder Flammschutzmittel. &nbsp;</p> <p>Grundsätzlich gilt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/240506_uba_rg_gesund_und_umweltfreundlich_einrichten_rz.pdf">Wählen sie möglichst emissionsarme Möbel und Einrichtungsgegenstände.</a> Das schützt nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.</p> <p>Bei <strong>Holzmöbeln </strong>gilt, sofern keine Möbel mit den oben genannten Umweltzeichen erhältlich sind:</p> <ul> <li>Bevorzugen Sie<strong> Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft</strong>, möglichst aus Deutschland oder Europa.</li> <li>Achten Sie auf <strong>Holzsiegel </strong>wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/"><strong>FSC</strong></a>, <a href="https://www.pefc.de/"><strong>PEFC</strong></a>, <a href="https://www.naturland.de/de/"><strong>Naturland</strong></a><strong> </strong>oder <a href="https://www.holz-von-hier.eu/"><strong>Holz von Hier</strong></a> – sie garantieren ökologische und soziale Standards.</li> <li><strong>Einheimische Holzarten</strong> wie Fichte, Eiche, Lärche und die in Mitteleuropa etablierte Douglasie sind besonders empfehlenswert. Die Douglasie gilt zudem als sehr robust und langlebig.</li> </ul> <p>Auch <strong>Möbel aus Recyclingmaterialien</strong> sind eine nachhaltige Wahl.</p> <p><strong>Zeitloses Design und gute Qualität: </strong>Sogenannte "Fast Furniture" – also billige Möbel, die schnell gekauft und ebenso schnell wieder entsorgt werden – belasten die Umwelt. Achten Sie deshalb beim Möbelkauf auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Langlebigkeit. Möbel aus hochwertigen Materialien, die stabil und gut verarbeitet sind, halten oft viele Jahre – und sehen dabei auch nach langer Zeit noch gut aus. So ist z.&nbsp;B. die Materialstärke ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit von Möbelstücken. Besonders bei gebrauchten Sofas und Sesseln lohnt ein genauer Blick: Die Qualität des Schaumpolsters ist entscheidend für Komfort und Langlebigkeit. Achten Sie darauf, dass die Sitzfläche ein Raumgewicht von mindestens 35 kg/m³ hat, die Rückenlehne sollte bei mindestens 28 kg/m³ liegen.</p> <p>Auch die Bezüge spielen eine wichtige Rolle. Hochwertige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>- oder Lederbezüge sind nicht nur langlebiger, sondern oft auch umwelt- und gesundheitsschonender – etwa, wenn sie frei von schädlichen Chemikalien sind oder aus nachhaltiger Herstellung stammen.<br>Zeitloses Design, eine vielseitige Nutzung oder ein modularer Aufbau sorgen außerdem dafür, dass Sie ein Möbelstück flexibel einsetzen und an neue Wohnsituationen anpassen können. So sparen Sie Geld, Ressourcen und vermeiden unnötigen Müll.</p> <p><strong>Secondhand-Angebote clever nutzen:</strong> Möbel müssen nicht immer neu sein – in Kleinanzeigenportalen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei Vintage- und Antiquitätengeschäften finden Sie oft gut erhaltene Stücke . Secondhand-Möbel sind meist nicht nur günstiger, sondern schonen auch die Umwelt, weil keine neuen Ressourcen verbraucht werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DIY-Stuhl_glebzter_AdobeStock_1620763023.jpeg"> </a> <strong> Möbel im neuen Glanz </strong> <br> <p>Durch regelmäßige Aufarbeitung und die richtige Pflege verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Holzstücke deutlich.</p> Quelle: glebzter / AdobeStock </p><p> <p><strong>Mit der richtigen Pflege bleiben Möbel länger schön: </strong>Wie lange ein Möbelstück hält, hängt nicht nur von der Qualität, sondern auch von der richtigen Pflege ab. Wer seine Möbel gut behandelt, kann ihre Lebensdauer deutlich verlängern. Dabei ist die Art der Pflege von der Oberfläche abhängige. Vollholzmöbel sollten regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch abgewischt werden. Eine gelegentliche Behandlung mit geeigneten Ölen oder Wachsen hilft, das Holz zu schützen und schön zu erhalten. Lackierte oder beschichtete Holzoberflächen sind pflegeleichter. Hier reicht ein feuchtes Tuch oder ein Wischleder zur Reinigung. Wichtig: Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger, vor allem keine chlorhaltigen Mittel oder Lösungsmittel wie Aceton oder Reinigungsbenzin – sie können die Oberfläche beschädigen und sind oft gesundheitsschädlich.</p> <p>Weitere Tipps rund ums umweltfreundliche Putzen und Renovieren finden Sie im entsprechenden UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/reinigung-im-haushalt">"Reinigung im Haushalt"</a> sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesund-umweltfreundlich-renovieren">UBA-Broschüre "Gesund und umweltfreundlich renovieren"</a>.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren statt wegwerfen</strong></a><strong> und kreativ neugestalten: </strong>Kleinere Schäden an Möbeln müssen kein Grund zum Wegwerfen sein. Oft lässt sich ein wackelndes Stuhlbein festziehen, eine lose Schublade reparieren oder eine beschädigte Fläche ausbessern. Wer selbst Hand anlegt oder eine Reparatur in Auftrag gibt, spart Ressourcen – und verlängert die Lebensdauer des Möbelstücks. Auch eine Neugestaltung kann Wunder wirken: Ein frischer Bezug für das alte Sofa, ein neuer Lampenschirm oder ein Anstrich in moderner Farbe – solche einfachen Maßnahmen machen aus Alt wieder neu.