Das vorliegende Projekt diente der aktualisierten Bewertung des von der Bundesregierung im NLRP 2023 entwickelten Maßnahmenpakets Straßenverkehr (Einführung einer Euro - 7 - Norm, Ausweitung der Lkw - Maut, Förderung der Elektromobilität). Die Ergebnisse sind Bestandteil der im März 2025 gemäß NEC - Richtlinie (EU) 2016/2284 an die EU - Kommission berichteten aktu alisierten Emissionsprojektionen. Alle betrachteten Maßnahmen wurden als umgesetzt eingestuft und daher in den Projektionen im aktualisierten Szenario „mit Maßnahmen“ (WM – with measures) berücksichtigt. Zukünftig sinken die Schadstoffemissionen des Straße nverkehres trotz ansteigender Verkehrsleistungen (z. B. bei Stickstoffoxiden zwischen 2025 bis 2030 um 39 %), da der Anteil von Elektrofahrzeugen und neuen und emissionsärmeren Verbrennern zunimmt. Die untersuchten Maßnahmen tragen zu dieser Minderung bei, wenn auch in etwas geringerem Maß als noch im NLRP 2023 angenommen. Die zugrundeliegenden Modellierungen stützen sich auf die Modelle TREMOD und HBEFA. Veröffentlicht in Texte | 101/2025.
Das vorliegende Projekt diente der aktualisierten Bewertung des von der Bundesregierung im NLRP 2023 entwickelten Maßnahmenpakets Straßenverkehr (Einführung einer Euro-7-Norm, Ausweitung der Lkw-Maut, Förderung der Elektromobilität). Die Ergebnisse sind Bestandteil der im März 2025 gemäß NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 an die EU-Kommission berichteten aktualisierten Emissionsprojektionen. Alle betrachteten Maßnahmen wurden als umgesetzt eingestuft und daher in den Projektionen im aktualisierten Szenario „mit Maßnahmen“ (WM – with measures) berücksichtigt. Zukünftig sinken die Schadstoffemissionen des Straßenverkehres trotz ansteigender Verkehrsleistungen (z. B. bei Stickstoffoxiden zwischen 2025 bis 2030 um 39 %), da der Anteil von Elektrofahrzeugen und neuen und emissionsärmeren Verbrennern zunimmt. Die untersuchten Maßnahmen tragen zu dieser Minderung bei, wenn auch in etwas geringerem Maß als noch im NLRP 2023 angenommen. Die zugrundeliegenden Modellierungen stützen sich auf die Modelle TREMOD und HBEFA.
In diesem Forschungsvorhaben wurden zwei Ziele verfolgt: Die Aktualisierung und Überprüfung der im Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland hinterlegten Fahrleistungsanteile nach Verkehrssituationen und die Beschreibung und Quantifizierung der verstetigenden Wirkung verkehrlicher Maßnahmen. Um das HBEFA zur Berechnung mittlerer Emissionsfaktoren nutzen zu können, sind neben den verkehrssituationsspezifischen Emissionsfaktoren zusätzlich Fahrleistungsanteile für eine Gewichtung hinterlegt. Differenziert nach Fahrzeugkategorie geben diese Werte an, welche Anteile der Gesamtfahrleistung auf welchen Straßenkategorien in welchem Verkehrszustand zurückgelegt werden. Diese Werte wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens unter Verwendung von Floating Car Data (FCD) aktualisiert. Die Aktualisierung wurde in der Version 4.2 des HBEFA übernommen. Darüber hinaus wurden für Autobahnen, insbesondere für Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, die realisierten Fahrgeschwindigkeiten genauer untersucht. Auch wurden unterschiedliche Szenarien ausgewählter Verkehrssituationen mikroskopisch simuliert, um die angesetzten spezifischen Emissionsfaktoren zu überprüfen. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen und gutachterlicher Arbeiten befassen sich mit den Wirkungen verkehrsplanerischer und -politischer Maßnahmen auf den Klimaschutz bzw. im Bereich der Luftreinhaltung. Die verstetigenden Effekte und/oder deren Wechselwirkungen mit der Verkehrsnachfrage einschließlich der Rebound-Effekte stehen dabei nicht immer im Vordergrund bzw. werden nicht explizit ausgewiesen. Das zweite zentrale Ziel des Forschungsvorhabens bezieht sich deshalb auf solche Maßnahmen. Zunächst wurden verkehrliche Maßnahmen mit Blick auf ihre Wirkung auf den Verkehrsfluss gesammelt und klassifiziert. Daraufhin wurden ausgewählte Maßnahmen hinsichtlich der beschriebenen Effekte quantifiziert. Abhängig vom Maßnahmentyp wurde der Einsatz von mikroskopischer Verkehrsflusssimulation, Verkehrsnachfragemodellen, FCD und Emissionsmodellen kombiniert. Quelle: Forschungsbericht
