1. Der Ministerrat nimmt die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zur Aufbauhilfe 2021 zur Kenntnis und stimmt der Unterzeichnung durch den Chef der Staatskanzlei zu. 2. Der zuständige Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1) durch den Minister des Inneren und für Sport über die Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.
Das Projekt "Der verfassungsrechtliche Schutz der natuerlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz sowie in den Landesverfassungen Brandenburg, Niedersachsens und Sachsens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften durchgeführt. Die Arbeit ist eine Promotion auf dem Gebiet des Umweltverfassungsrechts.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI C „Europe" zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit in Europa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI C Programms „Europe" im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nach zukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung des BMWi gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ (NWE) zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI B Programms „Nordwesteuropa“ im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung von BMWi und BMWSB gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.
Der Verwaltungsaufbau Berlins gliedert sich in zwei Ebenen: Den Senat als Landesregierung und die Bezirke als untergeordnete Ebene. Für die Radverkehrsinfrastruktur bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für die Planungsvorgaben zuständig ist (basierend unter anderem auf dem Berliner Mobilitätsgesetz) und die Bezirke bei der Finanzierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützt. Für die Detailplanung, die konkrete bauliche Umsetzung beziehungsweise die Beauftragung der Baufirmen und auch für den Unterhalt von Radverkehrsanlagen (was auch die Verkehrssicherungspflicht umfasst) sind die jeweiligen Berliner Bezirke als Baulastträger verantwortlich. Eine Vorgabe, welche Projekte durch die Bezirke wann bearbeitet werden, liegt in der Verantwortung der Bezirke. Dies ergibt sich aus der in der Berliner Landesverfassung festgeschriebenen bezirklichen Selbstverwaltung. Neben den Bezirken gibt es noch weitere Akteure, die für den Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur beratend oder operativ zuständig sind: Bild: LK Argus GmbH FahrRat: Beratungsgremium zur Förderung des Radverkehrs in Berlin Gremium zur strategischen Beratung in Fragen der Fahrradpolitik. Weitere Informationen Bild: trueffelpix / depositphotos.com Bündnis für den Radverkehr Koordinierungskreis zur Abstimmung von Baumaßnahmen. Weitere Informationen Bild: GB infraVelo GmbH GB infraVelo GmbH Landeseigene Gesellschaft zur Umsetzung von Fahrrad-Projekten. Weitere Informationen
1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat stimmt einer landesseitigen Förderung von 30 Prozent der gesamtstaatlichen Förderung zu, so dass dem Bund sowie dem Antragsteller die landesseitige Garantie im Hinblick auf die Kofinanzierung des Landes durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau übermittelt werden kann. 3. Bei Vorliegen der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), unterrichtet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau den Ministerrat erneut. 4. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die abschließende (s.o.) Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer IIder Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung durch die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über die beabsichtigte Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen informiert.
Anlage: Entwurf Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz, Konzept nach Beteiligung der Öffentlichkeit im Online-Verfahren
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 050/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 050/05 Magdeburg, den 26. August 2005 Paqué: Herr Seibicke setzt falsche Vorwürfe in die Welt / SPD und PDS betreiben Wahlkampfpolemik Finanzminister Paqué hat jüngste Vorwürfe der SPD- und PDS-Fraktion und des Landesrechnungshofes, das Finanzministerium habe gegen Haushaltsrecht verstoßen und die Rechte des Parlaments missachtet, entschieden zurückgewiesen. Paqué: ¿Herr Seibicke setzt falsche Behauptungen in die Welt. Das ist nicht akzeptabel.¿ Der Landesrechnungshofpräsident hatte behauptet, bei Genehmigung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation im City-Carré in Magdeburg hätten die nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen. Insbesondere könne von Unvorhersehbarkeit nicht die Rede sein. Paqué führt dazu aus, dass die Landesregierung erst im März dieses Jahres die Neustrukturierung der Landesvermessungsverwaltung beschlossen habe. Das Ministerium des Innern habe daraufhin die notwendigen Umsetzungsarbeiten vorgenommen und im Ergebnis am 27. Juni 2005 den Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Anmietung von Räumlichkeiten gestellt. Überplanmäßige Ausgaben dürfen nach § 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) nur genehmigt werden, wenn sie (i) unvorhergesehen und (ii) unabweisbar sind. Beide Voraussetzungen lagen vor. (i) Eine Ausgabe ist unvorhergesehen , wenn der Bedarf so spät erkennbar geworden ist, dass diese Mittel nicht mehr in den aktuellen Haushalt eingestellt werden konnten. Dies war der Fall, da erst im März 2005 über die Umstrukturierung im Kabinett entschieden wurde und bei Aufstellung des Haushalts 2005/2006 im Jahre 2004 keine Etatreife vorlag, einfach weil es nicht mehr gab als die politische Absicht der Umstrukturierung, aber noch keine konkreten im Haushalt verwendbaren Pläne. Paqué: ¿Der Landesrechnungshof behauptet die Etatreife, ohne auch nur irgendein nachvollziehbares Argument dafür zu liefern.¿ In seinem Schreiben an ihn vom 6. Juli 2005 habe der Rechnungshofpräsident lediglich allgemein darauf verwiesen, dass bereits ein Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2003 vorsehe, den Behördensitz nach Magdeburg zu verlagern und danach immer die Absicht Bestand, dies auch zu tun. Paqué: ¿Daraus die Etatreife zu schließen ist absurd.¿ Die allseitige Kenntnis einer Absicht sei noch lange nicht hinreichend für die Etatreife. Erst durch den Kabinettsbeschluss vom März 2005 und die anschließenden Verhandlungen des Ministeriums des Innern über den Mietvertrag sei die Etatreife Mitte des Jahres 2005 entstanden. (ii) Eine Ausgabe ist nur dann unabweisbar, wenn durch sie Nachteile für das Land abgewendet werden. Dies trifft ebenfalls zu, da der Mietvertrag die Grundlage für geringere Ausgaben in der Zukunft schafft. Dies hat die Prüfung des Ministeriums des Innern ergeben. Ohne die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wäre ein Abschluss des Mietvertrages erst ab 2007 möglich gewesen. Einsparpotentiale wären ungenutzt geblieben. Paqué: ¿Herr Seibicke fordert Reformen zum Sparen, aber er will deren Umsetzung blockieren.¿ Das Ministerium der Finanzen erteilte deshalb zu Recht am 01. Juli 2005 gemäß §§ 37, 38 LHO die Einwilligung zu einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gegenüber dem Ministerium des Innern. Paqué weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es einer vorherigen Zustimmung des Landtages in derartigen Fällen nicht bedarf. Gemäß Artikel 95 der Landesverfassung ist es das alleinige Recht des Finanzministers, über die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bzw. Verpflichtungsermächtigungen zu entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Landtag erst im Nachgang zur Billigung vorzulegen. Dies war für die nächste reguläre Sitzung des Finanzausschusses im September 2005 geplant. Dem Finanzministerium nachzusagen, wie es PDS und SPD tun, es habe den Finanzausschuss nicht informieren wollen, sei nichts als eine bösartige Unterstellung. In einer Vorbesprechung zur Sitzung des Finanzausschusses am gestrigen Tag habe der Haushaltsabteilungsleiter Ahlborn Abgeordnete der CDU und FDP, darunter die Finanzobleute beider Fraktionen, auf Anfrage darüber informiert. Staatskanzlei und Innenministerium seien schon länger darüber informiert gewesen. Paqué: ¿Auch Rechte des Landtages wurden in keiner Weise verletzt. SPD und PDS betreiben Wahlkampfpolemik.¿ Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de