</p> <p><strong>Was tun mit ausgedienten Möbeln?</strong> Rund 3,6 Millionen Tonnen Möbel werden jedes Jahr in Deutschland neu gekauft – viele davon landen nach kurzer Nutzung auf dem Sperrmüll. Dabei sind viele alte Stücke noch viel zu schade für die Entsorgung. Noch brauchbare Möbel können Sie spenden, verschenken oder verkaufen – zum Beispiel über Kleinanzeigen, Second-Hand-Plattformen, Sozialkaufhäuser oder Umsonst-Läden.&nbsp;<br>Nur wirklich kaputte Möbel gehören auf den Sperrmüll. Ist ein Möbelstück nicht mehr zu retten, kann es in der Regel kostenlos bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei der kommunalen Abfallberatung.<br>Elektronisch ausgestattete Alt-Möbel sollten Sie möglichst demontieren und die Elektrobauteile ordnungsgemäß entsorgen. &nbsp;Infos zur richtigen Entsorgung von Elektroschrott finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">hier</a>.&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie <strong>lokale Möbelgeschäfte</strong>, denn vor Ort können Sie Qualität und Materialien besser beurteilen – das spart oft unnötige Retouren.</li> <li><strong>Probesitzen lohnt sich: </strong>Gerade bei Polstermöbeln wie Sofa oder Sessel hilft nur ausprobieren, um Sitzkomfort und Verarbeitung richtig einschätzen zu können.</li> <li>Beim <strong>Online-Kauf</strong> sollten Sie nicht nur Höhe, Breite und Tiefe beachten, sondern auch die <strong>Materialstärke </strong>prüfen – sie ist ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit.</li> <li>Wenn Möbel nur für kurze Zeit gebraucht werden, lohnt sich das <strong>Mieten </strong>– zum Beispiel für <strong>Büromöbel oder Partyausstattung</strong>.</li> <li>Bevorzugen Sie einfache Möbel ohne unnötige Elektronik.</li> <li>Wer handwerklich gern aktiv ist, kann <strong>aus altem Holz neue Möbel bauen</strong>. Im Internet finden sich hierzu viele Anleitungen.</li> <li>Nachhaltig und kreativ: <strong>Möbel aus Recycling-Materialien</strong> sind eine gute Alternative. Lesen Sie mehr über Möbel aus Pappe oder holen Sie sich <a href="https://www.obi.de/magazin/wohnen/innengestaltung/moebel-selber-bauen/palettenmoebel-ideen">Inspiration für Palettenmöbel</a>.</li> <li>Für den Kaminofen oder das Lagerfeuer ist nur unbehandeltes Holz erlaubt (mehr dazu im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">UBA-Umwelttipp zu Lagerfeuern</a>). Altes Möbelholz hingegen entsorgen Sie über den Rest- oder Sperrmüll.&nbsp;</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abb21_0.png"> </a> <strong> Bezugsquellen von Klein- und Großmöbeln </strong> Quelle: "Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland", Umweltbundesamt, 2024, eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen, Öko-Institut </p><p> Hintergrund <p><strong>Gesundheit / Luft&nbsp;</strong><br>In unseren Breitengraden verbringen Menschen die meiste Zeit in Innenräumen – sei es zu Hause, bei der Arbeit oder in öffentlichen Einrichtungen. Die Qualität der Raumluft hat daher einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ein oft unterschätzter Faktor dabei sind Möbel: durch ihre großen Oberflächen und der verwendeten Materialien können sie über längere Zeit Schadstoffe in die Raumluft abgeben (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte-air">Ausschuss für Innenraumrichtwerte</a>). Besonders kritisch ist hierbei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">Formaldehyd</a>, ein flüchtiger Schadstoff, der vor allem in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, MDF oder Sperrholz enthalten sein kann. Formaldehyd kann schon in geringen Konzentrationen das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und Symptome wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, oder Konzentrationsstörungen verursachen. Bei hoher oder langfristiger Belastung steht es im Verdacht, krebserregend zu sein.&nbsp;</p> <p><strong>Ressourcen</strong><br>Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände bestehen aus den unterschiedlichsten Materialien. Holz ist ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff, der sich besonders gut für Möbel eignet – vorausgesetzt, das Holz stammt aus verantwortlicher Holzwirtschaft. Zertifikate wie FSC, PEFC und Naturland stellen sicher, dass die Wälder, aus denen das Holz stammt, umweltverträglich, naturnah und nachhaltig bewirtschaftet werden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">nachhaltige Waldwirtschaft</a>).&nbsp;Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.&nbsp;</p> <p><strong>Quellen:&nbsp;</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2503/dokumente/fact_sheet_gebrauchtkauf.pdf">UBA-Factsheet Gebrauchtkauf</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchsbeschwerden-in-innenraeumen-auswertung-von">Geruchsbeschwerden in Innenräumen: Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Abiotischer Abbau und Diffusion chlorierter Lösemittel in Fe2+-haltigen ungestörten Kalksteinen und Tonsteinen

