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Naturnahe Waldbewirtschaftung

Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche. Diese Gegenwelt zur hektischen Stadt trägt auf vielerlei Art zu Erholung, Wohlbefinden und Gesundheit der Stadtbevölkerung bei und bietet Tieren Schutz und Lebensraum. Beides hat in der Stadt Vorrang vor der Holznutzung. Seit 30 Jahren werden Berlins Wälder naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Grundlage ist die Berliner Waldbaurichtlinie. Sie hat 1991 die Ansprüche von Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholungssuchenden, Landschaftsästhetik und Klimaschutz in einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst. Ziel sind gesunde, stabile und strukturreiche Wälder. Verjüngen sollen sich die Wälder durch natürliche Aussaat. Nur wo das nicht möglich ist, werden heimische Jungpflanzen eingebracht. Pflegemaßnahmen des Waldes werden zum Schutz sensibler Tierarten nur außerhalb der Setz- und Brutzeiten durchgeführt. Zum Schutz der empfindlichen Waldböden sind Maschinen nur auf Waldwegen und Rückegassen erlaubt. Einzig Rückepferde dringen weiter vor. Kahlschläge sind generell verboten – genau wie Pestizide. Diese nachhaltige Bewirtschaftung ist seit 2002 offiziell zertifiziert: Forest Stewardship Council (FSC) und Naturland Verband kontrollieren regelmäßig, dass ihre Standards eingehalten werden. Eine Bedingung der FSC-Zertifizierung ist, dass zehn Prozent des Waldes sich selbst überlassen bleiben: Dort soll sich Naturwald entwickeln. Dass so große Flächen stillgelegt werden, ist in Deutschland noch eine Ausnahme – und ein klares Bekenntnis Berlins. Die Berliner Forsten fördern Biodiversität auch, indem sie gesunde alte und absterbende Bäume, liegendes und stehendes Totholz im Wald belassen. Solches Biotopholz fördert das Vorkommen gefährdeter Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Das Ziel, Biodiversität zu fördern, gilt auf der gesamten Waldfläche. Höchste Aufmerksamkeit genießen dabei FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte und gefährdete Arten. Die Waldbestände und die Kleingewässer, Moore oder Trockenrasen, die sich in ihnen finden, werden gezielt erhalten und entwickelt. Die Wuhlheide ist ein Wald mitten in der Stadt, der ein Kleinod birgt: Die Pflanzengesellschaft Fingerkraut-Eichenwald gibt es in ganz Berlin nur hier. Das Vorkommen gehört sogar zu den größten in Nordostdeutschland. Berlin widmet diesem floristischen Schatz besondere Pflege. 2018 etwa wurden Bäume aufgelichtet, damit das seltene Weiße Fingerkraut, das der Pflanzengesellschaft den Namen gab, besser wachsen kann. Daran haben viele mitgewirkt: Die Naturschutzbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick hat die Maßnahmen mit den Berliner Forsten und der Koordinierungsstelle Florenschutz umgesetzt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sie im Rahmen der Strategie Stadtlandschaft und der Strategie zur Biologischen Vielfalt gefördert. Achten Sie beim Kauf von Holzprodukten auf das FSC-Siegel! So unterstützen Sie verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung und Biodiversität – nicht nur in Berlin. Naturnahe Waldwirtschaft

Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

180626-Gemeinsame-Erklaerung-des-Runden-Tisches-bf.pdf

Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke 1. Veranlassung Im April 1994 kam es im Selketal zu einem außerordentlichen Hochwasser mit zum Teil katastrophalen Folgen. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wuchs die Angst vor weiteren derart starken Hochwasserereignissen und es wuchs die Erwartung nach effektivem Hochwasserschutz gegenüber den zuständigen Stellen. Infolgedessen wurde die Hochwasserschutzkonzeption Selke veranlasst. Zwei Hochwasserrückhaltebecken (HRB) (Straßberg und Meisdorf) wurden detailliert geplant. Diese beiden HRB würden effektiven Hochwasserschutz leisten. Gleichzeitig stellen sie erhebliche Eingriffe in den naturschutzfachlich hochsensiblen und landschaftlich wertvollen Naturraum des Selketals dar. Das Selketal hat einen besonders hohen, internationalen Schutzstatus. Hochwasserschutz und Naturschutz geraten bei dieser Planung in sehr erhebliche Spannung. Die bisherigen Planungen konnten diese Problemstellung nicht abschließend lösen. In dieser Situation und um die Stagnation an der Selke aufzulösen, initiierte Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert den Selke-Dialog am 13. Juni 2017, setzte den Runden Tisch ein, zu dem sie die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, Vertreter von Interessenverbänden und die Bürgerinitiativen einlud und berief den Moderator. Ziel war es, innerhalb eines Jahres im Rahmen des Runden Tisches alternative Maßnahmen zu erörtern, tragfähige Lösungsvorschläge für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke zu erarbeiten und Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert zur Prüfung im weiteren Planungsprozess zu übergeben. 2. Der Prozess Der Runde Tisch erörterte ergebnisoffen die vorliegenden Maßnahmen und ergänzenden Möglichkeiten im Zusammenhang mit den bisher geplanten Rückhaltebecken Straßberg und Meisdorf, um einen HQ100-Hochwasserschutz bereits vor Meisdorf zu erreichen, um die Ortschaften im Unterlauf der Selke (unterhalb des jetzt angegebenen alternativen HRB Lange Wiese) zu schützen, sowie die Vorschläge zu alternativen Standorten der geplanten HRB zu prüfen. Dem Moderator gelang es, die Debatten über die stark divergierenden Positionen und Ziele in gegenseitigem Respekt und einer lösungsorientierten Diskussionskultur zu leiten. Hervorzuheben ist dabei die Bereitschaft, die Erörterungen in hoher Fachlichkeit bei den vielfältigen wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen oder rechtlichen Fragen durchzuführen. Am Runden Tisch fand ein Lern- und Verstehensprozess statt, der Annäherungen ermöglichte ohne die eigenen Positionen grundsätzlich aufzugeben. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen trafen sich in der einvernehmlichen Überzeugung, dass im Grundsatz Hochwasserschutz und Naturschutz berechtigte Anliegen und im Sinne des Runden Tisches prioritär sind. Dabei sollen Tourismus, Landschaftsästhetik (möglichst geringe Beeinträchtigung der Heimat), lokale Wirtschaft und Grundbesitzer (Erhaltung und Sicherheit des Eigentums) gebührende Beachtung finden. Der Runde Tisch tagte im zurückliegenden Jahr neun Mal. In drei öffentlichen Veranstaltungen wurde der Bevölkerung die Gelegenheit zu Information und Diskussion gegeben. 3. Das Ergebnis In einem gestuften Auswahlverfahren verständigte sich der Runde Tisch auf zu untersuchende Maßnahmen und Varianten, die nach fachlichen Abwägungen, Ortsbegehungen und intensiven Debatten ausgewählt wurden (siehe Übersicht Anlage 1). Dies geschah für die weitere Betrachtung in dem Bewusstsein, dass der Selke-Dialog zu einer Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Hochwasserschutz beiträgt, wenn sich der Runde Tisch einvernehmlich auf wenige mit Vorrang zu prüfende Maßnahmen verständigt. Für eine zügige Verbesserung des Hochwasserschutzes befürworteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits früh im Prozess einstimmig, dass das Planfeststellungsverfahren HRB Straßberg weitergeführt werden soll. Der Runde Tisch fordert als zentrales Anliegen den Schutz vor einem HQ100-Hochwasser für alle Ortschaften entlang der Selke, unter Einbeziehung der erarbeiteten Vorschläge, zu gewähren. Für die Orte ab der Ortslage von Meisdorf (unterhalb des alternativen HRB Lange Wiese) ist der HQ100-Hochwasserschutz mit möglichst geringer technischer Ausprägung des innerörtlichen Hochwasserschutzes zu erreichen. Somit empfiehlt der Runde Tisch zur fachlichen und rechtlichen Prüfung folgende Einzelmaßnahmen und deren Kombinationsmöglichkeiten sowie Maßnahmenminimierungsmöglichkeiten (siehe Maßnahmeblätter Anlage 2): •HRB Straßberg •HRB Uhlenbach •HRB Meisdorf •HRB Lange Wiese •HRB Ermsleben •Steinverwallungen und Querriegel Darüber hinaus hat die Arbeit am Runden Tisch gezeigt, dass weitere Faktoren beachtet und verbessert werden müssen. Daher werden vom Runden Tisch folgende Rahmenbedingungen formuliert: Ziel der Hochwasserschutzmaßnahmen ist, den Ausbau des innerörtlichen Hochwasserschutzes (Silberhütte, Alexisbad, Mägdesprung, Meisdorf, Ermsleben, Reinstedt, Hoym, Gatersleben, Hausneindorf, Hedersleben) so gering wie möglich zu halten. Dieses hat höchste Priorität. Die ackerbauliche Nutzbarkeit soll erhalten bleiben und bei Inanspruchnahme soll ein vollständiger Ausgleich des Produktionsausfalls erfolgen. Notwendige A&E-Maßnahmen sollten nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Im Rahmen der weiteren Planungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen bestehende Gewässer- und Umfeldstrukturen ökologisch und Wasser rückhaltend aufgewertet und entwickelt bzw. zugelassen werden. •Alle Maßnahmen und Maßnahmekombinationen sollen der Biodiversitätsstrategie des Bundes und des Landes nicht entgegenstehen. •Es wird erwartet, dass bei eventuell auftretenden Verunreinigungen, Belastungen oder Ablagerungen auf den im Ereignisfall für den Rückstau betroffenen Flächen der Eigentümer und der Bewirtschafter der landwirtschaftlich genutzten Flächen für alle durch den Rückstau eventuell entstandenen Probleme haftungsfrei gestellt werden. Darüber hinaus fordern die nichtbehördlichen Mitglieder des Runden Tisches von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert über die Landesregierung sicherzustellen, dass die Umsetzung der erforderlichen nachhaltigen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Selke durch die zuständigen Landesbehörden bestmöglich unterstützt und vom Talsperrenbetrieb Sachsen- Anhalt (TSB) mit höchster Priorität umgesetzt werden. Der Runde Tisch erwartet darüber hinaus, den TSB so auszustatten, dass eine Umsetzung zügig erfolgen kann. Der Runde Tisch spricht sich dafür aus, dass nach Beendigung des Selke-Dialoges für den weiteren Planungsprozess ein begleitender Beirat eingerichtet wird und die Mitglieder durch das MULE berufen werden. Gatersleben, 25. Juni 2018

