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Similar terms

s/let/PET/gi

Innovative Technologien zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft für PET-Schalen in der Lebensmittelverpackung, Teilvorhaben 1: Lösemittelbasiertes Recycling, Kleintechnische Musterproduktion und Qualitätsoptimierung

Lebensraumtypen

Sach- und Geometriedaten von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der RL 92/43 EWG gemäß sächsischem Kartier- und Bewertungsschlüssel. Die Daten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt.

Nacht-Schutzzone

Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Nacht-Schutzzone ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 - der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) außen den Pegelwert von 55 dB(A) oder - der fluglärmbedingte Maximalpegel im Inneren von Gebäuden sechsmal den Pegelwert von 57 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dabei wird ein Pegelunterschied zwischen innen und außen von 15 dB(A) angesetzt.

Siedlungsbeschränkungsbereich 2020

Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.

Tag-Schutzzone 1

Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.

Tag-Schutzzone 2

Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 2 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 60 dB(A) erreichen wird.

Klimaanalysekarten 2022 (Umweltatlas)

Die Klimaanalysekarten sind Ergebnis einer durchgeführten gesamtstätischen Klimamodellierung im Land Berlin. Sie bilden den stadtklimatischen Ist-Zustand an einem durchschnittlichen autochthonen Sommertag ab. Die Klimaanalysekarten umfassen neben verschiedenen klimatischen Parametern, bestehend aus (1) dem bodennahen Windfeld und Kaltluftvolumenstromdichte, (2) die Luft- und (3) Oberflächentemperatur, (4) die nächtliche Abkühlung, sondern auch zwei thermische Bewertungsindizes, bestehend aus (5) dem PET und (6) dem UTCI. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Klimaanalyse erfolgt in der (7) Klimaanalysekarte. Die Klimaanalysekarte ermöglicht es, die einzelnen Bereiche der Stadt nach ihren unterschiedlichen klimatischen Funktionen, d.h. ihrer Wirkung auf andere Räume, abzugrenzen. Die Karten der Klimaanalyse werden teilweise in einer Rasterdarstellung mit einer hohen räumlichen Auflösung von 10 m x 10 m sowie aggregiert auf etwa 25.000 Block- und Blockteilflächen angeboten.

Fluglärmschutzbereich BER

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen

Bebauungsplaene Voelklingen/Voelklingen (I) - Am Leh I 1. Aenderung

Bebauungspläne und Umringe der Stadt Völklingen (Saarland), Stadtteil Völklingen:Bebauungsplan "Am Leh I 1. Aenderung" der Stadt Völklingen, Stadtteil Völklingen

Technik und Energieeinsparung

Die Berliner Verkehrsampeln werden von der Abt.Verkehrsmanagement überwacht. Die meisten Ampeln sind über Kabelverbindungen an einen Verkehrsrechner angeschlossen. Sie sammeln die Daten der Lichtsignalanlagen und leiten sie an die Verkehrsregelungszentrale der Abt. Verkehrsmanagement weiter. Verkehrsrechner In Berlin werden 12 Verkehrsrechner betrieben. Ampeln, die keine Kabelverbindung zu einem Verkehrsrechner haben, werden über Funk überwacht. Die Verkehrsrechner erfüllen aber noch eine andere Funktion. Bei modernen Lichtsignalanlagen laufen die Signalprogramme in einem eigenen Steuergerät. Bei älteren Ampeln fehlt dieses Gerät. Sie werden deshalb vom Verkehrsrechner gesteuert. Der Nachteil ist: Wird die Verbindung zum Verkehrsrechner unterbrochen, fällt die Ampel aus. Moderne Ampeln arbeiten dagegen auch bei solchen Störfällen weiter. Bei den meisten Ampeln in Berlin leuchten heute noch in Reflektoren eingesetzte Glühlampen hinter den farbigen Streuscheiben. Neuere Ampeln arbeiten dagegen mit Leuchtdioden oder LEDs (eine Abkürzung des englischen “Light Emitting Diode”). LED-Displays verbrauchen sehr viel weniger Energie und halten bis zu 20 Mal länger als herkömmliche Glühlampen. Das macht die Instandhaltung der Ampeln spürbar billiger. An LED-Displays können zudem keine Phantombilder entstehen. Um Phantombilder auch bei traditionellen Ampeln so gut als möglich zu verhindern, werden an Berliner Straßen, die in Ost-West-Richtung verlaufen, spezielle Blenden in den Signalgebern eingesetzt.

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