Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)
Luftverunreinigungen in Innenräumen von Schulen stellen ein hygienisches Problem dar. Die in Schulgebäuden beobachteten Innenraumbelastungen können auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein, wie beispielsweise bauliche Mängel, Fehler in der Lüftungstechnik, unsachgemäßes Lüftungsverhalten oder die Verwendung bestimmter Bauprodukte, Einrichtungsgegenstände oder Reinigungsprodukte, die chemische Stoffe in die Raumluft abgeben. Auch mikrobielle Probleme (Schimmelbefall) spielen in Schulgebäuden eine wichtige Rolle. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Die unwesentliche Änderung des u.g. immissionsschutzrechtlichen Betriebes wurde gem. § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) angezeigt. Änderungsgegenstand: Erweiterung des Stallraumes (BE 4 & 4a), Einhausung der Kaltscharrräume und Anbau Lüftungstechnik (BE 5, 5a & 5b), Überdachung der BE 9 Standort des Vorhabens: Ort: Badbergen Gemarkung: Wehdel Flur: 5 Flurstücke: 93/1, 93/2, 94/3
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schönhammer Wärmetauscher und Lüftungstechnik GmbH durchgeführt. Die Reduzierung von Gasemissionen und die Minderung des Energieverbrauchs sind zwei wichtige umweltpolitische Anforderungen an Nutztierställe, die es in Zukunft stärker zu berücksichtigen gilt. Zur Staub-, Geruchs- und Ammoniakminderung haben landwirtschaftliche Rieselbettreaktoren (sog. Biowäscher) ihre Funktionssicherheit mehrfach unter Beweis gestellt. Die Abluft wird im Gegenstromprinzip durch Füllkörper geleitet, die von oben mit zirkulierendem Waschwasser befeuchtet werden. Genau dieses Gegenstromprinzip ist auch Grundlage von Luft-Luft-Wärmetauschern, wobei hier keine Füllkörper, sondern Wärmetausch-Elemente eingesetzt werden, in denen die Zuluft an der Abluft vorbeigeführt wird, um einen Teil der Abluft-Energie auf die Zuluft zu übertragen. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsprojektes ist es, geeignete Tauscherelemente zu entwickeln, durch die eine hohe Wärmeübertragung erfolgt und auf denen sich durch Wasserberieselung ein biologischer Rasen bilden kann, um die Vorteile beider Systeme zu kombinieren. Hierzu sollen geeignete Kunststoffelemente in mehreren Schritten entwickelt und optimiert werden, wobei durch begleitende Praxismessungen eine realistische Einschätzung der erreichbaren Minderungswirkung erfolgen soll. Die Untersuchungen gliedern sich in Vor-- und Hauptversuche. Während die Voruntersuchungen im kleintechnischen Maßstab auf dem Prüfstand stattfinden, soll die Einsetzbarkeit und die Langzeitwirkung auf einem Praxisbetrieb mit Schweinehaltung getestet.
Die Baumgartner Carmen und Franz Geflügelhof GdbR hat beim Landratsamt Dingolfing-Landau die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung ihrer Anlage zum Mästen von Hähnchen auf dem Grundstück Fl.Nr. 575 der Gemarkung Langgraben durch folgende Maßnahmen beantragt: •Erweiterung der Masthähnchenhaltung auf insgesamt 65.000 Masthähnchenplätze •Damit einhergehend: endgültige Aufgabe der gesamten Entenmast sowie aller damit zusammenhängender Betriebs- teile •Errichtung des bereits mit Bescheid des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 08.10.2018, Az.: 42-170/3/2-304.2, genehmigten Maststalls 3 als Anbau an Maststall 4 •Nutzungsänderung der Mastställe 3 und 4 von Entenmast in Hähnchenmast •Umbau bzw. Ertüchtigung der Mastställe 4 bis 6 (Kamine und Lüftungstechnik).
