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s/lemd/LED/gi

GTS Bulletin: SAEU31 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SAEU31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LEMD;MADRID BARAJAS INT ;LROP;HENRI COANDA INT;LYBE;BELGRADE NIKOLA TESLA ;LEVC;VALENCIA ;LDZA;ZAGREB ;LEBL;BARCELONA INT ;LPPT;LISBON PORTELA ;LHBP;BUDAPEST LISTZ FERENC INTL ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Technik und Energieeinsparung

Die Berliner Verkehrsampeln werden von der Abt.Verkehrsmanagement überwacht. Die meisten Ampeln sind über Kabelverbindungen an einen Verkehrsrechner angeschlossen. Sie sammeln die Daten der Lichtsignalanlagen und leiten sie an die Verkehrsregelungszentrale der Abt. Verkehrsmanagement weiter. Verkehrsrechner In Berlin werden 12 Verkehrsrechner betrieben. Ampeln, die keine Kabelverbindung zu einem Verkehrsrechner haben, werden über Funk überwacht. Die Verkehrsrechner erfüllen aber noch eine andere Funktion. Bei modernen Lichtsignalanlagen laufen die Signalprogramme in einem eigenen Steuergerät. Bei älteren Ampeln fehlt dieses Gerät. Sie werden deshalb vom Verkehrsrechner gesteuert. Der Nachteil ist: Wird die Verbindung zum Verkehrsrechner unterbrochen, fällt die Ampel aus. Moderne Ampeln arbeiten dagegen auch bei solchen Störfällen weiter. Bei den meisten Ampeln in Berlin leuchten heute noch in Reflektoren eingesetzte Glühlampen hinter den farbigen Streuscheiben. Neuere Ampeln arbeiten dagegen mit Leuchtdioden oder LEDs (eine Abkürzung des englischen “Light Emitting Diode”). LED-Displays verbrauchen sehr viel weniger Energie und halten bis zu 20 Mal länger als herkömmliche Glühlampen. Das macht die Instandhaltung der Ampeln spürbar billiger. An LED-Displays können zudem keine Phantombilder entstehen. Um Phantombilder auch bei traditionellen Ampeln so gut als möglich zu verhindern, werden an Berliner Straßen, die in Ost-West-Richtung verlaufen, spezielle Blenden in den Signalgebern eingesetzt.