Teilvorhaben: Flächenextensive Erneuerbare Energien in der Landschaft - Variantendesign APF und FPV, Raumanalysen und Landschaftsästhetik

Das Projekt "Teilvorhaben: Flächenextensive Erneuerbare Energien in der Landschaft - Variantendesign APF und FPV, Raumanalysen und Landschaftsästhetik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, School of Engineering and Design, Department of Architecture, Professur für Landschaftsarchitektur und regionaler Freiräume durchgeführt. Agri-Photovoltaik (APV), Floating-Photovoltaik (FPV) und Airborne-Wind-Energy (AWE) als in der Landschaft bislang weitgehend unbekannte Technologien stellen trotz, aber auch gerade wegen ihrer besonders extensiven Rauminanspruchnahme und Tendenz zur ubiquitären, aber auch temporären räumlichen Verbreitung spezifische Fragen zur gesellschaftlichen Akzeptanz. Dabei spielen, neben kognitivem Wissen und rationalen Argumenten, Wahrnehmungen, ästhetische Empfindungen und Beurteilungen sowie soziale Diskurse und Narrative eine Rolle. In diesem Vorhaben werden Designalternativen von APV und FPV auf der regionalen Maßstabsebene erstellt und in zwei Testgebieten (bisherige Kohlereviere) mit quantitativen und qualitativen Kontextdaten zu Mehrfachnutzen (Nahrungsmittelproduktion, Naturschutz, visuellen Wirkungen, Naturgenuss, Erlebnis usw.) sowie zu jeweils resultierenden energetischen Bilanzen verknüpft. Diese parametrisierten Landnutzungsmodule werden, ergänzt durch Designvarianten von AWE, in ein Gamification-Tool zur Simulation (VirtualReality, AugmentedReality) in der Bürger:innenbeteiligung eingebracht. Aus der zweistufigen Demonstration des Tools im Rahmen einer experimentellen Partizipation werden landschaftsbezogene Regeln extrahiert, die sich aus den konkreten Raumkonzepten der User der beiden Testregionen ableiten lassen. Diese werden in der begleitenden Befragung evaluiert. Nach der Untersuchungshypothese lassen sich solche Regeln, bei denen es um Aspekte von APV, FPV und AWE wie bauliche Typen, Dimensionierungen gehen dürfte, aber auch um landschaftliche Verortungen, strukturellen Zuordnungen, Funktionsmischungen, Nutzungszeiträume etc. in Form von neuen Kulturlandschaftsstrukturen, Raumstrategien und auch begleitenden Narrativen verdichten. Diese bieten die Basis für kommunikative Bausteine eines sozialen Diskurses zu künftigen Technologien in Alltagslandschaften und erlangen so auch Relevanz als erweiterte, kollektive Akzeptanzfaktoren.

