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Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Inventur bei Heuschrecken in Niedersachsen und Bremen

Hannover/Osnabrück. Sowohl die Artenvielfalt als auch die Häufigkeit von Insekten ist in Mitteleuropa in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Welche Unterschiede es zwischen Artengruppen und Lebensräumen gibt, welche Regionen besonders betroffen sind und was die Ursachen für diese Entwicklung sind, ist jedoch noch weitgehend ungeklärt. Um diese Fragen anhand standardisierter Daten künftig besser beantworten zu können, hat das Land Niedersachsen durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein landesweites Heuschrecken-Monitoring etabliert. Dabei arbeitet der NLWKN mit der Universität Osnabrück zusammen. Sowohl die Artenvielfalt als auch die Häufigkeit von Insekten ist in Mitteleuropa in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Welche Unterschiede es zwischen Artengruppen und Lebensräumen gibt, welche Regionen besonders betroffen sind und was die Ursachen für diese Entwicklung sind, ist jedoch noch weitgehend ungeklärt. Um diese Fragen anhand standardisierter Daten künftig besser beantworten zu können, hat das Land Niedersachsen durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein landesweites Heuschrecken-Monitoring etabliert. Dabei arbeitet der NLWKN mit der Universität Osnabrück zusammen. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer verdeutlicht: „Rote Listen als Verzeichnis der aktuellen Gefährdungssituationen in Niedersachsen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Gemeinsam mit langfristigen Monitoring-Daten helfen sie, unseren Arten- und Lebensraumschutz maßgeblich zu verbessern.“ Im Auftrag des NLWKN erhebt die Universität Osnabrück seit 2022 Daten zur Heuschreckenfauna auf 86 landesweit repräsentativen Stichprobenflächen. „Wir müssen noch mehr über die Ursachen des Insektenrückgangs erfahren. Heuschrecken reagieren äußerst sensibel auf veränderte Umweltbedingungen und stehen damit stellvertretend für viele andere Artengruppen im Grünland. Um abzuleiten, welche Maßnahmen zum Schutz von Insekten erforderlich sind und wo diese umgesetzt werden müssen, sind wir dringend auf systematisch erhobene Daten angewiesen“, erläutert Dr. Jakob Fahr, Leiter des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN. Mit dem Heuschrecken-Monitoring setzt Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer einen zentralen Baustein des bundesweiten Insekten-Monitorings um. Neben den Stichprobenflächen in der Normallandschaft werden dabei jährlich auch die Heuschreckenbestände auf landeseigenen Naturschutzflächen und die niedersächsischen Populationen der bundesweit vom Aussterben bedrohten Heideschrecke erfasst. „Auf den landesweiten Stichprobenflächen konnten wir bisher 28 Heuschreckenarten nachweisen. Dies entspricht fast zwei Drittel der derzeit in Niedersachsen etablierten, freilebenden Heuschreckenarten. Auf den landeseigenen Naturschutzflächen konnten wir in aller Regel deutlich mehr Arten finden als auf den Flächen in der Normallandschaft, ebenso war die Individuendichte im Mittel mehr als doppelt so hoch“, berichtet Dr. Franz Löffler, Projektkoordinator des Heuschrecken-Monitorings von der Universität Osnabrück. Kooperation mit örtlichen Landwirten zahlt sich aus Der NLWKN ist für die Pflege und Entwicklung landeseigener Naturschutzflächen zuständig, die das Land für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege erworben hat. Anhand der Monitoring-Daten konnte bereits gezeigt werden, dass sich die langjährige extensive Bewirtschaftung dieser Flächen in Kooperation mit den örtlichen Landwirten positiv auswirkt. Damit setzt das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Landwirtschaft den „Niedersächsischen Weg“ und das „Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ beispielhaft um. Da jedoch nur ein kleiner Teil der Landesfläche Niedersachsens dem Naturschutz gewidmet ist, verdeutlichen die Ergebnisse gleichzeitig die Herausforderungen, vor denen die Naturschutzpraxis derzeit steht. „Insbesondere in intensiv genutzten Landschaften ist dringend weiteres Handeln erforderlich. Vor allem Maßnahmen, die den Biotopverbund zwischen bestehenden Lebensräumen fördern, können dabei einen wichtigen Beitrag zum Insektenschutz leisten“, betont Dr. Fahr. Kooperation mit örtlichen Landwirten Gefährdungsursachen im Fokus der Überarbeitung der Roten Liste Seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts wurden auch in Niedersachsen wertvolle Heuschreckenlebensräume wie Magergrünland, Halbtrockenrasen und Heiden großflächig in andere Nutzungsformen umgewandelt. Infolgedessen sind die Vorkommen vieler Arten heute weitgehend auf Schutzgebiete beschränkt, die wie Inseln in einer ansonsten intensiv genutzten Landschaft liegen. Gleichzeitig haben sich wärmeliebende Heuschreckenarten infolge des Klimawandels zum Teil stark ausgebreitet. Gefährdungsursachen im Fokus der Überarbeitung der Roten Liste Mehr als 20 Jahre nach Erscheinen der letzten Roten Liste der gefährdeten Heuschrecken Niedersachsens und Bremens ist daher eine Neubewertung der Gefährdungssituation der heimischen Heuschreckenarten erforderlich und kann dank des „Niedersächsischen Weges“ nun konsequent durch den NLWKN umgesetzt werden. Durch die Universität Osnabrück werden hierfür auf der Grundlage eines umfangreichen Datensatzes von über 130.000 Nachweisen aktuelle Bestandstrends zur Aktualisierung der Roten Liste berechnet. Anhand dieser Analysen nehmen erfahrene Expertinnen und Experten Gefährdungseinstufungen aller Heuschreckenarten Niedersachsens und Bremens vor. „Wir gehen davon aus, dass es bei der Gefährdungsanalyse Gewinner und Verlierer geben wird. Während sich die Bestände generalistischer, wärmeliebender Arten im Zuge des Klimawandels nach heutigem Kenntnisstand positiv entwickeln dürften, ist bei Arten, die an kühl-feuchte Klimabedingungen angepasst sind, mit negativen Bestandstrends zu rechnen“, so Prof. Thomas Fartmann, Leiter der Abteilung Biodiversität und Landschaftsökologie an der Universität Osnabrück. Neben der Analyse der Bestandssituation der Arten stehen die Gefährdungsursachen im Fokus der Roten Liste. Die Daten des landesweiten Heuschrecken-Monitorings stellen mittelfristig eine wertvolle Ergänzung der vorliegenden Daten dar, da sie dauerhaft und nach standardisierten Erfassungsmethoden erhoben werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung effektiver Pflege- und Managementmaßnahmen, die sowohl die Lebensräume der Heuschrecken innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten umfassen sollten. Das Heuschrecken-Monitoring und die Aktualisierung der Roten Liste gefährdeter Heuschrecken durch den NLWKN werden mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Mit dem Isolationsquadrat können flächenbezogene Daten zum Vorkommen und zur Dichte von Heuschrecken erhoben werden. Die Methode entspricht dem bundesweiten Methodenstandard zur Erfassung von Heuschrecken im Grünland (Foto: Lisa Holtmann). Magergrünland – im Bild eine Extensivweide im Naturschutzgebiet Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach – ist heute häufig auf Schutzgebiete beschränkt. (Foto: Franz Löffler). Der Weißrandige Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) kommt auch regelmäßig in intensiv genutzten Grünlandflächen vor (Foto: Dominik Poniatowski) Um auch Heuschreckenarten zu erfassen, die nur in sehr geringer Dichte vorkommen, wird in den Stichprobenflächen ergänzend eine qualitative Nachsuche durchgeführt (Foto: Marco Drung) Silage-Grünland – im Bild eine Bodendauerbeobachtungsfläche im Kreis Rotenburg – weist infolge der sehr hohen Mahdfrequenz meist nur sehr geringe Heuschreckenartenzahlen und -dichten auf (Foto: Franz Löffler). Wiesenmahd mit Kreiselmähern wird oft mit hohen Insektenverlusten verbunden. Nach neuesten Erkenntnissen sind andere Faktoren entscheidender, etwa das Vorhandensein von Refugien etwa in Form von Insektenschutzstreifen (Foto: Franz Löffler) Die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) legt ihre Eier bevorzug in markhaltige Pflanzenstängel oder Blattscheiden ab. Sie ist daher für ihre Reproduktion auf ungemähte Refugien angewiesen (Foto: Dominik Poniatowski). Die Vorkommen von Habitatspezialisten wie der Gefleckten Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus) sind weitgehend auf Schutzgebiete und Sonderbiotope beschränkt. (Foto: Dominik Poniatowski) Durch großflächige Beweidung mit geringer Besatzdichte – wie hier im Naturschutzgebiet Fischerhuder Wümmeniederung – werden heterogene Habitatbedingungen geschaffen (Foto: Franz Löffler) Die Heideschrecke (Gampsocleis glabra) benötigt ein kleinräumiges Mosaik aus offenen Bodenstellen und höherwüchsigerer Vegetation, wie hier auf dem Truppenübungsplatz Munster Süd mit Blühaspekt von Arnika (Arnica montana) (Foto: Thomas Fartmann).

