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s/lhbp/LBP/gi

GTS Bulletin: SAEU31 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SAEU31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LEMD;MADRID BARAJAS INT ;LROP;HENRI COANDA INT;LYBE;BELGRADE NIKOLA TESLA ;LEVC;VALENCIA ;LDZA;ZAGREB ;LEBL;BARCELONA INT ;LPPT;LISBON PORTELA ;LHBP;BUDAPEST LISTZ FERENC INTL ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (WEA LG-106 und LG-107)

Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.

Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Brunsbüttel – Wilster – Mast 34N (LH-13-316), LH-13-309/309A/307, Netzverstärkung NordElbe (P26)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer 380-kV-Freileitung mit 2 Systemen und 2 Blitzschutz-Lichtwellenleitern auf einer Gesamtlänge von ca. 60,0 km, bestehend aus den folgenden Leitungsabschnitten: - LH–13–336 vom Umspannwerk Brunsbüttel bis zum Umspannwerk Büttel (Abschnitt A) - LH–13–335 vom Umspannwerk Büttel bis zum Umspannwerk Wilster (Abschnitt B) – Ertüchtigung/ Seiltausch zwischen Umspannwerk Büttel und Mast 9 sowie von Mast 24 bis zum Umspannwerk Wilster - LH–13–307 vom Neubaumast 34N bis zum Phasenschieber Krempermarsch einschließlich Mitführung der 110-kV-Freileitung LH-13-130 von Mast 42 bis Mast 44 sowie der 110-kV-Freileitung LH-13-138F von Mast 80 bis Mast 84 und der 110-kV-Freileitung LH-13-138 von Mast 84 bis Mast 88 der Schleswig-Holstein Netz GmbH (Abschnitt C) - LH-13-337 vom Phasenschieber Krempermarsch bis zum Umspannwerk Wilster einschließlich Mitführung der 220-kV-Freileitung LH-13-202 von Mast 5 bis Mast 11 und der 220-kV-Freileitung LH-13-202A von Mast 11 bis Mast 26 der TenneT TSO GmbH (Abschnitt D) • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-130 der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Einbindung im Bereich der Masten Nr. 4 bis 44 (307) sowie zur Ausschleifung am Mast 42 (307) auf Mast 10N einschließlich Neubau der Masten 5N, 6N und 10N • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 F der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Auskreuzung am Mast 80 (307) einschließlich Neubau des Masten 3N • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Einbindung auf die 380-kV-Freileitung LH-13-307 am Mast 84 und zur Auskreuzung am Mast 88 einschließlich Neubau der Masten 85N und 93N • Umbau der 220-kV-Leitung LH-13-202 der TenneT TSO GmbH von Mast 101 bis Mast 111 zur Einbindung auf die LH-13-337 am Mast 5 und zur Auskreuzung am Mast 11 • Auskreuzung der 220-kV-Leitung LH-13-202A der TenneT TSO GmbH am Mast 26 (337) auf Mast 18 • Rückbau der 380-kV-Leitung LH-13-309 von Mast 2 bis Mast 7N und von Mast 9 bis Mast 22 sowie Rückbau 2- Systeme Leiterseil von Mast 22 bis zum Umspannwerk Wilster • Rückbau der 4 System Leiterseil der 380-kV-Leitung von Mast 8 bis zum Umspannwerk Büttel • Rückbau der 380-kV-Leitung LH-13-307 von Mast 34N bis Mast 98N und von Mast 99N bis Mast 126 sowie Rückbau der 2 Systeme Leiterseil von Mast 126 bis zum Umspannwerk Wilster, Rückbau der Masten 35 bis 97 sowie der Masten 100 bis 125 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-130 von Mast 4 bis Mast 11 einschließlich Rückbau Masten 5 bis 10 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-138F von Mast 1 bis Mast 4 einschließlich Rückbau Masten 1 bis 3 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 von Mast 84 bis Mast 94 einschließlich Rückbau Masten 85 bis 93 • Rückbau der 220-kV-Leitung LH-13-202 von Mast 101 bis Mast 111 einschließlich Rückbau Masten 102 bis 110 • Rückbau der 220-kV-Leitung LH-13-202A von Mast 108 (202) bis Mast 124 (307) • Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungsprovisorien sowie Baueinsatzkabel in den Spannungsebenen 380-kV, 220-kV und 110-kV in weiten Bereichen der Baustrecke • Errichtung von diversen temporären Schutzgerüsten • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Büttel, St. Margarethen, Landscheide, Nortorf, Dammfleth, Brokdorf, Wewelsfleth, Kudensee, Beidenfleth, Bahrenfleth, Neuenbrook, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst, Kiebitzreihe, Altenmoor und der Stadt Wilster im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Heist und der Stadt Uetersen im Kreis Pinneberg und der Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen. Die Vorhabenträgerin, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Regenerative Energien Lemgo Verwaltungs-GmbH (BT-54 und BT-55)

Die Regenerative Energien Lemgo Verwaltungs-GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: BT-54: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 12, Flurstück 85 BT-55: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 12, Flurstück 86. Bei den Anlagen BT-54 und die BT-55 handelt es sich um WEA des Typs VENSYS 136 mit einer Nabenhöhe von 161,2 m, einem Rotorblattdurchmesser von 136,6 m, einer Gesamthöhe von 229,50 m und einer Leistung von jeweils 3,5 MWel. Die Anlagen BT-54 und BT-55 sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfbericht zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.

Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm

Die Gilde GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, legte mit Schreiben vom 01.12.2021 im Rahmen des förmlichen Planänderungsverfahrens einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan zum bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm beim Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zur Zulassung vor. Die Antragstellerin beabsichtigt die Erweiterung der bisher bergrechtlich planfestgestellten Vorhabenfläche um ca. 9,34 ha und damit einhergehend die Beseitigung der innerhalb der Erweiterungsfläche vorhandenen Kleingewässer, die Verspülung von ca. 7,02 ha des ursprünglich planfestgestellten Abgrabungsgewässers mit Überschusssanden und damit die Änderung der Gewässerkonfiguration und des landschaftspflegerischen Begleitplans, die Verspülung von Überschusssanden in den außerhalb der ursprünglich planfestgestellten Abbaufläche liegenden „Altsee“ sowie die Verlängerung der Vorhabenlaufzeit um 10 Jahre bis zum 31.12.2040.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20 Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; weitere artenschutzrechtliche Unterlagen, FFH-Verträglichkeitsstudien, Untersuchung der visuellen Auswirkungen auf die umliegenden Baudenkmäler, Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall, Bauantrag mit Bauvorlagen.

Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Tannenberg Wind GmbH & Co.KG T8

Die Firma Tannenberg Wind GmbH & Co. KG, Tannenberger Weg 37, 45721 Haltern am See hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V172-7.2, Nabenhöhe 175 m, Rotordurchmesser 172 m, Nennleistung 7,2 MW in 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 10, Flurstück: 8 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung anhand der vorgelegten Antrags- unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte: Zur Beurteilung der Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf wurden Fachgutachten erarbeitet. Dabei wurden auch die bestehenden sowie die bereits beantragten WEA im Einwirkungsbereich berücksichtigt. Danach sind unter Berücksichtigung eines geeigneten Betriebsmodi und einer zeitweisen Abschaltung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Stoffliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind nicht zu erwarten. Wärmemissionen sind ebenfalls auszuschließen. Für die Errichtung der WEA sowie der Kranstellfläche werden ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen beansprucht. Die Inanspruchnahme / Versiegelung durch die geplante Anlage ist relativ gering, sie wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Die unvermeidbaren Eingriffe werden durch entsprechende Maßnahmen kompensiert. Weder durch den Bau der Windenergieanlage noch durch die Errichtung der Nebenanlagen werden erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes sowie der Oberflächengewässer nicht beeinträchtigt. Die Beschreibung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse beruht auf den Erkenntnissen des Artenschutzgutachtens und des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zu erwartenden Konflikte durch die geplante WEA durch geeignete Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden können. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Hohe Mark“ wird durch das Vorhaben nicht erheblich nachhaltig beeinträchtigt. Für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ist eine Ersatzgeldzahlung zu leisten.

Auslegung für das Vorhaben „Westumfahrung Bahnhofstraße“ zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße im Ortsteil Köpenick, Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern. Das Vorhaben umfasst insbesondere: - den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1), - die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt, - den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2), - die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer), - den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung) und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des „Wuhlewanderweges Ost", - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten, - den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.

Aus- und Umbau der Bundesstraße 51 (B 51) auf den Querschnitt 2 + 1 im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst von Station 1995 im Abschnitt 580 bis Station 2623 im Abschnitt 620, Stadt Bassum, Landkreis Diepholz

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51) mit einem dreistreifigen „2 + 1“ Querschnitt im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst, Stadt Bassum, von Bau-Km 510 + 000 bis Bau-Km 515 + 470. Es sind jeweils zwei wechselnde Überholstreifen je Fahrtrichtung geplant. Ferner ergeben sich Auswirkungen auf die Landesstraße 340 (L 340) sowie das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen. Der Plan lag in der Zeit vom 22.04.2021 bis 21.05.2021 bei der Stadt Bassum zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Nach den Erkenntnissen der Anhörung sowie aufgrund neuer umweltfachlicher Betrachtungen wurden die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt. Es wurden zum einen geänderte Unterlagen zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie ein überarbeiteter landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzbeitrag und zum anderen ein Fachbeitrag zu den wasserrechtlichen Anforderungen der Planung vorgelegt. Die geänderten Unterlagen lagen in der Zeit vom 14.08.2023 bis 13.09.2023 bei der Stadt Bassum zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Nähere Informationen sind der Bekanntmachung des Erörterungstermins zu entnehmen.

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