Zum Wandel von Landschaftsbildern seit Ende des 18. Jahrhunderts im Stadtgebiet von Göttingen

Das Projekt "Zum Wandel von Landschaftsbildern seit Ende des 18. Jahrhunderts im Stadtgebiet von Göttingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege durchgeführt. In den letzten 200 Jahren hat sich die Landschaft im Stadtgebiet von Göttingen drastisch verändert. Mit diesem Landschaftswandel gehen Veränderungen von Biodiversitätsmerkmalen, Nutzungspotentialen für den Menschen, und wahrnehmbaren Erscheinungsformen (wahrnehmbarer Landschaftsgestalt) einher. Dieser letzte Themenbereich wird im Projekt C I.3 im Graduiertenkolleg Interdisziplinäre Umweltgeschichte bearbeitet. Das Projekt befasst sich mit der visuellen Darstellung (Rekonstruktion) des Landschaftswandels seit Ende des 18. Jahrhunderts und dessen ästhetischer Wahrnehmung (Rezeption) und Wertung aus heutiger Sicht. Untersuchungsraum ist das heutige Gemeindegebiet von Göttingen. Die umweltgeschichtliche Relevanz der Arbeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung und Verlinkung der beiden Aspekte der Rekonstruktion und der Rezeption von früheren Landschaftszuständen als Untermauerung einer möglichst konsistenten Leitbildfindung.1. EinführungDie Wurzeln des Naturschutzgedankens in Deutschland liegen im Schutz und Erhalt von weitgehend durch natürliche Elemente geprägten Landschaftsbildern nach dem Vorbild vorindustrieller Kulturlandschaften. In Paragraph1 BNatSchG wird auch heute noch die 'Nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft' als wichtiges Ziel benannt (Bundesnaturschutzgesetz 2010). Obwohl hier drei landschaftsästhetisch relevante Aspekte benannt werden, ist der Naturschutz seit vielen Jahrzehnten fast ausschließlich ökologisch orientiert. Der Auftrag, die Schönheit von Natur und Landschaft für den Menschen zu erhalten und zu gestalten ist völlig in den Hintergrund gerückt. Eine Ursache hierfür ist, dass es bis heute kein konsistentes, allgemein anerkanntes landschaftsästhetisches Konzept gibt, das diese Begriffe operationalisierbar macht und einen praktikablen Wertungsrahmen zu deren Beurteilung liefert.Das Projektvorhaben will deswegen einen Beitrag leisten sowohl für die Erforschung von Landschaftswandel und dessen Wahrnehmung und Wertung als auch zur weiteren Ausgestaltung einer naturschutzbezogenen, anwendungsorientierten Theorie der Landschaftsästhetik.2. Zielsetzung: Das Vorhaben baut auf vorausgegangene Studien zu Landnutzungswandel, Biodiversität und Landschaftsfunktionen im heutigen Gemeindegebiet von Göttingen auf, in deren Verlauf ein umfassendes Geographisches Informationssystem (GIS) für die Zeitschnitte 1784, 1878, 1910, 1965, 2002 aufgebaut worden ist. Es geht drei interdisziplinären Themenbereichen nach, um folgende Fragen zu beantworten:Landschaftsvisualisierung: Welche Landschaftsbilder existierten im Untersuchungsgebiet zu den analysierten Zeitschnitten? Wie eignet sich die digitale 3D-Visualisierung zur naturgetreuen Darstellung von Landschaftsbildern, Landschaftswandel und des Urbanisierungsprozesses im Stadtgebiet von Göttingen?Landschaftsästhetik: Welche Bild- und Wert bestimmenden Landschaftselemente,- Strukturen,- und Dimensionen haben sich geändert und bewirken ei