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ist ein Arbeitsplatz für die Sachbearbeitung Naturschutzfachliche Beratung (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) gehört als un- tere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Land- wirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Einstellung im Landesamt für Umweltschutz (LAU). Die Verwendung im ALFF Anhalt wird über eine jeweilige Abordnung sichergestellt. Der Arbeitsort ist Dessau-Roßlau. Für die naturschutzfachliche Beratung von Landnutzer*innen sowie die Unterstützung in natur- schutzrechtlichen Fragestellungen der Fachbereiche InVeKoS, Forstförderung, Flurneuordnung und Landwirtschaftliche Fachstelle im ALFF Anhalt suchen wir eine/n Sachbearbeiter/in (m(w/d) „Naturschutzfachliche Beratung“. Im Einzelnen sind hier folgende Aufgaben wahrzunehmen: 1.) Naturschutzfachliche Beratung von Landnutzer*innen insbesondere:     zur Bewirtschaftung von Schutzgebieten, hier vor allem Natura 2000-Flächen zur Umsetzung und zum Spektrum von naturschutzrelevanten Fördermaßnahmen des Landes (AUKM) Bewertung von Naturschutzmaßnahmen in der Fläche Durchführung gemeinsamer Fachveranstaltungen 2.)Unterstützung der InVeKoS- und Forstfördersachgebiete hinsichtlich naturschutzrechtli- cher Fragestellungen u. a. durch Schulungen und Beantwortung von Fachfragen im Na- turschutz 3.)Unterstützung der Flurneuordnungssachgebiete zu naturschutzrechtlichen Fragestellun- gen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren u. a. durch    4.) Beratung in der Planungsphase Prüfung von naturschutzfachlichen Planungen Dritter für solche Verfahren sowie Kontrolle und Umsetzung von naturschutzfachlichen Maßnahmen in der Realisie- rungsphase und während des Verpflichtungszeitraumes Unterstützung der Landwirtschaftlichen Fachstelle bei der Beurteilung von Ersatz - und Ausgleichsmaßnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) hinsichtlich ihrer natur- schutzfachlichen Wirkung Ihr Profil: Sie verfügen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom (FH) oder Bachelor) der Fachrichtung:           Biologie oder Agrarbiologie oder Biologische Diversität und Ökologie oder Landschaftsnutzung und Naturschutz oder Landschaftsökologie und Naturschutz oder Landschaftsplanung und Naturschutz oder Management natürlicher Ressourcen oder Naturschutz und Landnutzungsplanung oder Naturschutz und Landschaftspflege oder Naturschutzbiologie oder Ökosystemmanagement Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office) und nachgewiesene Kenntnisse von Geoinformationssystemen (bitte entsprechende Nachweise beifügen). Zudem werden Kenntnisse im Bundes- und Landesnaturschutzrecht sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache erwartet. Einschlägige Be- rufserfahrungen in den Fachgebieten Naturschutz, Ökologie und Landschaftspflege – nachge- wiesen durch entsprechende Vorverwendungen sind ebenfalls von Vorteil. Betriebswirtschaftli- che Kenntnisse, Kenntnisse der Land- und Forstwirtschaft sowie im Verwaltungsrecht sind wün- schenswert. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Belastbarkeit. Was bieten wir Ihnen:         eine interessante und unbefristete Tätigkeit einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase individuelle und umfassende Weiter-und Fortbildungsmöglichkeiten, eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen Jahressonderzahlung Betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe E 11 TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Bei Bewerbenden aus der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, die in den Geltungs- bereich des TV-L fallen, erfolgt die endgültige Aufgabenübertragung, im Falle einer höherwerti- geren als der bisherigen Tätigkeit, erst nach Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzun- gen (Bereitstellung der Höhergruppierungsmittel). Weitere Informationen zum Stellenbesetzungsverfahren erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Für fachliche Fragen steht Ihnen im Landesamt für Umweltschutz Herr Stolle zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0345/5704 350. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 30.06.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1146946). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Sollten Sie bereits befristet oder unbefristet beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sein, bitten wir Sie, schriftlich Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte zu erklären und mitzuteilen, bei welcher Dienststelle die Personalakte von uns ggf. abgefordert werden kann. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:       Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht, Transcript of Records) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate ggf. Führerschein, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes)

