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Entwicklung und Anwendung eines modularen Biodiversitäts-Toolkits für den Weinbau in Deutschland

Kataster der aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwuerdigen Objekte in Nordrhein-Westfalen (GeoschOb-Kataster)

Das GeoschOb-Kataster soll die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwuerdigen Flaechen, Landschaftsbestandteile, Boden- und Baudenkmaeler in Nordrhein-Westfalen erfassen, bewerten und dokumentieren. Das Kataster bezieht sich auf das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1980 Paragraph 19-23 und auf das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaeler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz-DSchG) vom 11. Maerz 1980, Paragraph 2. Ziel des Katasters ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen der schutzwuerdigen geowissenschaftlichen Objekte sowohl fuer Lehre und Forschung als auch fuer alle planerischen Massnahmen, die mit einer Nutzungsaenderung der Erdoberflaeche verbunden sind, zur Verfuegung zu stellen. Ausserdem kann es Bedeutung fuer weitere Kataster (Abgrabungskataster, Biotopkataster, Fundortkataster Flora/Fauna und andere) haben.

Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

Regionales Raumordnungsprogramm 2010 Zeichnerische Darstellung Landkreis Emsland

Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2011 das RROP 2010 als Satzung beschlossen. Das RROP 2010 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - mit Bescheid vom 1. April 2011 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 31. Mai 2011 erlangt das RROP 2010 Rechtskraft. Bitte beachten: Durch rechtskräftige Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2013, Az.: 12 KN 22/10 und 123 KN 146/12, wurde das RROP 2010 des Landkreises Emsland hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt . Seit dem 15.02.2016 gilt die 1. Änderung des RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie (siehe oben).

Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF Plus)

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) unterstützt Städte und Gemeinden bei der sozialen Entwicklung ausgewählter Stadtgebiete mit Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Datensatz enthält die Fördergebiete der teilnehmenden Gemeinden für den Zeitraum 2021-2027.

GDI-SBV: Flächensicherung der Straßenbauverwaltung Sachsen (Liegenschaftsverwaltung) (WFS)

Dieser Downloaddienst wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Der Dienst ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur der Straßenbauverwaltung Sachsen (GDI-SBV) und ausschließlich für Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung Sachsen (SBV) sichtbar. Es werden die in der Liegenschaftsverwaltung (LV7) der SBV geführten Flurstücke bereitgestellt. Die zur Geometrie gehörenden Attribute umfassen Flurstückskennung, Gemarkungsname und -schlüssel, Flurstückszähler und -nenner, Grunderwerbsstand und -art, zuständige Baubehörde, Straßenklasse und -nummer sowie Flächenangaben und Vermögensgruppen. Die Daten werden alle zwei Wochen aktualisiert.

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.

Regionales Raumordnungsprogramm 2021 Landkreis Vechta

Das RROP bildet den Rahmen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für raumbezogene Fachplanungen wie Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und weitere. Es wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 05.04.2022 genehmigt.

GDI-SBV: Verkehrssicherheit nach ESN (Geoportal-SBV)

Dieser Darstellungsdienst wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Die Dienste sind Bestandteil der Geodateninfrastruktur der Straßenbauverwaltung Sachsen (GDI-SBV). Der WMS zeigt die Bewertung der Verkehrssicherheit von Bundes- und Staatsstraßen des Freistaates Sachsen nach dem Verfahren der Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen - ESN (FGSV 2003) mit dem „Sicherheitspotential“ (SIPO). Die Berechnung, Einteilung in Klassen und farbliche Darstellung der Ergebnisse folgen den Vorgaben der ESN. Grundlage der Bewertung ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Unfallgeschehen (polizeilich erfasste Straßenverkehrsunfälle) im Zeitraum von drei Kalenderjahren und dem bei richtliniengerechtem Ausbau erwarteten Unfallgeschehen. Die Erwartungswerte sind in den ESN (FGSV, 2003) enthalten. Lag das tatsächliche Unfallgeschehen unter dem Erwartungswert, liegt kein Potential zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (SIPO) vor. Die der Bewertung zugrundeliegende Netzeinteilung orientierte sich an der Netzstruktur, unter Beachtung der Ortslage und einer Mindestabschnittslänge. Dementsprechend wurden Netzknotenabschnitte unterteilt oder mit angrenzenden Abschnitten zusammengefasst. Weiterführende Erläuterungen sind den Berichten der jeweiligen Betrachtungszeiträume zu entnehmen. Aktuell liegt der Dienst für die Betrachtungszeiträume 2014-2016, 2017-2019 sowie 2020-2022 vor.

GDI-SBV: Verkehrssicherheit nach ESN (WMS)

Dieser Darstellungsdienst wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Die Dienste sind Bestandteil der Geodateninfrastruktur der Straßenbauverwaltung Sachsen (GDI-SBV). Der WMS zeigt die Bewertung der Verkehrssicherheit von Bundesund Staatsstraßen des Freistaates Sachsen nach dem Verfahren der Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen - ESN (FGSV 2003) mit dem „Sicherheitspotential“ (SIPO). Die Berechnung, Einteilung in Klassen und farbliche Darstellung der Ergebnisse folgen den Vorgaben der ESN. Grundlage der Bewertung ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Unfallgeschehen (polizeilich erfasste Straßenverkehrsunfälle) im Zeitraum von drei Kalenderjahren und dem bei richtliniengerechtem Ausbau erwarteten Unfallgeschehen. Die Erwartungswerte sind in den ESN (FGSV, 2003) enthalten. Lag das tatsächliche Unfallgeschehen unter dem Erwartungswert, liegt kein Potential zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (SIPO) vor. Die der Bewertung zugrundeliegende Netzeinteilung orientierte sich an der Netzstruktur, unter Beachtung der Ortslage und einer Mindestabschnittslänge. Dementsprechend wurden Netzknotenabschnitte unterteilt oder mit angrenzenden Abschnitten zusammengefasst. Weiterführende Erläuterungen sind den Berichten der jeweiligen Betrachtungszeiträume zu entnehmen. Aktuell liegt der Dienst für die Betrachtungszeiträume 2014-2016, 2017-2019 sowie 2020-2022 vor.

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