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Wasserschutzgebiete

Die Landesregierung kann gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, sog. Trinkwasserschutzgebiete. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Abs. 2 Trinkwassereinzugsgebietsverordnung werden keine georeferenzierten Daten von Entnahmestellen für Trinkwasser an Dritte weitergegeben. Die Schutzzone 1 von Trinkwasserschutzgebieten verortet als unmittelbarer Fassungsbereich indirekt auch Trinkwasserentnahmestellen. Diese Schutzzonen werden daher nicht mehr dargestellt. Die veröffentlichten Wasserbuchblätter und Karten zu den festgesetzten Schutzgebieten behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind über verlinkte Attribute abrufbar.

Sanierung der Ruestungsaltlast Hirschhagen - Reinigung nitrotoluolbelasteter Grundwaesser durch eine biologische Container-Klaeranlage mit nachgeschalteter oxidativer Stufe

Das Projekt "Sanierung der Ruestungsaltlast Hirschhagen - Reinigung nitrotoluolbelasteter Grundwaesser durch eine biologische Container-Klaeranlage mit nachgeschalteter oxidativer Stufe" wird/wurde gefördert durch: Landesregierung Hessen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Analytisches Labor Dr. Wüsteneck.In zwei vorlaufenden Verfahrensstufen konnte nachgewiesen werden, dass NT-haltige Grundwaesser mit Konzentrationen bis ueber 30000 Mikrogramm/l durch eine Kombination der Verfahrensstufen Biologie/Ozon bis auf kleiner 220 Mikrogramm/l (Biologie) und kleiner 15 Mikrogramm/l (Ozonisierung) gereinigt werden koennen. In 1993/94 wird durch einen Langzeitversuch in der 3. Stufe der Verfahrensentwicklung eine Anlage mit einer Durchsatzleistung von 1 Kubikmeter/h in der Kombination der Verfahrensstufen Biologie/UV-Wasserstoffperoxid betrieben. Aus dem Betrieb dieser Anlage sollen Kenndaten zur Entwicklung einer geplanten technischen Anlage mit einer Durchsatzleistung von 30 Kubikmeter/h abgeleitet werden.

Erprobung ausgewählter Elemente des REACH-Verfahrens in der Praxis durch Behörden und Firmen im Rahmen eines Planspiels in Nordrhein-Westfalen - Zusammenfassender Projektbericht: Ergebnisteil 22.12.03

Das Projekt "Erprobung ausgewählter Elemente des REACH-Verfahrens in der Praxis durch Behörden und Firmen im Rahmen eines Planspiels in Nordrhein-Westfalen - Zusammenfassender Projektbericht: Ergebnisteil 22.12.03" wird/wurde gefördert durch: Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Langzeituntersuchung zur Biologie und Populationsdynamik einer hoehlenbewohnenden Laufkaeferart

Das Projekt "Langzeituntersuchung zur Biologie und Populationsdynamik einer hoehlenbewohnenden Laufkaeferart" wird/wurde gefördert durch: Amt der Kärntner Landesregierung / Otto Benecke Stiftung / Stadt Villach, Magistrat / Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege.Ueber einen Zeitraum von bisher 13 Jahren werden im Rahmen einer Langzeitstudie Daten zur Biologie und Populationsdynamik des Laufkaefers Laemostenus schreibersi (Coleoptera, Carabidae) aufgenommen. Die Beobachtungen finden im natuerlichen Habitat, dem Eggerloch - einer Hoehle in Kaernten, und im Labor statt. Bisher abgeschlossen sind die Aussagen zur Lichtempfindlichkeit des reduzierten Auges dieser Art und die Untersuchungen zur Tag/Nachtaktivitaet. Weiter untersucht werden Aspekte der Populationsbiologie: Fortpflanzung und Entwicklung, Alter und Langlebigkeit, Populationsgroesse (Fang-Wiederfang-Methode), zeitliche und raeumliche Verteilung in der Hoehle, der Austausch mit anderen Populationen des Spaltensystems. Die Groesse der in der Hoehle lebenden Population dieses Laufkaefers erweist sich als relativ klein, aber konstant (50-100 Tiere). Anhand der vielen Wiederfaenge konnten genaue Aussagen ueber das Alter und die Lebenserwartung der Tiere gemacht werden. Manche Individuen erreichten das bemerkenswerte Alter von 8 Jahren. Langlebigkeit koennte einer der Faktoren sein, der die Populationsgroesse stabilisiert (Zuwanderungen aus dem Spaltensystem scheinen weniger bedeutend zu sein). In einer naechsten Phase des Projektes sollen zusaetzlich (in Zusammenarbeit mit der Universitaet Jena) genetische Untersuchungen vorgenommen werden, an Individuen von verschiedenen Standorten des Verbreitungsgebietes (von Norditalien bis Slowenien und die Steiermark), um Rueckschluesse auf die Verwandtschaft zu anderen Arten und zur Besiedlung machen zu koennen.

