Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Das Umweltzeichen Blauer Engel steht für eine hohe Glaubwürdigkeit in Bezug auf produktbezogene ökologische Anforderungen. Vor dem Hintergrund des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung stellt sich die Frage, inwieweit die Vergabekriterien des Blauen Engel um soziale Anforderungen ergänzt werden können, welche Produktgruppen aus dem Portfolio des Blauen Engel hierfür prioritär wären und welche soziale Kriterien besonders im Vordergrund stehen sollten. Hierzu wurde in diesem Vorhaben untersucht, bei welchen Produktgruppen die Integration von sozialen Kriterien aus Hersteller- und Verbrauchersicht auf Interesse stößt. Mittels einer Verbraucher- und einer Herstellerbefragung wurden prioritäre Produktgruppen identifiziert und für die Erweiterung der Vergabekriterien um soziale Anforderungen priorisiert. Zudem wurden soziale Kriterien aus dem Blick von Herstellern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern nach deren jeweiligen Präferenzen priorisiert. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Die neue Ökodesign-Verordnung: Anforderungen an das Ökodesign von Textilien und die mögliche Überführung in ein Ökodesign-Label" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Am 30. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für die neue 'EU Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte' (Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products and repealing Directive 2009/125/EC – ESPR) veröffentlicht. Diese soll die bestehende EU Ökodesign-Richtlinie ablösen. Ziel der neuen EU Ökodesign-VO ist, dass in der EU nachhaltige Produkte zum Standard werden. Eine relevante Produktgruppe sind die Textilien. Darüber hinaus wurde für die Produktgruppe der Textilien im Jahr 2022 die EU Textilstrategie (EU strategy for sustainable and circular textiles) seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese ist sehr umfassend und adressiert eine Vielzahl an textilrelevanten Fragestellungen bzw. benennt viele neue und zu ändernde rechtliche Anforderungen. Ziel des Forschungsprojektes ist es zum einen, mögliche Ökodesignanforderungen für Textilien zu erarbeiten, diese möglicherweise in ein Kennzeichnungslabel zu überführen sowie die europäischen Prozesse zur neuen Ökodesign-VO für die Produktgruppe der Textilien zu begleiten. Zum anderen sind die Arbeiten rund um die Product Environmental Footprint Category Rules (sog. PEFCRs) für Bekleidung zu begleiten.
Das Projekt "Berechnung und Messung von elektrischen und magnetischen Feldern in der Naehe von Elektroenergieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Elektroenergieversorgung durchgeführt. Fuer die Bewertung der elektromagnetischen Vertraeglichkeit und zur Ueberpruefung der Einhaltung von Sicherheits- und Vorsorgegrenzwerten werden die elektrische Feldstaerke und die magnetische Flussdichte in der Naehe von Freileitungen, Transformatorenstationen, Kabeln und in Umspannwerken berechnet. Mit der erarbeiteten Software koennen diese Anordnungen dreidimensional berechnet und die Feldstaerkeverlaeufe entlang von Geraden als Quer-, Laengs- oder Schraegprofile oder als Isolinien dargestellt werden. Es koennen auch Leitungskreuzungen und Trassenverzweigungen berechnet werden. Bei der Berechnung der elektrischen Feldstaerke koennen Stoerkoerper wie Haeuser, Baeume ua beruecksichtigt werden. Zur Verifizierung werden auch Feldstaerkemessungen in realen Anlagen genutzt. Die Messungen erfolgen netzunabhaengig mit Fernbedienung und Speicherung der Messergebnisse auf Diskette oder Memorycard.
