Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, häufig mit Verbindungen zu benachbarten Landschaftsräumen, (quadratische) Kanten-länge mindestens 320 m, Mindestflächengröße von 15 ha und Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 55 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
<p>Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm</p><p>In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.</p><p>Umgebungslärm</p><p>Lärm ist ein wahrnehmbares Umweltproblem. Hohe Schallpegel sowie chronischer Lärmstress beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden von Menschen. Sie können auch krank machen.<br>Die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und die Erstellung von Aktionsplänen zum Lärmschutz. In der Europäischen Union (EU) geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf derUmgebungslärmrichtlinie.Lärmkartenmussten bis zum 30. Juni 2022 undLärmaktionsplänebis zum 18. Juli 2024 erstellt werden fürIn Deutschland betrifft dies 72 Ballungsräume mit rund 25,5 Mio. Menschen, 52.000 km Hauptverkehrsstraßen, 13.000 km Haupteisenbahnstrecken und alle neun Großflughäfen.Die Belastungen sind jeweils über den gesamten Tag und gesondert für die Nacht zu bestimmen. Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden EU-weit einheitliche Kenngrößen verwendet, und zwar der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (L DEN) und der Nachtlärmindex (L Night).Die Ergebnisse zeigen, dass weite Teile der Bevölkerung von Lärm betroffen sind (siehe Abb. und Tab. zur Lärmbelastung der Bevölkerung). Allein an den betrachteten Straßen sind rund 17,3 Mio. Menschen von L DEN-Pegeln von über 55 Dezibel (dB(A)) betroffen. Bei solchen Pegeln können erhebliche Belästigungen und Störungen der Kommunikation auftreten.
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Entdecken Sie die schönsten Plätze in der Natur. 99 Lieblingsplätze im grünen und 99 Lieblingsplätze am Wasser warten darauf erkundet zu werden. Urheber sind die Mitgliedskreise und -landkreise der Metropolregion Hamburg, die die schönsten Orte in ihrem Kreis empfehlen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie über die Internetseiten der Metropolregion Hamburg: https://metropolregion.hamburg.de/lieblingsplatz/ Darüber hinaus werden die schönsten Naturerlebnisse für die Familie dargestellt. Die Natur vor der Haustür: Vom Weltnaturerbe Wattenmeer über Elbe, Ostsee, Heide, Moor, Seen und Wälder, Bäume und Blumen bis hin zum Biotop im Stadtpark laden unzählige Naturschönheiten der Metropolregion Hamburg zu einem Besuch und einer Expedition ins Unbekannte ein. http://metropolregion.hamburg.de/natur/nofl/4131270/naturerlebnisfuehrer/
Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Der Metadatensatz enthält Verlinkungen zu allen Daten innerhalb der Ballungsräume, die entsprechend der Richtlinie zu erheben sind.
Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, Kantenlänge mindestens 3 400 m und einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 45 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Origin | Count |
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