Das Projekt "Populationsstruktur und Wanderungsaktivitaet von Amhpibien unter besonderer Beruecksichtigung der Knoblauchkroete (Pelobates fuscus) und des Kammolches (Triturus cristatus)" wird/wurde gefördert durch: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Österreich / Magistrat der Stadt Wien. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wien, Formal- und Naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Zoologie.Ein Plastikfolienfangzaun wurde rund um ein Gewaesser auf der Wiener Donauinsel aufgestellt, um die Wanderung saemtlicher Amphibien zu und von diesem Weiher erfassen zu koennen. Dabei sollten Wanderrichtung, Geschlechterverhaeltnis, Gewichts- und Groessenunterschiede sowie Daten ueber Verpaarung und Anzahl der Nachkommenschaft, besonders bei Knoblauchkroete und Kammolch, untersucht werden. Durch Polaroidfotos werden die individuell stark variierenden Ruecken- bzw. Bauchflecken von Kroeten bzw. Molchen abgebildet und dienen damit dem Erkennen der Wiederfaenge. Aus den bisherigen Ergebnissen konnte bei der Knoblauchkroete auf ein Geschlechterverhaeltnis (Weibchen zu Maennchen) von 1:2,3 geschlossen werden. Die Anzahl der zwischen Februar 1986 und Juni 1987 individuell erfassten Tiere der Knoblauchkroetenpopulation betraegt 1123 (Stand vom 26.6.1987). Beim Kammolch wurde ein Geschlechtsverhaeltnis von 1:1,1 bei einer Populationsgroesse von 201 Individuen (Untersuchungszeitraum Februar 1987 bis Juni 1987) ermittelt. Daten der Biologie, Oekologie und Populationsstrukturen der Amphibien sind fuer den praktischen Arten- und Feuchtraum-Biotopschutz unerlaesslich. Langfristige Beobachtungen an gut erfassten Populationen ermoeglichen exakte Prognosen fuer zukuenftige Ansiedlungsprojekte und liefern die notwendigen Grundlagen fuer naturschutzrelevante Fachgutachten. Eine Fortfuehrung des 1986 mit einer Dissertation (S.E. Endel) begonnenen Projektes ist ueber mehrere Jahre geplant.
• Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. • Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. • Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. • Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. • Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. • Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP. - Die Küstenmeer Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Die Landesregierung kann gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, sog. Trinkwasserschutzgebiete. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Abs. 2 Trinkwassereinzugsgebietsverordnung werden keine georeferenzierten Daten von Entnahmestellen für Trinkwasser an Dritte weitergegeben. Die Schutzzone 1 von Trinkwasserschutzgebieten verortet als unmittelbarer Fassungsbereich indirekt auch Trinkwasserentnahmestellen. Diese Schutzzonen werden daher nicht mehr dargestellt. Die veröffentlichten Wasserbuchblätter und Karten zu den festgesetzten Schutzgebieten behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind über verlinkte Attribute abrufbar.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt die Landesverwaltung bilanziell klimaneutral zu gestalten. Dieses ressortübergreifende Vorhaben wird durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert. Zu den Maßnahmen zählt auch die „mission E“, die Motivationskampagne für energiebewusstes Verhalten. Die Energy4Climate GmbH hat als Landesgesellschaft vom MWIKE den Auftrag erhalten, im Rahmen der „mission E" eine Befragung der Mitarbeitenden der Landesverwaltung NRW zum Energie- und Mobilitätsverhalten im Büro und Zuhause durchzuführen. Hier werden Daten zu den Umfrageergebnissen aus dem Jahr 2024 bereitgestellt. Die Ergebnisse der offenen Fragen werden hier nach Themenbereichen aggregiert ausgegeben und sind in dem gesonderten Datensatz abrufbar.