Vegetationsdynamik in regelmäßig gemähten Dauerwiesen, Streuwiesen, Niedermooren und Grünlandbrachen (Vegdyn)

Das Projekt "Vegetationsdynamik in regelmäßig gemähten Dauerwiesen, Streuwiesen, Niedermooren und Grünlandbrachen (Vegdyn)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein (HBLA) durchgeführt. Die primären Ziele des geplanten Forschungsprojektes sind:- Einrichtung von vegetations- und bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflächen in verschiedenen Graslandökosystemen am Talboden der Enns - Dokumentation der Ausgangssituation im Hinblick auf Boden, Vegetation, Pflanzenartenvielfalt, Ertrag und Futterqualität - Pflanzensoziologische und ökologische Charakterisierung der Vegetation sowie Analyse der Phänophasen, Lebensformen und Lebensstrategien der Flora - Erfassung, Dokumentation, Analyse und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt - Beschreibung des Bodens und Analyse der ökologisch relevanten Bodeneigenschaften zur Beurteilung der Standortsansprüche der Vegetation - Erstellung eines Folders, worin die Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität, Vegetationstypenvielfalt und Landschaftsästhetik in der Kulturlandschaft dargestellt werden soll.

Forschungsvorhaben zur integrativen Aufnahme ökologischer und sozioökonomischer Parameter am Beispiel des Mustergutes Tellow

Das Projekt "Forschungsvorhaben zur integrativen Aufnahme ökologischer und sozioökonomischer Parameter am Beispiel des Mustergutes Tellow" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH durchgeführt. Das Reallabor Mustergut Tellow ist ein Landwirtschaftsbetrieb an dem Standort, an dem Johann Heinrich von Thünen in Mecklenburg-Vorpommern (Nähe Teterow) seine zentrale Wirkungsstätte hatte. In dieser Region wurde vom Land eine Wirtschaftsfläche im Umfang von rund 350 ha LF langfristig für transformative Forschungsansätze zur Verfügung gestellt. Im Vordergrund stehen die zentralen Herausforderungen bezüglich Umwelt-, Boden- und Klimaschutz, wobei auch Landschaftsästhetik und gesellschaftliche Akzeptanz von Landbewirtschaftung und Landschaft eine wichtige Rolle spielen (siehe Ackerbaustrategie 2035). Bei den Inhalten, die sich auf Landschaft und Vernetzungsstrukturen beziehen, gehen die Untersuchungsräume über die 350 ha hinaus und beziehen relevante Landschafts- und Gebietskategorien ein. Der gesamte Forschungsantrag besteht aus zwei Teilen, a) einer landschaftsökologischen Komplexanalyse durch die Institut biota GmbH und b) einer differenzierten Bodenbeprobung durch das Thünen-Institut. Die Ergebnisse der beiden Antragspartner gehen jeweils in die Analysen der Partner ein. Hinzu kommt außerhalb des Antrags eine sozioökonomische Analyse zur Ausgangssituation und möglichen Anpassungsmaßnahmen zur Verbesserung der unter a) und b) untersuchten Bereiche. Die hier beantragten Untersuchungsinhalte und das entsprechende Untersuchungsdesign zielen auf die Beantwortung der folgenden Fragen: - Wie können die für Ackerbaubetriebe relevanten ökologischen, sozioökonomischen und landschaftlichen Kriterien und Parameter am Beispiel des Mustergutes Tellow erfasst werden? Wie können die betrieblichen ökologischen und sozialen Leistungsindikatoren in ökonomische Maßstäbe überführt werden? - Wie wirken sich im Mustergut Tellow die unterschiedlichen Vorbewirtschaftungen die natürlichen Ausgangsbedingungen und die Schutzgebietskategorien auf die relevanten Leistungsindikatoren aus?

Querterrassierung im Steillagenweinbau: Konzept zur Erhaltung der Landschaftsbild-prägenden Bewirtschaftung und der Biodiversität xerothermer Hanglagen

Das Projekt "Querterrassierung im Steillagenweinbau: Konzept zur Erhaltung der Landschaftsbild-prägenden Bewirtschaftung und der Biodiversität xerothermer Hanglagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Geisenheim University, Institut für Botanik, Pflanzenökologie und Naturschutz durchgeführt.

