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LAPRO2009 - Sicherung von seltenen, naturnahen Böden im Rahmen der Waldbewirtschaftung (Bodenschutzwald)

Gerade seltene Bodentypen in besonders naturnaher Ausprägung gehören zu den besonderen Schutzgütern aus Sicht des Bodenschutzes. Das Landschaftsprogramm schlägt daher seltene Bodenformen auf historischen Waldstandorten als Bereiche mit den vermutlich geringsten anthropogenen Bodenveränderungen („seltene, naturnahe Böden“) zur Ausweisung als Bodenschutzwälder nach § 19 Landeswaldgesetz vor. Hier soll die Waldwirtschaft im Hinblick auf den Bodenschutz besonders schonende Wirtschaftsweisen in Bezug auf Wegeerschließung, Bestockung und Maschineneinsatz anwenden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3. (Stand: Juni 2009)

Wald- und Gehölzflächen in Schleswig-Holstein

Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben. ! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.

Wälder nach §14 Landeswaldgesetz (LWaldG)

Wälder nach § 14 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holsteins - Naturwald Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Wald- und Gehölzflächen in Schleswig-Holstein

Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben. ! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.

Wälder nach §14 Landeswaldgesetz (LWaldG)

Wälder nach § 14 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holsteins - Naturwald Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Waldschutzgebiet

Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

INSPIRE BW Schutzgebiete Wildschutz- und Wildruhegebiete

INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.

Wildschutz- und Wildruhegebiete

Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.

Waldbiotopkartierung

Die Waldbiotopkartierung (WBK) wird durchgeführt unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Die Felderhebung erfolgt durch forstfachlich ausgebildete Kartierer. Die Waldbiotopkartierung erhebt im Maßstab 1:10.000 besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 32 Naturschutzgesetz BW, Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie nicht gesetzlich geschützte, jedoch der Selbstbindung des Waldbesitzers unterliegende Biotope. Daneben erfasst und bewertet sie seit 2007 in den FFH-Gebieten die Wald- und spezielle Offenland-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanung. Die Daten werden im Naturschutz-Informationssystem (NAIS) der LUBW gehalten und von der LUBW an die unteren Naturschutzbehörden und die Regierungspräsidien weitergegeben. Der erste Durchgang der WBK erfolgte 1989 bis 2002. Seit 2002 wird eine Aktualisierungskartierung durchgeführt.

INSPIRE BW Lebensräume und Biotope Waldbiotopkartierung

INSPIRE Datensatz der Waldbiotope in Baden-Württemberg. Die Waldbiotopkartierung (WBK) wird durchgeführt unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Die Felderhebung erfolgt durch forstfachlich ausgebildete Kartierende. Die Waldbiotopkartierung erhebt im Maßstab 1:10.000 besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 32 Naturschutzgesetz BW, Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie nicht gesetzlich geschützte, jedoch der Selbstbindung des Waldbesitzers unterliegende Biotope. Daneben erfasst und bewertet sie seit 2007 in den FFH-Gebieten die Wald- und spezielle Offenland-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanung. Die Daten werden im Naturschutz-Informationssystem (NAIS) der LUBW gehalten und von der LUBW an die unteren Naturschutzbehörden und die Regierungspräsidien weitergegeben. Der erste Durchgang der WBK erfolgte 1989 bis 2002. Seit 2002 wird eine Aktualisierungskartierung durchgeführt.

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