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E-waste South Africa: Technology development for advanced treatment of e-waste in South Africa as a model for similar emerging economies

Das Projekt "E-waste South Africa: Technology development for advanced treatment of e-waste in South Africa as a model for similar emerging economies" wird/wurde gefördert durch: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG). Es wird/wurde ausgeführt durch: Kopacek KG.Over the last 20 years basic treatment technologies for e-waste have been developed and implemented across the European Union, aiming both at the recovery of resources (urban mining) and pollution control. Current research activities are exploring more advanced technologies focussing on recovery of valuable (precious and critical) materials from printed circuit boards, fluorescent powder, batteries etc. by means of specific processes, mainly pyro- and hydrometallurgy as well as combining existing technologies like dismantling, fragmentation and separation. BOKU has developed a Material Composition Database for WEEE to characterise the material input into treatment facilities. ISL has developed a hydro-metallurgic technology for the treatment of specific e-waste components, e.g. fluorescent powder from lamps and CRTs and a mobile HydroWEEE plant is in place. One of the outputs is oxalate rich in rare earth materials, which is currently sold for further processing to Solvay Rhodia in France. Despite the widely discussed recovery of Rare Earth Elements, Solvay Rhodia, the only European plant that processes a mix of rare earth from recycled materials, announced end of January 2016 that because of the low market prices it will stop its liquid-liquid separation by the end of 2016 and therefore will stop buying recycled rare earth mixes soon. Mintek in South Africa has a pilot plant facility available for liquid-liquid separation of rare earth materials that could be used to evaluate the feasibility of rare earth recovery and provide for design parameters for a larger scale plant which could potentially be built at a lamp recycling facility in South Africa and which could also treat recovered rare Earth materials from Europe. In South Africa, research on e-waste is in its early stages; however an industrial e-waste management plan is in preparation and it is anticipated that the plan, which includes an extended producer responsibility (EPR) component, will be ready for implementation within the near future. The aim of the project is to explore the necessary adaptation of the treatment chain (collection, pre-treatment, advanced treatment) in order to enable the implementation of advanced treatment technologies in the specific context of South Africa as a model for similar emerging economies in Africa, Asia and South America. In addition the feasibility of an integrated process (ISL's hydrometallurgy and Mintek's liquid liquid separation) for European and South African applications will be explored.

Automated Sorting and Recycling of Waste Lamps (ILLUMINATE)

Das Projekt "Automated Sorting and Recycling of Waste Lamps (ILLUMINATE)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: C-Tech Innovation Ltd..In order to facilitate lamp waste treatment, maximize the recovery rates and improve working environment, an automated, sealed sorting unit will be required. The concept of the ILLUMINATE proposal is to develop automated systems that are able to effectively sort bulbs into different classes and remove foreign objects. This is essential for an economically viable process. The unit will be based on a sensor system combined with self-learning processing unit and will be able to recognize shapes, colours materials, and/or weight. To remedy the current situation where there is little or no separation of mercury containing from non mercury containing materials from bulbs at end of life, the ILLUMINATE project will develop methods and processes for two main areas of the supply chain: collection of the waste streams and sorting of the waste. Once the identification and separation has been achieved the materials from both mercury containing and non mercury containing waste streams can then be handled by the appropriate processing steps in order to cost effectively recycle the waste bulbs. This proposal aims at enhancing the current recycling chain by providing a complete process from collection to pre-processing of waste lamps. In addition to sorting the lamps into proper fractions, the sorting unit will be able to register the number and types of lamps (or other objects) passing through the unit, thereby enabling well-defined statistics on treated lamps and process disturbances due to non-lamp objects received. The statistics provide a basis for more accurate waste treatment costs, other compensation models for producer responsibility, market/sales data and a basis for production planning.

