API src

Found 3356 results.

Similar terms

s/leg/LSG/gi

Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Supranationale und deutsche Rechtsfragen des Monitorings transgener Pflanzen zur Erforschung hypothetischer Risiken

Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Naturschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Schmelz

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Gemeinde Schmelz hat eine Übersicht zu Freiflächen, die theoretisch für die Photovoltaiknutzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeignet sind, erstellt. Nach Durchführung der Restriktionsanalyse kann der Suchraum in weitgehend restriktionsfreie (grün) und abzuwägende Potenzialbereiche (gelb) unterteilt werden. Grundsätzlich sollte eine Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA) möglichst in den grün dargestellten weitgehend restriktionsfreien Potenzialbereichen angestrebt werden. Dennoch können auch gelb dargestellte Potenzialbereiche mit erhöhtem Abwägungserfordernis für eine Entwicklung in Frage kommen oder zumindest teilweise (im Sinne einer Flächenarrondierung) mit einbezogen werden. Die dort vorhandenen Restriktionen und damit verbundene Einschränken bzw. Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung von FFPVA müssen spätestens in den nachgelagerten Planverfahren bzw. im Rahmen einer Vorprüfung genauer betrachtet werden. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Naturschutz - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1 976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. In diesem Feature wird der saarländische Teil dargestellt. Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen.

Recycling von Kartuschen

Zielsetzung: Dicht- und Klebstoffkartuschen finden in sehr vielen Bereichen zunehmende Anwendung. Kartuschen sind eine vom Endnutzer sehr gut akzeptierte Verpackung und Verarbeitungshilfe der Produkte. Sie zeichnen sich einerseits durch eine hohe Homogenität des Kartuschenmaterials, vorwiegend hochwertiges Polyethylen mit hoher Dichte (HDPE), und andererseits durch eine extrem variable chemische Zusammensetzung der Inhaltsstoffe aus. In ersten Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass etwa 90 % der gesammelten Kartuschen MS (modifizierte Silan-)Polymer , Acryl- und Silikon-haltige Restinhaltstoffe aufwiesen. Die restlichen 10 % beinhalten eine Vielzahl anderer Inhaltsstoffe (u. a. Bitumen, Polyurethan, Zement). Die Menge und der Zustand der in den Kartuschen verbliebenen Restinhaltstoffe variiert stark. Dichtstoffkartuschen werden als „nicht recyclingfähig“ eingestuft. Dies liegt an der sehr variablen Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und deren Rückstände in der Kartusche, die bei der Kreislaufführung des HDPEs zu massiven Problemen führen (z. B. Silikonrückstände). Deshalb werden Kartuschen in Deutschland derzeit thermisch verwertet, in anderen europäischen Ländern auch deponiert. Marktanalysen gehen davon aus, dass in Deutschland jährlich 60- 70 Mio. Stück Kartuschen in Verkehr gebracht werden. In Europa fallen pro Jahr rund 45.000 t Kartuschenabfälle an. Aufgrund der hohen Mengen und des ungelösten Entsorgungsproblems sollen die Hersteller verstärkt in die Pflicht genommen werden. Für die Verwendung von Kunststoffen werden von der EU zwischenzeitlich Aufschläge von 800 €/t erhoben. Es ist absehbar, dass diese Aufschläge früher oder später an die Hersteller weitergereicht werden. Auf EU-Ebene wurden und werden auch Diskussionen über ein Verbot nicht-recyclingfähiger Kunststoffverpackungen geführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Recyclingfähigkeit von Dicht- und Klebstoffkartuschen untersucht werden. Dies setzt zunächst ein effizientes Erfassungssystem voraus, das gleichermaßen beim Fachhandel, Handwerk und Sortieranlagen ansetzt und die gebrauchten Kartuschen als Monostrom separiert. Bei der Entwicklung des Recyclingprozesses sollen vorzugsweise mechanische und chemische, nachgeordnet thermische Verfahren betrachtet werden. Ziel ist die Kreislaufführung des hochwertigen HDPEs. Konkret: Aus gebrauchten Kartuschen neue Kartuschen produzieren. Wenn es gelingt HDPE in ausreichender Qualität zu gewinnen, existiert für das Rezyklat bereits ein Absatzmarkt.

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010

Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.

Insektenschutz bei der Anwendung von Tierarzneimitteln: Management zum Erhalt der Dungfaunadiversität auf Weideflächen

Antiparasitika zur Anwendung bei Weidetieren gehören zu den Tierarzneimitteln mit der höchsten Toxizität für die Umwelt. Naturgemäß ist besonders die Diversität dungassoziierter Insekten betroffen. Auf EU-Ebene werden verschiedene Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zur Reduzierung der Umweltrisiken vorgeschlagen. Die praktische Wirksamkeit dieser Maßnahmen hinsichtlich des Erhaltes der Insekten-Diversität wurde bisher systematisch nicht bewiesen. Ziel des Vorhabens ist, die Grundlagen hierfür zu erarbeiten, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Insekten zielgerichtet und erfolgreich anwenden zu können. Im ersten Teil des Vorhabens soll erarbeitet werden, welche RMM zur Verfügung stehen und anhand welcher ökologischer und populations-systematischer Kennwerte die Kontrolle eines möglichen Erfolges hinsichtlich Biodiversität und Populationserhalt bei den relevanten Insekten untersucht werden kann. Im zweiten Teil des Vorhabens sollen Freilandversuche geplant und durchgeführt werden. Es sollen unbelastete Vergleichsweiden und stark behandelte Flächen hinsichtlich Diversität der Dungfauna untersucht werden und in nachfolgenden Jahren die Auswirkungen durchgeführter RMM auf den behandelten Flächen erfasst werden. Dabei soll sich auf die klimatisch gemäßigten Bereiche Europas bezogen werden. Die im zweiten Teil des Projektes zu klärenden Detailfragen sind u.a. (aber nicht ausschließlich): Entwicklung ausgewählter dungassoziierten Insekten-Populationen im Freiland auf behandelten & unbehandelten Weiden. Auswirkungen möglicher reduzierter Dung-Insektenpopulationen (Käfer, Fliegen) auf die Nahrungsnetze. Schaffung der Datengrundlage hinsichtlich Ökologie und Biogeographie von Dungorganismen im klimatisch gemäßigten Bereich Europas. Schaffung der Grundlage für die systematische Bestimmung der Dunginsekten; hier neuere Methoden wie Meta-Barcoding oder eDNA, da klassisch-systematische entomologische Bestimmungsarbeit zukünftig nicht mehr leistbar sein wird.

1 2 3 4 5334 335 336