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Böden als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte

WMS-Dienst LGB: Rheinland-Pfalz hat am 2. August 2005 ein eigenständiges Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) erhalten. In diesem wird der Aufbau und Inhalt des rheinland-pfälzischen Bodeninformationssystems (BIS RP) beschrieben. Des Weiteren ist die Ausweisung von Bodenschutz- und Bodenbelastungsgebieten vorgesehen. Mit diesen Gebietsausweisungen sind auch Bestimmungen von dort durchzuführenden, gebietsbezogenen Maßnahmen verbunden. Die Broschüre Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz liefert primär Basisinformationen zu natürlichen Funktionen, Archivfunktionen sowie der landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion des Bodens. Die Karten dieser Arbeit sind in einer Mapserver-Anwendung zusammengestellt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen können der Broschüre http://www.muf.rlp.de/234/ entnommen werden. Um den Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Böden in Rheinland-Pfalz zu erfassen, wurde auf einfach handhabbare und allgemein anerkannte Methoden zur Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen zurückgegriffen. Es sollten dabei vorrangig besonders schutzwürdige Böden herausgefiltert werden, die vor einer weiteren Degradation und Zerstörung bewahrt werden sollen.

Böden als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte

WMS-Dienst LGB: Rheinland-Pfalz hat am 2. August 2005 ein eigenständiges Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) erhalten. In diesem wird der Aufbau und Inhalt des rheinland-pfälzischen Bodeninformationssystems (BIS RP) beschrieben. Des Weiteren ist die Ausweisung von Bodenschutz- und Bodenbelastungsgebieten vorgesehen. Mit diesen Gebietsausweisungen sind auch Bestimmungen von dort durchzuführenden, gebietsbezogenen Maßnahmen verbunden. Die Broschüre Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz liefert primär Basisinformationen zu natürlichen Funktionen, Archivfunktionen sowie der landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion des Bodens. Die Karten dieser Arbeit sind in einer Mapserver-Anwendung zusammengestellt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen können der Broschüre http://www.muf.rlp.de/234/ entnommen werden. Um den Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Böden in Rheinland-Pfalz zu erfassen, wurde auf einfach handhabbare und allgemein anerkannte Methoden zur Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen zurückgegriffen. Es sollten dabei vorrangig besonders schutzwürdige Böden herausgefiltert werden, die vor einer weiteren Degradation und Zerstörung bewahrt werden sollen.

