Der Datensatz enthält Informationen zur Luftkapazität (LK, in mm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Der Datensatz enthält Informationen zur mittleren Luftkapazität (LK, in mm/dm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Der Datensatz enthält Informationen zur mittleren Luftkapazität (LK, in mm/dm) bis maximal 3 Dezimeter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereit-gestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grund-lage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
The SAQB31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (QB): Bosnia and Herzegovina (The bulletin collects reports from stations: LQSA;SARAJEVO INT ;LQBK;BANJA LUKA INT ;LQMO;MOSTAR INT ;LQTZ;TUZLA INT ;)
The FTQB31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (F): Forecast T1T2 (FT): Aerodrome (VT >= 12 hours) A1A2 (QB): Bosnia and Herzegovina (The bulletin collects reports from stations: LQSA;SARAJEVO INT ;LQBK;BANJA LUKA INT ;LQMO;MOSTAR INT ;LQTZ;TUZLA INT ;)
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer in der farbigen Signaturierung gemäß Signaturenkatalog abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.
Für die mit Antrag auf Planfeststellung eingereichten Unterlagen mit Stand 25. Oktober 2019 (Landschaftspflegerischer Begleitplan) bzw. 16. Juli 2018 (restliche Unterlagen) zum Projekt „HSWB Deich Klietznick km 37,0 – 38,865“ hat das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA) als Planfeststellungsbehörde mit Beschluss vom 06.10.2020 den Plan für das Vorhaben festgestellt. Durch den festgestellten Plan ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) verpflichtet, u. a. aufgrund von Totalverlust durch die Befestigung des Deichverteidigungsweges und der landwirtschaftlichen Erschließungsstraße, u. a. eine Ersatzmaßnahme nach § 15 BNatSchG für dieses Vorhaben durchzuführen. Für die vorgesehene Ersatzmaßnahme (E1 „Extensivierung von Ackerland und Gehölzentwicklung“) ergeben sich jedoch durch eine fehlende Flächenverfügbarkeit notwendige Anpassungen in der Planung. Eine Änderung des Plans ist vor Fertigstellung des Bauvorhabens vorgesehen, weshalb der LHW einen Antrag auf Planänderung nach § 76 VwVfG beabsichtigt.
Wesentliche Änderung der Altdeponie Geseke 1. Die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der bereits rekultivierten Altdeponie mit einer Fläche von ca. 28.000 m² mit einer Ausbauleistung von ca. 2,6 MW, bestehend aus Unterkonstruktion, Solarmodulen, Wechselrichter, Trafostation sowie der zugehörigen Leitungen. 2. Der landschaftspflegerische Begleitplan für die Altdeponie Geseke wird mit diesem Antrag, an die aktuellen Planungen angepasst.
Origin | Count |
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