- Ergebnisse der fachlichen Bewertung der Infrastrukturabgabe durch das UBA
Klimaschutz- und Mobilitätsministerium veranstaltet Deutschen Nahverkehrstag – Bundesweit einzigartiger Mobilitätskongress erreicht mit über 800 angemeldeten Gästen Besucherrekord – Themen reichen von vernetzten Konzepten im ländlichen Raum über Fachkräftemangel bis hin zum autonomen Fahren – Ministerin Eder lenkt Blick auf Probleme und Chancen Der Name ist Programm: Unter dem Leitmotiv „Weichen stellen – Perspektiven für die Mobilität im Zeitenwandel“ hat der dreitägige 15. Deutsche Nahverkehrstag in Koblenz begonnen. Hunderte von Expertinnen und Experten sowie Interessierte aus allen Bereichen der Mobilität haben sich angemeldet, um unter Dutzenden von Foren, Vorträgen, Veranstaltungen und Messeständen auszuwählen. Die Themenpalette reicht von Chancen und Risiken von On-Demand-Verkehren, Strategien zur Bewältigung des Fachkräftemangels, autonomem Fahren, vernetzten Mobilitätskonzepten im ländlichen Raum bis hin zur Zukunft des Deutschlandtickets. Im Fokus stehen zudem aktuelle Weichenstellungen in der Mobilitätspolitik, die unter anderem aufgrund gestiegener Personal- und Energiekosten sowie der Kostensteigerungen im Infrastrukturbereich vor großen Herausforderungen steht. Mobilitätsministerin Katrin Eder, die als Vorsitzende der Umweltministerkonferenz amtiert, zeigte in ihrer Grundsatzrede auf, wie wichtig die Mobilitätswende für eine wirksame Reduktion von schädlichen Treibhausgasen ist: „Um unsere Klimaziele noch zu erreichen, müssen wir in Deutschland bis zum Jahr 2030 eine Lücke von 194 Millionen Tonnen an Treibhausgasen schließen. Hierbei ist der Verkehr das große Sorgenkind. Denn allein im Verkehrsbereich werden die festgelegten Emissionsziele für die einzelnen Jahre bis 2030 insgesamt um 187 Millionen Tonnen Treibhausgase überschritten“, so die Klimaschutzministerin. Laut aktuellen Prognosen des Umweltbundesamts wird bis zum Jahr 2030 eine Tonne an Treibhausgasüberschuss im Emissionshandel durchschnittlich circa 100 Euro kosten. „Bei 187 Millionen Tonnen wären das 18,7 Milliarden Euro, die die Bundesrepublik zahlen müsste“, zeigte Ministerin Eder an einem Beispiel auf, dass die angestrebte Mobilitätswende nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll ist. Katrin Eder betonte, dass in Rheinland-Pfalz längst ein Umdenken begonnen hat: „2022 wurde zum zweiten Mal in Folge mehr Geld für den Bahnverkehr als in den Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen gesteckt.“ Die Ministerin sieht aber auch bundesweit wichtige Signale: „Dass mit der Lkw-Maut Einnahmen aus dem Straßenbereich in die Schiene fließen, ist ein Novum. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen.“ Wie stark in Rheinland-Pfalz in den ÖPNV investiert wurde, lässt sich an wenigen Kennziffern ablesen. „Die Zugkilometer sind von 38 Millionen Kilometern im Jahr 2018 auf über 42 Millionen Zugkilometer in diesem Jahr angewachsen. Die Anzahl der Kilometer bei den vom Land finanzierten regionalen Buslinien ist sogar von einer Million Kilometern im Jahr 2016 auf über 33 Millionen Kilometer in diesem Jahr gestiegen“, zeigte Mobilitätsministerin Katrin Eder auf. „Aufgrund stark steigender Kosten in der gesamten Branche und der nicht auskömmlichen Regionalisierungsmittel ist ein weiterer Angebotsausbau schwer umsetzbar. Hier müssen wir gut und klug priorisieren. Zunächst gilt es, Lösungswege zu finden, um den Status Quo aufrechterhalten zu können. Ein attraktives Angebot ist und bleibt trotz der aktuellen Herausforderungen ein Schlüsselfaktor, um die Bürgerinnen und Bürger vom Nahverkehr zu überzeugen“, so die Ministerin. Die Ministerin richtete den Blick nach vorne. Im Bus- und