Digitale Produkte auf CD-ROM

Der Geologische Dienst NRW vertreibt eine ständig wachsende Reihe von themenspezifischen geowissenschaftlichen Datenauswertungen auf CD-ROM. Alle diese digitalen Auskunftssysteme und Karten sind benutzerfreundlich auf IBM-kompatiblen Standardrechnern mit Microsoft-WINDOWS-Betriebssystem einzusetzen. Zu den zahlreichen Funktionen der interaktiven Karten gehören unter anderem: - Auswahl diverser Layer, wie z. B. Topografie, Blattschnitte amtlicher topografischer Kartenwerke, Grenzen von Naturraumeinheiten - Selektion von geowissenschaftlichen Einheiten - Anzeigen von geografischen, Gauß-Krüger- und UTM-Koordinaten - blattschnittfreies Scrollen, stufenloses Zoomen, Lupe - Drucken von Kartenausschnitten Beim Geologischen Dienst NRW sind zum Themenbereich "Boden" folgende CD-ROM erhältlich: Schutzwürdige Böden/Oberflächennahe Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. 1998 (vergriffen) Diese CD-ROM liefert mit zwei verschiedenen Karten eine fundierte Datenbasis zur Abwägung unterschiedlicher Nutzungsansprüche, denen das Schutzgut "Boden" wie das Wirtschaftsgut "Rohstoff" ausgesetzt ist. Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen (Ausgangsmaßstab 1 : 50 000) unterscheidet: - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten - Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit - Böden, die wegen ihrer Seltenheit oder Merkmalsausprägung schutzwürdig sind Auskunftssystem BK 50 - Karte der schutzwürdigen Böden. 2. überarb. Aufl. 2004 Die CD-ROM Auskunftssystem Bodenkarte im Maßstab 1 : 50 000 enthält Auswertungen zur Schutzwürdigkeit von Böden auf der Grundlage der landesweit flächendeckend vorliegenden Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000 im Vektor-Datenformat für folgende drei Kategorien: - Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (z. B. Böden aus Vulkaniten) - Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte wie Moore oder Felsböden) - Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit (Böden mit hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe wie z. B. Kolluvisole) Daneben enthält die CD-ROM: - alle Standardauswertungen mit kartografischer Ausgestaltung - eine kurze Methodenbeschreibung zu jeder Auswertung - einen Legendenauszug zu jeder einzelnen der über 7 500 Bodeneinheiten der BK 50 - die amtliche Topografie der TK 50 - das von der CD-ROM automatisch startende PIA VIEW zur grafischen Darstellung der Bodenkarten in Maßstäben zwischen 1 : 15 000 und 1 : 75 000 sowie erläuternde Texte und Produktinformationen Die CD-ROM bietet einen vollständigen Überblick über die Böden in NRW, ihre wesentlichen Eigenschaften und ihre Schutzwürdigkeit, die nach Bundes- und Landes-Bodenschutzgesetz im Zuge von Planungen und bei bodenrelevanten Maßnahmen berücksichtigt werden muss. ISBN 3-86029-709-0 Auskunftssystem Mechanische Belastbarkeit der Böden in NRW. 2003 Die Auswertung zur mechanischen Belastbarkeit von Böden auf der Grundlage der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000 sowie der Vornorm DIN 19 688 (Bodenfeuchtestufe "sehr feucht") weist für den Einsatz schweren landwirtschaftlichen Geräts Flächen aus, die nicht, häufig nur eingeschränkt oder weitgehend uneingeschränkt zu befahren sind. Ein wesentlicher Parameter hierbei ist die Beurteilung der Vorbelastung der Böden, die u. a. durch den Humusgehalt sowie den Grundwasser- und Staunässe-Einfluss bestimmt wird. Die Einschränkung der Befahrbarkeit hängt ganz wesentlich auch von der Witterung, Vegetation und Wasserleitfähigkeit des Oberbodens und damit vom standörtlichen Abtrocknungsverhalten ab. PIA VIEW