Im Landschaftsprogramm werden „Stadt- und Parkwälder" im Verdichtungsraum aus kulturhistorischen und Naherholungsgründen (auch trotz bzw. wegen ihrer gegebenenfalls naturraumfremden Bestände) gesondert dargestellt. Weitgehend handelt es sich dabei um waldtypische "Parkanlagen" (Arboreten, Wildparks, Kastanienhaine etc.) oder stark frequentierte Wälder in Stadtnähe. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.8.3. (Stand: Juni 2009)
Das Landschaftsprogramm Saarland stellt aufgeforstete Kaltluftabflussbahnen mit Siedlungsbezug dar, die durch Rücknahme der Aufforstungen im Sinne des Klimaschutzes optimiert werden können und damit auch für den Arten- und Biotopschutz aufgewertet werden. (Stand: Juni 2009)
In diesem Shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2 (Stand: Juni 2009)
Im Landschaftsprogramm Saarland werden Gehölzsukzessionen, die als Pionierwälder weiter der Sukzession überlassen bleiben sollen, dargestellt. Die Darstellung erfolgt in zwei Kategorien. Flächen unter 7,5ha Größe werden über eine Punktsignatur dargestellt und über 7,5 ha Größe als Fläche. Pionierwälder sind nicht im Wald Layer des Landschaftsprogramms enthalten. (Stand: Juni 2009)
Im Landschaftsprogramm Saarland werden Gehölzsukzessionen, die als Pionierwälder weiter der Sukzession überlassen bleiben sollen, dargestellt. Die Darstellung erfolgt in zwei Kategorien. Flächen unter 7,5ha Größe werden über eine Punktsignatur dargestellt und über 7,5 ha Größe als Fläche. Pionierwälder sind nicht im Wald Layer des Landschaftsprogramms enthalten. (Stand: Juni 2009)
Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über eine Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4. (Stand Juni 2009)
Im Landschaftsprogramm werden aus überörtlicher Naturschutzsicht geeignete Räume zur Waldentwicklung dargestellt. Ausschlussflächen waren u.a. hochproduktive landwirtschaftliche Standorte (Vorranggebiet Landwirtschaft) und aus Gründen des Artenschutzes offen zu haltende Landschaftsteile. Diese „Waldentwicklungsräume“ sind innerhalb der kommunalen Landschaftsplanung weiter zu konkretisieren, um zur Darstellung von „Waldentwicklungsflächen“ zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind auch örtliche landschaftsästhetische Sachverhalte (z.B. Landschaftsbildgestaltung) sowie die örtlichen Ansprüche des Artenschutzes (im Sinne der Bestimmungen bezüglich der Anhang I –Arten der Vogelschutzrichtlinie bzw. der Anhang IV –Arten der FFH-Richtlinie) zu klären. Um isolierte klein flächige Neuaufforstungen in der Landschaft zu vermeiden, werden im Landschaftsprogramm nur Waldentwicklungsräume ab einem ermittelten Potenzial von 50 Hektar durch ein Symbol dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 (Stand: Juni 2009)
Die Ortsrandsituationen werden oft von nicht erwerbslandwirtschaftlichen Freiflächennutzungen überlagert. Diese Ortsrandnutzungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der verbliebenen Offenlandbereiche. Jedoch besteht in einigen Bereichen ein dringender Lenkungsbedarf bzw. unmittelbarer Bedarf zur Verminderung von Bewirtschaftungsfehlern. Hierunter fällt vor allem die ungeregelte Ausbreitung von Pferdekoppeln, Zäunen, freizeitorientierter Bebauung im Außenbereich und intensiver Beweidung. Diese Bereiche werden entsprechend im Landschaftsprogramm dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 10.6 (Stand: Juni 2009)
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