Das Projekt "Orientierender Vergleich Batterien vs. Kabel unter ökologischen Gesichtspunkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Photovoltaik-Demonstrationsanlage Evangelische Kirchengemeinde March" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelische Kirchengemeinde March durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Die Photovoltaikanlage befindet sich auf dem Dach des Katharina von Bora-Hauses. Dieses Gebäude ist das Evangelische Gemeindehaus der Kirchengemeinde March-Hochdorf im Freiburger Stadtteil Hochdorf. Es wird insbesondere 2x im Monat zum Gottesdienst genutzt. Erbaut wurde es 1991/92. Im Souterrain befindet sich im wesentlichen das Büro der Diakonin und ein Mehrzweckraum, der die Woche hindurch von vielen Gruppen genutzt wird. Im Obergeschoss befindet sich der Gottesdienstraum, ein Tagungsraum und die Küche. Das Dach ist pyramidenförmig mit einem Neigungswinkel gegen die Horizontale von 29 Grad versehen. Die Dachoberfläche bilden Bitumenschindeln. Die Photovoltaikanlage umfasst 36 in einer geschlossenen Fläche angebrachte Solarmodule von BP-Solar zu je 85 Watt peak, zusammen 3.060 Watt peak (BP-Solar BP585). Unter der Anlage, durch Rohre bzw. Kanäle, ist der Solargenerator gleichstromig über insgesamt 4 doppelt isolierte, halogenfreie Spezialsolarkabel (1 x 2,2 mm 2) mit dem Wechselrichter im Keller des Hauses (Entfernung Generator-WR ca. 15 lfm) verbunden. Der Solargenerator erntet jährlich unter durchschnittlichen Verhältnissen rund 2.700 kWh Solarstrom. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Spendenrundbrief an ca. 400 Haushalte sowie Spenden-Nachfassaktion; - Thematische Gottesdienste; - Infoveranstaltungen; - Presseartikel; - Visualisierungstafel; - Solarfest zur Einweihung unter dem Motto 'Solar-Frühjahr'; - Verewigung aller Spender auf Donatorentafel neben Visualisierung; - Erntedankfest unter dem Motto 'Sonnen-Ernte-Dank'; - Faltblatt zum 'Solar-Frühjahr'; - Führungen; - Artikel im örtlichen Mitteilungsblatt 'Hochdorf aktuell'. Fazit: Die Evangelische Gemeinde Hochdorf ist dankbar, dass sie - u.a. auch durch die Förderung seitens der DBU - die Möglichkeit hatte, das Solarprojekt zu realisieren. Die 'werbliche' Begleitung und Nachbereitung war spannend und hat viel Freude gemacht. Von zumindest zwei Gemeindegliedern ist bekannt, dass sie im Gefolge der Solar-Aktion sich privat Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 9,3 kWp und im Gesamtwert von ca.120.000 DM haben installieren lassen. Die Installation der gemeindlichen Photovoltaikanlage und die Aktivitäten um die Anlage sind sicherlich einer der herausragenden 'Meilensteine' in der noch jungen Geschichte unserer Gemeinde.
Das Projekt "Erarbeitung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen in Materialien organischer Herkunft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durchgeführt. Im Rahmen des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts sind fuer eine Reihe oekologisch und gesundheitlich besonders bedenklicher Stoffe Anwendungsbeschraenkungen oder -verbote verfuegt, Hoechstmengen in Erzeugnissen und Zubereitungen festgesetzt sowie Herstellungs- und Inverkehrbringensverbote gefasst. Zu den von den Regelungen betroffenen Stoffen zaehlen u.a. die polychlorierten Biphenyle (PCB) und polychlorierten Terphenyle (PCT). Diese Substanzen sind aeusserst bestaendig und finden sich deshalb ubiquitaer in der Umwelt. Sie reichern sich in Organismen und Nahrungsketten an, sind hochtoxisch und kanzerogen. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften wurden sie insbesondere als Transformatoren- und Hydraulikoele, als Flammschutzmittel, als Isoliermaterial in Kabeln, als Fliessverbesserer in Lacken sowie als Weichmacher in Dichtungsmassen verwendet. Bei den PCB's und PCT's handelt es sich um Verbindungsklassen, die insgesamt aus mehreren hundert Einzelsubstanzen, sogenannten Kongeneren, bestehen. Fuer quantitative Bestimmungen werden ueblicherweise nur die wichtigsten Kongenere erfasst. Waehrend die Analytik der Reinsubstanzen weitestgehend etabliert ist und i.d.R. gaschromatografisch und massenspektrometrisch (GC/MS) erfolgt, liegen noch keine validierten Verfahren der Probenextraktion und -aufbereitung aus behandelten oder kontaminierten organischen Materialien, wie z.B. Holz oder Kunststoffen, vor. Die Effektivitaet und Reproduzierbarkeit dieser Arbeitsschritte ist jedoch besonders kritisch und fuer die Aussagekraft der Analysen entscheidend. Fuer den Vollzug chemikalienrechtlicher und ergaenzender abfallrechtlicher Regelungen sind verlaessliche Verfahren zur Analyse von Schadstoffen zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden stofflichen Verwertung von Abfaellen und der damit verbundenen Gefahr einer Schadstoffverschleppung oder -anreicherung in den Stoff- und Materialkreislaeufen. Deshalb sollen in diesem Vorhaben Aufbereitungs- und Analyseverfahren fuer PCB/PCT aus organischen Matrices, insbesondere aus Holz- und Kunststoffabfaellen, erarbeitet und soweit optimiert werden, dass sie valide und reproduzierbare Analysen ermoeglichen. Dies soll durch Ringversuche belegt werden. Die Arbeiten sollen in Methodenvorschriften muenden, die zur Aufnahme in rechtliche Regelungen geeignet sind. Zudem sollen Proben mit bekanntem PCB/PCT-Gehalt als Referenzmaterial fuer kuenftige Untersuchungen bereitgestellt werden.