ist ein eigenständiges Auskunftssystem zur Darstellung und Abfrage umfangreicher thematischer Kartenwerke, sofern deren Geometriedaten im Vektorformat und deren Sachdaten in einer zweidimensionalen Tabelle vorliegen. Das Auskunftssystem bietet ein Kartenfenster und als zweites Fenster die Sicht auf die Tabelle der Sachdaten. Die Karte lässt maßstabsbedingt keine Darstellung lokaler Besonderheiten zu und dient daher gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 29.06.2000 (IV C 3 - 342-02-07) vorrangig als Grundlage zur Eingrenzung von Problemschwerpunkten für die Beratung zur "Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft" nach § 17 BBodSchG. ISBN 3-86029-705-8 Böden am Niederrhein - Entstehung, Eigenschaften, Verbreitung, Nutzung und Schutz. 2005 Die Neuerscheinung fasst die Ergebnisse jahrzehntelanger Bodenkartierung in einer regionalen Übersicht zusammen. Dazu werden die Böden mit zunehmendem Detaillierungsgrad (Bodengroßlandschaften, Bodenlandschaften, Leitbodengesellschaften) in zahlreichen Karten, Abbildungen und Begleittexten nach formal-einheitlichem Muster beschrieben. Themenschwerpunkte sind die Bodenbildung in Abhängigkeit von Ausgangsgestein und Klima sowie die Veränderung der Böden unter der Einwirkung des Menschen (Bodennutzung, Siedlungsgeschichte). Auswertekarten zu Bodenkennwerten sowie Aspekte der Bodenbelastung und des Bodenschutzes besitzen besondere Aktualität. Ein bodenkundliches Glossar und weitere Informationen runden diese CD-ROM ab. ISBN 3-86029-711-2 Karte der Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden in Nordrhein-Westfalen. 2000 Die Karte ist vom Geologischen Dienst NRW als Fachbeitrag zum Bodenschutz erarbeitet worden. Sie stellt eine nach einheitlichen Kriterien landesweit durchgeführte Beurteilung der natürlichen Standortbedingungen hinsichtlich Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden dar. Beim Vorgang der Verschlämmung werden Bodenaggregate durch Wasser zerteilt, es kann zu Umlagerungs- und Sedimentationsprozessen kommen. Die Erosion von Bodenmaterial durch Wasser findet dagegen in Form von Massenverlagerung in Hanglage statt. Gefährdet sind insbesondere strukturlabile schluffige und feinsandige Böden, deren humus- und nährstoffreiche Bodenkrume zuerst abgetragen wird, was zu einer Verringerung ihrer Fruchtbarkeit führt. Grundlagen der Karte sind - das Informationssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000, das die bodenkundlichen Fachdaten flächendeckend digital vorhält - das digitale Geländemodell DGM 25 zur Berechnung der Flächenneigungen - die Auswertung von Niederschlagszeitreihen von mehr als 300 Niederschlagsmessstellen Innerhalb der Karte werden folgende Gefährdungsstufen unterschieden: - mittlere, hohe und sehr hohe Erosionsgefährdung - hohe und sehr hohe Verschlämmungsgefährdung Die Karte liefert sinnvolle und miteinander vergleichbare Ergebnisse bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen und einer mittleren Schlaglänge. Für folgende Einsatzgebiete ist die Karte hilfreich: - landesweite Information zur Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden - Boden- und Gewässerschutz - Regionalisierung und Dimensionierung von Erosionsschutzprogrammen - landwirtschaftliche Beratung und Schulung - Agrarstrukturplanung - Auswahl von Ausgleichsflächen bei UVP-relevanten Planungen - Ausweisung von Bodenerosionsgefährdungsgebieten - Flurbereinigung - Vorfluterausbau: Berechnung des Feststoffeintrags in fließende und stehende Gewässer - Straßenbau: Dimensionierung von Gräben und Böschungen - landwirtschaftliche Beratung im Einzelfall ISBN 3-86029-701-5

Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung Bodenschutzrecht (Bodenschutzgesetz und andere Rechtsbereiche)

Das Projekt "Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung Bodenschutzrecht (Bodenschutzgesetz und andere Rechtsbereiche)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Bodenschutzrecht soll aufgrund der Erkenntnisse der vergangenen Jahre bei dessen Umsetzung insbesondere in Bezug auf die bodenschutzrechtliche Vorsorge und den nicht-stofflichen Bodenschutz und neuer Herausforderungen wie dem Klimaschutz und Klimaanpassung oder neuen Schadstoffen kritisch betrachtet und gestärkt werden. Dazu bedarf es unter anderem einer systematischen Analyse des bestehenden Bodenschutzregimes, d.h. des Bundesbodenschutzgesetzes, der anderweitigen Bundesfachgesetze, des untergesetzlichen Regelwerkes sowie der Landesbodenschutzgesetze und weiterer spezifischer Länderregelungen. Weiterhin sind anhand der bestehenden oder zu erwartenden Herausforderungen für den Boden und einer effektiven Vorsorge Zielvorgaben Fortentwicklungsperspektiven herauszuarbeiten und zu konkretisieren. Dabei sollten unter anderem geprüft werden: - die rechtliche Verankerung fachlicher Standards-Beitrag zur Umsetzung 'land degradation neutrality' - eine Einvernehmensregelung für einige besonders relevante Fallkonstellationen - ein bodenschutzrechtlicher Zulassungstatbestand - die Verknüpfung des Zulassungstatbestands mit einer Minimierungspflicht und mit einer Kompensationspflicht - die Möglichkeit von Vorsorgeanordnungen oder andere ordnungsrechtliche Maßnahmen, in gewichtigen Fällen, in denen aus fachlichen Gründen derzeit eine Quantifizierung einer Schadwirkung nicht möglich ist - inwieweit ist das Bodenverkehrsrecht ggf. für einen effektiven Bodenschutz fortzuschreiben - Aktualisierung der Anforderungen an Bodenmonitoring und Datenaustausch zwischen Bund und Ländern. Dabei sind europäische und ggf. internationale Zielvorgaben in Ansatz zu bringen. Beispielsweise sollen die auf nationaler und auf EU-Ebene momentan verstärkt angestoßenen Strategien (z.B. Agenda 2030, Europäischer Grüner Deal und den daraus erwachsenen Strategien) einbezogen werden. Die Vorschläge sind im Rahmen von mehreren Fachgesprächen mit Expert*innen zu diskutieren und fortzuschreiben.

