Das Projekt "Kommunale Steuerung der Bebaubarkeit durch Verträge und dingliche Rechte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Der Bebauungsplan stellt noch immer das klassische Instrument zur Steuerung der Bebaubarkeit der Grundstücke im Gemeindegebiet dar. Zwar werden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanung in der Rechtsprechung durchaus akzeptiert (Vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 (64)), doch wird gleichzeitig solchen Vereinbarungen eine nur beschränkte Eignung zur planerischen Konfliktbewältigung zugesprochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, NuR 2002, 496 (498)). Angesichts dieses unklaren Befundes erscheint eine grund-legende Untersuchung angezeigt, die der Frage nachgeht, ob und inwieweit die Bebaubarkeit von Grundstücken alternativ oder in Ergänzung zu einem Bebauungsplan durch schuldrechtliche Verträge und die Bestellung von dinglichen Rechten gesteuert werden kann. Die Untersuchung soll Ende 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Entwicklungen im Umweltrecht, insbesondere in Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich, Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre insbesondere Betriebliches Umweltmanagement durchgeführt. Das Projekt befasst sich - im Anschluss an Untersuchungen zur Politik der Ansiedlung von Windkraftanlagen - nun allgemeiner mit den Grundlagen und Besonderheiten des Umweltschutzes in Sachsen-Anhalt. Abgeschlossen ist insoweit eine Untersuchung der landesverfassungsrechtlichen Vorgaben. Ebenfalls erstellt ist ein Lehrbuchbeitrag zum Umweltrecht mit Schwerpunkt Sachsen-Anhalt. Seit 2009 wird eine regelmäßige Veranstaltungreihe in Kooperation mit dem Umweltbundesamt durchgeführt ('Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft' - www.uppw.uni-halle.de), in der Experten akutelle, besonders auch das Land betreffende Rechtsfragen behandeln.Eigener Vortrag in dieser Reihe: 'Raumordnungsverfahren und Planfeststellung bei Projekten des Gewässerausbaus - am Beispiel des Ausbaus der unteren Saale mit dem Schleusenkanal Tornitz'.
Das Projekt "Beseitigung planungsrechtlicher Hindernisse bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergie an Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Vorschlägen, um die existierenden planungsrechtlichen Hindernisse zum Ausbau der Windenergienutzung an Land auf Landes- und kommunaler Ebene zu beseitigen. Dazu werden Kriterien für die Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Windenergie an Land entsprechend der jeweiligen Länderpotentiale entwickelt bzw. fortgeschrieben (z.B. Überprüfung bestehender Abstandsregelungen). Darüber hinaus sollen Planungsbeispiele mit Vorbildcharakter gesammelt und Empfehlungen für Länder und Kommunen ausgesprochen werden. Diese und existierende Leitfäden, Handreichungen sowie sonstige Materialien können anschließend transparent verfügbar gemacht werden, beispielsweise auf einer neu einzurichtenden Internetseite oder evtl. auch durch die weitergehende Nutzung von Web 2.0 Tools (Wiki, Blog). Für die Bearbeitung des Projektes sind 5 thematische Arbeitspakete vorgesehen, Arbeitsschritte dabei sind: 1. Analyse und Vergleich länderspezifischer planungsrechtlicher Rahmenbedingungen und kommunaler Praxis bei der Ausweisung von Eignungsräumen, 2. Identifizierung wesentlicher Ansatzpunkte einer planungsrechtlichen Optimierung sowie 3. Beschreibung möglicher Lösungsansätze und Zusammenstellung guter Planungs- und Regelungsbeispiele (Good Practise) in einem Konzept zur zukünftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie an Land. Wesentlicher Input wird durch Gesetzes-, Literatur- und Verfahrensanalyse sowie durch Interviews gewonnen.
