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Regionales Raumordnungsprogramm 2010 Zeichnerische Darstellung Landkreis Emsland

Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2011 das RROP 2010 als Satzung beschlossen. Das RROP 2010 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - mit Bescheid vom 1. April 2011 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 31. Mai 2011 erlangt das RROP 2010 Rechtskraft. Bitte beachten: Durch rechtskräftige Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2013, Az.: 12 KN 22/10 und 123 KN 146/12, wurde das RROP 2010 des Landkreises Emsland hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt . Seit dem 15.02.2016 gilt die 1. Änderung des RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie (siehe oben).

Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF Plus)

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) unterstützt Städte und Gemeinden bei der sozialen Entwicklung ausgewählter Stadtgebiete mit Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Datensatz enthält die Fördergebiete der teilnehmenden Gemeinden für den Zeitraum 2021-2027.

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.

1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 - Windenergie

Am 26.06.2023 hat der Kreistag den Satzungsbeschluss zum 2. Entwurf (2023) gefasst. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg als zuständige Obere Landesplanungsbehörde hat die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Stade 2013 mit Verfügung vom 23.08.2023 [ArL LG. 15 – 20303/59] genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Satzungsgenehmigung im Amtsblatt des Landkreises Stade, 37/2023 am 21.09.2023, wird die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade wirksam.

Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde (Oberlausitz-Niederschlesien)

Titel: Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Reichwalde 1994 bis Auslauf Verfahrensschritte Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Reichwalde Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1993 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 31.01.1994 Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

Verrohrung des Moorchausseegrabens in Kirchlinteln-Holtum (Geest)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, führt die Flurbereinigungsmaßnahme „Holtum-Geest" durch. Im Rahmen des Bauprogrammes 2/24 wird der Gemeindeweg „Zu den Kötnerwiesen“ von der Neutrassierung der Wege 109 (westlich) und 110 (östlich) gekreuzt. Der westlich des Weges „Zu den Kötnerwiesen“ gelegene Wegeseitengraben „Moorchausseegraben“ wird überbaut, so dass die Herstellung eines Durchlasses DN 500 erforderlich ist.

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell PLU

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

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