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LAPRO2009 - Umwandlung Acker in Dauergrünland

Die Ackernutzung in den Talauen ist sowohl aus Erosionsschutzgründen als auch auf Grund des Nährstoffeintrages ein Konfliktbereich an Fließgewässern. Das Landschaftsprogramm Saarland liefert Hinweise auf Ackerflächen in den Auen. Eine Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland ist aus Sicht des Naturschutzes anzustreben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.7. (Stand: Juni 2009)

Im Vogelsang 7.Änderung

Umwidmung Versorgungsflächen in Flächen für Garagen

2. Änderung des F-Planes der SG Lachendorf "Industriegebiet Bulloh"

Die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Lachendorf erforderte eine Änderung der Flächennutzung von Gewerbe- in Industriegebiet im Bereich Bulloh (L284).

Ländervergleichende Analyse des Gebietsschutzes im Serengeti-Mara-Ökosystem

Schutzgebiete tragen in unterschiedlichem Ausmaß zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Daher ist eine Bewertung nach der Evaluationsmethode des High Conservation Value (HCV) sinnvoll. Diese Methode berücksichtigt am Rande auch die Rolle des Parkmanagements, sei dieses klassisch nach dem ausschließenden Yellowstone-Prinzip oder modern und damit partizipativ. Basierend auf dem Modell der sozial-ökologischen Systeme wird in dieser Studie betrachtet, wie sich die unterschiedlichen Ansätze des Parkmanagements auswirken, wobei das weltweit bekannte Serengeti-Mara-Ökosystem als Fallstudie dient. Die involvierten Schutzgebiete haben eine lange Geschichte mit wechselnden Abgrenzungen, Naturschutzregimes, Landnutzungs- und Tourismuspolitiken sowie wiederkehrende sozio-politische Konflikte. Insbesondere der steigende Bevölkerungsdruck durch die Anrainer infolge hoher Geburtenraten und Binnenmigration sowie der damit einhergehende sich beschleunigende Landnutzungswandel werfen ernste Fragen bezüglich der langfristigen Resilienz des Ökosystems auf.

Dauerhafte Gewässerrandstreifen

*Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen* Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz wurde vereinbart, dass bis Mitte 2017 die Hälfte der Vorranggewässer und -Seen mit dauerhaften Gewässerrandstreifen (Mindestbreite 10 Meter) zu versehen sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde der Bestand an dauerhaften Gewässerrandstreifen auf Basis folgender Datengrundlagen erfasst: Seekartierung, Flächen der Stiftung Naturschutz, Flächen der Schrobachstiftung, Ökokontoflächen (Flächen im Besitz der Kommunen aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern), Kompensationsflächen der Kreise und kreisfreien Städte, kommunale Flächen, DMV Flächensicherung, Wald und Forstflächen aus den Datensätzen des LVermGeo (ALK und DLM), Biotope aus Seekartierung 2014 Diese Analyse wurde in 2021 auf das Gewässernetz 1. und 2. Ordnung inklusive Seeufer ausgeweitet. Hiernach wurde ein Bestand dauerhafter Gewässerrandstreifen an allen offenen Fließgewässern (Verbandsgewässer) und an Seeufern (> 1 ha) in der Größenordnung von 67 % an Seeufer und 24 % an den Ufern der offenen Verbandsgewässer (Fließgewässer) ermittelt. Es wurden außerdem Liniendatensätze für an die Gewässer grenzende landwirtschaftliche Nutzung differenziert nach Grünland, Acker und Dauerkulturen erstellt. Diese landwirtschaftlich geprägten Bereiche stellen mögliche Kandidaten für eine Umwandlung in Flächen dar, die die Funktion dauerhafter Gewässerrandstreifen erfüllen. Für diese landwirtschaftlichen Flächen werden die Anteile in den Gemeindeflächen in folgenden Polygon-Layern dargestellt: Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft (Zusammenfassung der vorgenannten Nutzungen). Aus der Parallelerstreckung der vorgenannten Flächen entlang der Gewässerufer wurden Liniendatensätze entlang der DAV-Gewässer 1. und 2. Ordnung berechnet. *Visualisierung der Gewässernetzdichte* Die Agrarförderperiode knüpft zwei Anforderungen an die Breite von Pufferstreifen an Gewässern: - Breite des Pufferstreifen drei Meter: alle Gewässer außerhalb der gewässerreichen Gemeinden und berichtspflichtige Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden - Breite des Pufferstreifen ein Meter: alle Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden mit Ausnahme der berichtspflichtigen Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden Als Hinweiskulisse zu Gewässerreichen Gemeinden wird die Gewässernetzdichte in m / ha für Gemeindeflächen in den Layern „Gewässernetzdichte 5er Schritte“ und „Gewässernetzdichte 10er Schritte“ dargestellt. Zusätzlich wird die Gewässernetzdichte über die Strahlerordnung berechnet und im DANord dargestellt, die Strahlerordnung ist für die Morphologie eines Fließgewässerraums entworfen und Grundlage wichtiger hydrographischer Indikatoren seines Aufbaues, wie Verzweigungsverhältnis, Flussdichte und Flusshäufigkeit. Beide Darstellungen ergänzen sich. Layer: Dauerhafte Gewässerrandstreifen linkes Ufer, Dauerhafte Gewässerrandstreifen rechtes Ufer und Seen, Landwirtschaftliche Nutzung linkes Ufer, Landwirtschaftliche Nutzung rechtes Ufer und Seen, Suchraum, Dauerhaft extensiv bewirtschaftete Flächen, Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte, Kommunale Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Biotope aus Seekartierung, Landschaftselemente, Waldflächen der Landesforsten, Waldflächen digitales Landschaftsmodell, Waldflächen amtliches Liegenschaftskataster, Landwirtschaftsflächen RFK, Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen, Gemeindestatistiken, Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft, Gewässernetzdichte 5er Schritte, Gewässsernetzdichte 10er Schritte.

