Der Sondermaschinenbauer Jenz GmbH in Petershagen bei Minden baut Anlagen zur Aufbereitung von Biomasse. Wie häufig in der Branche sind die mechanische Bearbeitung und Lackierung, Lüftungsprozesse und die Drucklufterzeugung energieintensiv - das Unternehmen verbraucht jährlich etwa 2.000 MWh elektrische und thermische Energie. In den Jahren 2015 entstand ein neues Oberflächenbehandlungszentrum, bei dem in Zusammenarbeit mit der Effizienzagentur NRW Ressourceneffizienzaspekte berücksichtigt wurden. Im Ergebnis werden 20 Prozent der bisher im Werk für diese Tätigkeiten übliche Energiemenge eingespart - hinzu kommt eine Durchsatzsteigerung von 30 Prozent. Zentrale Maßnahme ist eine effiziente Lüftungsanlage, die variabel gefahren werden kann, so dass - teure - Stromspitzen vermieden werden. In Pausen und Rüstzeiten lässt sich die Absaugleistung reduzieren. Die Stationen Teilevorbereitung und Lackiererei sind wärmegedämmt und zudem mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Wärmerückgewinnung in der Drucklufterzeugung speist die Trocknung im Lackierprozess. Die darüber hinaus benötigte Wärmeleistung von 120 kW wird von einer bereits vorhandenen Hackschnitzelheizung gedeckt. Zusammen mit den drei drehzahlgeregelten Schraubenkompressoren und „Airless-Pistolen“, die nur wenig Druckluft für die Zerstäubung der Farbe benötigen, wurde allein der Energieverbrauch bei der Drucklufterzeugung um zwei Drittel gesenkt. Eine energieeffiziente Beleuchtung mit LED spart weitere 15 MWh Strom im Jahr. Alle Maßnahmen zusammen sparen jährlich 147 Tonnen CO2-Äquivalente ein.
Das Projekt "Studie zur Vermeid- und Verwertbarkeit von Lack- und Farbschlaemmen in Berlin (West)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Beim Lackieren mit Nasslack fallen in der Regel grosse Mengen Farb- und Lackschlaemme an. In Berlin (West) wurden die Anlagen mit groesserem Lackschlammanfall begutachtet und ueberwiegend grosse Vermeidungsmoeglichkeiten festgestellt. So liesse sich die Menge durch konsequente Anwendung der Pulverlacktechnologie um mindestens 34 Prozent vermindern. Massnahmen zur Lackschlammvermeidung auf Bundes- und Landesebene werden vorgeschlagen.
Der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark) wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1 in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 20, 22, 24, 31, 37, 38, 315, 317, 319, 322, 329, 339, 394, 400, 415, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 562 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen zu errichten und zu betreiben (Az.: G07819). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer geschätzten jährlichen Produktion von 100 000 Elektrofahrzeugen. Die Anlage wird folgende Produktionsschritte enthalten: Presswerk, Gießerei, Karosserierohbau, Lackiererei, Sitzfertigung, Kunststofffertigung, Fertigung Antrieb, Endmontage sowie Batteriepackfertigung und Batteriezellproduktion. Zusätzlich sind weitere Nebeneinrichtungen vorgesehen, insbesondere eine Abwasserbehandlungsanlage, eine Ver- und Entsorgungsanlage, ein Umspannwerk, ein zentrales Tanklager, ein Gefahrstofflager, ein Logistikbereich, eine Werksfeuerwehr sowie ein Mitarbeiterparkplatz. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 9.1.1.1 G, 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.2 S, 3.14 A, 3.9.1 A, 9.1.1.2 A, 9.3.3 S in Verbindung mit Nummer 13.3.3 S sowie zum Zeitpunkt der Antragsstellung Nummer 17.2.1 X Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 bis § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von der oberen Wasserbehörde des Landes Brandenburg und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree erteilt.
Das Projekt "Teilvorhaben: L4-3_Dürr Systems AG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dürr Systems AG durchgeführt. Die Dürr Systems AG beteiligt sich im 'Strang III: Flexibilitätsautomatisierung' mit den beiden Arbeitspaketen 'III.1.4 Energieflexible Betriebsführung von Lackieranlagen' und 'III.1.5 Lastprognose für die energieflexible Betriebsführung von Lackieranlagen'.
Das Projekt "Reinigung von Lackier-Abluft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Linde GmbH durchgeführt. Die Abluft von Lackierereien enthaelt Lackpartikel und verschiedene Lackloesemittel. Ziel des Projektes ist die Reinigung dieser Abluft mit Hilfe einer regenerierbaren, physikalischen Waesche.