Das Projekt "Teilprojekt 2: Living Labs: Zukunftspfade und inHaus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführt. Das Projekt hat das Ziel, die Wirksamkeit von Nachhaltigkeitsinnovationen mittels Living Labs verbessern zu wollen. Living Labs sind Forschungs- und Innovationsplattformen, die realweltliche Nutzungsprozesse bereits in frühen Phasen des Innovationsprozesses ansprechen und damit Perspektiven für die Verbesserung der Marktakzeptanz und die Berücksichtigung von Rebound-Effekten in Innovationsprozessen eröffnen. INNOLAB setzt folgende Ziele: a) Entwicklung einer Methodik für Nutzerintegration und Nachhaltigkeitsinnovation im Living Lab, u.a. zu Rebound-Effekten und Obsoleszenz, b) Demonstration der Leistungsfähigkeit von Living Labs anhand von Nachhaltigkeitsinnovationen zu Assistenzsystemen in den Schlüsselbereichen des nachhaltigen Konsums 'Wohnen', 'Einzelhandel', 'Mobilität', c) Stärkung des Living Lab Ansatzes im Forschungs- und Innovationssystem einer Green Economy durch Roadmapping als Wissen und Akteure integrierende, Fallstudien und Einzellösungen aufskalierende, handlungsleitende Methode, und d) Ausbau des nationalen und internationalen Netzwerkes und Transfer. Das Verbundvorhaben besteht aus den Bausteinen Konzeption (AP1 und AP2), Praxisprojekte (AP3-6), Integration und Ergebnistransfer (AP7 und AP8) und Projektmanagement (AP9). Das Wuppertal-Institut leitet das Verbundvorhaben. Fraunhofer ISI leitet das Teilvorhaben 'Living Labs: Zukunftspfade und inHaus' für die Fraunhofer Gesellschaft. Fraunhofer ISI koordiniert AP1 (Bestandsaufnahme des Innovationsumfeldes für Living Labs) und AP7 (Integriertes Roadmapping). Fraunhofer ISI wirkt maßgeblich in AP2 (Operationalisierung) und AP4 (Kundenführung am Point of Sale) mit. Fraunhofer ISI ist an allen anderen Arbeitspaketen beteiligt. Fraunhofer IMS koordiniert AP3 (Lüftungstechnologie im privaten Raum). Fraunhofer IMS ist an den Arbeitspakten 1, 2, 6-9 beteiligt.
Die Stadt Horn – Bad Meinberg hat bei der Bezirksregierung Detmold die Erteilung einer Genehmigung zum Umbau und Betrieb der Kläranlage Horn – Bad Meinberg (Erneuerung Lüftungstechnik, Optimierung der Nachklärung und Neuerrichtung einer Gebläsestation) auf dem Gelände der Kläranlage Horn – Bad Meinberg in der Stadt: Horn – Bad Meinberg Gemarkung: Horn Flur: 3 Flurstück: 167 gemäß § 57 Abs. 2 des Wassergesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) beantragt.. Der beantragte Umbau der Kläranlage Horn – Bad Meinberg (Erneuerung Lüftungstechnik, Optimierung der Nachklärung und Neuerrichtung einer Gebläsestation) dient der Betriebssicherheit
Das Projekt "Erarbeitung eines Leitfadens zur integralen Sanierung von Schulen auf Basis der Sanierung der Technischen Schulen und der Wirtschaftsschulen des Kreises Steinfurt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kreis Steinfurt, Dezernat III durchgeführt. Landkreise und Kommunen müssen in den kommenden Jahren einen erheblichen Aufwand zum Abbau des Sanierungsstaus bei Schulen betreiben. Erfahrungen zeigen, dass sich ein wesentlicher Anteil von Sanierungsmaßnahmen auf die Erneuerung einzelner Komponenten beschränkt. Integrale Konzepte zur Planung und Umsetzung einer ganzheitlichen Sanierung - auch über mehrere zeitlich aufeinander folgende Abschnitte - sind die Ausnahme. Optimale Lehr- und Lernbedingungen an Schulen sollen mit dem dritten Pädagogen, der Architektur unter Einbeziehung innovativer Ansätze wie beispielsweise regenerativer Energien zur Temperierung und Kühlung oder Wärmespeicherung garantiert werden. Dabei sind die Endlichkeit der Ressourcen und die Bedienbarkeit der Gebäude ebenso zu berücksichtigen wie die ökologischen Aspekte. Der Kreis Steinfurt strebt bei der Sanierung seiner Schulen umfassende Ansätze bei der Planung und Durchführung an. Hierbei werden auch unkonventionelle gebäudetechnische Lösungen mit in die Planung einbezogen, im Objekt getestet und baulich verwirklicht. Ebenso kommt die numerische Simulation der Gebäude als Werkzeug zur Optimierung des Energieverbrauchs zur Anwendung. Anhand der begonnenen Sanierung der Wirtschaftsschulen und die für 2009 geplante Sanierung der Technischen Schulen des Kreises Steinfurt wird ein Leitfaden zur Integralen Sanierung von Schulen erstellt werden. In das Sanierungskonzept fließen die Aspekte folgender Teilgebiete ein: Wärmeversorgung, Lüftungstechnik, Raumlufthygiene, Beleuchtung, Akustik, Trinkwasserhygiene, Energieeinsparung nebst Reduzierung der CO2-Emissionen und Betriebskosten. Die Wechselwirkungen der Einzelmaßnahmen untereinander werden hier ebenso wie bei durchgeführten Sanierungen untersucht und dargestellt. Die Ergebnisse aus diesen Punkten und die Erfahrungen aus anderen Sanierungsmaßnahmen bilden die Grundlage für den zu erstellenden Leitfaden. Neben dem Ziel der Energieeinsparung soll auch die Steigerung der Lehr- und Lernbedingungen an Schulen in die Planung mit einfließen. Der Leitfaden soll letztlich Schulträgern als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen. Mit Unterstützung einer dynamischen Simulationsbetrachtung der Wirtschaftsschule und einzelner Räume sowie parallel erfolgter messtechnischer Untersuchungen wurden besonders kritische Raumbedingungen ermittelt. Diese sind hier in Zusammenhang mit der CO2-Belastung und der Raumtemperatur zu sehen. Aufgrund der Messergebnisse wurden Laborklassenräume eingerichtet und zunächst Lösungen im Bereich der Raumkühlung und Raumlüftung erprobt.
