Das Projekt "Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kommunalverband Ruhrgebiet durchgeführt. Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
Das Projekt "Gutachten im Rahmen der Novellierung des Landesabfallgesetzes NRW (LAbfG NRW)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB durchgeführt. Aufgrund des Koalitonsvertrags für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, ist das LAbfG NRW zu novellieren. Der Koalitionsvertrag sagt auf S. 85: ' Eine immer stärkere Nutzung von Abfall als Rohstoffressource wollen wir unterstützen. Zugleich wollen wir die Gebührenbelastung für die Entsorgung begrenzen. Wir wollen das Landesabfallgesetz daraufhin überprüfen, ob es für diese Zielsetzungen zukunftsgerecht ist.' Aus dem Wortlaut des NRW-Koalitionsvertrags 2017-2022 ergibt sich ein Handlungsauftrag, im Vorfeld der Novellierung des LAbfG die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die fachliche Zuständigkeit für die Novellierung liegt beim MULNV als oberste Abfallwirtschaftsbehörde. Abfallgebühren sind Benutzungsgebühren im Sinne von § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG), die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden und die die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage decken sollen. Die Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) regeln gemäß § 6 LAbfG die Abfallentsorgung durch (Abfall-)Satzung, wobei das LAbfG die Kosten, die eingerechnet werden dürfen (sog. ansatzfähige Kosten), präzisiert bzw. erweitert. Die Einhaltung der Vorgaben prüft ggf. die Kommunalaufsicht (in Zuständigkeit des MHKBG). Bei den kommunalen Abfallentsorgungsgebühren machen die Kosten für die Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Hierbei handelt es sich um sogenannte Fremdleistungskosten, die, wenn ein Entsorgungsauftrag nicht im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben wurde, nach den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts (VO PR Nr. 30/53) überprüft werden können. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt in Einzelfällen durch die dem MWIDE nachgeordneten Preisprüfungsstellen. Hinsichtlich des Änderungsbedarfs des LAbfG ist es daher erforderlich, eine umfassende und gründliche juristische Analyse vorzunehmen, die Aspekte des öffentlichen Preisrechts, des kommunalen Abgabenrechts und des Umweltrechts untersucht. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine rechtsgutachterliche Stellungnahme einzuholen, auf deren Grundlage im Anschluss Diskussionen im öffentlichen Raum und mit den Koalitionsfraktionen geführt werden können.
Das Projekt "Neuordnung der Abfallbeseitigung im Kreis Bergstrasse auf der Grundlage des neuen Abfallgesetzes des Landes Hessen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro für Gesundheitstechnik Mannheim durchgeführt. Modellvarianten, Durchfuehrung grosstechnischer Versuche.
Das Projekt "Bericht ueber die Abfallabgabe in Baden-Wuerttemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Untersuchung der Auswirkung der im April 1991 in Baden-Wuerttemberg eingefuehrten Landesabfallabgabe auf das Aufkommen des Sonderabfalls im Rahmen des Paragraphen 13 des Landesabfallgesetzes zur Wirksamkeit der Abfallabgabe. Vorgehensweise: Isolierung der relevanten Einflussfaktoren auf das Sonderabfallaufkommen und Einschaetzung ihrer Auswirkungen, Analyse der Abfallmengenentwicklung in Baden-Wuerttemberg, empirische Untersuchung sonderabfallerzeugender bzw. -verwertender Betriebe in Baden-Wuerttemberg, Vorschlaege zur Optimierung der baden-wuerttembergischen Abfallabgabe.
Das Projekt "Zoogeographische und ökologische Untersuchungen für eine Fauna der Heuschrecken, Ohrwürmer, Fangschrecken und Schaben (Insecta: Saltatoria, Dermaptera, Blattoptera) des Landes Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachbereich 1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung (LOEL) durchgeführt. Ziel des Projektes war die Ermittlung und Darstellung der Zoogeographie, Ökologie, Gefährdung und Bedeutung der Geradflügler (Orthoptera s.l.) im Land Sachsen-Anhalt. Wesentliche Mittel dazu waren Auswertung der Literatur, von Sammlungen und Aufzeichnungen sowie die Kartierung in bisher wenig; bearbeiteten Landschaften. Ingesamt konnten 77 Geradflüglerarten nachgewiesen werden, davon fünf Ohrwurm-, eine Fangschrecken-, zehn Schaben-, 27 Langfühlerschrecken- und- 34- Kurzfühlerschreckenarten. Zum 31.08.2004 umfasst die Datenbank des Projektes 35:950 Datensätze von Orthopteren. Für die Taxa lauten die. Zahlen: Dermaptera 943, Mantodea 1, Blattoptera 426, Ensifera 12959, Caelifera 21621. Die Spezies-Kapitel enthalten textliche und kartographische Aussagen zur aktuellen Verbreitung, zur Ökologie und Gefährdung sowie zum Schutz der Orthopterenarten Sachsen-Anhalts. Wesentliche synthetische Aspekte des Werkes sind die Beschreibung des Faunenwandels vom Paläozoikum bis zur Gegenwart, der Verteilung der Artenzahl ausgewählter systematischer, zoogeographischer und ökologischer Gruppen in Texten und mit sechs Gitterfeldkarten von Refugial- und Ausbreitungsräumen, der orthopterozoogeographischen Gliederung des Landes und der Geradflüglerzönosen Sachsen-Anhalts. Den angewandten Disziplinen dienen Kapitel zur Bedeutung der Geradflügler im Naturschutz, in der Wirtschaft und im Gesundheitswesen. Abschließend wurde der verbliebene Forschungsbedarf dargestellt.