Langsame Diffusionsprozesse von Schadstoffen in geringdurchlässigen wasser-gesättigten Gesteinen sind ein wesentlicher Grund für den beschränkten Erfolg vieler Untergrundsanierungen. Zu den immer noch wichtigsten Schadstoffen im Grundwasser zählen die chlorierten Lösemittel, die trotz jahrzehntelanger Sanierungsanstrengungen inzwischen lange Fahnen im urbanen Raum ausbilden. Eine langsame Diffusion bedingt aber auch lange Aufenthaltszeiten in der Gesteinsmatrix und damit können langsame abiotische Abbaumechanismen zum Tragen kommen, die auf Fe2+-haltige Mineralien wie z.B. Eisensulfide, Magnetit oder Phyllosilikate zurückgehen, und bei der Einschätzung des natürlichen Abbaupotentials berücksichtigt werden sollten. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Transformation von Tri- und Perchlorethen während der Diffusion in Gesteinsproben geklüfteter Aquifere und Aquitarde zu quantifizieren. Weil die Reaktionsraten der Ausgangssubstanzen sehr wahrscheinlich zu klein sind, um im Labor gemessen werden zu können, liegt der Fokus auf der Bestimmung von Transformations- und Abbauprodukten (bspw. teil-chlorierte Ethene, Azetylen, Ethan). Die Experimente zur reaktiven Diffusion müssen mit intakten Gesteinsproben durchgeführt werden, da beim Zerkleinern reaktive Mineralober-flächen (z.B. bei Quarz und Pyrit) entstehen könnten, die zur Dehalogenierung der Ausgangssubstanzen führen könnten. Im Unterschied zu früheren Studien sollen hier die für die Reaktivität verantwortlichen spezifischen Minerale in der Gesteins-matrix identifiziert werden. Die Ergebnisse sind nicht nur für das Langzeitverhalten von chlorierten Lösemitteln im Grundwasser, sondern generell auch für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen oder die chemische Verwitterung (Oxidation) von reduzierten Gesteinen relevant.