Teilprojekt 3: INFA e. V.: Entwicklung von optimierten EAG-Erfassungssystemen^Teilprojekt 6: REMONDIS Electrorecycling GmbH: Optimierte Erst- und Weiterbehandlung von EAG zur Gewinnung von Zielmetallen^Teilprojekt 2: FH Münster: Wissenschaftliche Grundlagen der Prozessbilanzierung und Modellierung zur Steigerung der Metallrückgewinnung^r3 - Strategische Metalle, UPGARDE - Integrierte Ansätze zur Rückgewinnung von Spurenmetallen und zur Verbesserung der Wertschöpfung aus Elektro- und Elektronikaltgeräten^Teilprojekt 4: Werkstatt Frankfurt e.V., Geschäftsfeld Recyclingzentrum: Verbesserung der Erfassung und ressourcenorientierte Demontage von EAG^Teilprojekt 10: Fraunhofer IVV: Einsatz lösemittelbasierter Trennverfahren zur optimierten Metallrückgewinnung aus EAG Stoffströmen, Teilprojekt 11: Loser Chemie GmbH: Anpassen eines Löseverfahrens für das Recycling von PV Modulen für EAG Stoffströme

Das Projekt "Teilprojekt 3: INFA e. V.: Entwicklung von optimierten EAG-Erfassungssystemen^Teilprojekt 6: REMONDIS Electrorecycling GmbH: Optimierte Erst- und Weiterbehandlung von EAG zur Gewinnung von Zielmetallen^Teilprojekt 2: FH Münster: Wissenschaftliche Grundlagen der Prozessbilanzierung und Modellierung zur Steigerung der Metallrückgewinnung^r3 - Strategische Metalle, UPGARDE - Integrierte Ansätze zur Rückgewinnung von Spurenmetallen und zur Verbesserung der Wertschöpfung aus Elektro- und Elektronikaltgeräten^Teilprojekt 4: Werkstatt Frankfurt e.V., Geschäftsfeld Recyclingzentrum: Verbesserung der Erfassung und ressourcenorientierte Demontage von EAG^Teilprojekt 10: Fraunhofer IVV: Einsatz lösemittelbasierter Trennverfahren zur optimierten Metallrückgewinnung aus EAG Stoffströmen, Teilprojekt 11: Loser Chemie GmbH: Anpassen eines Löseverfahrens für das Recycling von PV Modulen für EAG Stoffströme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Loser Chemie GmbH, Werk Langenbach.1. Vorhabenziele: Ziel ist es, die beim Verwerten von Fotovoltaikabfall erhaltenen positiven Ergebnisse für die Konzentration der verwendeten Metalle, wie Tellur, Indium, Gallium, Molybdän und Selen auf andere Abfallsorten anzuwenden, und das bestehende Verfahren bzw. die Chemikalienkompositionen so zu optimieren, dass eine Verwertung von EAG-Stoffströmen möglichst vollständig durchgeführt werden kann. 2. Arbeitsplanung: Im Rahmen des Projektes werden mit bestimmenden Teilfraktionen aus der Aufbereitung und Demontage nasschemische Verfahren angewendet, um Zielmetalle in Konzentraten anzureichern und Verbunde zu trennen. Getestet werden sollen Fraktionen, wie Schredder-Fluff, Flachbildschirm Folien, Leuchtpulver aus dem Lampenrecycling, Leuchtdioden und andere elektrische bzw. elektronische Bauteile. Im Anschluss sollen verfahrenstechnische Optimierungen für die Zielfraktionen vorgeschlagen werden. Dieses Teilprojekt ist Bestandteil des Verbundvorhabens UPGRADE Integrierte Ansätze zur Rückgewinnung von Spurenmetallen und zur Verbesserung der Wertschöpfung aus Elektro- und Elektronikaltgeräten (FKZ 033R087A).

Teilvorhaben B^KMU-innovativ - Ressourceneffizienz: Separation seltener Erden aus entsorgungspflichtigen Leuchtstoffabfällen (SepSELSA), Teilvorhaben A

Das Projekt "Teilvorhaben B^KMU-innovativ - Ressourceneffizienz: Separation seltener Erden aus entsorgungspflichtigen Leuchtstoffabfällen (SepSELSA), Teilvorhaben A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: FNE Entsorgungsdienste Freiberg GmbH.Leuchtpulverrückstände aus Lampenrecycling und -Produktion enthalten variierende Anteile an Seltenen Erden. Derzeit existieren keine wirtschaftlichen Verfahren zur Rückgewinnung dieser Elemente aus Leuchtpulvern. Ziel des Vorhabens ist es, durch selektive Lösungs- und Fällungsschritte Seltene Erden aus Leuchtpulverrückständen abzutrennen und einem Wiedereinsatz in der Lampenproduktion zuzuführen. Es kommen saure bzw. basische Lösungsmittel zum Einsatz, die durch moderne Verfahren aus der wässrigen Lösung zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden können. Die Separation der Seltenen Erden im wässrigen System kann durch fraktionierte Fällung einzelner Komponenten, mittels elektrochemischer Verfahren oder durch Extraktion bzw. Ionenaustausch realisiert werden. Das gemeinsam mit der TU Bergakademie Freiberg entwickelte Laborverfahren soll bei FNE im Technikumsmaßstab umgesetzt werden. Die zunächst gewonnenen 95Prozentigen Selten-Erd-Konzentrate sollen anschließend zu reinen Stoffen mit 99,99Prozentiger Qualität veredelt werden. Arbeitsplanung: 1. Entwicklung von Laborverfahren, 2. Entwicklung von geeigneten Analyseverfahren auf Basis von IC, ICP-OES bzw. AAS, 3. Planung und Bau der Technikumsanlage, 4. Umsetzung des Verfahrens auf der Technikumsanlage, 5. Veredelung der Fraktionen.

