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CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - Change 2000/2006 (Datensatz)

Veränderung der Landnutzung und Landbedeckung zwischen den Jahren 2000 und 2006

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - Change 1990/2000 (Datensatz)

Veränderung der Landnutzung und Landbedeckung zwischen den Jahren 1990 und 2000

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - Change 2006/2012 (Datensatz)

Veränderung der Landnutzung und Landbedeckung zwischen den Jahren 2006 und 2012

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - Change 2012/2018 (Datensatz)

Veränderung der Landnutzung und Landbedeckung zwischen den Jahren 2012 und 2018

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - 2000 (Datensatz)

CORINE Land Cover, CLC abgekürzt, ist ein EU-weites Projekt zur einheitlichen Klassifikation der wichtigsten Formen der Landnutzung und Landbedeckung. Die Kartierung wurde auf Basis von Satellitendaten durchgeführt, hier Referenzjahr 2000.

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - 2012 (Datensatz)

CORINE Land Cover, CLC abgekürzt, ist ein EU-weites Projekt zur einheitlichen Klassifikation der wichtigsten Formen der Landnutzung und Landbedeckung. Die Kartierung wurde auf Basis von Satellitendaten durchgeführt, hier Referenzjahr 2012.

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - 2018 (Datensatz)

CORINE Land Cover, CLC abgekürzt, ist ein EU-weites Projekt zur einheitlichen Klassifikation der wichtigsten Formen der Landnutzung und Landbedeckung. Die Kartierung wurde auf Basis von Satellitendaten durchgeführt, hier Referenzjahr 2018.

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - 2006 (Datensatz)

CORINE Land Cover, CLC abgekürzt, ist ein EU-weites Projekt zur einheitlichen Klassifikation der wichtigsten Formen der Landnutzung und Landbedeckung. Die Kartierung wurde auf Basis von Satellitendaten durchgeführt, hier Referenzjahr 2006.

CORINE Land Cover Deutschland 25 ha - 1990 (Datensatz)

CORINE Land Cover, CLC abgekürzt, ist ein EU-weites Projekt zur einheitlichen Klassifikation der wichtigsten Formen der Landnutzung und Landbedeckung. Die Kartierung wurde auf Basis von Satellitendaten durchgeführt, hier Referenzjahr 1990.

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

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