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt sind zum nächstmöglichen Zeit- punkt zwei Stellen als Sachbearbeitung Forstförderung (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die Einstellung von Bewerbern/ Bewerberinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt mit Sitz in Dessau- Roßlau gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirt- schaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet 28 „Forstförderung“ suchen wir zwei Sachbearbeiter/innen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen entsprechend den Förderprogrammen (FP): naturnahe Waldbewirtschaftung FP 6402 forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen FP 6105 Waldumwelt- und Klimadienstleistungen der Wälder FP 6901 Waldschutz 7507. Im Einzelnen sind hier folgende Aufgaben wahrzunehmen:  Erteilung von Auskünften und Beratung potentieller Antragsteller bezüglich der forstwirt- schaftlichen Förderverfahren,  Prüfung von Anträgen auf Erfüllung der forstfachlichen und zuwendungsrechtlichen Vo- raussetzungen (unter anderem durch örtliche Sachverhaltsaufklärungen) und Erarbei- tung eines Vermerkes / einer Stellungnahme zum Vorhaben,  Durchführung der Verwaltungskontrolle zur Prüfung der Anträge auf Erfüllung der För- dervoraussetzungen bis hin zur Entscheidungsfindung,  Erarbeitung von forstfachlichen Vermerken und Stellungnahmen in Bezug auf die ord- nungsgemäße Durchführung der Maßnahmen, unter anderem durch Inaugenscheinnah- men und Vor-Ort-Kontrollen,  Verwendungsnachweisprüfung einschließlich Festsetzung der förderfähigen Ausgaben und der Zuwendung,  Bearbeitung von Widersprüchen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens einschließlich Abhilfeprüfung und Fertigung von Vorlageberichten,  Erarbeitung von Berichten und Statistiken im Aufgabenbereich. Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Vorzugsweise verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahn- gruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 9.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Forstwirtschaft bzw. Forstwissenschaften. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie: - über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahn- gruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 LVO LSA, ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften oder einen abge- schlossenen Beschäftigtenlehrgang II verfügen oder - ein Fachhochschul-/Bachelorstudium in der Fachrichtung Naturschutz, Umweltschutz oder Landschaftsökologie abgeschlossen haben. Darüber hinaus ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb dieser Sachkunde erforderlich. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen auch im unwegsamen Gelände. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS-Office). Nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit Geografischen Informationssystemen (GIS-Anwendungen) sowie im Umgang mit profil c/s sind von Vorteil. Kenntnisse im Zuwendungs- und Verwaltungsrecht sind wünschenswert. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie ein ho hes Maß an Eigeninitiative und Belastbarkeit, auch bei Außendiensttätigkeiten. Was bieten wir Ihnen:         eine interessante und unbefristete Tätigkeit einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase individuelle und umfassende Weiter-und Fortbildungsmöglichkeiten eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen Jahressonderzahlung Betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besol- dungsgruppe A 10 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 24.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1106793). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:       Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab.

