Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Gemeinsame Presseinformation von Verbraucherzentrale Bundesverband und Umweltbundesamt Energiesparlampen sind in allen Belangen die bessere Wahl Die Energieexperten sind sich einig: Kosten- und Umweltbetrachtungen zeigen gute Gründe, von der Glühlampe Abschied zu nehmen. Einige sehen das anders und hamstern Glühlampen. Der Grund dafür dürfte auch in alten Vorurteilen gegen Energiesparlampen liegen. Stromsparexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und des Umweltbundesamtes räumen mit diesen Vorurteilen auf. Klar ist: Klassische Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Besser sind moderne Energiesparlampen: Sie sparen Energie, halten länger und entlasten so die Haushaltskasse. Häufigste Kritik an den als „Energiesparlampen” bekannten Kompaktleuchtstofflampen: Sie bräuchten lange, bis sie hell werden, gäben kaltes Licht und gingen schnell kaputt. Tatsächlich wurde bei Qualitäts-Kompaktleuchtstofflampen die Aufhellzeit verkürzt. Bei der Lichtfarbe gibt es verschiedene Ausführungen: Warmweiß kommt dem Glühlampenlicht nahe. Und gute Kompaktleuchtstofflampen lassen sich 30.000 Mal an- und ausschalten, bevor sie kaputt gehen, so die Energieexperten. Auch die manchmal diskutierten Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder sind nicht belegt. Bei Kompaktleuchtstofflampen ist zwar die Herstellung aufwändiger als bei Glühlampen. Eine Studie im Auftrag der EG-Kommission zeigte aber: Berücksichtigt man den gesamten Lebensweg, schneiden die Kompaktleuchtstofflampen in der Bilanz für alle betrachteten Umweltwirkungen erheblich besser ab. Wichtig für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, nicht die billigste Lampe zu kaufen, sondern auf Qualität zu achten. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder „No Name”-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei unabhängigen Stellen informieren. Das Heft 03/2008 der Stiftung Warentest etwa gibt Auskunft über Qualitätslampen. Mit der neuen EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen bis zum Jahr 2020 EG-weit etwa 39 Terawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Verordnung sorgt dafür, dass die ineffizienten herkömmlichen Glühlampen bis 2012 schrittweise aus den Regalen des Handels verschwinden. Sie stellt auch bei anderen Haushaltslampen Anforderungen an die Effizienz sowie an weitere Gebrauchseigenschaften wie die Lebensdauer. Die Anforderungen erfüllt neben einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen auch ein Teil der Halogenglühlampen und der LED-Lampen. Minderwertige Lampen sollen so vom Markt verschwinden und die Qualität des Angebotes für die Verbraucherinnen und Verbraucher steigen. Glühlampen zu hamstern, ist also gar nicht nötig. Es belastet nur Umwelt und Haushaltskasse. Nicht überall reagieren die Verbraucherinnen und Verbraucher gleich. Während in Deutschland der Absatz von Glühlampen im ersten Quartal 2009 um 17 Prozent stieg, sank er nach Daten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Frankreich um 8,6 Prozent, in Großbritannien um 22,5 Prozent und in den Niederlanden sogar um 34,5 Prozent. Berlin/Dessau-Roßlau, 29.07.2009
Zur Entwicklung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel wurden vom Öko-Institut und Ökopol zehn Produktgruppen untersucht. Die Ergebnisse sind in den Hintergrundberichten für Spielzeug, Malfarben, Set-top-Boxen, Elektrofahrrädern und Bildschirmgeräten dargestellt. Die bestehenden Vergabekriterien für Rechenzentren wurden überarbeitet und Entwürfe für Straßenbeleuchtung diskutiert. Es wurde eine Machbarkeitsstudie zur Integration sozialer Aspekte in das Umweltzeichen Blauer Engel und eine Recherche zu modularen Systemen bei LED-Leuchten durchgeführt. Auf einem Fachgespräch zu „Nachhaltigen Geldanlagen“ wurde die Ausweitung des Umweltzeichens auf Finanzprodukte erörtert. Veröffentlicht in Texte | 19/2019.
vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen. Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom UBA . Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“ Entsorgung verbessern Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden ", meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können. Verbraucherzentralen bieten Unterstützung Insgesamt stellt der vzbv eine große Verunsicherung bei Verbrauchern fest, seit die Glühlampen aus Effizienzgründen schrittweise vom europäischen Markt genommen werden. Nachdem durch Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen die Vielfalt auf dem Markt deutlich breiter geworden ist, müssen die Verbraucher sich nun mit Produkteigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur beschäftigen, um die für ihren Bedarf jeweils richtige Lampe zu finden. Die breite Nutzung der energiesparenden Lampen ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Einspareffekt zur Geltung kommt. „Im Moment kaufen viele Leute unpassende Lampen, die dann im Keller landen oder falsch entsorgt werden“, so Billen. Tipps für den Kauf bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen. Auch das Umweltbundesamt informiert auf seiner Webseite. Dessau-Roßlau, 05.08.2010
Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Am 20. Dezember 2010 gab der EU-Umweltministerrat grünes Licht für neue Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen. Bis zum Jahr 2020 müssen diese Fahrzeuge ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27 Prozent auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer (rund 5,6 Liter Diesel) mindern. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer (rund 6,7 Liter Diesel) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Als Anreiz zur Einhaltung der Zielwerte sind empfindliche Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller bei deren Überschreitung vorgesehen. Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig CO2 emittieren, wie zum Beispiel Plug-In-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors.
Die Entwicklung neuartiger, auf Nanotechnik basierender Beleuchtungstechniken umfasst neben organischen Leuchtdioden (OLED) auch OLED kombiniert mit Quantenpunkten, Quantenpunkt-ALED2 oder Silizium-basierte ALED (SiLED). Welche dieser Beleuchtungstechniken in der Zukunft eine wesentliche Rolle spielen und vor allem welche Auswirkungen auf die Umwelt sie haben werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
The fact sheet is focusing on the uses of OLEDs for lighting purposes. Their function is based on nanotechnology-structured organic semiconductor materials. According to experts, this novel lighting technology will revolutionise both interior and exterior lighting as well as the display area (TVs, monitors, telephones) in the near future and in part replace existing systems. The fact sheet analyses the environmental aspects associated with OLEDs, the legal framework and the need for research and development. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "LED-härtbare UV-Lacke für den Einsatz auf 3D-Kunststoffoberflächen (2. Projektphase)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mankiewicz Gebr. & Co. (GmbH & Co. KG) durchgeführt.
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