Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken für die Schifffahrt (Erklärung der Schiffbarkeit) siehe Link auf die Homepage der Landesdirektion Sachsen unter Verweise Schiffbarkeit von Gewässern | Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen
Verordnungen zu Hochwasserentstehungsgebieten im Freistaat Sachsen Zuständigkeit: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden