Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WMS beinhaltet einen Layer (LandReadjustmentAndConsolidationProcedures). Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WFS beinhaltet den FeatureType „ManagementRestrictionOrRegulationZone“. Der WebFeatureService (WFS) wird in der Version 2.0.0 bereitgestellt.
Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung). Die Karte beinhaltet: Löschwasserentnahmestellen (voll funktionsfähig), Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg), KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.19, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de), Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore), Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra), Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF) Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Sensorstandorte, der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 70 |
| Kommune | 5 |
| Land | 198 |
| Weitere | 66 |
| Wirtschaft | 14 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 26 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 110 |
| unbekannt | 146 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 125 |
| Offen | 138 |
| Unbekannt | 34 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 297 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 2 |
| Dokument | 144 |
| Keine | 52 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 61 |
| Webseite | 107 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 209 |
| Lebewesen und Lebensräume | 238 |
| Luft | 93 |
| Mensch und Umwelt | 288 |
| Wasser | 159 |
| Weitere | 289 |