Landnutzungsszenarien bis 2045 für die Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse (Applikation)

Grundlage für die hier dargestellten Karten sind die drei sozioökonomische Szenarien der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung (GWS). Mittels des ökonomischen Modells PANTA RHEI Regio wurde auf Kreisebene die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung bis 2045 berechnet. Die hier dargestellten Karten sind mit Hilfe des Land Use Scanner (LUS) durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn (BBSR) berechnet worden. Der Land Use Scanner basiert auf einem Optimierungsmodell, das die mit PANTA RHEI Regio berechneten Landnutzungsveränderungen auf Kreisebene auf einem 100×100 m Raster nach bestmöglicher Eignung verteilt. Die Ergebnisse des LUS liefern für alle drei sozioökonomischen Szenarien nach qualitativer Experteneinschätzung plausible Veränderungen der Landnutzung.

Flächennutzungsplan 6. Änderung Samtgemeinde Lühe

Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth überplant mit dem Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“ ein Areal von ca. 4,8 ha. Die Eingriffe werden den jeweiligen Grundstückseigentümern (Elbe-Obst, Hofmosterei Holst, Gartenbau Winckler) zugeordnet. Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Teile des Schutzgutes Boden ist der Ausgleich im Rahmen des Plangebietes möglich. Der verbleibende Ausgleich für das Schutzgut Boden (Flächenversiegelung) wird auf der Pool- fläche in der Gemeinde (Jork, OT) Ladekop bzw. in der Gemeinde Stadt Stade (Hollerner Moor) erbracht. Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff, bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, durch den Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“, als ausgeglichen angesehen werden. Insgesamt: 5,42 ha

Flächennutzungsplan 3. Änderung Samtgemeinde Lühe

Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Das Plangebiet wird zum überwiegenden Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt. Entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grenze des Plangebietes sind Grünflächen dargestellt. Auf diese Weise soll ein Siedlungsabschluss zur freien Landschaft geschaffen und eine Anpflanzung zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen (Obstanbau) gewährleistet werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,53 ha.

Flächennutzungsplan 7. Änderung Samtgemeinde Lühe

Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Es wird auf „besonders erhaltenswerte Baumbestände“ hingewiesen, von denen die beiden östlichen nicht mehr vorhanden sind. Die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden als „Flächen für Ersatz bzw. Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Für die Straße Am Schwingedeich besteht die Hinweisdarstellung als „Hauptwander und radweg“. Südöstlich des Plangebietes sind die dort vorhanden „Flächen für Bahn und Gleisanlagen“ dargestellt. Durch die Festsetzungin dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ als „Sondergebiet für Betriebe zur Be und Verarbeitung und Sammlung land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie als Gewerbegebiet wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich Insgesamt: 35.907 m²

Flächennutzungsplan 5. Änderung Samtgemeinde Lühe

Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Bereitstellung von Wohnbauland für ca. 70-80 neue Bauplätze, die bedarfsgerecht und in Abschnitten erschlossen werden sollen, -Sicherung eines neuen ortskernnahen Feuerwehrgrundstücks, -Schaffen der Ansiedlungsmöglichkeit für einen Discountmarkt in Nachbarschaft zum neuen Lebensmittelmarkt, -Sicherung der Regenrückhaltung für die Neubauflächen Insgesamt 3,4 ha

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