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s/lpe/LPG/gi

Photovoltaik-Demonstrationsanlage Evangelische Kirchengemeinde Nack

Das Projekt "Photovoltaik-Demonstrationsanlage Evangelische Kirchengemeinde Nack" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Wiesen.Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Bei dem Gebäude, auf dem die PV-Anlage errichtet wurde, handelt es sich um das Gemeindehaus der Evangelische Kirchengemeinde Nack. Es wurde im Jahre 1979 in Massivbauweise erstellt. Die Bruttogeschossfläche beträgt 123,52 m2. Bei der Heizungsanlage handelt es sich um eine mit Flüssiggas betriebene Zentralheizung, Bj. 2000. Nutzung: a) für die Gemeindearbeit (z.B. Konfirmandenunterricht, Kindergottesdienst, Krabbelkreis, Kirchenvorstandssitzungen, Bibelabende, Gemeindenachmittage, Seminare, sonstige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen, auch übergemeindliche Veranstaltungen). b) für private Feierlichkeiten der Gemeindeglieder (z.B. Beerdigungskaffee, Tauf- und Konfirmationsfeiern, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern.). Die PV-Anlage zur Netzeinspeisung hat eine Nennleistung von 4,8 kWp, bestehend aus: 40 Solarmodulen IBC-120S Megaline, 2 Wechselrichter Sunny Boy SWR2000, 2-reihige Modulhalterung aus eloxiertem Aluminium zur Aufdachmontage (H x B: 3,02 x 13,19m),. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Sonderausgabe des Gemeindebriefes als Broschüre über die Anlage - Faltblatt ('Flyer') über die Anlage - Einweihungsfeier mit einem Familiengottesdienst und einem Solarfest - Veröffentlichungen in den örtlichen Pressemedien - Vortragsveranstaltungen - Vernetzung der Nutzung der Anlage mit der Arbeit unserer Umweltgruppe - Besichtigungstermine für Interessenten. Fazit: Die Errichtung der PV-Anlage auf unserem Gemeindehaus in Nack war ein Projekt, dass uns in besonders intensiver Weise wieder mit dem Thema Umwelt und Schöpfungsverantwortung in Berührung brachte. Es leistet einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung und hat durch die Öffentlichkeitsarbeit ihren Widerhall in der Pfarrei und in der näheren Umgebung gefunden. Bewusstseinsbildung und Interesse an der Solartechnik fanden und finden ihren Ausdruck von Nachahmerinitiativen in der Umgebung bei benachbarten Kirchengemeinden, Privatleuten und Firmen. Das Projekt verlief, bis auf den genannten technischen Fehler zu Beginn, ohne gravierende Probleme. Allerdings erforderte es für alle Beteiligten ein nicht zu unterschätzendes Engagement. Wir danken der DBU, ohne deren Förderung das Projekt nicht zustande gekommen wäre und hoffen, dass die Photovoltaikanlage unserer Kirchengemeinde lange Zeit störungsfrei läuft und dabei viele Menschen überzeugt und motiviert, unserem Beispiel zu folgen. Die Mitglieder Projektgruppe der Pfarrei sind: Mathias Engelbrecht, Tobias Kraft (Pfr.), Lutz Quester, Dr. Manfred Sauer, Anna Welter.

Waldbrandeinsatzkarte des Landes Brandenburg

Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung). Die Karte beinhaltet: Löschwasserentnahmestellen, Sensorstandorte der Waldbrandfrüherkennung, Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg), KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.18, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de), Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore), Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra), Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF) Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.

Erhebung über die Abgabe von Flüssiggas

Abgabe von Flüssiggas an Letztverbraucher und Wiederverkäufer.

bioplusLNG GmbH - Teilgenehmigung 2 gem. § 8 BImSchG für eine Anlage zur Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz

Die bioplusLNG GmbH, Röthenbachtal 1, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, hat am 28.07.2023 beim Landratsamt Nürnberger Land, SG 21.1 Untere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Verflüssigung von im angeschlossenen Ferngasnetz enthaltenen Gas zur Bereitstellung als sog. BioLNG im Transportsektor (Teilgenehmigung 1) auf Fl.Nrn. 447/5 und 447/6, Gemarkung Röthenbach a. d. Pegnitz beantragt. Die Genehmigung wurde am 21.06.2024 erteilt. Am 06.09.2024 wurde in diesem Zusammenhang eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser am Standort erteilt. Am 10.07.2024 wurde die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung 2 beantragt. Der vorliegende Teilgenehmigungsantrag 2 beinhaltet bezogen auf den Genehmigungsstand vom 21.06.2024 neben div. geringrelevanten baurechtlichen Änderungen im genehmigten Bestand die Änderung des Gebäudes 25 (Dampfcontainer) sowie die Betriebsaufnahme der Anlage. Die Anlage dient der Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz. Kernstück des beantragten Vorhabens ist der zur Verflüssigung des Gases bei kryogener Temperatur vorgesehene Anlagenteil mit einem geschlossenen Recycling-Stickstoffkreislauf. Als Kältemittel wird Stickstoff eingesetzt. Das aus dem bestehenden Ferngasnetz entnommene und in der Anlage verflüssigte Gas wird in Tanks gelagert und nachfolgend zum Weitertransport in LKW abgefüllt. Die Durchsatzkapazität der Anlage beträgt bis zu 150 Tonnen pro Tag. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anstelle einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens beantragt. Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Antrag stattgegeben und als zuständige Genehmigungsbehörde die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt. Die Entscheidung ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat begleitend zu dem oben genannten Antrag einen UVP-Bericht vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsantrag und dem UVP-Bericht wurden Gutachten für die Bereiche Lärmschutz, Luftreinhaltung, Boden, Störfallrecht und Anlagensicherheit vorgelegt.

Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge' (Messprogramm)

Das Projekt "Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge' (Messprogramm)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Verband der Technischen Überwachungs-Vereine Bonn.

Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge'

Das Projekt "Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtwerke Paderborn.Zur beschleunigten Einfuehrung zukunftsorientierter Fahrzeugtechniken und deren generellen Einsatz in sensiblen Gebieten (z.B. Innenstaedte, Kurorte) werden die Einsatzreife und die Umweltvorteile von serienmaessig monovalent gasbetriebenen(komprimiertes Erdgas, Fluessiggas) Nutzfahrzeugen in laermarmer Ausfuehrung in einem Grossversuch getestet.Bei diesem Vorhaben werden 4 VW T4 gefoerdert.

Änderungsgenehmigung einer Biogasanlage gemäß § 16 BImSchG (Stäudtner Energie GbR)

Änderungsgenehmigung einer Anlage zur Erzeugung von Biogas, soweit nicht von Nummer 8.6 erfasst, mit einer Produktionskapazität von 1,2 Million Normkubikmetern je Jahr Rohgas oder mehr; Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, ausgenommen Verbrennungsmotoranlagen für Bohranlagen und Notstromaggregate, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas), ausgenommen naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff, mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen; Anlagen zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Normkubikmetern je Jahr oder mehr beträgt und Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten mit einer Lagerkapazität von 6 500 Kubikmetern oder mehr

Änderungsgenehmigung einer Biogasanlage gemäß § 16 BImSchG (Herr Werner Schilmeier)

Änderungsgenehmigung einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, ausgenommen Verbrennungsmotoranlagen für Bohranlagen und Notstromaggregate, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas), ausgenommen naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff, mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen; Anlagen zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Normkubikmetern je Jahr oder mehr beträgt sowie einer Anlage zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.6.3 erfasst, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 10 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen je Tag (Errichtung und des Betriebs eines weiteren Feststoffdosierers, der Errichtung und des Betriebs einer Hammermühle, der Errichtung und des Betriebs eines Separators sowie die Erhöhung der Input- und Biogasmengen)

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb eines Lagertanks für Flüssiggas in 14913 Nonnendorf; Reg.-Nr.: 50.024.00/25/9.1.1.2V/T12

Die Firma CASCADE Gastransporte GmbH, Kölnische Straße 108-112 in 34119 Kassel beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück einer bestehenden Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in der Gemarkung Nonnendorf, Flur 1, Flurstück 368 eine Anlage zur Lagerung von Flüssiggas zu errichten und zu betreiben. Der Flüssiggaslagerbehälter wird unterirdisch (Hühnengrabeinlagerung) eingebracht. Das Flüssiggas wird über eine Verbindungsleitung der bestehenden BGEA Nonnendorf zugeführt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V nach Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Modellhafter Einsatz von 'gasbetriebenen Fahrzeugen'

Das Projekt "Modellhafter Einsatz von 'gasbetriebenen Fahrzeugen'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gemeinde Seebad Heringsdorf.

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