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt sind zum nächstmöglichen Zeit- punkt zwei Stellen als Sachbearbeitung Forstförderung (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die Einstellung von Bewerbern/ Bewerberinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt mit Sitz in Dessau- Roßlau gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirt- schaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet 28 „Forstförderung“ suchen wir zwei Sachbearbeiter/innen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen entsprechend den Förderprogrammen (FP): •naturnahe Waldbewirtschaftung FP 6402 •forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen FP 6105 •Waldumwelt- und Klimadienstleistungen der Wälder FP 6901 •Waldschutz 7507. Im Einzelnen sind hier folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Erteilung von Auskünften und Beratung potentieller Antragsteller bezüglich der forstwirt- schaftlichen Förderverfahren, •Prüfung von Anträgen auf Erfüllung der forstfachlichen und zuwendungsrechtlichen Vo- raussetzungen (unter anderem durch örtliche Sachverhaltsaufklärungen) und Erarbei- tung eines Vermerkes / einer Stellungnahme zum Vorhaben, •Durchführung der Verwaltungskontrolle zur Prüfung der Anträge auf Erfüllung der För- dervoraussetzungen bis hin zur Entscheidungsfindung, •Erarbeitung von forstfachlichen Vermerken und Stellungnahmen in Bezug auf die ord- nungsgemäße Durchführung der Maßnahmen, unter anderem durch Inaugenscheinnah- men und Vor-Ort-Kontrollen, •Verwendungsnachweisprüfung einschließlich Festsetzung der förderfähigen Ausgaben und der Zuwendung, • Bearbeitung von Widersprüchen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens einschließlich Abhilfeprüfung und Fertigung von Vorlageberichten, • Erarbeitung von Berichten und Statistiken im Aufgabenbereich. Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Vorzugsweise verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahn- gruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 9.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Forstwirtschaft bzw. Forstwissenschaften. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie: -über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahn- gruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 LVO LSA, ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften oder einen abge- schlossenen Beschäftigtenlehrgang II verfügen oder -ein Fachhochschul-/Bachelorstudium in der Fachrichtung Naturschutz, Umweltschutz oder Landschaftsökologie abgeschlossen haben. Darüber hinaus ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb dieser Sachkunde erforderlich. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen auch im unwegsamen Gelände. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS-Office). Nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit Geografischen Informationssystemen (GIS-Anwendungen) sowie im Umgang mit profil c/s sind von Vorteil. Kenntnisse im Zuwendungs- und Verwaltungsrecht sind wünschenswert. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Belastbarkeit, auch bei Außendiensttätigkeiten. Was bieten wir Ihnen: • • • • • • • • eine interessante und unbefristete Tätigkeit einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase individuelle und umfassende Weiter-und Fortbildungsmöglichkeiten eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen Jahressonderzahlung Betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besol- dungsgruppe A 10 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 10.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1106793). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: • • • • • • Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab.

Naturschutzkonferenz 2022: Naturschutz in der Stadt Vorträge

„Rausgehen in die Natur“ meint, einen urbanen Raum, der arm an Tier- und Pflanzenarten ist, zu verlassen, um Wälder und Wiesen zu erwandern und sich inmitten der Vielfalt dort vorkommender Tier- und Pflanzenarten zu erholen. Doch viele Untersuchungen zeigen, dass die Biodiversität im urbanen Raum deutlich zugenommen hat, und so fühlen sich beispielsweise auch Wanderfalken inmitten von Städten wohl. Und so, wie sich die Natur diesen Lebensraum selbst wieder erobert, kann der Mensch viel tun, um diese Entwicklung zu fördern. Auf der diesjährigen Naturschutzkonferenz soll darüber berichtet und diskutiert werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt lädt zur Naturschutzkonferenz 2022 ein, die sich in diesem Jahr dem Thema „Naturschutz in der Stadt“ widmet. Aktuelle Tendenzen im Naturschutz und deren Auswirkungen für Sachsen-Anhalt Dr. Ekkehard Wallbaum, Abteilungsleiter Naturschutz und Wasserwirtschaft im MWU Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 900 KB) Dokumentation ansehen (PDF-Datei, 310 KB) Netzwerk Biodiversität in Kommunen Sachsen-Anhalts – Ziele und Maßnahmen Prof. Dr. Sabine Tischew, Vizepräsidentin für Forschung, Transfer und Nachhaltigkeit; Professorin für Vegetationskunde und Landschaftsökologie im Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung der Hochschule Anhalt Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 13 MB) Informationen zu aktuellen Arbeitsaufgaben des LAU Dr. Jens Peterson, Abteilungsleiter Naturschutz im LAU Vortragsinhalt ansehen (PDF-Datei, 100 KB) Biodiversität in der Stadt – Status, Trends und Schutzmöglichkeiten Dr. Sonja Knapp, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Department Biozönoseforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 8 MB) Herausforderungen für den Naturschutz im urbanen Raum von Halle (Saale) aus Sicht des NABU-Regionalverbandes Dr. Annette Trefflich, Vorsitzende des NABU-Regionalverbandes Halle/Saalkreis e. V. Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 7 MB) Pflanze KlimaKultur! – Ein Bürgerwissenschaftenprojekt zur Phänologie krautiger Pflanzen in Städten Prof. Isabell Hensen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der AG Pflanzenökologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 18 MB) Stadtgrün im Klimawandel – Bewässerung im öffentlichen Grün Diana Ganzert, Dezernentin in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG), Quedlinburg Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 4 MB) Die Vortragsinhalte wurden dem Veranstalter LAU von den Referentinnen und Referenten zur Verfügung gestellt und sind überwiegend nicht barrierefrei.