Gebietsbezogener Bodenschutz: Bodenschutzgebiete, Bodenplanungsgebiete, Bodenbelastungsgebiete und Bodengefährdungsgebiete im Gefüge des Umwelt- und Planungsrechts - rechtliche und bodenschutzfachliche Grundlagen

Das Projekt "Gebietsbezogener Bodenschutz: Bodenschutzgebiete, Bodenplanungsgebiete, Bodenbelastungsgebiete und Bodengefährdungsgebiete im Gefüge des Umwelt- und Planungsrechts - rechtliche und bodenschutzfachliche Grundlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Bereits vor dem Erlass des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)vom 1998 wurde der Gedanke verfolgt, den Schutz des Bodens nicht nur durch Einzelfallanordnungen, sondern auch durch gebietsbezogene Instrumente zu gewährleisten. In den meisten Landes-Bodenschutzgesetzen der nach Erlass des BBodSchG begonnenen 'neuen Generation' sind nun solche Instrumente vorgesehen. Sie werden in diesen Gesetzen als Bodenschutzgebiete, Bodenplanungsgebiete, Bodenbelastungsgebiete oder Bodengefährdungsgebiete bezeichnet. Mit neuen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten verbinden sich meist zahlreiche grundsätzliche Fragen. Interpreten und Anwender betreten stets Neuland. Das Projekt untersucht daher das rechtliche und das bodenschutzfachliche Grundgerüst für den Umgang mit den Rechtsinstrumenten des gebietsbezogenen Bodenschutzes. Die Verfasser - Juristen und Naturwissenschaftler - haben für das Land NRW eine Muster-Verordnung und einen Leitfaden für die Ausweisung von Bodenschutzgebieten ausgearbeitet (Federführung als Auftragnehmer insoweit: Dr. Norbert Feldwisch, Bergisch Gladbach). Die dabei sowie außerhalb dieses Projekts gewonnenen Erkenntnisse wurden auch auf andere Bundesländer übertragen und in einem Buch ausgearbeitet.

Erarbeitung eines einheitlichen Orientierungsrahmens zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen

Das Projekt "Erarbeitung eines einheitlichen Orientierungsrahmens zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieuerbüro Feldwisch durchgeführt. Die Bewertung der Böden im Hinblick auf ihre Funktionen und Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Wirkfaktoren hat durch die Verabschiedung des Bundesbodenschutzgesetzes und zahlreicher Landesbodenschutzgesetze einen deutlichen Aufschwung erhalten. Anknüpfend an die in diesen Gesetzen formulierten natürlichen Bodenfunktionen sowie Archivfunktionen wurden zahlreiche neue Bewertungsmethoden entwickelt. Die Praxis der Bodenfunktionsbewertung hat deutlich gemacht, dass zur Kommunikation der Bodenschutzziele mit anderen Fachdisziplinen ein zu stark differenziertes Bewertungsergebnis häufig hinderlich ist. Aus diesem Grund wurden verschiedene Aggregationsverfahren entwickelt, um zu einem überschaubaren und fachlich noch ausreichend differenzierten Bewertungsergebnis hinsichtlich der Bodenbelange zu gelangen. Während für die einzelnen Bodenfunktionsbewertungen bereits synoptische Zusammenstellungen als Arbeitshilfen für die Praxis erarbeitet wurden, fehlt bisher ein vollständiger Überblick über die daran anknüpfenden Aggregationsmethoden und ihre Praxistauglichkeit. Diese Lücke soll das ausgeschriebene Projekt schließen.

Agrarumweltpolitik nach dem Subsidiaritaetsprinzip

Das Projekt "Agrarumweltpolitik nach dem Subsidiaritaetsprinzip" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Agrarpolitik, Marktforschung und Wirtschaftssoziologie durchgeführt. Analyse der theoretischen Grundlagen (Projektteil I) und Anwendung der Foederalismustheorie auf ausgewaehlte Agrarumweltprobleme (Boden-Wasser-Komplex, Biodiversitaets-Komplex); Untersuchung der Kompetenzgestaltung fuer ausgewaehlte Instrumente bei diesen Umweltkomplexen (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze, Bundesbodenschutzgesetz, Landesbodenschutzgesetze, Verordnung 2078, Vertragsnaturschutz), Vergleich unterschiedlicher dezentraler (Landes-) Regelungen; Soll-Ist-Vergleich normativer Vorgaben der Foederalismustheorie mit vorliegender Kompetenzordnung und Ableitung von Handlungsempfehlungen (Projektteil II); anschliessende Anwendung der Ergebnisse im Rahmen von Fallstudien in ausgewaehlten Regionen Brandenburgs und Baden-Wuerttembergs (Projektteil III).

