Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Geschützte Landschaft Bestandteile flächenhaft: Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Geschützte Landschaftsbestandteile des Saarlandes; Betrachtungsobjekt im GDZ; Selektion aus der MultiFeatureklasse Naturdenkmäler/Geschützte Landschaftsbestandteile (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngndglb und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ndglb)) und Export in die Filegeodatabase Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG: Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: Alte Kennung (Landkreise); ART: Art; ANZAHL_FL: Anzahl Flächen; FLAECHE_HA: Fläche in ha (offiziell); ERFASSUNG; BEMERKUNG; SCHUTZZWECK; EINSPEICHERUNGSDATUM; AMTSBLATT; AUSWEISUNG; EIGENTUEMER; Naturdenkmale flächenhaft: Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler. Attribute: KENZIFFER: Kennziffer; ART: Bezeichnung; RECHTSGR: Festlegung nach §§ des Saarländischen Naturschutzgesetzes- SNG; ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage; AUSWEISUNG: Datum der Ausweisung; AMT_J_S: Veröffentlichung im Amtsblatt, LAGE: Lagebezeichnung; AUSG_DURCH: Stelle, die das ND ausgewiesen hat; ZUSTAENDIG: Zuständigkeit.
Gebietsbeschreibung Das LSG besteht aus zwei Teilflächen, die sich zirka 3 km südlich von Wanzleben in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde befinden. Der Henneberg ist Teil eines Endmoränenhügels bei Blumenberg, und der Osterberg liegt am Rande der Sarre-Niederung bei Bottmersdorf. Der Henneberg erhebt sich etwa 30 m über die Ebene. Mehrere ehemalige Kiesabgrabungen mit Trockenrasenflächen, ein lockerer Gehölzbestand und vereinzelte Trockengebüsche und trockene Staudenfluren prägen die Landschaft. Auch der Osterberg weist Spuren ehemaliger Abgrabungen und einen Gehölzbestand auf. Als Aussichtspunkte in einer ansonst völlig flachen Ebene stellen beide Hügel gern besuchte Ausflugsziele dar. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Schon zu Beginn der Jungsteinzeit vor 7 500 Jahren wurden die fruchtbaren Lößgebiete besiedelt. Etwa 300-600 n.Chr. wurden Siedlungen mit den Endungen „-leben“ wie beispielsweise Wanzleben gegründet. Orte mit der Endung „-berg“ wie beispielsweise Beispiel Blumenberg entstanden später, etwa 600 bis1000 n.Chr., in einer sogenannten dritten Siedlungsperiode. Von je her prägte die Landwirtschaft das Bild der Börde. Mit dem Siegeszug der Runkelrübe als Zuckerlieferant begann ein erheblicher wirtschaftlicher Aufschwung. Die Standortvorteile der Börde, wie fruchtbare Schwarzerdeböden, mildes Klima, günstige Verkehrsanbindung und das Vorkommen von Rohstoffen für die Zuckerproduktion (Braunkohle, Salz und Kalk), begünstigten den Rübenanbau und die damit verbundene industrielle Verarbeitung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Den Henneberg bei Blumenberg bauen quartäre Sande und Kiese der Saalekaltzeit auf, die bereits in der Vergangenheit Gegenstand der Rohstoffgewinnung waren. Für die östlich davon liegende Fläche wurde ein Bergrecht zur Gewinnung von grundeigenen Bodenschätzen erteilt. Der Osterberg ist eine sich von Südwest nach Nordost erstreckende Erhebung, die aus glazifluviatilen Sanden und Kiesen der Saalevereisung besteht. Eine Lößbedeckung fehlt, ist aber im weiteren Umfeld vorhanden. Auf den Kiessanden haben sich je nach Überdeckung durch Sandlöß Pararendzinen und Regosole bis Braunerden entwickelt. Durch den Kiessandabbau ist von der ursprünglichen Bodenbildung nur noch wenig erhalten. Die Sarre, die den Domersleber See entwässert und in die Bode mündet, fließt am Fuße des Osterberges vorbei. Die Flächen des LSG sind dem Klimagebiet des stark maritim beeinflußten Binnentieflandes der nördlichen Magdeburger Börde zuzuordnen. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt bei Wanzleben um 505 mm. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei etwa 8,5°C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0 o C bis -1 o C und im Juli 17 o C bis 18 o C. Pflanzen- und Tierwelt Als potentiell natürliche Vegetation der Endmoränenhügel wird ein Wucherblumen-Traubeneichen-Hainbuchenwald angenommen. Heute sind die Flächen zum Teil mit nicht standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Ehemalige Abgrabungsflächen beherbergen Halbtrockenrasen, den Übergang zum Acker nehmen Staudenfluren ein. Häufigster Vogel der Ackerlandschaft ist die Feldlerche, in den Gehölzen des LSG kommen unter anderem Goldammer, Neuntöter und Dorngrasmücke vor. Als gefährdete Art ist das Rebhuhn in den offenen Randlagen des Gebietes vertreten. Auf den dem LSG benachbarten Ackerflächen wurden noch Anfang der 1990er Jahre die letzten Bruten der Großtrappe festgestellt. Dieser bereits aus dem Jungpleistozän von Westeregeln bekannte schwerste flugfähige Vogel der Erde erreichte in der Börde seine nordwestliche Arealgrenze. In den 1960er Jahren besiedelten 55 Vögel