EE-Szenarien aus Naturschutzsicht: Szenarien für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Naturschutzsicht

Das Projekt "EE-Szenarien aus Naturschutzsicht: Szenarien für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Naturschutzsicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) - Institutsteil Kassel durchgeführt. Die auf Bundesebene diskutierten alternativen Szenarien des EE-Ausbaus sollen im Hinblick auf ihre Konfliktrisiken mit den Belangen des Naturschutzes bewertet und verglichen werden, um daraus strategische Empfehlungen ableiten zu können. Die regionalen Effekte der übergeordneten Vorgaben sollen durch Fallstudien anhand repräsentativer Landschaftsräume visuell veranschaulicht werden. Damit strebt das Forschungsvorhaben insbesondere an, das Schutzgut Landschaft in seinen ökologischen (Biodiversität, Nachhaltigkeit), ästhetischen und sozialen Dimensionen nicht erst auf der Projektebene, sondern bereits bei strategischen Entscheidungen auf Bundesebene, wie beispielsweise der Netzentwicklungsplanung oder den Strategien zum EE-Ausbau sowie den ihnen zugrundeliegenden Ausbauszenarien, zum Tragen zu bringen. Das Vorhaben zielt auf eine praxisrelevante Entscheidungsunterstützung eines Naturschutzbelanges berücksichtigenden weiteren Ausbaus der (absehbar relevanten) erneuerbaren Energien. AP1 Räumliche Konkretisierung und Abbildung von Ausbauszenarien AP2 Raumbezogene Bewertung der mit EE-Nutzung verbundenen Konfliktrisiken AP3 Bewertung der naturschutzbezogenen Konfliktintensitäten der Szenarien AP4 Exemplarische Veranschaulichung der Veränderung von Natur und Landschaft durch Visualisierung AP5 Empirische Überprüfung der Bewertung mit Hilfe ausgewählter Landschaftspräferenzen AP6 Qualifikation der Bewertung der Landschaftsbildbezogenen Konfliktrisiken (siehe Projektbeschreibung).

Landschaftsbild und Energiewende

Das Projekt "Landschaftsbild und Energiewende" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Landschaftsarchitektur, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Basis einer Betrachtung der landschafts-ästhetischen Folgen der Energiewende und ihrer derzeitigen Handhabung in Planungs- und Zulassungsverfahren Vorschläge und Empfehlungen für eine Weiterentwicklung von Bewertungsverfahren zu geben, die zugleich der Tatsache Rechnung tragen, dass eine Wahrnehmung von Landschaft und landschaftlichen Veränderungen individuell sehr verschieden erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist auch zu fragen, welche Möglichkeiten einer partizipativen Ausgestaltung landschaftsästhetischer Bewertungen bestehen. 1. FOKUS: Landschaftswandel und Energiewende - das physische Substrat unterschiedlicher Landschaftskonstruktionen auf einer verallgemeinerbaren Ebene steht im Mittelpunkt der Betrachtung. 2. FOKUS: Aktueller Stand von Forschung und Praxis bei der Planung und Bewertung von Landschaften - aufbauend auf den Analysen sollen die bestehenden planerischen Herangehensweisen insbesondere zur Bewertung des Landschaftsbildes bei Planungen und Vorhaben der Energiewende analysiert werden. 3. FOKUS: Bürger und Partizipation - trägt den Perspektiven unterschiedlicher Akteure und der Mitglieder der Öffentlichkeit Rechnung. Vor allem sozialkonstruktivistische Theorien und diskursanalytische Methoden kommen zur Anwendung. 4. FOKUS: Ideenwerkstatt Landschaftsästhetik und Landschaftsgestaltung - hier werden neue landschaftsarchitektonische Ansätze im Spannungsfeld von Landschaft und Energiewende entwickelt und diskutiert. Schwerpunkt des Leistungsbausteines ist die Durchführung einer hochschulübergreifenden studentischen Ideenwerkstatt, in der für eine konkrete landschaftliche Situation und einen vorab konkret zu definierenden Energiebedarf Anlagen zur Erzeugung EE geplant und entworfen werden. 5. FOKUS: Vorschläge und Handlungsempfehlungen - Zusammenführung der Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsbausteine. Durchführung einer Abschlussveranstaltung und Aufarbeitung der Ergebnisse in einem Forschungsbericht.

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