Das Projekt "Kabelisolierung aus Naturstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ISO-ELEKTRA, Elektrochemische Fabrik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Die Auswirkungen der Naehrstoffe (Stickstoff und Phosphor) auf die Gewaesserbeschaffenheit der Stromelbe unter sich veraendernden Belastungsbedingungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UFZ Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Sektion Gewässerforschung durchgeführt. Das Ziel dieses deutsch-tschechischen Forschungsprojektes besteht in der Aufklaerung der die Naehrstoffbelastung und die Eutrophierung der Labe/Elbe beeinflussenden Prozesse unter den sich gegenwaertig vollziehenden Belastungsveraenderungen, um aus den Erkenntnissen Massnahmen bzw. Zielvorgaben zur Senkung des Algenwachstums und seiner negativen Folgen fuer das Gewaessersystem abzuleiten. Dazu sollen die Diskrepanzen zwischen Naehrstoffemissions- und -immissionsbetrachtung aufgedeckt werden, sofern sie auf im Gewaesser ablaufende Reaktionen und Mechanismen zurueckzufuehren sind. Die Realisierung erfolgt durch saisonal verschiedene Elbebereisungen von der Quelle bis Geesthacht, Spezifizierung diffuser Belastungsquellen durch Gewinnung von Stoffaustragsdaten in Teileinzugsgebieten sowie von deutscher Seite durch Intensivuntersuchungen von Elbemessstellen, Untersuchung einer Tagesfliessstrecke und durch Kulturversuche.
Das Projekt "Organisation eines marktfaehigen operativen Geschaefts der Umweltdachmarkengesellschaft - Modellprojekt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von AFI Alpenforschungsinstitut gemeinnützige GmbH, Garmisch-Partenkirchen durchgeführt. Das aktuelle FuE-Vorhaben 'Entwicklung von Grundlagen fuer eine einheitliche Umweltkennzeichnung im Deutschlandtourismus' (FKZ 20094127)' hat, wie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung gefordert, als einen wichtigen Baustein ein Organisationsmodell zur Einfuehrung der Umweltdachmarke entwickelt. Dieses konsensfaehige Konstrukt soll nun moeglichst zeitnah in die Praxis umgesetzt und auf seine Funktionsfaehigkeit hinsichtlich der zu leistenden operativen und strategischen Aufgaben getestet werden. Es ist deshalb vorgesehen, dass die beteiligten Verbaende der Umweltdachmarkengruppe einen Verein gruenden, dessen Vorstand die Geschaeftsfuehrung einer zu gruendenden Vermarktungsgesellschaft steuert. Zugleich kommt dem Verein quasi die Funktion eines Aufsichtsorgans ueber das Dachmarkenprojekt zu. Fuer das operative Geschaeft, d.h. fuer die Gewinnung von Markenpartnern, Werbung, PR, Aufbau und Betrieb einer Internetplattform fuer die Marke, die Qualitaetskontrolle und das Beschwerdemanagement sowie die Gewinnung von starken Werbepartnern (z.B. DB AG, ADAC, grosse Reiseveranstalter), wird eine GmbH zunaechst mit privatem Kapital gegruendet. Es besteht Einvernehmen, dass nach und nach die beteiligten Verbaende Anteile an der GmbH uebernehmen und diese dann nach der Pilotphase in deren Eigentum uebergeht. Die Einigung auf dieses Modell erfuellt die Bedingung des BMU, dass die Vergabe der Marke keine staatliche Aufgabe sein kann, sondern privatwirtschaftlich geregelt werden muss. Fuer die entsprechende Umsetzung der Pilotphase wurde im Rahmen der Entscheidung zum UFOPLAN 2001 eine Aufstockung des o.g. Hauptvorhabens um DM 500000,- beschlossen.