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s/leed/LED/gi

Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderen Lampenarten

Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.

Analyse des wirtschaftlichen Potenzials für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung

Das Vorhaben bestimmt gemäß der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EnEff-RL Artikel 14) die wirtschaftlichen Potenziale für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung in den Sektoren Wohngebäude, Industrie sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen im Jahr 2030 und 2050. Die Untersuchung wird durch eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Sensitivitätsanalyse ergänzt. Es werden Maßnahmen und politische Strategien erarbeitet, mit denen das wirtschaftliche Potenzial gehoben werden kann. Weiter werden georeferenzierte Karten entwickelt, die die Wärme- und Kältebedarfsgebiete, die Wärmedichte, sowie die Nutzenergiebedarfe für Wärme und Kälte auf Kreisebene für das Bundesgebiet darstellen. Diese sind hier abrufbar. Das Vorhaben ist Teil der Berichtspflicht unter der EnEff-RL an die Europäische Kommission. Die Bearbeitung erfolgte im Rahmen von zwei Forschungsvorhaben, die durch die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) und dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) betreut wurden. Veröffentlicht in Climate Change | 54/2021.

Neues EU-Energielabel gilt

Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht wurde am 1. September 2013 ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen von E bis A++ eingeführt. Die bisher bekannte Kennzeichnung von A bis G entfällt. Die oberste Klasse spaltet sich auf in A, A+ und A++. Lampen mit gerichtetem Licht wie z. B. Reflektorlampen fielen bisher nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.

Naturdenkmäler im Landkreis Leer

- ND - Findling - ND - Baum ... im Landkreis Leer

Waldflächen im Landkreis Leer

Waldflächen im Landkreis Leer- Ergebnis der Biotopbewertung 2017 (Aktualisierung 01/2019)

Bundesregierung verabschiedet Nationaler Energieeffizienz - Aktionsplan (NEEAP) 2014 der Bundesrepublik Deutschland

Die Europäische Union (EU) hat sich eine Reduzierung des EU-Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 gegenüber den Projektionen zum Ziel gesetzt. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die am 5. Dezember 2012 in Kraft getretene EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU; EED). Mit der Richtlinie wurden weitere Sektor übergreifende Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz auf europäischer Ebene beschlossen, die bis zum 5. Juni 2014 und zum Teil schon früher in nationales Recht umzusetzen sind. Um ihrer Berichtspflicht gegenüber der EU nachzukommen, hat die Bundesregierung Deutschlands am 18. Juni 2014 den Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2014 verabschiedet. Die Bundesregierung informiert darüber hinaus über aktuelle Rahmenbedingungen und Erfolge der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Der NEEAP 2014 dokumentiert die Anstrengungen und Fortschritte, die dabei in den vergangenen Jahren in der Energieeffizienzpolitik in Deutschland erzielt wurden.

Annahme der Energiekennzeichnungsrichtlinie durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.

Neophyten Landkreis Leer

Überblick über invasive Pflanzenarten im Landkreis Leer

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Leer)

Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Leer

Naturschutzgebiete (Landkreis Leer)

Flächen aller im Landkreis Leer vorhandenen Naturschutzgebiete (NSG)

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