Sitze der Landgerichte bzw. Staatsanwaltschaften.
Fachverwaltungsbehörden, die keinem der folgenden Bereiche zuzuordnen sind: Sozialdienst, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, öffentliche Ordnung und Sicherheit (z. B. Vermessungsverwaltung).
Zuständigkeitsbereiche der Landgerichte bzw. Staatsanwaltschaften.