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Verfahren der Ländlichen Neuordnung - Bund

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Verfahren der Ländlichen Neuordnung

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)

Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393). geändert durch Gesetz Nr. 1211 vom 25. März 1987 (Amtsbl. S. 297) geändert durch Anlage Nr. 772 zum Gesetz Nr. 1327 vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509) geändert durch Art. 10 § 1 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1381 vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313) geändert durch Gesetz Nr. 1420 vom 25. November 1998 (Amtsbl. 1999 S. 26) geändert durch Art. 10 Abs. 96 des Gesetzes Nr. 1484 vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) geändert durch Gesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393)

Landesfischereiordnung (LFO)

Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 2. August 1999 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393). 1. geändert durch Art. 10 Abs. 97 des Gesetzes Nr. 1484 vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) 2. geändert durch Gesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) 3. geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393)

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Sachsen zählt in Deutschland zu den Bundesländern mit den meisten Talsperren. Versorgten die ersten Wasserspeicher im Land früher vor allem den Bergbau, haben Stauanlagen heute zumeist mehrere Funktionen. Der Staatsbetrieb <b><a href="https://www.talsperren-sachsen.de/">Landestalsperrenverwaltung (LTV)</a></b> betreibt und bewirtschaftet nahezu alle Stauanlagen im Besitz des Freistaates Sachsen. Genauso wichtig ist ihre Zuständigkeit für den Ausbau, die Unterhaltung und den Hochwasserschutz an allen Fließgewässern in der Verantwortung des Landes. Die LTV ist dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft nachgeordnet. Die LTV-Zentrale hat ihren Sitz in Pirna. Hier werden strategische und übergreifende Aufgaben gebündelt und bearbeitet. Außerdem wird hier die Zusammenarbeit mit den Betrieben und dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft koordiniert. In Pirna sind die Zentralstelle, der Fachbereich Verwaltung/Finanzen sowie die Referate der Fachbereiche Wasserwirtschaft und Betrieb angesiedelt.

Hydrochemistry at time series station Helgoland Roads, North Sea, in 2022

In 2022, the hydrochemistry of surface water was monitored at Helgoland Roads station on every workday, typically before 9 a.m. Temperature was measured on board immediately after sampling. Visibility was measured immediately on board using a Secchi Disk. Salinity, dissolved inorganic nutrients, pH and oxygen were measured from a bucket sample in the laboratory. Further information regarding the methodology and the devices used can be found in the metadata description.

Amt 2 - Haushalt und Aufgabenplanung

Das Amt 2 - Haushalt und Aufgabenplanung - unterstützt die finanzpolitischen Ziele des Senats und ist für die Aufstellung und Durchführung des Landeshaushaltsplans, die Finanz- und Aufgabenplanung, die Stellenwirtschaft, das Kassenwesen sowie für den Jahres- und Konzernabschluss zuständig.

Grundsatzangelegenheiten Umwelt, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung

Aufgabenfeld: - Grundsatzangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit - gemeinsame Agrarpolitik, Informationsmangement - Ländliche Entwicklung - Koordinierungsstelle Leader und zentraler Prüfdienst - Ländliche Neuordnung

Ländliche Neuordnung

- Pflege und Qualitätssicherung der IT-Fachanwendungen zur LNO- Verfahrensbearbeitung - Beratung und Unterstützung der LNO-Anwenderbetreuer - Fachtechnische Weiterentwicklung der IT-Fachverfahren einschließlich ihrer Schnittstellen zu externen Systemen (u.a. ALKIS, Grundbuch): --> Konzepterstellung, Auswahl und Anpassung neuer Komponenten, Implementierung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen, --> Freigabe und Einführung von IT-Fachverfahren - Verfahrensentwicklung und technische Betreuung zur Führung und Abfrage von Datenstrukturen (Oracle-BI-Server-Anwendungen, Portal ILE-Wiki) - Grundsatzangelegenheiten zur landesweit einheitlichen Verfahrensbearbeitung der LNO

Forschungspolitik fuer eine nachhaltige Entwicklung: Das niederlaendische DTO-Programm und seine Bedeutung fuer die Bundesrepublik Deutschland

Ziel des Vorhabens war es, fuer die deutsche forschungs- und umweltpolitische Diskussion detaillierte Erkenntnisse ueber die methodischen Ansaetze, Zwischenergebnisse, Schwierigkeiten und Schwaechen des niederlaendischen Forschungsprogramms 'Nachhaltige technische Entwicklung' (Duurzame Technologische Ontwikkeling, DTO) zur Verfuegung zu stellen. Das von fuenf niederlaendischen Ministerien getragene DTO-Programm (mit einer Laufzeit von 1993 bis 1997) gilt im internationalen Vergleich als einer der wichtigsten und konsequentesten Versuche, die Technologieentwicklung an langfristigen Nachhaltigkeitszielen zu orientieren: In fuenf gesellschaftlichen Beduerfnis- bzw Bedarfsfeldern wurden mittels des sog Backcasting-Verfahrens langfristig Technologielinien mit einem hohen oekologischen Entlastungspotential identifiziert. Zugleich sollten neue Innovationsnetzwerke geschaffen, und bei den relevanten Akteuren in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik das Bewusstsein fuer die Notwendigkeit einer 'nachhaltigen Technologieentwicklung' verbreitert werden. Die auf Literaturauswertungen und Experteninterviews gestuetzte Untersuchung des ISOE ergab, dass eine Uebertragung des DTO-Ansatzes in die Bundesrepublik Deutschland moeglich und weiterfuehrend waere. Dabei sollten die sichtbar gewordenen Schwaechen des niederlaendischen Programms vermieden werden.

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