Das Projekt "Landesplanerische Beurteilung des großflächigen Einzelhandels - Eine Untersuchung am Beispiel des nordrhein-westfälischen Landesrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW sieht u.a. vor, dass Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe räumlich und funktional den Siedlungsschwerpunkten zugeordnet sein müssen. In der Vergangenheit haben sich gerade an diesem Kriterium Problemkonstellationen herauskristallisiert, insbesondere was unter dem Aspekt der räumlichen Zuordnung zu verstehen ist. Seitens der Landesplanungsbehörde ist beabsichtigt, im Frühjahr 2002 ein Diskussionsforum zu der zukünftigen Einzelhandelspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport durchzuführen. Die Ergebnisse dieses Forums sollen in die Novellierung des Landesplanungsrechts (Abschluss bis Ende 2003) einfließen. Wünschenswert ist daher eine rechtliche Untersuchung dahingehend, ob es Möglichkeiten gibt, Kriterien vorzugeben, die diese Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW konkreter bzw. praxisgerechter fassen. Über die Betrachtung der materiellen Kriterien hinaus stellt sich in instrumenteller Hinsicht zum Beispiel die Frage, inwieweit die Zielsetzungen des Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW einer Absicherung durch landesplanerischen Vertrag zugänglich sind, oder ob die Regelung des Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW im Verwaltungsprozess drittschützende Wirkungen für Nachbargemeinden entfaltet.
Das Projekt "Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern - Grundlagen, Erfahrungen, Weiterentwicklungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben werden vorrangig drei Ziele verfolgt. Zum einen werden die Ausgangsbedingungen, die Entwicklung und der gegenwaertige Stand der Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern untersucht und geprueft, inwieweit sich hier Impulse zur Weiterentwicklung der Regionalplanung insgesamt ableiten lassen. Zum zweiten soll das Landesplanungsrecht im Osten Deutschlands vergleichend auf der einen Seite zwischen den ostdeutschen Laendern und auf der anderen Seite zu den Rechtsgrundlagen in den westdeutschen Laendern betrachtet werden. Dabei ist zu pruefen, ob und welche wegweisenden Fortentwicklungen des Rechts festzustellen bzw. ob und welche Erfahrungen eingeflossen sind. Darauf aufbauend sollen des weiteren Moeglichkeiten der Weiterentwicklung der inhaltlich-methodischen wie auch der rechtlichen und institutionellen Zusammenhaenge der Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern exemplarisch aufgezeigt werden.
Das Projekt "Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot im Recht der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Obwohl die kommunale Bauleitplanung auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt ist, entfaltet sie oft faktische Wirkungen, die über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Die sich aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB ergebende Pflicht benachbarter Gemeinden zur Abstimmung ihrer Bauleitpläne, die unverträgliche Planungen verhindern soll, wirft eine Reihe rechtlicher Probleme auf, welche häufig zu erheblichen Belastungen der nachbarlichen Beziehungen betroffener Kommunen führen. Zudem werden die kommunalen Abstimmungspflichten aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB durch die im Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vorgesehene Vorschrift des Paragraph 2 Abs. 2 S. 2 BauGB ergänzt. Diese soll zum Ausdruck bringen, dass bei der Abstimmung auch die den Gemeinden durch die Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie die Auswirkungen einer Bauleitplanung auf die Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen sind. Die Studie beschäftigt sich mit Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der insoweit erweiterten Abstimmungspflicht nach Paragraph 2 Abs. 2 BauGB unter besonderer Berücksichtigung aktueller Anwendungsprobleme und Rechtsschutzmöglichkeiten benachbarter Gemeinden.
Instrumentarien zur Innenstadtvitalisierung - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht - kommunale Bauleitplanung - Rahmenplanung - Städtebauförderung Empfehlungen und Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung
Das Projekt "Teilprojekt: Planungsrechtliche Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher und alternativer Landnutzung im Aussenbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Untersuchung beinhaltet eine strukturelle und inhaltliche Analyse des bestehenden agrarrelevanten Rechts der raeumlichen Gesamtplanung. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, in welchem Ausmass die planungsrechtlichen Steuerungsmittel der Landesplanung und Bauleitplanung die landwirtschaftliche und alternative Landnutzung beeinflussen und auf welcher Planungsebene Entscheidungen mit welchem Gewicht fuer spaetere Aussenbereichsnutzungen fallen. Dabei sollen auch Probleme der durch den Strukturwandel erforderlich gewordenen 'multifunktionalen' Landwirtschaft sowie neuere Formen der Aussenbereichsnutzung (z.B. Ausgleichsflaechen oder Windenergie) Beruecksichtigung finden.