Bodensanierung Reinigung oelkontaminierter Feinkornschlaemme mittels Ultraschall - Impulswaesche

Das Projekt "Bodensanierung Reinigung oelkontaminierter Feinkornschlaemme mittels Ultraschall - Impulswaesche" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel / Landesregierung Niedersachsen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Oldenburg,Ostfriesland,Wilhelmshaven, Standort Emden, Fachbereich Technik, Institut für Umwelttechnik.Feinkoernige Sedimentschlaemme, die mit Schadstoffen belastet sind, stellen fuer herkoemmliche Bodenwaschanlagen ein grosses Problem dar. Boeden, bei denen die Schluffraktion ( kleiner 63 mym) mehr als 30 Prozent betraegt, koennen meist nicht mehr wirtschaftlich in Bodenwaschanlagen behandelt werden. Bislang mussten kontaminierte Feinkornschlaemme deponiert oder verbrannt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Desweiteren sind weite Transportwege noetig um die Schlaemme zu den Entsorgungsanlagen zu bringen. Kontaminierte Gewaessersedimente oder auch Schlaemme aus Oelabscheidern von Tankstellen und Waschplaetzen weisen jedoch haeufig Schluffanteile von 50 - 70 Prozent auf. Um diese Feinkornschlaemme von den anhaftenden organischen Schadstoffen zu befreien, bedarf es einem effektiven Energieeintrag. Je kleiner die zu reinigenden Partikel werden, desto schwieriger wird es, mechanische Scher- und Reibungskraefte auf die Partikel zu uebertragen. An der Fachhochschule Ostfriesland beschaeftigte man sich daher mit dem Problem der Energieuebertragung auf die Bodenpartikel. Hierbei wurden zwei Wege verfolgt. Als eine Moeglichkeit der Energieuebertragung wurde versucht, die noetigen Energieeintraege mit Druckluft zu realisieren. Dazu wurde ein Reaktor gebaut, in dem der kontaminierte Boden eingebracht und mittels Druckluftkanonen hohe Scherkraefte eingebracht wurden. Bei diesen Verfahren stellte sich aber nicht der gewuenschte Erfolg ein. Desweiteren war mit dieser Methode kein kontinuierlicher Betrieb moeglich. Als zweiter Weg wurde der Energieeintragung durch eine Beschallung mit Ultraschall erprobt. Bei diesem Verfahren stellte sich der gewuenschte Erfolg im Labormassstab ein, so dass in Form einer Pilotanlage das Verfahren in die Praxis umgesetzt wurde. Das Projektteam hat die Impulswaesche in einen handelsueblichen 20-Fuss Rollcontainer eingebaut. Damit ist eine groesstmoegliche Flexibilitaet erreicht worden. Die Behandlung von verunreinigten Boeden kann vor Ort durchgefuehrt werden. Die gereinigten Boeden werden somit gleich wieder vor Ort eingebaut, so dass aufwendige Transporte entfallen.

Rebpathogene Phytoplasmosen: Entwicklung möglicher Bekämpfungsstrategien

Das Projekt "Rebpathogene Phytoplasmosen: Entwicklung möglicher Bekämpfungsstrategien" wird/wurde gefördert durch: Amt der Burgenländischen Landesregierung / Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften (E166).Derzeit ist eine Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, die durch Phytoplasmosen verursacht werden, durch Pflanzenschutzmittel nicht möglich. Prohexadion-Ca ist in der Lage die Flavanon 3-hydroxylase zu hemmen. Dadurch kommt es infolge einer Umleitung des Flavonoid-Biosynthesewegs zur Bildung von Luteoforol, das bakteriozide Eigenschaften aufweist. Am Modellsystem Weinrebe wird im Rahmen dieses Projekts geprüft, ob diese Strategie geeignet ist, die Schwarzholzkrankheit zu bekämfen. 5 symptomatische und 5 gesunde Rebstöcke (Rebsorte Zweigelt) wurden mit der 1,5 bzw. 15 fachen Konzentration der normalerweise im Weinbau verwendeten Prohexadion-Ca-Konzentration behandelt. Es konnte gezeigt werden, dass bei der gewählten Versuchsdauer die Hemmung der Flavanon 3-hydroxylase noch andauert und somit die Bildung des bakteriozid wirkenden Luteoforol in der Pflanze noch andauert. Parallel zu diesen Untersuchungen wurde der Phytoplasma-Titer mittel real time PCR bestimmt. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Wirkung von Prohexadion-Ca gemacht werden. Darüber hinaus wurde geprüft, ob durch Behandlung mit Alkylborat-Derivaten ebenfalls eine Bekämpfung von Phytoplasmosen möglich ist. Die Auswertung der molekulargenetischen Analysen ist noch im Gange. Daher kann zu diesen Fragestellungen noch keine Aussage getätigt werden. Die phytotoxische Bonitur am Feld zeigte allerdings deutliche Verbrennungen an den Rebblättern.