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Bundesländer, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Mit richtiger Mülltrennung Ressourcen schonen und Umwelt schützen

<p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien &amp; Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette &amp; Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt.&nbsp;Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer.&nbsp;Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z.&nbsp;B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z.&nbsp;B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z.&nbsp;B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. &nbsp;Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter&nbsp;<a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a>&nbsp;können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:&nbsp;</strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien &amp; Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette &amp; Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> </p><p> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt.&nbsp;Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer.&nbsp;Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z.&nbsp;B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z.&nbsp;B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z.&nbsp;B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. &nbsp;Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter&nbsp;<a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a>&nbsp;können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E </p><p> Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:&nbsp;</strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Plant wax composition of sediment core ROT21 from the Rotsee, Switzerland

This dataset contains compound-specific hydrogen (δ2H) and carbon (δ13C) isotope compositions and concentrations of long-chain n-alkanes and fatty acids (n-alkanoic acids) from the ROT21 sediment record of Rotsee, Central Switzerland (47°04′10″N, 8°18′48″E, 419 m a.s.l.). Sediment cores were retrieved in October 2021 using a UWITEC gravity corer, and the dataset spans the past ~13,000 years based on 19 radiocarbon dates (terrestrial and aquatic macrofossils) integrated with 210Pb and 137Cs profiles (see De Jonge et al., 2025). Laboratory analyses were conducted between February 2023 and November 2024 at the University of Basel. Sediment samples (~2–5 g) were sub-sampled, freeze-dried, spiked with internal standards (n-C19-alkanoic acid, n-C36-alkane, 2-octadecanone, and n-C21-alkanol), and extracted with dichloromethane/methanol (9:1, v/v) using an Accelerated Solvent Extractor (Dionex ASE 350, Thermo Fisher Scientific). Following saponification, neutral fractions were separated via silica gel chromatography, and fatty acids were converted to fatty acid methyl esters (FAMEs). Both n-alkanes and FAMEs were further purified to isolate saturated compounds using AgNO3-impregnated silica gel columns, then analyzed and quantified by gas chromatography with flame ionization detection (GC-FID). Peak areas were normalized to recovery standards to account for potential losses during sample handling, and compounds were identified by comparison with external standards. Compound-specific δ2H and δ13C values were determined by gas chromatography-isotope ratio mass spectrometry (GC-IRMS) and normalized to the VSMOW-SLAP (δ2H) and VPDB (δ13C) scales. Analytical precision was ±3-5 ‰ for δ2H and ±0.2–0.3 ‰ for δ13C. The dataset was generated to reconstruct past hydroclimate and vegetation dynamics in Central Europe using plant wax δ2H records. Full methodological details are provided in the study: Central Europe hydroclimate since the Younger Dryas inferred from vegetation-corrected sedimentary plant wax δ2H values (Santos et al., 2026).

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Bundesländer, Jahre

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Innovatives hydrometallurgischen Verfahren zur Zinkextraktion aus Reststoffen, insbesondere der Stahlindustrie, zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft

Die DK Zinc Recycling GmbH ist eine neu gegründete GmbH mit Sitz in Duisburg, die ein 86-prozentiges Tochterunternehmen der Hargreaves services Plc ist - ein börsennotiertes Unternehmen mit ca. 1.400 Beschäftigten, das Dienstleistungen für den Umwelt-, Industrie- und Immobiliensektor erbringt. Durch das Vorhaben sollen 15 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Im Zuge der Dekarbonisierung der Stahlindustrie wird die klassische Hochofenroute zukünftig durch die Kombination aus Direktreduktion und Elektrolichtbogenofen (DRI/EAF-Route) abgelöst. Diese Umstellung führt prozessbedingt zum Anfall von deutlich größeren Mengen an Stahlwerksstäuben mit einem Zinkgehalt zwischen 5 bis 15 Prozent. Bisher können diese Stäube im klassischen Recyclingprozess, dem Wälzofenprozess, nicht wirtschaftlich recycelt werden, da dieses Verfahren erst ab Zinkgehalten von ca. 20 Prozent ökonomisch zu betreiben ist. Der am Standort bestehende „DK-Prozess“ kann wiederum nur Staubgemische mit einem Zinkanteil von ca. 3 Prozent verwerten. Mit einem innovativen Verfahren sollen nunmehr auch Stäube mit einem Zinkgehalt zwischen 5 bis 15 Prozent wirtschaftlich weiterverwertet werden können. Ziel ist, diesen Stoffstrom nicht mehr zu deponieren bzw. als Zuschlagstoff der Zementindustrie anzudienen, sondern die darin enthaltenen Metalle wie Eisen und Zink dem Wertstoffkreislauf wieder zuzuführen. Die Stäube sollen über eine mehrstufige, hydrometallurgische Zinkextraktion vollständig recycelt werden. Das Zink wird mithilfe von alkalischen Extraktionen und sauren Extraktionen aus den Vorstoffen gelöst. Anschließend erfolgen mehrere Reinigungsschritte, um Nebenkomponenten wie Eisen, Mangan, Nickel oder Kupfer abzutrennen. Dazu wird das zinkhaltige Filtrat aus den Extraktionsstufen zunächst oxidiert, um Eisen und Mangan auszufällen und anschließend über einen Aktivkohlefilter abzutrennen. Das Filtrat wird dann durch eine Zementation mit metallischem Zink von allen edleren Metallen befreit. Die ausgefällten Metalle werden abfiltriert und können dem klassischen DK-Prozess zugeführt werden. Das Lösemittel wird verdampft und kann nach der Rekondensation erneut für die Extraktionsschritte eingesetzt werden. Ein Teil des Extraktionsmittels wird zu Gips umgesetzt. Der so hergestellte Gips kann als weiteres Nebenprodukt verkauft werden. Durch das Abtrennen des Lösemittels fällt Zinkhydroxysulfat aus, welches abfiltriert, getrocknet und abschließend in einem erdgasbefeuerten Drehrohrofen kalziniert wird. Dabei entsteht als Hauptprodukt ein hochreines Zinkoxid („white seal“). Es entsteht zudem schwefeldioxidhaltiges Abgas, welches in einer Abgasreinigung zu Natriumhydrogensulfit überführt wird und ebenfalls vermarktet werden kann. Die Umweltentlastung liegt im hochwertigen Recycling von zinkhaltigen Stäuben, die bisher nicht wirtschaftlich verwertet werden können. Bezogen auf die angestrebte Produktionsmenge von 5.300 Tonnen Zinkoxid pro Jahr ergäbe dies eine Einsparung von 2,5 Tonnen CO 2 pro Tonne Zinkoxid bzw. 13.250 Tonnen CO 2 pro Jahr. Damit wird der CO 2 -Fußabdruck um etwa 60 Prozent gegenüber der Primärerzeugung von Zinkoxid reduziert. Neben dem CO 2 -Fußabdruck kommt auch noch der Verzicht auf Bergbau-Kapazitäten zum Tragen, da durch dieses Vorhaben auf die Förderung und Bearbeitung von etwa 40.000 Tonnen Zinkerz verzichtet werden kann, was mit der Reduzierung entsprechender Umweltbelastungen im Zinkbergbau einher geht. Der Modellcharakter ist gegeben. Durch Lizenzvergaben könnten ähnliche Anlagen dezentral und klimafreundlich errichtet werden, beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Stahlwerks. Daraus ergibt sich in Europa ein Potenzial von etwa 10–20 Nachahmern. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: DK Zinc Recycling GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2025 Status: Laufend

Chemikalien in der Umwelt

<p> <p>Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.</p> </p><p>Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.</p><p> <p>Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz <a href="https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach">REACH-Verordnung</a> genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten.&nbsp;</p> <p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pbt">PBT</a>), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat:</p> <ul> <li>Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine <a href="https://www.echa.europa.eu/documents/10162/7dcd73a4-e80d-47c5-ba0a-a5f4361bf4b1">Beschränkung</a>, die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_konz-nonyl-oktylphenol_ofg_2017-05-29.png"> </a> <strong> Tab: Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_konz-nonyl-oktylphenol_ofg_2017-05-29.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (47,35 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_konz-nonyl-oktylphenol_ofg_2017-05-29.xlsx">Tabelle als Excel (229,84 kB)</a></li> </ul> </p><p> Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt.</p> <p>Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_ueberblick-testanford-reach_2019-03-18.png"> </a> <strong> Tab: Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen: REACH-Chemikalien </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_ueberblick-testanford-reach_2019-03-18.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (62,50 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_ueberblick-testanford-reach_2019-03-18.xlsx">Tabelle als Excel (231,89 kB)</a></li> </ul> </p><p> Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen <p>Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich.&nbsp;</p> <ul> <li>Das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (<a href="https://recherche.chemikalieninfo.de/">ChemInfo</a>) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist.</li> <li>Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen).</li> <li>Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (<a href="https://recherche.chemikalieninfo.de/etox">ChemInfo ETOX</a>) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer.</li> <li>Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse.</li> <li>Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oecd">OECD</a>) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen.</li> <li>Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden.</li> </ul> </p><p> Chemikalien in der Europäischen Union <p>Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling &amp; Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a>-VO einzustufen sind).</p> <p>Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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