Indikator: Artenvielfalt und Landschaftsqualität

Indikator: Artenvielfalt und Landschaftsqualität Die wichtigsten Fakten Der ⁠ Indikator ⁠ lag 2019 bei 75,3 Prozent und ist nach wie vor weit vom Zielwert 100 Prozent entfernt. Negativ haben sich in den letzten Jahren vor allem die Werte der Teilindikatoren für das Agrarland und die Binnengewässer entwickelt. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der ⁠ Landnutzung ⁠ in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich. Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte ⁠ Indikator ⁠ entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Lebensraumtypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ der Landnutzung ab. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der Wert des Indikators lag bereits im Jahr 1990 deutlich unter den Werten, die für die Jahre 1970 und 1975 rekonstruiert wurden. In den letzten zehn Jahren der Datenreihe zeigte der ⁠ Indikator ⁠ weiterhin eine signifikante Verschlechterung. Im Jahr 2019 lag er bei nur rund 75 % des Zielwertes. Die wichtigsten Ursachen hierfür sind eine intensive landwirtschaftliche Nutzung, Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, Versiegelung von Böden sowie großräumige Stoffeinträge (beispielsweise Nährstoffe, ⁠ Pestizide ⁠ oder Säurebildner). Der Bericht „Vögel in Deutschland 2014“ beleuchtet diese Entwicklung im Detail (Wahl et al. 2015). Vor allem die Teilindikatoren Agrarland und Binnengewässer sind noch weit vom Ziel entfernt. Der Indikator wurde 2004 als Schlüsselindikator für die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ von Landnutzungen im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 entwickelt und in die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt übernommen (⁠ BMU ⁠ 2007). Zunächst sollte der Zielwert von 100 Prozent bis zum Jahr 2015 erreicht werden. In einer Neuauflage ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung die Frist bis 2030 verlängert (BReg 2016). Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Naturschutz-Offensive 2020 festgelegt (⁠ BMUB ⁠ 2015). Es sind erhebliche zusätzliche Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen nötig, damit das Ziel bis 2030 erreicht werden kann, um eine Trendumkehr hin zum Ziel zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der ⁠ Indikator ⁠ gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Lebensraumtypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die Zielwerte wurden so normiert, dass sich für den Gesamt-Indikator ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in Achtziger et al. 2004. Die Überarbeitung des Indikators wird in Dröschmeister et al. (in Vorbereitung) dargestellt werden. Literaturhinweis: Achtziger, R.; Stickroth, H.; Zieschank, R., (2004): Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt. Ein Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft. Angewandte Landschaftsökologie 63. Dröschmeister, R., Schlumprecht, H., Trautmann, S., Braeckevelt, E., Busch, M., Gerlach, B., Graser, A., Koffijberg, K., Ludwig, M., Müller, K., & Züghart, W. (in Vorbereitung): Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität: Überprüfung der Zielwerte für 2030 - Methoden, Abstimmung und Ergebnisse. ⁠ BfN ⁠-Schriften.