Die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Gemäß § 16 Abs. 1 GAPKondV müssen die Landesregierungen die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung gemäß Anlage 3 und 4 zu § 16 GAPKondV einteilen und die betroffenen Gebiete bezeichnen. Auf Ackerflächen in diesen Gebieten gelten dann die Anforderungen an die Bewirtschaftung nach § 16 Abs. 2 bis 4 GAPKondV. Die Einstufung erfolgt in Thüringen auf der Basis der InVeKoS-Feldblöcke gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 GAPInVeKoS-Verordnung. Die Einteilung erfolgt in Thüringen nach § 13 Thür GAPVO für jeden erosionsgefährdeten Feldblock (landwirtschaftliche Flächen) mit den Wassererosionsgefährdungsklassen KWasser1 (erosionsgefährdet) bzw. KWasser2 (stark erosionsgefährdet). Für Flächen, die in Thüringen liegen, sind keine Erosionsstufen für Wind ausgewiesen. Zur Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser werden die Faktoren KSR (Erosionsanfälligkeit der Bodenart, Hangneigung, Regenerosivität) berücksichtigt. Ermittelt wurden die angegebenen Faktoren in einem Raster von 5 x 5 m. Die Einstufung der Feldblöcke wird jährlich anhand der Feldblöcke der Digitalen Grundkarte fortgeschrieben und zum 01.02. veröffentlicht.
Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.
Das Projekt "Catalysing and building capacities for renewable energy communities in rural Latvia" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein e.V..
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung des Regionalen Dialogforums zum Flughafen Frankfurt/Main" wird/wurde gefördert durch: IFOK GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die wissenschaftliche Begleitung des Regionalen Dialogforums zum Flughafen Frankfurt/Main umfasst die inhaltliche Unterstützung und Zuarbeit des laufenden Dialogprozesses, der parallel zum formellen Genehmigungsverfahren von der Hessischen Landesregierung initiiert wurde. Durch die Präsenz in den Sitzungen kann bei Bedarf auf das vorhandene fachliche Know-how zurückgegriffen werden. Ein weiterer wichtiger Arbeitskomplex besteht in der Vorbereitung, Koordination und Nachbereitung von Gutachten, die vom RDF an Dritte vergeben werden. Weiterhin gehört u. a. die Vor- und Nachbereitung von Hearings oder Workshops zum Arbeitsprogramm. Außerdem werden z. B. Vorschläge für inhaltlich sinnvolle Vorgehensweisen der zu bearbeitenden Themen erstellt. Des Weiteren werden auch schriftliche Zusammenfassungen erstellt, die ein abgeschlossenes Themenfeld übersichtlich und transparent darstellen.
Das Projekt "Schwermetalle in Gesteinen und Boeden" wird/wurde gefördert durch: Landesregierung Nordrhein-Westfalen / Landesregierung Rheinland-Pfalz / UEG, Institut für Umweltanalytik und Geotechnik. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Angewandte Geowissenschaften.Anhand systematischer Beprobungen von kontaminierten und nichtkontaminierten Arealen soll die flaechenhafte und tiefenorientierte Schwermetallverteilung untersucht werden, um realistische Backgroundwerte zur Beurteilung zivilisatorischer Belastungen zu gewinnen.
Origin | Count |
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Bund | 1376 |
Kommune | 3 |
Land | 1741 |
Schutzgebiete | 1 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 12 |
Type | Count |
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Ereignis | 18 |
Förderprogramm | 1226 |
Gesetzestext | 1 |
Lehrmaterial | 3 |
Text | 1006 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 825 |
License | Count |
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geschlossen | 1792 |
offen | 1272 |
unbekannt | 22 |
Language | Count |
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Deutsch | 3081 |
Englisch | 211 |
Resource type | Count |
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Archiv | 6 |
Bild | 28 |
Datei | 25 |
Dokument | 742 |
Keine | 1856 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 61 |
Webdienst | 15 |
Webseite | 1085 |
Topic | Count |
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Boden | 1782 |
Lebewesen & Lebensräume | 2524 |
Luft | 1301 |
Mensch & Umwelt | 3086 |
Wasser | 1566 |
Weitere | 2805 |