210401_Rede_Praesidentin.pdf

1.4.2021 Rede der Präsidentin des zur di- gitalen Festveranstaltung „30 Jahre Landesamt für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt“ 30 Jahre LAU – das klingt nicht nur viel, es ist auch viel. Es sind ganz genau 10.959 Tage vergangen, in denen sich die neu gegründete Um- weltbehörde zu einer festen Größe entwickelt hat – innerhalb des Bun- LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel deslandes, aber auch als verlässlicher Partner über die Landesgrenzen hinaus. Einige von Ihnen haben das alles seit Beginn miterlebt. 32 Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter waren wortwörtlich von Anfang an dabei und sind es bis jetzt. Im LAU arbeiten heute 189 Kolleginnen und Kollegen in fünf Abteilungen an sechs Standorten in ganz Sachsen-Anhalt. Sie führen sehr verschie- dene, in ihrem Zweck jedoch ähnliche Aufgaben aus: sie messen, analy- sieren und bewerten jene Schutzgüter, die unsere Lebensgrundlage bil- den: Luft, Wasser, Boden, Klima, Fauna und Flora. Das LAU ist eine moderne Behörde geworden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gute Arbeitsbedingungen bietet. Dazu beigetragen haben u. a. die bauliche Erneuerung des Hauptgebäudes in der Reide- burger Str. in Halle, die Ertüchtigung der Labore, aber auch die günsti- gen Arbeitsbedingungen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Als das LAU 1991 gegründet wurde, war die schlechte Luftqualität eines der größten Umweltprobleme im neuen Bundesland Sachsen-Anhalt. Staub und Schwefeldioxid belasteten Mensch und Natur hier mehr als im 1 restlichen Deutschland. Heute ist Schwefeldioxid an keinem Ort in Sach- sen-Anhalt mehr ein Problem. Unsere Luft ist überwiegend gut. Aktuell halten uns an einigen Orten eher Feinstaub und Stickstoffoxide in Atem. Daten dazu liefert das landesweite Luftmessnetz mit 25 Stationen, die Messdaten stündlich und rund um die Uhr liefern – nicht nur an Fach- leute im LAU, sondern an alle Menschen in Sachsen-Anhalt, die mit ei- nem Klick auf die LÜSA-App wichtige Umweltdaten in Echtzeit zur Hand haben. Die Verbesserung der Luftgüte in Sachsen-Anhalt - seit 2 Jahren halten wir an allen Messstationen die EU-Grenzwerte sicher ein - ist eine Er- folgsgeschichte. Leider lassen sich nicht alle Umweltschäden innerhalb weniger Jahr- zehnte beheben. Viele von Ihnen werden sich wie ich an die ersten Er- wähnungen eines „Ozonlochs“ erinnern. Damals wurde klar, wie verletz- lich unser Lebensraum auf globaler Ebene ist und wie effektiv wir Men- schen im Zerstören geworden sind. Ozonschädliche Stoffe wurden da- mals recht zügig verboten und nun – viele Jahre später – sehen wir ge- rade die ersten Erfolge – das Ozonloch wächst nicht mehr. Inzwischen sind die klimatischen Veränderungen, die auf Treibhausgase zurückzu- führen sind, deutlich spürbar. Spätestens seit der Bewegung „Fridays for Future“ ist das Klima Gegen- stand öffentlicher Debatten geworden. Die sichtbaren und fühlbaren Auswirkungen kann ohnehin niemand mehr ignorieren, der mit offenen Augen auf die Welt blickt. 68 % Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind inzwischen überzeugt, dass die Ein- dämmung des Klimawandels eine der wichtigsten Aufgaben der Gegen- wart ist, bei der das Tun aller gefragt ist. 2 Das LAU verfolgt diese Entwicklung dank vorausdenkender Fachleute bereits seit Anfang der 2000er Jahre und untersetzt sie mit Zahlen. Kürz- lich ist der erste Monitoringbericht zum Klimawandel in Sachsen-Anhalt erschienen, der nachvollziehbar, fakten- und datenbasiert die Entwick- lung beschreibt. Er bildet eine stabile fachliche Basis für politische und persönliche Entscheidungen in Sachen Klimawandel. Zwangsläufig müssen wir uns an die Folgen des Klimawandels anpas- sen, vor allem aber müssen wir dem Klimaschutz Priorität einräumen. Mit seinem Klima- und Energiekonzept, an dessen Erstellung das LAU maß- geblich beteiligt war, hat Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle in Deutsch- land eingenommen. Wenn es nun an die Umsetzung, konkret auch an den Ausbau erneuer- barer Energien geht, wird das LAU diese weiter fachlich begleiten. Bei Weitem nicht so präsent in der Öffentlichkeit, aber dennoch ein un- schätzbares - weil nicht erneuerbares - Gut ist der Boden. Täglich werden 1,3 ha Boden in Sachsen-Anhalt neu versiegelt und da- mit der natürlichen Funktion beraubt. Ein sparsamer Umgang mit dem Boden ist somit unerlässlich. Das Landesbodenschutzgesetz beinhaltet den Auftrag, einen Boden- schutzplan zu erarbeiten. Stand heute gibt es einen entsprechenden Ent- wurf, an dem das LAU maßgeblichen Anteil hat. Er enthält zum einen die Eignung der Böden – also eine Art Inventur der Bodenqualitäten und zum anderen Ziele für Sachsen-Anhalt im Bodenschutz. In wenigen Wo- chen wird dieser Entwurf auf einer Tagung zum Flächenrecycling hier im LAU vorgestellt und diskutiert. Nah am Boden begegnet uns auch das Thema Abfall und Altlasten. 3