Das Projekt "Energetische Verbesserung der Bausubstanz - Teilkonzept 3: Sanierung eines Wohngebäudes auf '3-Liter-Haus' Niveau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Schwabach GmbH durchgeführt. Für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses wurde ein aus energetischer und ökonomischer Sicht optimiertes Sanierungskonzept erarbeitet. Das Ziel besteht darin, mit Integration und Optimierung innovativer Haustechnik einen Jahresheizwärmebedarf von etwa 30 kWh/m2a (3-L-Haus) zu erreichen. Im Vorhaben wird eine HTWD Fassade, erstmalig auch mit einer solaren Nachheizung versehen, und eine dezentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung eingesetzt. Das Projekt untergliedert sich in zwei Bauabschnitte. Begonnen wird mit einem Referenzobjekt; anschließend wird das innovative Gebäude saniert. Darauf folgt eine Messperiode von 24 Monaten. Die Weitergabe der Ergebnisse und Erkenntnisse ist auf verschiedenen Ebenen während der gesamten Projektlaufzeit geplant. Sofort nach Projektbeginn werden die Grundig Akademie (Technikerausbildung und Umschulungen), des Instituts für Energie und Gebäude sowie die FH Nürnberg bereits in die Begleitung der ersten Bauabschnitte einbezogen. Das 'Netzwerk Bau und Energie' (Nachbarstädte) und der Verein 'Energieregion Nürnberg' werden in ein Begleitteam eingebunden.
Das Projekt "Energiesparender Neubau des Tropen-Manati-Hauses" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Nürnberg, Hochbauamt Bereich Technik Kommunales Energiemanagement durchgeführt. Der städtische Tiergarten Nürnberg beabsichtigte den Neubau einer Lagunenlandschaft für Seelöwen und Delfine sowie eines Tropenhauses zur Unterbringung von Seekühen (Manatis) und mehreren Kleintierarten. Die gesamte Baumaßnahme umfasst die Erweiterung der bisherigen Delfinhaltung im Delfinarium 1 (Bj. 1971) um eine Landschaftsanlage mit mehreren Außenbecken für Delfine und Seelöwen, den Neubau eines Tropen-Manati-Hauses, die Integration eines so genannten Blauen Salons zur Unterwasserbeobachtung von Delfinen, Seelöwen und Manatis, die Errichtung eines Technikgebäudes sowie Umbauarbeiten im jetzigen Delfinarium 1. Die Entwurfsplanung der naturnahen Lagune sieht sechs Becken mit einer Wasserfläche von gesamt etwa 1.580m2 (Wasservolumen etwa 5.500m3) vor. Dies soll Lebensraum für maximal 14 Delfine und die Seelöwengruppe bieten. Für den Winterbetrieb ist neben der Nutzung des Delfinariums 1 eine temporäre Überdachung von zwei Becken mit einer Traglufthalle geplant. Den Außenbecken zugeordnet sind naturnah gestaltete Zuschauertribünen mit etwa 1.500 Sitzplätzen und weiteren Stehplätzen. Das im ersten Betriebsjahr von KEM in Zusammenarbeit mit dem technischen Personal des Tiergartens durchgeführte Intensivmonitoring konnte zeigen, dass sich das geplante Konzept der Lagune-Manati-Anlage im Wesentlichen, zumindest in funktionaler Hinsicht, bewährt hat. Der Komplex wird von den Besuchern des Tiergartens sehr gut angenommen. Punktabzug gibt es jedoch für die Heizungs- und die Lüftungstechnik. Hier sind noch deutliche Nacharbeiten, vor allem Mängelbeseitigung erforderlich. Die Energieverbräuche von Wärme und Strom sind zwar höher als die ursprünglichen Zielwerte, aber wenigstens deutlich geringer als im ersten Planungskonzept. Problematisch und Ursache für die noch zu hohen Verbräuche bei Strom und Heizung sind einerseits die Fahrweise des Tiergartens mit höheren Wassertemperaturen und höherer Qualität der Wasseraufbereitung, als ursprünglich geplant. Hier steht allerdings die Gesundheit der Tiere im Vordergrund. Der zweite Ursachenbereich umfasst die noch nicht effiziente Betriebsweise der Wärmeerzeuger, auch der Einbindung der Solaranlage. Eine Reduzierung der Verbräuche ist dringend erforderlich und erfordert intensive Arbeiten zur Einhaltung der Effizienzkriterien, d. h. noch weitere Mängelbeseitigung, aber auch zur weiteren Betriebsoptimierung, wofür noch Potenzial vorhanden ist.
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