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle Sachbearbeitung Tierzucht (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Dessau- Roßlau. Die Einstellung von Bewerbern/Bewerbe- rinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt mit Sitz in Dessau- Roßlau gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirt- schaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet „Tierzucht/ Prüfdienste“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbear- beiter vorrangig für die Bearbeitung von Angelegenheiten der Tierzucht, Tierhaltung und Tierfüt- terung. Im Einzelnen sind auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz folgende Aufgaben wahrzuneh- men: Bearbeitung von Angelegenheiten der Tierhaltung und Tierfütterung einschließlich der fachlichen Koordinierung der Aufgaben in den ÄLFF Fachprüfungen (Tierhaltung, Tierzuchtrecht) bei Fördermaßnahmen und Beihilfen der Sachgebiete Fachstelle/ Förderung und InVeKoS Fachliche Unterstützung der zugelassenen Stellen bei der Durchführung von Lehrgängen gemäß der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz Erarbeitung tierzuchtrechtlicher Stellungnahmen zu Anträgen auf Anerkennung von Zucht- verbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen bzw. Zuchtpro- grammen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Landesweite Wahrnehmung von tierzuchtrechtlichen Überwachungs- und Kontrollaufga- ben gemäß § 22 Tierzuchtgesetz (TierZG) für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Wahrnehmung von Aufgaben als zuständige Behörde für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Besamungsstation oder Embryo-Entnahmeeinheiten für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Durchführung und Umsetzung der Fördermaßnahmen/ Erstattungsverfahren im Bereich der Tierzucht für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Überwachung und Auswertung der Tätigkeiten von Zuchtorganisationen, Prüforganisationen, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmestationen Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung von Staatsprämienstuten Planung und Durchführung von Auszeichnungen in der Tierzucht Durchführung der Fachschwerpunktausbildung für den Abschnitt Tierproduktion und tieri- sche Erzeugung Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (einschließlich landwirtschaftlich- technischer Dienst) gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Ver- ordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA), Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (nach bisherigem Recht: gehobener landwirt- schaftlich- technischer Dienst) oder einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhoch- schulabschluss in der Fachrichtung Landwirtschaft. Aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben ist eine Vertiefung im Bereich Nutztierwissenschaften zwingend erforderlich. Die Tätigkeit erfordert vertiefte Kenntnisse im Tierzuchtrecht sowie zu Tierhaltung und Tierfütte- rung. Wünschenswert sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse im Satzungs-, Zuwendungs-, Verwaltungs- und Vertragsrecht sowie umfassende Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitsrecht. Der sichere Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) wird erwartet. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Erwartet werden ferner Organisations-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie analytisches Denkvermögen Was bieten wir Ihnen: eine interessante und unbefristete Tätigkeit einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase individuelle und umfassende Weiter-und Fortbildungsmöglichkeiten, Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei ei- ner Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen sichere und pünktliche Zahlung des Entgelts; Jahressonderzahlung Betriebliche Zusatzversorgung (VBL) als ergänzende Altersversorgung für Tarifbeschäf- tigte Betriebliches Gesundheitsmanagement Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beam- tenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist diesbezüglich nach Besoldungsgruppe A 11 Lan- desbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 12.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112428). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate Führerschein ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- dienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Fachkolloquium des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt EINLADUNG Thema Dezentrale Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt – Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb Aspekte der dezentralen Abwasserbeseitigung im Land Sachsen- Anhalt Herr Frank Fromm 14:00 Uhr Filtersysteme und Abwasserteiche zur biologischen Reinigung des Abwassers in Kleinkläranlagen Frau Dr. Bettina Friede ca. 14:45 Uhr Belebungsverfahren und Festbettsysteme zur biologischen Reinigung des Abwassers in Kleinkläranlagen Herr Dankert Richter ca. 15:15 Uhr Donnerstag, den 19.02.2009, um 14:00 Uhr Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 06116 Halle (Saale), Reideburger Straße 47, Haus B, Konferenzraum 147 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt lädt alle Interessenten recht herzlich ein.
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Bund | 7 |
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Förderprogramm | 7 |
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unbekannt | 3 |
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closed | 3 |
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Language | Count |
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Deutsch | 11 |
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