Entdecken Sie die schönsten Plätze in der Natur. 99 Lieblingsplätze im grünen und 99 Lieblingsplätze am Wasser warten darauf erkundet zu werden. Urheber sind die Mitgliedskreise und -landkreise der Metropolregion Hamburg, die die schönsten Orte in ihrem Kreis empfehlen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie über die Internetseiten der Metropolregion Hamburg: https://metropolregion.hamburg.de/lieblingsplatz/ Darüber hinaus werden die schönsten Naturerlebnisse für die Familie dargestellt. Die Natur vor der Haustür: Vom Weltnaturerbe Wattenmeer über Elbe, Ostsee, Heide, Moor, Seen und Wälder, Bäume und Blumen bis hin zum Biotop im Stadtpark laden unzählige Naturschönheiten der Metropolregion Hamburg zu einem Besuch und einer Expedition ins Unbekannte ein. http://metropolregion.hamburg.de/natur/nofl/4131270/naturerlebnisfuehrer/
Lärmkartierung Bremerhaven - 3. Stufe: Strategische Lärmkarte Schienenverkehr Im Schallimmissionsplan wird der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB und den Farben nach DIN 18005 Teil 2. Untersucht wurde das Schienennetz der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, Kantenlänge mindestens 3 400 m und einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 45 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, häufig mit Verbindungen zu benachbarten Landschaftsräumen, (quadratische) Kanten-länge mindestens 320 m, Mindestflächengröße von 15 ha und Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 55 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Hier finden Sie eine Auswahl der Hallenbäder in Bayern. Sollten Sie einen bestimmtes Bad vermissen, senden Sie bitte eine E-Mail an: service@geodaten.bayern.de oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter: 089 2129-1111. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung - Foto Themenbild: © Maridav - Fotolia.com
Hier finden Sie eine Auswahl an Thermen und Erlebnisbäder in Bayern. Sollten Sie einen bestimmtes Bad vermissen, senden Sie bitte eine E-Mail an: service@geodaten.bayern.de oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter: 089/2129 11 11. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung - Foto Themenbild: valiza14 - fotolia.com
Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise)
Der Datensatz enthält alle Taxenstände und E-Taxenstände innerhalb Hamburgs. Hierbei ist es unerheblich ob sich diese auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Allerdings ist zu beachten, dass kurzfristige, baustellen- oder veranstaltungsbedingte Änderungen von Taxenständen (z.B. in Form von Streichungen, Verlegungen, Verkleinerungen…) nicht berücksichtigt werden können. Der Antriebsumstieg der Hamburger Taxen wird durch zudem die Bereitstellung exklusiver Schnelllader flankiert. Auf Taxenständen mit dem entsprechenden Zusatzschild kann damit während der Schicht geladen werden. Im Dienst sind diese durch den zusätzlichen Layer und dem zugehörigen Symbol in der Karte gekennzeichnet. Der allgemeine Aktualisierungsrhythmus erfolgt halbjährig. Daneben können auch - je nach Bedarf - anlassbezogene Aktualisierungen jederzeit erfolgen. Die entsprechenden Daten/Fakten/Änderungen werden von den einzelnen Polizeikommissariaten und den Wasserschutzpolizeikommissariaten mitgeteilt. Diese Neuerungen werden im Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gesammelt und zusammengetragen. Eine Gewähr über die Aktualität des Datensatzes kann nicht übernommen werden.
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter [https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/](https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/) , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter [https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) verfügbar. Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
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Text | 9 |
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