KMU-innovativ - Ressourceneffizienz: Separation seltener Erden aus entsorgungspflichtigen Leuchtstoffabfällen (SepSELSA), Teilvorhaben B

Das Projekt "KMU-innovativ - Ressourceneffizienz: Separation seltener Erden aus entsorgungspflichtigen Leuchtstoffabfällen (SepSELSA), Teilvorhaben B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Technische Chemie.Leuchtpulverrückstände aus Lampenrecycling und -Produktion enthalten variierende Anteile an Seltenen Erden. Derzeit existieren keine wirtschaftlichen Verfahren zur Rückgewinnung dieser Elemente aus Leuchtpulvern. Ziel des Vorhabens ist es, durch selektive Lösungs- und Fällungsschritte Seltene Erden aus Leuchtpulverrückständen abzutrennen und einem Wiedereinsatz in der Lampenproduktion zuzuführen. Es kommen saure bzw. basische Lösungsmittel zum Einsatz, die durch moderne Verfahren aus der wässrigen Lösung zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden können. Die Separation der Seltenen Erden im wässrigen System kann durch fraktionierte Fällung einzelner Komponenten, mittels elektrochemischer Verfahren oder durch Extraktion bzw. Ionenaustausch realisiert werden. Das gemeinsam mit der TU Bergakademie Freiberg entwickelte Laborverfahren soll bei FNE im Technikumsmaßstab umgesetzt werden. Die zunächst gewonnenen 95Prozentigen Selten-Erd-Konzentrate sollen anschließend zu reinen Stoffen mit 99,99Prozentiger Qualität veredelt werden. Arbeitsplanung: 1. Entwicklung von Laborverfahren, 2. Entwicklung von geeigneten Analyseverfahren auf Basis von IC, ICP-OES bzw. AAS, 3. Planung und Bau der Technikumsanlage, 4. Umsetzung des Verfahrens auf der Technikumsanlage, 5. Veredelung der Fraktionen.

Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderer Lampenarten

Das Projekt "Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderer Lampenarten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Ausgangslage: Die Beleuchtung in privaten Haushalten erfolgt zunehmend mit Gasentladungslampen wie stabförmigen Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen). Hintergrund ist der durch EU-Recht eingeleitete, schrittweise Ausstieg aus der energieineffizienten Glühlampentechnik. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen - insb. der stabförmigen Leuchtstofflampen und der Kompaktleuchtstofflampen - ist dabei an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Die Entsorgung der quecksilberhaltigen Altlampen erfolgt entsprechend dem ElektroG seit 2005 in der Verantwortung der Hersteller, wobei die öffentlich rechtlichen Entsorger für die Erfassung aus den privaten Haushalten primär verantwortlich sind. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller ein freiwilliges Rücknahmesystem aufgebaut. Inzwischen werden jährlich in Deutschland über 100 Mio. Stück Kompaktleuchtstofflampen verkauft - mit steigender Tendenz. Infolge der zunehmenden Verwendung dieser Lampen sowie deren langer Lebensdauer fallen zeitversetzt vermehrt Altlampen an, die aufgrund der Quecksilbergehalte sorgfältig und bruchsicher zu erfassen und zu verwerten sind. Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen. Diese umfasst die Sammlung der Altlampen bei den verschiedenen Anfallstellen unter Darstellung der Erfassungssysteme und der Abhollogistik einschließlich der Umladeprozesse bis hin zur Behandlung und Verwertung. Betrachtet werden sollen dabei insbesondere die (potenziell) entstehenden Emissionen von Quecksilber. Auf dieser Basis sollen Empfehlungen zur Optimierung des bestehenden Systems der Erfassung, Behandlung und Verwertung der Altlampen abgeleitet werden. Methodik: Methodisch sollen die jeweiligen Akteure Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Standes der Entsorgung erhalten sowie ggf. eigene, individuelle Aktionen zugrunde gelegt werden. Es sollen die ...