Die Fa. BMW AG betreibt am Werksstandort 2.40 in Dingolfing eine nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 3.24 (Spalte c, Verfahrensart G) der 4. BImSchV genehmigungspflichtige Haupt- Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen mit entsprechend genehmigungspflichtigen Nebeneinrichtungen bzw. Anlagenteilen oder Verfahrensschritten. Als eine der wesentlichen Anlagenteile ist bei der Fahrzeugherstellung – neben dem Presswerk, der Lackiererei und der Montage - der Karosserie-Rohbau zu werten, welcher derzeit im Werk 2.40 in den bestehenden Gebäudekomplexen 30.x und 33.x erfolgt. Im nun westlich dazu geplanten neuen Karosserie-Rohbau-Komplex 34.x, welcher über eine ebenfalls neue Förderbrücke mit dem Anlagenbestand verbunden werden soll, ist die Neuentwicklung von Fahrzeugbaureihen mit zeitgemäßen, anspruchsvollerem Materialmix (5er und 7er –Reihen) in zwei Baustufen vorgesehen. Folgende Komponenten werden genehmigt: Gebäude 34.0: Anlieferbereich CFK-Waschanlage Teilelager Büro, Sozial- und Werkstattbereiche Produktionsbereich mit Fertigungsanlagen Verbindungsbrücke Gebäude 25.8 – Gebäude 34.0 Gebäude 34.1 -Produktionshalle -Logistik-Anlieferhalle -Anlieferbereich, -Teilelager -Produktionsbereich mit Fertigungsanlagen Gebäude 34.2: Büro- und Sozialtrakt
Das Projekt "UV-Lacktechnologie auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen für den Einsatz auf komplex geformten Kunststoffoberflächen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mankiewicz Gebr. & Co. (GmbH & Co. KG) durchgeführt.
Das Projekt "Entwicklung von Drahtisolierungen aus UV-haertendem Lack bzw. Pulver" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Philips Kommunikations Industrie Anlagen, F & G Nachrichtenkabel und -anlagen, Geschäftsbereich Wickeldrähte durchgeführt. Die Entwicklung hat zum Ziel, auf der Grundlage von loesungsfreien Lacken ein Lackierverfahren zum Isolieren von Rund- und Profildraehten zu schaffen. In Frage kommen hierfuer pulverfoermige Lacke oder Lacke, die mit ihrem zaehfluessigen Haerter verarbeitet werden. Der auf den Draht aufgetragene Lack wird durch UV-Strahlen vernetzt, ohne dass wie bisher Loesungsmittel frei werden. Die F+E-Arbeiten umfassen im wesentlichen: Entwicklung und Auswahl von Lacken; Entwicklung einer UV- und UR-Bestrahlungseinrichtung; Entwicklung einer Pilotanlage; Untersuchung und Pruefung der Erzeugnisse; Aufbau einer Pilotanlage mit 4 Fertigungslinien. Von dem Entwicklungsergebnis erwarten wir: Reduzierung des Platzbedarfs, geringeren Energieverbrauch, Senkung der Ausfallquote, rationellere Umstellung auf andere Drahttypen, Humanisierung der Fertigungsstaette.
Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
Das Projekt "Trocknung von wasserloeslichen Lacken mit trockener Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schlierbach durchgeführt. Zur Zeit werden wasserlösliche Lacke mit einem hohen Energieaufwand bei Temperaturen zwischen ca. 60 und 150 Grad C getrocknet. Um diesen Energieaufwand zu reduzieren, soll die Trocknung dieser Lacke mit trockener Luft erfolgen. Dazu sind die abs. Feuchte und Temperatur der Trocknungsluft und die Trocknungszeiten theoretisch sowie auch in Versuchen zu ermitteln. Es soll eine Versuchsanlage entwickelt werden, mit der dieses Trocknungsverfahren unter Produktionsbedingungen durchgeführt werden kann. Zur Durchführung des Vorhabens müssen verschiedene theoretische Grundlagen erarbeitet werden. Die von Lackherstellern und Anlagenbauern gestellten Anforderungen an die Lacktrocknung sind zu klären. Auf Basis dieser Anforderungen soll der Trocknungsprozeß festgelegt werden. Parallel ist eine Laboranlage zu berechnen, zu konstruieren und zu bauen. Über einen Zeitraum von ca. 5 Monaten werden Trocknungsversuche durchgeführt. Dabei sollen Auslegungskenngrößen ermittelt und die theoretischen Grundlagen bestätigt werden. Es sollen die Einflüsse verschiedener Fakten wie z.B. Luftfeuchte, Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Qualität und Trocknungszeiten untersucht werden, um sie für spätere Anlagenauslegungen zugrunde legen zu können. Diese Versuche sind mit verschiedenen Lackmaterialien durchzuführen. Die Ergebnisse sind jeweils mit Lackherstellern und Anlagenbauern zu diskutieren.
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