Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.
Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben. ! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.
Wälder nach § 14 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holsteins - Naturwald Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:Gerade seltene Bodentypen in besonders naturnaher Ausprägung gehören zu den besonderen Schutzgütern aus Sicht des Bodenschutzes. Das Landschaftsprogramm schlägt daher seltene Bodenformen auf historischen Waldstandorten als Bereiche mit den vermutlich geringsten anthropogenen Bodenveränderungen („seltene, naturnahe Böden“) zur Ausweisung als Bodenschutzwälder nach § 19 Landeswaldgesetz vor. Hier soll die Waldwirtschaft im Hinblick auf den Bodenschutz besonders schonende Wirtschaftsweisen in Bezug auf Wegeerschließung, Bestockung und Maschineneinsatz anwenden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3
INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Der angewandte Naturschutz arbeitet auf drei Ebenen: Arten, Biotope und Prozesse. Für den Biotop- und Prozessschutz bestehen im Bereich des Staatswaldes bereits etablierte und angewandte Naturschutzinstrumente. Der Artenschutz basiert auf dem Interesse und dem Wissen der örtlichen Forstpraktiker. Eine Ausnahme bilden die wenigen Arten, die durch die FFH-Richtlinie geschützt werden. Um die seltenen und bedrohten Arten zu schützen, die durch die Waldbewirtschaftung beeinflusst werden, wurde eine handhabbare Zahl an Waldzielarten für den Staatswald in Baden-Württemberg ausgewählt. Die ausgewählten Arten sind selbst stark gefährdet oder ihre Vorkommen sind repräsentativ für intakte stark bedrohte Biotope oder Waldstrukturen. Insgesamt wurden 13 Moose, 14 Gefäßpflanzen, 21 Flechten und 14 Pilze auf Grundlage einer expertenbasierten Indikatorartenanalyse ausgewählt. Die wichtigsten Informationen zu Erkennungsmerkmalen, Ökologie, Verbreitung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen der Waldzielarten sind in Artsteckbriefen zusammen gefasst. Diese finden sich im Waldnaturschutz-Informationssystem (https://wnsinfo.fva-bw.de/). Maßnahmen zur Stützung der besonders bedrohten Populationen sollen beispielhaft vollzogen werden. Ein Monitoring der Waldzielarten dient der Evaluierung der Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes der Arten. Ein weiterer Baustein der Projektstelle Waldzielarten Pflanzen ist der Aufbau eines Vegetationsmonitorings in den Waldschutzgebieten nach dem Landeswaldgesetz. Die Methodik wird u.a. im Forschungsprojekt „Biodiversität entlang eines Bewirtschaftungsgradienten“ im Schwarzwald umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt.
Zu den Waldschutzgebieten nach §32 Landeswaldgesetz zählen in Baden-Württemberg Bann- und Schonwälder. Während Bannwälder der natürlichen Entwicklung überlassen werden, ist die waldbauliche Behandlung in Schonwäldern auf ein spezielles Naturschutzziel ausgerichtet. Bannwälder stellen wertvolle Referenzflächen für die Erforschung von natürlichen Prozessen auf die Waldentwicklung und Waldbiodiversität da. Grundlage hierfür ist ein langfristiges Waldstrukturmonitoring auf systematisch angelegten, dauerhaft vermarkten Stichprobenpunkten, das durch fernerkundungsbasierte Strukturerhebungen ergänzt wird. In ausgewählten Bannwäldern werden floristische und faunistische Daten erhoben. Die Daten liefern Informationen über die strukturelle Entwicklung unbewirtschafteter Wälder und deren Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten. In Schonwäldern findet im Gegensatz zu Bannwäldern gezielter Naturschutz statt. Einige Tier- und Pflanzenarten sind auf besondere Strukturen angewiesen, die durch Pflegemaßnahmen oder bestimmte (z.B. historische) Waldnutzungsformen gefördert werden können. Schonwälder werden deswegen so bewirtschaftet, dass gewünschte strukturelle Bedingungen und damit verbundene seltene Arten erhalten oder gefördert werden. Schwerpunkt der Forschung in Schonwäldern ist die Quantifizierung des Einflusses und der Effektivität biodiversitätsfördernder Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels.
Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben. Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an primär waldökologischer Forschung, wie sie bundesweit schon länger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannwälder, Naturwaldzellen, Naturwälder etc.) geführt werden. Die Auswahl repräsentativer Waldflächen und die Einstellung jeglicher Maßnahmen ("Urwälder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der waldökologischen Forschung auf diesen Flächen für die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterstützt weitgehend die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europäischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europäischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfläche von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. Begriffsbestimmungen Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen bleiben. Alle Störungen ihres Zustandes und der ablaufenden natürlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsflächen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldflächen, die einem unmittelbaren Vergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen ähnliche Standorts- und Bestockungsverhältnisse wie die NWR auf, denen sie räumlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.
Waldgehölze als Forstliche Genressource Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource. Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms: SEBASTRA In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt. Forstliche Generhaltungsobjekte 1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen. Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt. Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
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