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Europäische Elektro- und Elektronikgeräterichtlinie Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment) regelt europaweit einheitlich die grundlegende Entsorgung von Altgeräten. Ziel der WEEE ist es, neue Impulse zur Vermeidung von Abfällen zu setzen und die Sammelmengen und das Recycling der Altgeräte zu steigern. Außerdem soll der illegale Export eingedämmt werden, indem Kriterien zur Abgrenzung von gebrauchten Geräten zu Altgeräten (Abfälle) als Mindestanforderungen für eine Verbringung festgelegt werden ( Anhang VI der WEEE ). Die sogenannten Stoffverbote, die für Elektro- und Elektronikgeräte gelten, werden in der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS, engl.: Restriction of Hazardous Substances) präzisiert. Eingeführt wurde mit der RoHS auch die EU-Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung der Geräte sowie Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den Überwachungsbehörden. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Zur Umsetzung der oben genannten EU-Richtlinien in nationales Recht wurde in Deutschland das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) verkündet. Um eine möglichst hohe Quote getrennt gesammelter Altgeräte zu erreichen, weist das Gesetz den Gerätenutzern die Verantwortung dafür zu, dass die Altgeräte getrennt gesammelt werden und nicht im Restmüll landen. Zur Sammlung von Altgeräten berechtigt sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. an kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfen), Vertreiber (Handel) und Hersteller (inkl. deren Bevollmächtigte). Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte zum Beispiel kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) Alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich bei der zuständigen Behörde, registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie mit einer Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, gesichert ist. Die Hersteller sind deshalb verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten, die unter anderem die Herstellerregistrierung vornimmt und gegenüber den jeweiligen Herstellern eine Abholanordnung für die gesammelten Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen ausspricht. Die Gemeinsame Stelle erhebt ferner Daten, z.B. über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene sowie verwertete Geräte, und meldet diese Daten den staatlichen Stellen. Für diese Aufgaben gründeten die Hersteller die "stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear)" . Rücknahmepflicht der Vertreiber Nach § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, verpflichtet - bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und - auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Seit 2022 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für den Onlinehandel. Erfassung batteriebetriebener Altgeräte Nach § 14 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind batteriebetriebene Altgeräte der Gruppen 2 ( z.B. Bildschirme, Monitore), 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte) jeweils getrennt von anderen Altgeräten in einem eigenen Behältnis von den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) zu sammeln. Die örE  melden der Gemeinsamen Stelle die zur Abholung bereitstehenden Behältnisse, wenn bei batteriebetriebenen Altgeräten der Gruppen 2, 4 und 5 eine Abholmenge von mindestens fünf Kubikmeter erreicht ist (§14 Abs.3 ElektroG) . Um diese Anforderung auf den Wertstoffhöfen praxisgerecht umsetzen zu können, hat eine Expertengruppe folgenden Vorschlag unterbreitet: Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Kabel: Elektro- und Elektronik-Altgeräten mit Kabel sollen in einem Sammelcontainer getrennt von batteriebetriebenen Altgeräten ohne Kabeln erfasst werden. So kann gewährleistet werden, dass in dem Sammelcontainer mit den Altgeräten ohne Kabel nur noch geringe Gesamtmengen an Batterien vorhanden sind. Von diesen Mengen gehen keine wesentlichen Sicherheitsrisiken aus. Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit Kabel können daher auch aus gefahrgutrechtlicher Sicht weiter in den herkömmlichen Sammelbehältern bruchsicher erfasst und transportiert werden. Elektroaltgeräte ohne Kabel: Bei Altgeräten, die kein Kabel aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass sie mit Batterien betrieben werden. Deshalb sollten Elektro- und Elektronik-Altgeräte ohne Kabel separat in ADR-konformen Behältern (ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) erfasst werden. Zu den kabellosen Geräten, die mit Batterien betrieben werden gehören z. B. Notebooks, Handys, E-Books sowie Tablets. Diese Geräte enthalten Zellen, Batterien oder Akkumulatoren, die oftmals fest im Gerät verbaut sind und sich vielfach nicht zerstörungsfrei öffnen lassen, um die Batterien zu entfernen. Solche Geräte sollten bruchsicher in Gitterboxen erfasst werden. Elektroaltgeräte mit einfach entnehmbaren Batterien und Akkumulatoren: Enthält ein Altgerät Batterien oder Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen die Batterien nach § 10 ElektroG vom Endverbraucher am Wertstoffhof vor dem Einbringen in einen Sammelcontainer abgetrennt werden. Die Batterien sind separat der Batteriesammlung zuzuführen. Diese Vorschrift gilt nicht für Altgeräte, die nach § 14 Abs. 5 S. 2 u. 3 ElektroG getrennt gesammelt werden, um sie anschließend der Wiederverwendung zuzuführen. Beschränkung gefährlicher Stoffe Die Stoffbeschränkungen werden in Deutschland in einer eigenständigen Verordnung, der sogenannten Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung ( ElektroStoffV ) geregelt. Elektro- und Elekronikgeräte dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn diese die Höchstkonzentrationen der dort  in §3 Absatz 1 genannten Stoffe nicht überschreiten. Welche Kosten haben die Hersteller zu tragen? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat eine Gebührenverordnung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGBattGGebV ) zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz erlassen. In dieser werden die Gebühren, die die Hersteller z.B. für die Registrierung und die Prüfung der herstellerindividuellen Garantie zur Finanzierung der Rücknahme und der Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte zu zahlen haben, festgelegt. Welche Anforderungen werden vom Vollzug an die Entsorgung von Altgeräten gestellt? Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall ( LAGA ) hat zur Gewährleistung eines bundesweit einheitlichen Vollzugs die Mitteilung 31A "Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten" veröffentlicht. Welcher Abfallschlüssel gilt für Elektro- und Elektronikaltgeräte? Am 10. Dezember 2001 ist die "Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – Abfallverzeichnis Verordnung (AVV)" in Kraft getreten. Das Europäische Abfallverzeichnis gilt für alle Abfälle zur Verwertung und Beseitigung. Darin wird bestimmt, wie Abfälle zu bezeichnen sind und welche Abfälle als gefährlich eingestuft werden. Die elektrischen und elektronischen Geräte sind in der Anlage der AVV unter dem Abfallschlüssel 16 02 aufgeführt und werden unter diesem Schlüssel weiter untergliedert. Ist der Export von FCKW-haltigen Kühlgeräten aus der EU verboten? Am 16. Oktober 2009 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Nach Artikel 17 der Verordnung ist die Ausfuhr FCKW-haltiger Kühlgeräte aus der Union grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe d) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe h) der Verordnung die (Wieder-) Ausfuhr von zuvor zum Zweck der Zerstörung eingeführten FCKW-haltigen Einrichtungen. Ein solcher Export bedarf jedoch der Genehmigung durch die Europäische Kommission nach Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung. Wo können Energiesparlampen zurückgegeben werden? Alte Lampen aus privaten Haushalten können kostenlos an bestimmten Wertstoffhöfen der Kommune abgegeben werden. Die verantwortlichen Hersteller holen von dort die Altlampen ab und führen sie einer Verwertung zu. Durch den zunehmenden Einsatz von Energiesparlampen in Haushalten ist der Bedarf nach einer einfacheren Rücknahme von Altlampen aus Haushalten gestiegen. Um die Erfassung und das Recycling von Lampen aus Haushalten zu vereinfachen und zu fördern, haben die Handels- und Handwerksverbände, die herstellergetragene Recyclingsysteme sowie die Verbraucherzentralen mit dem Bundesumweltministerium als Kooperationspartner eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist es, die Verbraucherfreundlichkeit der Rückgabemöglichkeiten zu verbessern und bereits bei deren Kauf besser über Getrennthaltungspflichten und Rückgabemöglichkeiten für Altlampen zu informieren. Das Bundesumweltministerium hat dazu für den Handel einige Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine freiwillige Rücknahme von Alt-Energiesparlampen erarbeitet. Verbraucherinnen und Verbraucher können die für sie nächstgelegene Sammelstelle auf der Internetseite des Logistikdienstleisters Lightcycle ermitteln. Dazu müssen sie auf der Internetseite nur ihre Adresse oder Postleitzahl eingeben.

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