Schutz bei sichtbarem Licht

Schutz bei sichtbarem Licht Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund. Das Warn- und Schutzsystem des Körpers trägt dazu bei, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Auch geeignete Sonnenbrillen können dabei helfen. Licht emittierende Produkte (wie z.B. Lampen und Lampensysteme, Laserpointer) müssen Sicherheitsstandards einhalten. Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund, vor allem photochemische Wirkungen auf die Netzhaut. Thermische, das heißt durch Erwärmung bedingte Schäden sind zwar ebenfalls möglich, benötigen aber höhere Strahlungsintensitäten. Warn- und Schutzsystem des Körpers Normalerweise wird der Blick in eine (zu) helle Lichtquelle als unangenehm empfunden. Es empfiehlt sich nicht, dieses Gefühl zu ignorieren und bewusst aus kurzem Abstand in eine helle Strahlungsquelle zu schauen. Dies gilt vor allem für Kinder, bei denen die Durchlässigkeit der Augenlinse für sichtbares Licht (und für UV -A-Strahlung) größer ist als bei Erwachsenen. Eine wichtige Schutzfunktion erfüllt die Iris: Sie reguliert den Lichteinfall durch Eng- oder Weitstellung der Pupille und schützt das Auge so vor Überreizung (Hell- oder Dunkeladaptation). Auch unwillkürliche oder absichtliche Reaktionen wie Kopf- und Augenbewegungen können dazu beitragen, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Der Lidschlussreflex Der Lidschlussreflex schützt das Auge vor allem vor Austrocknung und vor Schädigung durch Fremdkörper. Er wird aber ebenfalls durch starken Lichteinfall ausgelöst. Eine im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) durchgeführte Untersuchung zeigte jedoch, dass dieser Reflex nur bei einer Minderheit der Probanden tatsächlich auftrat. Er darf also nicht überschätzt werden. Sonnenbrillen Eine geeignete Sonnenbrille kann die Augen nicht nur vor UV -Strahlung und Blendung schützen, sondern auch den die Netzhaut erreichenden Blaulichtanteil vermindern. Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Blaulichtgefährdung Bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen steht meist die sogenannte Blaulichtgefährdung im Vordergrund. Unter Blaulichtgefährdung versteht man das Risiko einer photochemischen Schädigung der Netzhaut oder des retinalen Pigmentepithels (RPE) durch energiereiches Licht. Der Hersteller eines Produktes hat zu gewährleisten, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Nutzerinnen und Nutzer ungefährlich ist. Bei der Beurteilung der Sicherheit stützt er sich auf Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz und in der Regel – je nach Art des Produktes - auf einschlägige, möglichst spezifische Normen. Gefährdungspotenzial: Aufteilung in 4 Risikogruppen Für die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen gilt die Norm DIN EN 62471. Nach dieser Norm werden Lampen und Lampensysteme vier Risikogruppen zugeordnet. Risikogruppen für Lampen und Lampensysteme Risikogruppe Photobiologische Gefahr 0 (freie Gruppe) Kein Risiko 1 Geringes Risiko 2 Mittleres Risiko 3 Hohes Risiko Für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen Bei der freien Gruppe (Gruppe 0) besteht kein Risiko. Die Risikogruppen 1, 2 und 3 stehen für steigendes Gefährdungspotenzial. Die genauen Voraussetzungen für die jeweiligen Gruppenzuordnungen sind in der Norm beschrieben. Beurteilt werden Risiken aufgrund von UV -Strahlung, Risiken für die photochemische und thermische Netzhautgefährdung sowie für die Gefahr aufgrund von Infrarotstrahlung. Die meisten für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzten Lichtquellen fallen in die sogenannte Freie Gruppe oder in die Risikogruppe 1. Manche lichtemittierenden Dioden ( LED ) können, wie Messungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) zeigen, auch in die Risikogruppe 2 fallen. Es kommt allerdings immer darauf an, ob die pure Leuchtdiode vermessen wird, die Lampe, in der die Diode verbaut ist, oder die fertige Leuchte. Bei der Einordnung in Risikogruppen werden "normale Einschränkungen durch das Verhalten" (Risikogruppe 1) beziehungsweise "Abwendreaktionen" (Risikogruppe 2) vorausgesetzt. Lampen der Risikogruppe 3 stellen sogar für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Die Risikogruppe 3 ist daher für die Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen. Im Rahmen des Ressortforschungsprojekts "Messung und Bewertung für die Allgemeinbevölkerung relevanter optischer Strahlenquellen - Abschätzung von Risiken für das Auge" wurden verschiedene am Markt verfügbare Verbraucherprodukte wie Laserpointer, Fahrrad- oder Taschenlampen und Gartenlaser untersucht. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf eine mögliche Blaulichtgefährdung und auf Blendung gelegt. Unter anderem wurde festgestellt, dass mehrere der untersuchten Fahrradlampen und LED-Taschenlampen gemäß der Norm DIN EN 62471 der Risikogruppe 2 (mittleres Risiko) zuzuordnen sind, ohne mit entsprechenden Sicherheits- bzw. Warnhinweisen versehen zu sein ( Abschlussbericht ). Arbeitsschutz Viele Menschen sind beruflich natürlicher oder künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt. Hier greift das rechtliche Regelwerk des Arbeitsschutzes. So legt zum Beispiel die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ( OStrV ) unter Bezugnahme auf die europäische Richtlinie 2006/25/EG auch für die Wellenlängen des sichtbaren Lichts Grenzwerte für Arbeitnehmer fest, die nicht überschritten werden dürfen. Stand: 19.03.2024

Produktionsanlage für Trimethylgallium

Die Umicore AG & Co. KG bearbeitet Edel- und Sondermetalle und stellt metallbasiete Produkte, wie beispielsweise edelmetallhaltige Autoabgaskatalysatoren her. Das Unternehmen plant, eine neue Produktionsanlage zur Herstellung von Trimethylgallium (TMG) zu errichten. TMG wird als zentrales Vorprodukt für die Produktion von Halbleiterschichten benötigt, die wiederum in hocheffizienten Leuchtdioden, in Dünnschichtsolarzellen sowie in elektronischen Bauelementen zum Einsatz kommen. Ziel des Vorhabens ist, im Vergleich zu etablierten Verfahren die Ausbeute an TMG zu erhöhen und auf organische Lösemittel zu verzichten. Das TMG soll durch die chemische Umsetzung von Galliumtrichlorid mit einem Methylierungsmittel hergestellt werden. Entstehende Zwischenprodukte werden im Prozess rezykliert. Das resultierende Rohprodukt wird abschließend feindestilliert, um die für die Halbleitertechnik hohe Reinheit von nahezu 100 Prozent zu erreichen. Die bei der Reaktion anfallenden Restsalzschmelze werden thermisch behandelt und der verbleibende Salzkuchen entsorgt. Gegenüber dem Stand der Technik kann mit der neuen Produktionsanlage die Ausbeute an TMG, bezogen auf eingesetztes Gallium, nahezu verlustfrei realisiert werden. Weiterhin kann vollständig auf den Einsatz organischer Lösungsmittel verzichtet werden. Außerdem reduziert sich die Abfallmenge pro Kilogramm TMG um mehr als 50 Prozent. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Umicore AG & Co. KG Bundesland: Hessen Laufzeit: 2014 - 2017 Status: Abgeschlossen

Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderen Lampenarten

Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.

Innovative techniques - best available techniques in selected sectors

This report was created to aid the revision process of the BAT reference document "Large Combustion Plants" (LCP). It includes the summary of the national data collection of 50 LCPs in Germany. In addition to this, a first evaluation was carried out. Directions on how to use and interpret the presented data are given in chapter 2 and 5. To cover the topics of load flexibility and start-up/shutdown sequences, an additional chapter is included in this report. In this, the load-dependent emissions of power plants are presented, using the example of a hard coal-fired plant and anatural gas-fired CCGT plant. Furthermore, a draft for a biomass chapter is given, which could be implemented in the future BAT reference document.Quelle: http://www.umweltbundesamt.de

Neues EU-Energielabel gilt

Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht wurde am 1. September 2013 ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen von E bis A++ eingeführt. Die bisher bekannte Kennzeichnung von A bis G entfällt. Die oberste Klasse spaltet sich auf in A, A+ und A++. Lampen mit gerichtetem Licht wie z. B. Reflektorlampen fielen bisher nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.

Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderen Lampenarten

Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln.

Effiziente Backwaren-Herstellung

Eine Bäckerei mit 72 Filialen im Leipziger Raum hat im Rahmen von regelmäßigen Betriebserweiterungen auch Ressourceneffizienz-Maßnahmen getroffen. Dazu gehören die Einführung eines Energiemanagementsystems und die Installation einer Photovoltaikanlage. Alte Heizungspumpen wurden gegen drehzahlgeregelte Pumpen getauscht. 120 Leuchtstoffröhren wurden durch Leuchtdioden ersetzt, die teilweise durch Präsenzmelder ein- und ausgeschaltet werden. Im Unternehmen entsteht viel Abwärme, zum einen Rauchgas aus dem Thermoölkessel, zum anderen durch Schwaden aus den Backöfen. Diese Abwärme wird über Wärmetauscher in einen Wasserkreislauf mit Pufferspeichern eingebracht. Dort wird es als Warmwasser oder für die Fußbodenheizung genutzt. Der Wärmerückgewinnungsfaktor liegt bei 60 Prozent, die Energiekosten haben sich insgesamt um 15 Prozent reduziert. Bezogen auf die Produktionsmenge gibt die Österreichische Energieagentur für Bäckereien einen mittleren Gesamtenergieeinsatz von 2.481 kWh pro verarbeiteter Tonne Mehl an, die Leipziger Bäckerei benötigt nur 1.412 kWh.

KMU-innovativ: Multi-Chromatische-LED Plattform (MuCh-LED Plattform)

Das Projekt "KMU-innovativ: Multi-Chromatische-LED Plattform (MuCh-LED Plattform)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IST METZ GmbH & Co. KG durchgeführt. Gemäß der Agenda Photonik 2020 müssen Leuchtdioden zum Leitprodukt für die Beleuchtung werden. Damit lassen sich bis zu zwei Drittel der Energie einsparen und CO2-Emissionen reduzieren. Der zwingend notwendige Paradigmenwechsel zum Halbleiterlicht bringt jedoch neue Herausforderungen mit sich und erfordern individuelle Anpassungen in den verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. In der Druck-, Holz- und Automobilindustrie basieren die Bestrahlungstechnologien nach wie vor überwiegend auf Hg-Lampen trotz geringer Effizienz, hohem Strom- und Platzbedarf sowie umweltschädlicher Inhaltsstoffe. Ziel des FuE-Projektes ist die Erforschung und Realisierung einer multichromatischen (UV-A, UV-B + UV-C) Bestrahlungsplattform auf LED-Basis mit hoher Bestrahlungsleistung und optischer Effizienz, welche die technologische und skalierbare Grundlage für die relevantesten UV-Anwendungen in einem modularen Systemkonzept vereint.

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