Die Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“ ist eine Teilfunktion der natürlichen Bodenfunktion „Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen“ (BBodSchG, § 2, Abs. 2, Punkt 1.b). Ein Bewertungskriterium hierfür sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert „Feldkapazität“, die die Menge an Wasser kennzeichnet, die im Boden entgegen der Schwerkraft zurückgehalten werden kann. Je höher das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität ist, desto mehr und länger wird das Wasser dem Kreislauf Atmosphäre – Boden – Gewässer entzogen und steht bodenbezogenen Prozessen wie z. B. der Versorgung der Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen oder Zersetzung organischer Substanz zur Verfügung. Die konkreten Werte für das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität werden in fünf Stufen von sehr gering bis sehr hoch klassifiziert. Je höher das Wasserrückhaltevermögen ist, desto höher ist auch die Erfüllung der Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“. Die regionale Klassifikation gibt die dem Naturraum entsprechende Bedeutung dieser Bodenfunktionen wieder. Dies stellt bei kleinräumigen Planungen, z. B. auf Gemeindeebene oder Detail- oder Ausführungsplanungen häufig eine fachlich angemessene Grundlage dar. Um möglichst viele Nutzer zu erreichen und verschiedene Zwecke abdecken zu können, stellt das LLUR das Kartenwerk in fünf verschiedenen Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung, 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene, 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen, 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung, 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Inhaltsverzeichnis des Textteils des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan i.d.F. des erteilten Einvernehmens der höheren Naturschutzbehörde vom 08.05.2007: 1 Einleitung 1.1 Anlass und Zielstellung 1.2 Kurzcharakteristik der Planungsregion 2 Grundlagen 2.1 Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume 2.2 Boden 2.3 Wasser 2.4 Klima/Luft 2.5 Landschaftsbild/Landschaftserleben/Kulturlandschaft 3 Planung 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele (sektorale Ziele) 3.3 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft 3.4 Maßnahmen Naturschutz und Landschaftspflege
Umweltplanung als Instrument eines vorsorgenden Umweltschutzes nimmt in bezug auf die bestehenden und sich abzeichnenden Umweltprobleme im suedhessischen Raum als politisches Konflikt- und interdisziplinaeres Arbeitsfeld eine zentrale Stellung ein. Ziel des gesamten Forschungsvorhabens ist es, die Umweltplanung auf regionaler Ebene zu staerken und im Hinblick auf ihre Umsetzung wirksamer zu gestalten. Dazu bietet sich derzeit eine guenstige Ausgangslage, da die erste Phase einer erneuten Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) beginnen wird und sich Aenderungen der Stellung der Landschaftsrahmenplanung durch die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes deutlich abzeichnen. Die Untersuchung soll nicht nur auf die Weiterentwicklung der Instrumente der Umweltplanung (Regionaler Raumordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Umweltleitplan) selbst eingehen, sondern die gesamte Bandbreite der wissenschaftlichen Diskussion aufgreifen, d.h. auch die Inhalte (Umweltqualitaetszielkonzepte, Umsetzungsorientierung) und die Verfahren der Umweltplanung (Zustaendigkeiten, Beteiligung, Kommunikationsprozesse) verstaerkt beruecksichtigen und deren Wechselbeziehungen aufzeigen. Die interdisziplinaer zusammengesetzte Arbeitsgruppe wird diesem komplexen Forschungsfeld gerecht und ermoeglicht im Arbeitsprozess die Verknuepfung der unterschiedlichen fachlichen Erfahrungen der Antragsteller miteinander.
Naturschutz und Landschaftspflege haben die Aufgabe, - die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern - Funktionsfähigkeit und Eigenart der Landschaft zu erhalten - Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften zu schützen - sowie die naturgemäße Nutzung und Entwicklung der Landschaft zu fördern. Dementsprechend gehören zu den Aufgaben schwerpunktmäßig u.a. - Dokumentation des Zustandes und der Entwicklung von Natur und Landschaft - Ausarbeitung Gutachterlicher Landschaftsrahmenpläne für die Planungsregion - Kartierung von Biotoptypen auf der Grundlage einer landesweiten Color-Infrarot-Luftbild-Befliegung - Dokumentation geschützter und schutzwürdiger Biotope - Erfassung und Dokumentation gefährteter Tier- und Pflanzenarten - Erarbeitung von fachlichen Planungs- und Entscheidungshilfen für die Naturschutzbehörden - Vollzug des Artenschutzrechtes - Fachliche Beratung der Naturschutzbehörden beim Vollzug der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie - Aufbau und Pflege des Landschaftsinformationssystems
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 115 |
| Kommune | 52 |
| Land | 150 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Förderprogramm | 49 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 45 |
| Umweltprüfung | 15 |
| unbekannt | 93 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 65 |
| Offen | 118 |
| Unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 206 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 8 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 44 |
| Keine | 72 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 11 |
| Webseite | 90 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 106 |
| Lebewesen und Lebensräume | 200 |
| Luft | 37 |
| Mensch und Umwelt | 206 |
| Wasser | 54 |
| Weitere | 199 |