Schienenverkehr sollen umweltfreundliche Antriebe gefördert werden – dazu zählt die Umstellung von Diesel- auf Elektrozüge. Der Ausbau barrierefreier Bahnhöfe und Bushaltestellen geht weiter. Derzeit laufen die Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die zwölf Bahnstrecken, um dann perspektivisch entscheiden zu können, wo eine Reaktivierung sinnvoll und am Ende auch finanzierbar ist. „Es bewegt sich etwas in Rheinland-Pfalz. Und das unter schwierigen Rahmenbedingungen“, betonte Ministerin Eder. „Der Deutsche Nahverkehrstag mit erstmals über 800 angemeldeten Gästen bietet die Chance, jenseits vom Tagessgeschäft nach tragfähigen Lösungen zu suchen.“
Zur Vorbereitung der Erstellung des aktuellen nationalen Luftreinhalteprogrammes wurde ein Projekt mit dem Titel „Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen“ durchgeführt. In diesem Rahmen wurden für den Sektor „Verkehr“ drei Szenarien entwickelt: Das Szenario „mit Maßnahmen“ (englisch: With Measures Scenario, WM), das alle bereits beschlossenen Luftreinhalte- und Klimaschutzmaßnahmen enthält, das Szenario „mit zusätzlichen Maßnahmen“ (With Additional Measures Scenario, WAM), das zusätzliche Maßnahmen umfasst, mit deren Hilfe die Emissionsreduktionsverpflichtungen der neuen NECRichtlinie eingehalten werden sollen, sowie das „optionale Szenario“, das mögliche weitere Minderungspotenziale aufzeigen soll. Das WM-Szenario wurde aufbauend auf dem TREMOD Trend Szenario (Version 6.21) entwickelt. Im Rahmen des Projekts wurden die Emissionsfaktoren des aktuellen HBEFA 4.2 implementiert. Das WM-Szenario enthält die aktuelle Abgasgesetzgebung für Straßenfahrzeuge, Bahn, Binnenschiffe und Luftfahrt, Maßnahmen aus dem nationalen Klimaschutzprogramm sowie eigene Annahmen zur Entwicklung bis 2040. Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden über das WM-Szenario hinausgehende Maßnahmen zur Emissionsminderung recherchiert, auf dieser Basis wurden das WAM-Szenario (WM plus „Einführung Euro 7“, „Förderung Elektromobilität“ und „Anpassung Lkw-Maut“) und das optionale Szenario (WAM plus Geschwindigkeitsbeschränkungen, Stärkung Umweltverbund, City-Logistik, ökonomische Instrumente sowie Maßnahmen im Bereich Binnenschifffahrt, Flug- und Schienenverkehr) definiert. Für alle drei Szenarien wurden für den Verkehr Emissionen der Luftschadstoffe NOX, SO2, NMVOC, NH3 und PM2.5 in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 berechnet.
Zur Vorbereitung der Erstellung des aktuellen nationalen Luftreinhalteprogrammes wurde ein Projekt mit dem Titel "Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen" durchgeführt. In diesem Rahmen wurden für den Sektor "Verkehr" drei Szenarien entwickelt: Das Szenario "mit Maßnahmen" (englisch: With Measures Scenario, WM), das alle bereits beschlossenen Luftreinhalte- und Klimaschutzmaßnahmen enthält, das Szenario "mit zusätzlichen Maßnahmen" (With Additional Measures Scenario, WAM), das zusätzliche Maßnahmen umfasst, mit deren Hilfe die Emissionsreduktionsverpflichtungen der neuen NEC-Richtlinie eingehalten werden sollen, sowie das "optionale Szenario", das mögliche weitere Minderungspotenziale aufzeigen soll. Das WM-Szenario wurde aufbauend auf dem TREMOD Trend Szenario (Version 6.21) entwickelt. Im Rahmen des Projekts wurden die Emissionsfaktoren des aktuellen HBEFA 4.2 implementiert. Das WM-Szenario enthält die aktuelle Abgasgesetzgebung für Straßenfahrzeuge, Bahn, Binnenschiffe und Luftfahrt, Maßnahmen aus dem nationalen Klimaschutzprogramm sowie eigene Annahmen zur Entwicklung bis 2040. Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden über das WM-Szenario hinausgehende Maßnahmen zur Emissionsminderung recherchiert, auf dieser Basis wurden das WAM-Szenario (WM plus "Einführung Euro 7", "Förderung Elektromobilität" und "Anpassung Lkw-Maut") und das optionale Szenario (WAM plus Geschwindigkeitsbeschränkungen, Stärkung Umweltverbund, City-Logistik, ökonomische Instrumente sowie Maßnahmen im Bereich Binnenschifffahrt, Flug- und Schienenverkehr) definiert. Für alle drei Szenarien wurden für den Verkehr Emissionen der Luftschadstoffe NOX, SO2, NMVOC, NH3 und PM2.5 in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 berechnet. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen der Untersuchung bezüglich rechtlicher und weiterer Hemmnisse neuer Mobilitätsformen und -angebote wurden drei die rechtswissenschaftlichen Betrachtungen ergänzende Gutachtenteile zu intra- und intermodalen Verflechtungsansätzen des Pkw-Verkehrs erstellt. Dieser zweite Gutachtenteil widmet sich aus der Sicht des umweltorientierten Mobilitätsmanagements den Verkehrsangeboten Carpooling und Vanpooling in den USA. Diese Fallstudie wurde bewusst ausgewählt, schließlich besitzt der individuelle Straßenpersonenverkehr in Amerika ein enormes Potenzial zur Fahrtenbündelung - sowohl für Berufspendler als auch für andere Wegezwecke. Neben den Treibhausgasemissionen besteht in Ballungsräumen ein mit der Innenstadtnähe zunehmender Handlungsdruck zur Begrenzung des fließenden und ruhenden Pkw-Verkehrs. Carpooling bzw. Vanpooling sind in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits mehrere Jahrzehnte lang etabliert und haben sich - begünstigt durch den technologischen Schub der flächendeckenden mobilen Kommunikation - auch mengenmäßig beachtlich entwickelt. Zusätzlich begünstigt durch Anreizsysteme wie beschleunigte HOV-Spuren, den Erlass von Pkw-Maut und die Bereitstellung kostenloser Parkplätze, ist Ridesharing inzwischen außerordentlich populär und wird als angebotsorientiertes Instrument der Verkehrs- und Umweltpolitik in den USA aktiv genutzt. Es ist vor allem wegen seiner kurzfristigen Wirksamkeit und des hervorragenden Nutzen-Kosten-Verhältnisses anerkannt und wird auf allen politischen Ebenen unterstützt. Demensprechend werden die USA als geeignetes Anschauungsobjekt herangezogen. Das zweite Review zielt darauf ab, die historische Entwicklung zu skizzieren, das Spektrum an Erscheinungsformen - inklusive der Weiterentwicklung durch digitale Angebots- und Vermittlungsplattformen - anhand einer Fallstudie für den Großraum Seattle zu untersuchen, Anbieter/Geschäftsmodelle zu systematisieren, Erfolgsfaktoren abzuleiten und aus US-Sicht neu aufgeworfene Fragen zu erläutern. Durch die positiven Erfahrungen in den USA und die Adaption erfolgreicher Prinzipien in den TNC und bei den bestehenden Verkehrsarten wird der technologisch-organisatorische Entwicklungspfad hin zu einem mit automatisierten (Sharing-)Fahrzeugen abgewickelten "Transport as a Service" (TaaS) immer klarer. Ridesharing sollte als Bottom-Up-Ansatz zur Akquisition ÖPNV-relevanter Nachfrage ernst genommen werden. Es ist daher überlegenswert, Ridesharing in die Strategien zur Flotten- und Straßenverkehrsreduktion für einen verbesserten Umwelt- und Klimaschutz, aber auch in Bemühungen um Angebots- und Effizienzverbesserungen speziell für Räume und Zeiten (vermeintlich) schwacher Verkehrsnachfrage einzubinden. Quelle: Forschungsbericht
Umweltökonomische Gesamtrechnungen 57,2 Milliarden Euro Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern im Jahr 2021 Seite teilen Im Jahr 2021 beliefen sich die umweltbezogenen Steuereinnahmen auf 57,2 Milliarden Euro; gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Anstieg um 0,2 %. Der Anteil der Umweltsteuern an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen lag 2021 bei 7,5 %. Umweltbezogene Steuern, im Strompreis enthaltene Umlagen und sonstige Abgaben Merkmale 2020 Milliarden Euro 2021 Milliarden Euro Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Umweltbezogene Steuern 57,1 57,2 0,2 Energiesteuer 37,6 37,1 -1,4 Stromsteuer 6,6 6,7 2,0 Emissionsberechtigungen 3,1 3,3 5,7 Kraftfahrzeugsteuer 9,5 9,5 0,2 Luftverkehrsteuer 0,3 0,6 93,7 Ressourcenbezogene Abgaben 0,7 0,8 7,2 Wasserentnahmeabgabe 0,5 0,5 -2,2 Abwasserabgabe 0,2 0,2 0,5 Förderabgabe 0,1 0,1 119,2 Verkehrsbezogene Abgaben 7,4 7,6 2,7 LKW