Versiegelung 2016

AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1988: Fortschreibung und Übernahme der Versiegelungskarte des Umweltatlasses in das räumliche Bezugssystem des ökologischen Planungsinstruments Berlin (öPB), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1991: Fortschreibung der ökologischen Planungsgrundlagen Berlin: Erstellung der Umweltatlaskarten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 01.02 Versiegelung (einschließlich Bebauungsgrad) für das Stadtgebiet der östlichen Bezirke und Integration in das Umweltinformationssystem (UIS), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014: Kernindikatoren zur nachhaltigen Entwicklung Berlins. 2. Datenbericht 2014 Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/foren_initiativen/nachhaltige_stadtentwicklung/download/kernindikatorenbericht_2014.pdf (Zugriff am 17.08.2018) BauGB, Baugesetzbuch: vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), 2014. BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz: vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), 2013. BBodSchG, Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), 2012. Bundesverwaltungsgericht 1972: Beschl. v. 12.06.1972, Az.: BVerwG VII B 117.70 BWB (Berliner Wasserbetriebe) 1998: Getrenntes Entgelt für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2000. Anschreiben an die Eigentümer im September 1998. Berlin BKleingG (Bundeskleingartengesetz) 2006: Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetz es vom 19.9.2006 (BGBl. I S.2146). Coenradie, B. (2003): Waldzustandserfassung und -monitoring mit hochauflösenden Satellitenbilddaten. Dissertation, TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/957 (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. 2007: Hauptstudie “Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin”. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L. 2012: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2011 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2011.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L. 2016: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Copernicus (o. J.): Europe’s eyes on Earth. Internet: www.copernicus.eu/en (Zugriff am 17.08.2018) Deutscher Bundestag 2017: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Drucksache 18/11439. Download: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811439.pdf (Zugriff am 17.08.2018) DLR e.V. (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) 2013: Bestimmung von Gebäude- und Vegetationshöhen im Berliner Stadtgebiet, Ergebnisdokumentation. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/0610_ausgabe2013_endbericht_gebaeude_vegetationshoehen_berlin.pdf (Zugriff am: 24.11.2016) Die Bundesregierung 2002: Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung Die Bundesregierung 2007: Nachhaltige Entwicklung. Die Bundesregierung 2015: Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3974). Drucksache 18/4172. Download: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/041/1804172.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Die Bundesregierung 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Neuauflage 2016). 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Versiegelung 2021

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Ecological and spatial variations of legacy and emerging contaminants in white-tailed sea eagles from Germany: implications for prioritisation and future risk management

The increasing use of chemicals in the European Union (EU) has resulted in environmental emissions and wildlifeexposures. For approving a chemical within the EU, producers need to conduct an environmental risk assessment,which typically relies on data generated under laboratory conditions without considering the ecological andlandscape context. To address this gap and add information on emerging contaminants and chemical mixtures,we analysed 30 livers of white-tailed sea eagles (Haliaeetus albicilla) from northern Germany with highresolution-mass spectrometry coupled to liquid and gas chromatography for the identification of >2400 con-taminants. We then modelled the influence of trophic position (δ15N), habitat (δ13C) and landscape on chemicalresidues and screened for persistent, bioaccumulative and toxic (PBT) properties using an in silico model tounravel mismatches between predicted PBT properties and observed exposures. Despite having generally lowPBT scores, most detected contaminants were medicinal products with oxfendazole and salicylamide being mostfrequent. Chemicals of the Stockholm Convention such as 4,4â€2-DDE and PCBs were present in all samples belowtoxicity thresholds. Among PFAS, especially PFOS showed elevated concentrations compared to other studies. Incontrast, PFCA levels were low and increased with δ15N, which indicated an increase with preying on piscivorousspecies. Among plant protection products, spiroxamine and simazine were frequently detected with increasingconcentrations in agricultural landscapes. The in silico model has proven to be reliable for predicting PBTproperties for most chemicals. However, chemical exposures in apex predators are complex and do not solely relyon intrinsic chemical properties but also on other factors such as ecology and landscape. We therefore recom-mend that ecological contexts, mixture toxicities, and chemical monitoring data should be more frequentlyconsidered in regulatory risk assessments, e.g. in a weight of evidence approach, to trigger risk managementmeasures before adverse effects in individuals or populations start to manifest. © 2021 The Authors

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