Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)
Geotope stellen erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur dar, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde oder des früheren Lebens auf der Erde vermitteln. Geotope umfassen Gesteine, Fossilien, Landschaftsformen und Quellbildungen. Geoptope gleicher Genese werden zu Geotoptypen zusammengefasst. Den gesetzlichen Schutz von Geotopen regelt das Landesnaturschutzgesetz M-V. Angaben zu den gesetzlich geschützten Geotopen werden durch den Geologischen Dienst zusammengestellt. Alle kartographischen Angaben werden digitalisiert, die Daten aus den Erhebungsbögen werden in das Geotopkataster aufgenommen. Auf dieser Grundlage werden die Angaben der Kartierergebnisse digital aufbereitet, genutzt und auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht
In Form einer Übersichtskarte sind die topographischen Karten dargestellt, in denen die Kartierung der nach § 20 LNatG M-V gestzlich geschützten Biotope und Geotope in den LK NVP und Rügen (selektive Biotop- kartierung) abgeschlossen ist.
Unterhaltung der Gewässer I.Ordnung einschließlich der Ingenieurbauwerke Durchführung von (Ausschreibungen, örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei Planung) Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung Gewässer I.Ordnung 1. Hochwasserschutz (Deiche, Polder, Sperrwerke) 2. Renaturierung 3. Entkrautung 4. Fischaufstiege 5. Stau-und Pumpwerke
Das Leitbild für den Wald im NSG "Hinrichshagen" beinhaltet, ausgehend von den Schutzzielen, die nachhaltige Sicherung, Pflege und Gestaltung einer Vorrangfläche für den wirksamen Schutz des Naturgutes Wald auf einer hinreichend großen Fläche von über 1000 ha in einer Ausbildungsform, wie sie unter natürlichen Verhältnissen für den mittel- bis ostmecklenburgischenRaum typisch ist. Der Entwurf des Leitbildes geht davon aus, dass Schutz und Nutzung des Gebietes in einem dynamischen Gleichgewichtszustand zu erhalten sind, wobei es darauf ankommt - bei allen im Gebiet stattfindenden Maßnahmen und Handlungen Naturverträglichkeit bzw. Naturnähe oder Natürlichkeit zu garantieren und dabei jegliche künstliche Energiezufuhr von aussen zu minimieren; - bei jedem Eingriff in den Naturhaushalt die Waldökosysteme in ihrer Einheit von Bio- und Geosystem zu sehen und dabei Naturverschwendung zu verhindern; - anzuerkennen, dass Gestaltung von Naturnähe oder die Begleitung von Naturprozessen durch wirtschaftliche Maßnahmen die Berechtigung und auch unter bestimmten Bedingungen des Gebietes die Notwendigkeit zur Naturnutzung beinhaltet.
Die Aufgaben der vorliegenden Diplomarbeit ist die Untersuchung der Einflüsse und Wirkungszusammenhänge von Schafbeweidung, Bodenfeuchte und Ameisenhügeln auf das Vegetationsmosaik des NSG. Deshalb sollen von der vorliegenden Diplomarbeit nachstehende Fragen behandelt werden. 1.Gibt es Zusammenhänge zwischen der Bodenfeuchte und dem Vegetationsmuster? Wenn es Zusammenhänge gibt, welcher Art sind diese? 2.Welchen Einfluss haben Schafe auf das Vegetationsmuster? Gibt es Zusammenhänge mit Frage1? Ist die ganzjährige Weidehaltung möglich? 3.Haben Wiesenameisen einen Einfluss auf die Sukzession, indem ihre Ameisenhügel Pionierpflanzen einen neuen Lebensraum geben?
Die beiden Fliessgewässer Augraben und Strehlower Bach und angrenzende Ökosysteme, insbesondere Auenflächen, wurden für die Ausweisung als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Neben bedeutenden Lebensraumtypen (3260,91EO: 430402,430403) gibt es eine Reihe von Pflanzen- und Tierarten der Anhänge der FFH-Richtlinie, die in diesen Lebensräumen vorkommen. Um die Entwicklung der FFH-Gebiete zu sichern, und durch Managementpläne zu steuern, musste unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele eine Bestandsaufnahme erfolgen. Der Gewässerpflege- und Entwicklungsplan orientiert sich dabei an die Umsetzung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Augraben und den Strehlower Bach.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Die Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist - die Ermittlung und Dokumentation der auftretenden Vegetationseinheiten, - die Bedeutung der Flora und Vegetation des Tals für den Naturschutz, - der Beziehung der Vegetation des Bachtals zu der des Peenetals, - der Veränderung vergleichbarer Vegetationseinheiten gegenüber früheren Untersuchungen und - die Erarbeitung von Vorschlägen zur Erhaltung des Naturreichtums des Tals.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Wohnungsbaustandortes Steep auf einer ca. 55 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.