Maut 7,4 7,6 2,7 Im Strompreis enthaltene Umlagen 27,6 25,9 -6,3 Erneuerbare-Energien-Umlage 23,9 22,3 -6,9 Offshore-Netzumlage 1,6 1,4 -9,4 Stromnetzentgeltverordnung 1,2 1,2 0,1 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz-Umlage 0,9 0,9 7,1 Abschaltbare-Lasten-Umlage 0,0 0,0 -4,8 Den höchsten Anteil an den kassenmäßigen umweltbezogenen Steuern hat weiterhin die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer) mit 65 %. Die Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden in den Volkswirtschaftlichen und Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ebenfalls als Steuer betrachtet. Wie im vergangenen Jahr weisen diese Zahlungen erneut einen hohen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (5,7 %) auf. Die im Vorjahr coronabedingt eingebrochene Luftverkehrsteuer hat sich von 0,3 Milliarden Euro in 2020 auf 0,6 Milliarden Euro im aktuellen Jahr erholt. Damit erreichte sie wieder die Hälfte des Niveaus vor der Pandemie. Die hier dargestellten kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden werden zum Zeitpunkt der Einnahme gebucht. Abweichend hiervon werden diese in den Volkswirtschaftlichen und Umweltökonomischen Gesamtrechnungen periodengerecht abgebildet. Gemäß der periodengerechten Buchung werden die Steuern zu dem Zeitpunkt, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden. 0,8 Milliarden Euro entfielen zuletzt auf Abgaben, die eine umweltschädliche Aktivität hinsichtlich der Ressourcennutzung verteuern. Dies sind Förderabgaben, die auf die Entnahme von Rohstoffen erhoben werden, sowie die Wasserentnahmeabgabe und die Abwasserabgabe, die für die Entnahme aus beziehungsweise Abgabe in die Umwelt fällig werden. Zudem beliefen sich die Einnahmen aus der LKW-Maut, einer verkehrsbezogenen Abgabe, 2021 auf 7,6 Milliarden Euro und sind damit gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % gestiegen. Die im Strompreis enthaltenen Umlagen, Erneuerbare-Energien-(EEG)-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Stromnetzentgeltverordnung (§19-StromNEV)-Umlage, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, fallen definitionsgemäß nicht unter die umweltbezogenen Steuern, da ihr Ertrag nicht dem Staatshaushalt zufließt. Sie beliefen sich im Jahr 2021 insgesamt auf 25,9 Milliarden Euro und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 % gesunken. Quellen: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Auktionierung Deutsche Versteigerungen von Emissionsberechtigungen Jahresbericht 2021 Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2020 und 2021 Bundesamt für Güterverkehr Haushaltspläne der einzelnen Bundesländer
Das aktuelle System zur Besteuerung von Mobilität stammt aus einem "fossilen Zeitalter". Es passt nicht mehr zu den Anforderungen an eine nachhaltige, gerechte, individuelle Mobilität. Das Projekt zeigt ein Reformkonzept auf, um Mobilität neu zu "steuern". Ziel dabei ist, durch Umgestaltung der Steuern und Abgaben einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern, mehr Gerechtigkeit und Sozialverträglichkeit herzustellen, und individuelle Mobilität zu ermöglichen, ohne der Umwelt zu schaden. Kurzfristig (in den nächsten 1-3 Jahren) ist die Umsetzung von vier Instrumenten wesentlich, um die Transformationsprozesse im Verkehrssektor anzustoßen: Eine Erhöhung der CO2-Preise in Kombination mit einer Abschaffung der EEG-Umlage, eine angemessene (d. h. höhere) Besteuerung von Dienstwagen, eine deutlich stärkere CO2-Spreizung der Kfz-Steuer für Pkw, sowie eine zusätzliche CO2-Komponente in der Lkw-Maut. Langfristig (ab 2030) ist eine fahrleistungsabhängige Maut auf allen Straßen und für alle Fahrzeuge ein zentrales Instrument, um die Infrastruktur nachhaltig zu finanzieren und auch eine Lenkungswirkung für weitere ökologische Kriterien zu entfalten. Quelle: Forschungsbericht
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| Zivilgesellschaft | 1 |
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