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Klassifizierte Gewässer Kreis Kleve

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.

Klassifizierte Gewässer Krefeld

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.

Klassifizierte Gewässer Kreis Viersen

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.

Veröffentlichung Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 - Teil 2 Sensitivitätsanalyse

Gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Wasserversorgungsplans ist § 53 Landeswassergesetz. Demnach soll der Plan die Versorgungsgebiete mit ihrer wesentlichen Versorgungsstruktur und ihrem nutzbaren Grundwasserdargebot darstellen und Maßnahmen und Möglichkeiten zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung aufzeigen. Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 Prozent aus dem Grundwasser gewonnen. Aus diesem Grund muss das nutzbare Grundwasserdargebot vor quantitativen und qualitativen Beeinträchtigungen geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Im Wasserversorgungsplan Teil 1 – Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2022 wird als Grundlage hierfür der Status Quo der knapp 190 Wasserversorgungsunternehmen in Rheinland-Pfalz beschrieben. Der vorliegende Teil 2 des Wasserversorgungsplans ergänzt die Bestandsaufnahme um eine „Sensitivitätsanalyse“, die anhand von vier fiktiven Szenarien potentielle Herausforderungen für die Wasserversorgung im Zusammenhang mit einem voranschreitenden Klimawandel und strukturellen Änderungen in der Bevölkerung untersucht. Dabei handelt es sich um drei einzeln betrachtete Faktoren: eine Zunahme des Pro-Kopf-Verbrauchs, eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung sowie einen weiteren Rückgang der Grundwasserneubildung in Folge des Klimawandels. Als viertes Szenario wird ein gleichzeitiges Eintreten der drei zuvor genannten Faktoren angenommen. Beide Teile des Wasserversorgungsplans – Bestandsaufnahme und Sensitivitätsanalyse – sind Bestandteil des im Koalitionsvertrag verankerten und im Oktober 2024 veröffentlichten „Zukunftsplan Wasser“.

Hafen - German LNG-Terminal Brunsbüttel

Gegenstand des Vorhabens ist Errichtung der Hafeninfrastruktur für ein Terminal zum Umschlag, zur Lagerung und zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (englisch liquefied natural gas, kurz: LNG) am Standort Brunsbüttel (LNG-Terminal). Hierfür hat die German LNG Terminal GmbH, vertreten durch die GOC Engineering GmbH, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind die Neuerrichtung der Hafenbetriebsflächen inklusive einem Landungssteg mit einer T-förmigen Anlegerbrücke mit zwei Anlegern und entsprechenden Schiffsliegeplätzen, der Überquerung des Landesschutzdeiches durch den Landungssteg und Anlage- und Festmachereinrichtungen für die Anleger sowie die schienen- und straßenseitige Einbindung in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) sowie der Gemeinden Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen), Wedel (Kreis Pinneberg), Wewelsfleth (Kreis Steinburg), Aventoft, Hattstedtermarsch, Uphusum und Westerhever (Kreis Nordfriesland) aus.

Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes

Als Folge des Klimawandels treten immer häufiger Hochwasser- und Starkregenereignisse auf. Klimawandelbedingt zunehmende Dürre und Hitzewellen führen zeitweise zu extremem Niedrigwasser in den Oberflächengewässern und zu sinkenden Grundwasserspiegeln, die eine weitere Schonung des vorhandenen Wasservorkommens erforderlich machen. Außerdem sind die bis zum 22.12.2027 umzusetzenden Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Landesgebiet noch nicht erreicht und erfordern ebenso wie zwischenzeitlich erlassene europa- und bundesrechtliche Regelungen sowie Schwierigkeiten im Vollzug eine Anpassung des Landeswassergesetzes.

Bekanntmachung der Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Änderung der Bewilligung des Rechts zur Grundwasserentnahme für das Wasserwerk Erfde

Der Wasserbeschaffungsverband Mitteleider, Ohlrade 22-24, 24803 Erfde, hat bei mir als Untere Wasserbehörde gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 14 Landeswassergesetz (LWG) und den §§ 140, 136 und 143 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) die Änderung der Bewilligung des Rechts zur Grundwasserentnahme für das Wasserwerk Erfde beantragt. Die Änderung soll dahingehend erfolgen, dass die Wasserentnahme zukünftig aus den Brunnen 7, 1/2018, 2/2021, 4/2019, 5/2019 und 6/2018 erfolgen soll.

Veröffentlichung Landesdeichverordnung

Auf Grundlage der §§ 79 Abs. 3, 96 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.04.2022 (GVBl. S. 118) wird zur Sicherung und Erhaltung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen an Rhein und Nahe die LDSVO verordnet

Neubau eines Nachklärbeckens für die Kläranlage Boostedt

Die Gemeinde Boostedt als Betreiberin beabsichtigt den Neubau eines Nachklärbeckens auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Boostedt. Der Standort des neuen Nachklärbeckens ist das Flurstück 26, der Flur 19, Gemeinde und Gemarkung Boostedt. Über die Erweiterung wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage.

Neubau der Kläranlage Großenaspe

Die Gemeinde Großenaspe als Betreiberin beabsichtigt den Neubau einer Kläranlage auf dem Betriebsgelände der bestehenden Klärteichanlage Großenaspe. Der Standort der neuen Kläranlage ist das Flurstück 177, der Flur 29 in der Gemeinde und Gemarkung Großenaspe. Über den Neubau wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage sowie die Anpassung der vorhandenen wasserrechtlichen gehobenen Einleiterlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 sowie § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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