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3D-Modelle des Lockergesteins in Niedersachsen - Schwindequelle (WMS Dienst)

Basierend auf den Daten der Bohrdatenbank Niedersachsen wurde am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein hydrogeologisches 3D-Modell der Umgebung der Schwindequelle erstellt. Insgesamt bildet das Modell in 9 geologischen Einheiten den Untergrund bis zur Quartärbasis ab. Die Schichtfolge umfasst die Ablagerungen der Elster-, Saale- und Weichsel-Kaltzeit bis zu den jüngsten Ablagerungen des Holozäns. González, E. & Elbracht, J. (2018): Hydrogeologie der Schwindequelle im Landkreis Lüneburg. – GeoBerichte 34: 60 S., 45 Abb., 4 Tab., Anh.; Hannover (LBEG).

3D-Modelle des Lockergesteins in Niedersachsen - Schwindequelle

Basierend auf den Daten der Bohrdatenbank Niedersachsen wurde am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein hydrogeologisches 3D-Modell der Umgebung der Schwindequelle erstellt. Insgesamt bildet das Modell in 9 geologischen Einheiten den Untergrund bis zur Quartärbasis ab. Die Schichtfolge umfasst die Ablagerungen der Elster-, Saale- und Weichsel-Kaltzeit bis zu den jüngsten Ablagerungen des Holozäns. González, E. & Elbracht, J. (2018): Hydrogeologie der Schwindequelle im Landkreis Lüneburg. – GeoBerichte 34: 60 S., 45 Abb., 4 Tab., Anh.; Hannover (LBEG).

WMS MRH Landkreis Lüneburg

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Landkreis Lüneburg im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Themen wie Schulstandorte, Berufsbildende Schulen, Campingplätze, Ladestandorte für Elektrofahrzeuge oder Potenzialflächen für Windräder werden über diesen WMS-Dienst dargestellt. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen zu finden (http://www.geodaten.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8651&article_id=25492&_psmand=28). Genauere Informationen erhalten Sie über den Landkreis Lüneburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Wasserentnahme Landkreis Lüneburg

Jede Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern stellt eine Benutzung dar. Der Entscheid über eine rechtmäßige Nutzung bspw. für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung oder gewerbliche bzw. industrielle Nutzung obliegt der Unteren Wasserbehörde und muss per Antrag eingeholt werden.

Geschützte Biotope Landkreis Lüneburg

Ein Biotop stellt die kleinste Einheit für eine Lebensgemeinschaft innerhalb der Biossphäre dar. Entscheidend ist dabei der funktionale Aspekt. Während andere Begrifflichkeiten wie bspw. Habitat eher einen Lebensraum beschreiben, werden Biotope voneinander durch die Art der Lebensgemeinschaft abgegrenzt. Vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels und direkter menschlicher Eingriffe spielen Dokumentation und Bewertung sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen gerade im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes eine zentrale Rolle. Im Landkreis Lüneburg sind insgesamt 5.173 Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 17 Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG), § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie vormals § 28a, § 28b Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützt (Stand 07/2023).

Naturdenkmale Landkreis Lüneburg

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich entweder um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet mit einer Flächengröße bis zu fünf Hektar.

Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Außengrenze Elbtalaue

Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.

Naturschutzgebiete Landkreis Lüneburg

Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."

Landschaftsschutzgebiete Landkreis Lüneburg

2011 wurde das "Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg" rechtskräftig. Mit diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (teils noch aus den 1930er und 1950er Jahren) neu geregelt und abgegrenzt. Gleichzeitig wurden diese Gebiete durch die Aufnahme der FFH-Gebiete in das kreisweite Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Erhaltungszielen und Regelungen national gesichert.

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