Landesweite Erfassung von umweltrelevanten Flächen aus der zivilen Nutzung (LUZI+)

Abschluss des Teilprojektes „LUZI+ Koblenz“ Böden stellen eine endliche und nicht vermehrbare Ressource dar. Neben Wasser und Luft sind sie in hohem Maße schutzbedürftig; der Umgang mit ihnen muss daher nachhaltig und sorgsam erfolgen. Zum Schutz der Böden wurde 1999 das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verabschiedet und im Jahr 2005 in Rheinland-Pfalz mit dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) ergänzt. Die Gesetze regeln unter anderem im Rahmen der Vorsorge die Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen. Daneben enthalten sie Bestimmungen hinsichtlich Nachsorge und Verpflichtung zur Sanierung von Böden, um Gefahren oder Schäden für die Umwelt zu vermeiden oder abzuwenden. In früheren Zeiten wurde oftmals sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen. Zum Großteil als Folge eines Wissensdefizits wurden Böden seit Beginn der Industrialisierung im Rahmen von industrieller und gewerblicher Produktion, militärischer Nutzung sowie der Beseitigung daraus resultierender Abfälle in großem Maße kontaminiert. Sie sind stellenweise bis heute in Form von Altlasten eine Gefahr für die Umwelt. Altstandorte aus der gewerblich-industriellen Nutzung Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist nach LBodSchG zuständig für die Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen in Rheinland-Pfalz. Das hier beschriebene Erfassungsprojekt mit dem Titel „Landesweite Erfassung von umweltrelevanten Flächen aus der zivilen Nutzung (LUZI+)“ widmet sich den Altstandorten aus der zivilen, gewerblich-industriellen Nutzung. Diese Flächen weisen aufgrund ihrer ehemaligen Nutzung eine hohe Gefahr für Schadensfälle und Verunreinigungen von Boden und Wasser auf. Das Hauptaugenmerk des Projektes liegt dabei auf der Reaktivierung innerörtlicher und innerstädtischer Flächenreserven und verfolgt damit auch Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes (vgl. Projekt „RAUM+ Rheinland-Pfalz 2010“ des Landes Rheinland-Pfalz). Durch Wiedernutzung von innerörtlichen Brachflächen kann eine Neuinanspruchnahme der „grünen Wiese“ vermindert werden. Um Investitionshemmnissen aufgrund der erhöhten Gefahr des Vorliegens von Altlasten auf diesen Flächen entgegenzuwirken, ist die Kenntnis über vorhandene Altlasten unabdingbar. Nach ersten Pilotprojekten im Jahr 2014 (vgl. Jahresbericht 2014 des LfU) können mit der gewählten phasenweisen Bearbeitung frühzeitig nicht-altlastverdächtige Flächen ausgeschlossen und einer Nachnutzung zugeführt werden. Vorgehensweise im Projekt LUZI+ Die Erfassung im Rahmen des Projektes LUZI+ orientiert sich an einem hierarchisch aufgebauten Bearbeitungsschema. Ziel ist eine möglichst vollständige Zusammenstellung der Informationen und Erkenntnisse über frühere umweltrelevante Nutzungen. Ergänzend sind die umwelt- und nutzungsrelevanten Randbedingungen aufzunehmen und Vorschläge für eine erste Beurteilung eines Altlastverdachts zu erstellen. Mit dieser großräumigen flächenhaften systematischen Erfassung werden grundlegende Daten berücksichtigt, die Ergebnisse werden mit den zuständigen Behörden (hier: Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd) abgestimmt. Eine ggf. notwendige weitere orientierende Untersuchung eines Einzelstandortes wird in der Regel anlassbezogen durchgeführt Die im Rahmen des Projektes über die Altstandorte ermittelten Daten, Tatsachen und Erkenntnisse werden in das Bodenschutzkataster nach § 10 LBodSchG aufgenommen und stehen damit den Behörden in Rheinland-Pfalz für ihre jeweiligen Aufgaben zur Verfügung. Sie bieten den Kommunen und Vollzugsbehörden eine Hilfestellung u. a. bei der Bauleitplanung, in deren Zuge bodenschutzrelevante Flächen berücksichtigt werden müssen. Das Teilprojekt LUZI+ Koblenz wurde im Zeitraum von 2017-2019 durchgeführt. Zu Beginn fand vor Ort eine Auftaktveranstaltung sowie eine Bestandsaufnahme der vorhandenen und auswertbaren Quellen statt. Durch ihre Unterstützung haben die kommunalen Ansprechpartner aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen (u. a. Umwelt, Bauen, Archiv, Vermessung, Feuerwehr) wesentlich zum Gelingen des Projektes beigetragen und können abschließend auf eine umfangreiche Datensammlung zu gewerblich-industriellen Standorten in ihrer Kommune zurückgreifen. Die Ergebnisse wurden den Projektbeteiligten im Rahmen eines Abschlusstermins präsentiert. 500 neue potenzielle Altstandorte in Koblenz Für die Stadt Koblenz wurden die Gewerbedaten erfasst und hinsichtlich einer branchenbezogenen Altlastrelevanz bewertet. Durch die Einstufung und Verortung der jeweiligen Meldungen konnten so Standorte identifiziert werden, bei denen der Verdacht auf Bodenkontaminationen aufgrund des ehemals durchgeführten Gewerbes nicht ausgeschlossen werden kann. Durch weitergehende Aktenrecherche und Ortsbesichtigungen wurden diese Verdachtsmomente entweder untermauert und verifiziert oder andererseits entkräftet, so dass Flächen aus der weiteren Bearbeitung entlassen werden konnten. Hierbei wurden u. a. historische Kartenwerke verwendet und Bauakten aus vergangenen Jahrzehnten gesichtet. Letztendlich konnten von den anfangs etwa 7.500 erfassten Einträgen in der ursprünglichen Betriebsflächendatenbank mehrere Tausend Fälle aus der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen werden. Als Ergebnis der Recherchen konnten über 500 neue potenzielle Altstandorte im landesweiten Bodenschutzkataster registriert werden. Diese Flächen sind im Rahmen von planerischen Maßnahmen (Flächennutzungs-, Bebauungsplanung, Baumaßnahmen) und ggf. in der weiteren Altlastenbearbeitung zu berücksichtigen. Ausblick Aktuell wird ein Erfassungsprojekt in der kreisfreien Stadt Worms durchgeführt. Weitere Projekte sind in der Planung. Langfristiges Ziel ist die Schaffung einer Datenbasis für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz, die u. a. für bodenschutzrechtliche sowie planerische bzw. nutzungsspezifische Fragestellungen zur Verfügung steht.

Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

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