Das Projekt "Schadstoffimmobilisation auf den Forstflaechen Buch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachbereich 07 Umwelt und Gesellschaft, Institut für Ökologie und Biologie, Fachgebiet Bodenkunde durchgeführt. Ehemalige Rieselfelder um Berlin stellen grossflaechige Altlastenstandorte dar. Die Brandenburger Flaechen sind gemaess Landesabfallgesetz (Paragraph 29.4) als Altlastenstandort anerkannt. Bei einer Orientierung an der Berliner Liste (SENSUT 1996) geht von den Rieselfeldboeden unter anderem eine Gefaehrdung der Schutzgueter Mensch und Grundwasser aus. Um zu einer Sicherung dieser Flaechen beizutragen wurde die Idee entwickelt, lehmiges bzw. toniges, kalkhaltiges Substrat (Geschiebemergel), welches im Rahmen von Baumassnahmen fuer die Verlaengerung der U-Bahnlinie 2 nach Pankow anfaellt, zu nutzen. Durch geeignete Einarbeitungstechniken sollte das Bodenmaterial zu einer Verbesserung des Schadstoffbindungsvermoegens, des Wasserhaushaltes sowie der Bodenstruktur beitragen. Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen vorrangig die folgenden Fragestellungen beantwortet werden: - Stellt die Lehmausbringung eine sinnvolle Moeglichkeit der Sicherung schwermetallbelasteter Rieselfeldflaechen dar? - Fuehrt die Lehmausbringung zur Stabilisierung der Schwermetallbindungsformen (Verringerung der mobilen Anteile)? - Ist die Lehmausbringung bzw. seine Einarbeitung mit negativen Auswirkungen wie z.B. Humusabbau, Bodenverdichtung, Vegetationsaenderungen oder -schaeden verbunden? - Welche Prognosen lassen sich langfristig zum Einfluss auf das Sicker-, Grund- und Oberflaechenwasser treffen? - Ist die Ueberlehmung eine sinnvolle, in ihren Vor- und unter Umstaenden auch Nachteilen, ueberschaubare Massnahme, welche sich auf andere, vergleichbare Standorte uebertragen laesst?
Das Projekt "Auswertung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Umwelt, Verkehr und Energie Potsdam durchgeführt. Modellprojekt zur Erstellung und Auswertung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und - bilanzen auf der Basis des Landesabfallgesetzes. Konzeptionen zur Durchsetzung des Vollzuges der Paragraphen 10 und 11 des LabfVG in den Landkreisen und Landesumweltamt. Kataloge mit branchenspezifischen Abfallarten und Branchenleitfaeden.
Das Projekt "Erstellung eines beprobungslosen Bewertungssystems fuer Altlastenverdachtsflaechen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl für Ingenieurgeologie und Hydrogeologie durchgeführt. Die Erfassung von Altlastenverdachtsflaechen ist vom Landesabfallgesetz in Nordrhein-Westfalen zwingend vorgeschrieben (Paragraphen 29, 30 LAbfG NRW). Sie wird seit 1980 durch die unteren Abfallwirtschaftsbehoerden der Kreise und kreisfreien Staedte durchgefuehrt. Nach dem Abschluss der Ermittlung der Altlastenverdachtsflaechen liegen im allgemeinen Kataster von Altstandort- und Altablagerungsflaechen mit unbekannten Gefaehrdungspotentialen vor. Aufbauend auf diesen Katastern werden durch die kommunale Verwaltung in den Bereichen Boden- und Grundwasserschutz und Bauleitplanung haeufig kosten- und zeitintensive Einzelfallbetrachtungen durchgefuehrt. Anhand beprobungsloser, vergleichender Bewertungssysteme kann eine Rangfolge zur Bearbeitung der Altlastenverdachtsflaechen nach Gefaehrdungspotentialen festgelegt werden. Mittels dieser Rangfolge bzw. Prioritaetenliste koennen Altlastenverdachtsflaechen, von denen eine hohe Gefaehrdung fuer Mensch und Umwelt ausgeht, vorrangig bearbeitet und Flaechen von denen nur eine geringe Gefaehrdung ausgeht, zurueckgestellt bzw. aus dem Kataster entlassen werden. Auf diesem Weg entsteht im Bereich des kommunalen Altlastenmanagements ein effektives und kostenguenstiges Verwaltungsinstrument zur Beseitigung von Planungshindernissen.
<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2022.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Dieser Datensatz enthält:</p> <ol> <li>Eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2022 als Excel-Datei im Format XLSX. In der Datei werden außerdem die Vergleichsdaten seit 2018 aufgeführt.</li> <li>Einem Link zur Abfallbilanz als interaktive Webseite mit weiteren Erläuterungen zu den Zahlen.</li> </ol> <p>Die maschinenlesbare Excel-Datei enthält Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Abfallbilanz.</p> <p>Eine Visualisierung dieser Daten finden Sie u.A. im <a href="https://klimadashboard.ms/sammlung/suffizienz-weniger-ist-mehr">Klimadashboard Münster</a> in der Kachel <a href="https://klimadashboard.ms/share/climate-garbage">"Abfall pro Kopf"</a></p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr, AWM, Bericht</p>
<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2021.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Neben der Abfallbilanz als PDF-Dateie enthält dieser Datensatz auch eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2021. Außerdem werden die Vergleichsdaten seit 2018 in der Datei aufgeführt.</p> <p>In maschinenlesbarer Form enthält die CSV-Datei Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.</p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>