Optimierung einer zuverlässigen Methodik zur Bewertung der genetischen Bestimmtheit und Differenzierung der Anfälligkeit gegenüber Kolbenfusariose im Sortiment von Mais in Österreich

Das Projekt "Optimierung einer zuverlässigen Methodik zur Bewertung der genetischen Bestimmtheit und Differenzierung der Anfälligkeit gegenüber Kolbenfusariose im Sortiment von Mais in Österreich" wird/wurde gefördert durch: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / Amt der Oberösterreichischen Landesregierung / Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).Im Rahmen des GEOTEC-Projektes der BGR sollen mit Hilfe von komplexen Fernerkundungsmethoden bruch- und senkungsgefährdete Bereiche im Raum Staßfurt, Schacht VI, Schacht VII erkannt werden. Die positiven FuE-Ergebnisse bedingen zielgerichtet eine Fortführung der bisherigen methodischen Ansätze mit der Maßgabe der Entwicklung eines fernerkundungsgestützen operationellen Systems zur Früherkennung von aus dem Bergbau/Altbergbau resultierenden Gefahrenmomenten. Mit Hilfe von hochauflösenden Satelliten- und Flugzeugdaten soll im Rahmen des Vorhabens ein anwendungsfähiges und industrienahes Fernerkundungsmonitoringsystem zur Untersuchung von Subrosionserscheinungen und Destabilisierungsvorgängen, die die Tagesoberfläche beeinflussen und ggf. das Gemeinwohl gefährden, im Bereich des Altbergbaus geschaffen werden. Die Erarbeitung, Erprobung und Bereitstellung eines operationellen Systems der Satelliten- und Flugzeugfernerkundung erfolgt beispielhaft für ausgewählte Kali- und Salzbergbaufelder des Staßfurter Sattels mit der Zielstellung der Früherkennung und Überwachung von Bruch- und Senkungsrisiken.

Der oekologische Bauteilkatalog

Das Projekt "Der oekologische Bauteilkatalog" wird/wurde gefördert durch: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie.Bei diesem Projekt soll ein oekologischer Bauteilkatalog in Buchform und als objektorientierte EDV-Datenbank erstellt werden, da zur Zeit kein geeignetes Nachschlagwerk zur Vermittlung dieser fundamentalen Informationen existiert.

Ein Logo für das Grüne Band in Sachsen-Anhalt Verordnung zur Kennzeichnung des Nationalen Naturmonuments Wie sieht das Logo aus und was symbolisiert es? Wer kann das Logo verwenden? Was ist zu beachten? Was sollte man noch wissen? Dokumente

Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument „Grünes Band Sachsen Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Die Verordnung zur Kennzeichnung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ wurde von der Landesregierung am 21. April 2020 beschlossen. Darin sind die Einzelheiten zur Verwendung des Logos geregelt. Die Verordnung tritt unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft. Naturschutz und Erinnerungskultur sind am Grünen Band zwei Seiten derselben Medaille. Das Logo, bestehend aus einer Wort-Bild-Marke, verdeutlicht diese Verbindung. Die Wortmarke lautet "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt". Darunter steht der Claim "Vom Todesstreifen zur Lebenslinie", der den Namen inhaltlich präzisiert. Das Wort "Todesstreifen" erinnert an das historische Geschehen an der ehemaligen Grenze. Die Erinnerung soll für nachkommende Generationen wachgehalten werden. Der graue Streifen symbolisiert diesen Teil des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt. Der grüne Streifen, der den grauen Streifen überlagert, steht für die einzigartige Natur, die sich über die Jahrzehnte entlang des Grenzverlaufs entwickeln konnte. Entwickelt wurde das Logo von der Agentur "atelier42" aus Halle. Jedermann kann das Logo "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" unter Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien für Zwecke des Grüne-Band-Gesetzes Sachsen-Anhalt verwenden. Die Verwendung des Logos ist beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt anzuzeigen. Die Anzeige ist zu richten an: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor der beabsichtigten erstmaligen Verwendung in schriftlicher Form unter Angabe des Verwendungszweckes beim zuständigen Ministerium erfolgen. Ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Schutzgebiet „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ ist nachzuweisen. Das Logo muss immer gemeinsam mit dem Logo des Grünen Bandes Deutschland abgebildet werden, das über BUND Projektbüro Grünes Band Hessestraße 4 90443 Nürnberg +49 911 57 52 94-0 gruenesband(at)bund-naturschutz.de erhältlich ist. Die Bereitstellung des Logos in verschiedenen Varianten und Dateiformaten erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzungen zur Verwendung durch das zuständige Fachreferat. Die Gestaltungsrichtlinien sind bei Verwendung des Logos einzuhalten und stehen zum Download in der Dokumentenbox bereit.

Europäische Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern

• Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. • Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. • Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesv

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