die Einstandsgebiete in der Magdeburger Börde. Nach dem harten Winter 1978/79 ging der Bestand drastisch zurück und 1986 erschienen an den Balzplätzen bei Schwanenberg und Altenweddingen lediglich noch 2 Männchen und 12 Weibchen. Gegenwärtig ist die Beobachtung einer Großtrappe in der Börde ein nur noch selten zu erlebendes Ereignis. Einen ähnlich drastischen Bestandsrückgang erlebte auch der Feldhamster. Wie die Großtrappe ursprünglich ein Steppentier, fand er in der Agrarlandschaft der Börde gute Lebensbedingungen, die ihn förmlich zu einer Charakterart dieser Landschaft werden ließen. Doch spätestens seit Anfang der 90er Jahre ist der Feldhamster aus der Börde nahezu verschwunden. Entwicklungsziele Erst eine gründliche Bestandsaufnahme der Flächen läßt Aussagen darüber zu, in welche Richtung sie zu entwickeln wären. Denkbar ist sowohl eine Entwicklung hin zu einer der potentiell natürlichen Vegetation entsprechenden Waldbestockung, genauso aber auch eine Pflege hin zu einer Offenlandschaft mit Halbtrockenrasen und Elementen einer Steppenflora. Exkursionsvorschläge In der Umgebung des LSG sind in den Dörfern noch viele Bauernhäuser mit oberdeutschem Grundriß mit gemauertem Sockelgeschoß und Fachwerkaufbauten erhalten. Im Gegensatz zum Niedersachsenhaus sind die Ställe in einem eigenen Gebäude untergebracht, oftmals im oberen Geschoß von einer Galerie umzogen. Das in der Nähe des LSG liegende Wanzleben wird schon vor 877 erwähnt und gehört damit zu den ältesten Orten um Magdeburg. Der um 900 angelegten ehemaligen Wasserburg kam die Funktion als Sperrburg an der Sarre bzw. an den alten Straßen Helmstedt-Leipzig und Magdeburg-Halberstadt zu. Verschiedenes Der Feldhamster Der meerschweinchengroße, lebhaft gefärbte Feldhamster ist vom Jenissei im Osten bis nach Mitteldeutschland verbreitet. Ursprünglich Steppenbewohner, wurde er in Mitteleuropa zum Kulturfolger, der trockene, lehmig-tonige Böden mit mindestens 1 m Schichtdicke bewohnt. Besiedelt werden bevorzugt mehrjährige Futterpflanzenkulturen (Klee, Luzerne), Getreide- und Rübenfelder sowie Erbsen- und Ackerbohnenschläge. Der Hamster bewohnt ein ausgedehntes, oft über 10 m langes Grabensystem, in dem in extra angelegten Vorratskammern bis zu 10 kg Nahrung gelagert werden. Das Gangsystem reicht im Sommer bis in etwa 0,5 m und im Winter bis in 1,5 m Tiefe. Aufgrund seiner großen Fortpflanzungsrate und einer gleichzeitig hohen Lebenserwartung von bis zu 10 Jahren erreichte der Hamster in optimalen Lebensräumen, hierzu gehörten die Schwarzerdeböden der Börde, Dichten von bis zu 800 Tieren pro Hektar. Das führte in sogenannten „Hamsterjahren“ zu regelrechten Plagen mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Hauptamtlich eingesetzte Hamsterfänger sollten diesen Plagen begegnen. Die Hamsterfelle wurden aufgekauft und auf der Pelzbörse in Leipzig noch in den 1970er Jahren gehandelt. Das „Hamstergraben“ gehörte in den Dörfern der Börde zu einer beliebten Beschäftigung, der vor allem die Kinder nachgingen. Die dabei ausgegrabenen Wintervorräte waren besonders auf Weizen- und Erbsenschlägen ein gut verwendbares Hühner- oder Taubenfutter. Im Spätsommer waren viele Straßen in der Börde geradezu mit überfahrenen Hamstern „gepflastert“ und dies bei einer Verkehrsdichte, die nur einen Bruchteil der heutigen betrug. Diese ergiebige Nahrungsquelle nutzten auch verschiedenen Beutegreifer aus. Allen voran der Rotmilan, bei dem der Hamster zu bestimmten Jahreszeiten den Hauptanteil der Beute stellte. Auch die Uhus des Nordharzvorlandes waren auf diese Nahrungsquelle ausgerichtet. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft, zunehmender Mechanisierung und Chemiesierung verschlechterten sich die Lebensbedingungen für den Hamster auf den Feldern. Die großen Schläge überschreiten den Aktionsradius der Hamster, nach der zügigen und verlustarmen Aberntung fehlt ihnen schlagartig die Futtergrundlage. Zeitiges Pflügen, kurz nach dem Abernten, zerstört die Baue, vor allem die der Junghamster, und verhindert die Anlage eines ausreichenden Wintervorrates. Dies führte dazu, dass ab den 1970er Jahren ein kontinuierlicher Bestandsrückgang einsetzte, der Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre ein fast völliges Verschwinden des Hamsters als typisches Faunenelement der Börde zur Folge hatte. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
2011 wurde das "Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg" rechtskräftig. Mit diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (teils noch aus den 1930er und 1950er Jahren) neu geregelt und abgegrenzt. Gleichzeitig wurden diese Gebiete durch die Aufnahme der FFH-Gebiete in das kreisweite Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Erhaltungszielen und Regelungen national gesichert.
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Origin | Count |
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