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Landschaftsrahmenplanung

"Landschaftsrahmenplanung für die Sächsische Schweiz" Natürliche und kulturgeschichtliche Grundlagen in der Sächsischen Schweiz, Heimatschutz, Natur und Landschaftsschutz, Verwaltungsgliederung, Landschaftsanalyse, Biotopkartierung, Flächenutzung, Landschaftsbelastung und Landschaftschäden, Landschaftsdiagnose und Synthese, Raumgliederung, Landschaftsprognose, Leitbilder für die Raumeinheiten, Zielkonzeption

Evaluating the impact of landscape structure and source-sink dynamics on non-target arthropod pesticide risk assessments in Germany

The ELONTA project aimed at understanding the relationships between landscape structure, source-sink dynamics and the risk of pesticide use for Non-Target Arthropods (NTAs). It also investigated the effectiveness of introducing two landscape-based mitigation measures: grassy field boundaries and unsprayed field margins. The project used a model NTA species, Bembidion lampros , a small, univoltine, spring-breeding carabid beetle that is common in temperate European agricultural landscapes. The project combined high-resolution dynamic landscape models with advanced spatially-explicit population models to simulate changes in B. lampros population dynamics in agroecosystems. The impact of pesticide use on B. lampros populations and the effectiveness of mitigation measures were assessed in a set of 611 study plots of 10x10 km 2 in Brandenburg and Lower Saxony regions, varying in landscape and farmland heterogeneity. Our analysis showed that beetle populations were better supported in more diverse and heterogeneous landscapes with a high proportion of herbaceous semi-natural habitats and permanent pastures. The negative impact of pesticide use was greater in more homogeneous landscapes with low initial beetle populations, high arable land coverage and low beetle source habitat coverage. The study showed that grassy field boundaries were a more effective mitigation measure than unsprayed field margins. It also revealed the influence of source-sink dynamics on the effect of pesticide application on B. lampros populations, with significant exclusive off-field effects that persisted despite mitigation measures. Landscape management in agroecosystems should focus on maintaining and protecting these habitats, especially in highly homogeneous landscapes. Veröffentlicht in Texte | 58/2024.

Evaluating the impact of landscape structure and source-sink dynamics on non-target arthropod pesticide risk assessments in Germany

The ELONTA project aimed at understanding the relationships between landscape structure, source-sink dynamics and the risk of pesticide use for Non-Target Arthropods (NTAs). It also investigated the effectiveness of introducing two landscape-based mitigation measures: grassy field boundaries and unsprayed field margins. The project used a model NTA species, Bembidion lampros, a small, univoltine, spring-breeding carabid beetle that is common in temperate European agricultural landscapes. The project combined high-resolution dynamic landscape models with advanced spatially-explicit population models to simulate changes in B. lampros population dynamics in agroecosystems. The impact of pesticide use on B. lampros populations and the effectiveness of mitigation measures were assessed in a set of 611 study plots of 10x10 km2 in Brandenburg and Lower Saxony regions, varying in landscape and farmland heterogeneity. Our analysis showed that beetle populations were better supported in more diverse and heterogeneous landscapes with a high proportion of herbaceous semi-natural habitats and permanent pastures. The negative impact of pesticide use was greater in more homogeneous landscapes with low initial beetle populations, high arable land coverage and low beetle source habitat coverage. The study showed that grassy field boundaries were a more effective mitigation measure than unsprayed field margins. It also revealed the influence of source-sink dynamics on the effect of pesticide application on B. lampros populations, with significant exclusive off-field effects that persisted despite mitigation measures. Landscape management in agroecosystems should focus on maintaining and protecting these habitats, especially in highly homogeneous landscapes.

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 08.04.2024

Stadtstruktur / Stadtstruktur - Flächentypen differenziert 2015

Die Auswirkungen der städtischen Besiedlung auf die Umwelt sind in besonderem Maße von der Art und der Intensität der menschlichen Nutzung abhängig. Aus diesem Grunde können die Wirkungen auf die Umwelt eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt werden. Im Laufe der städtebaulichen Entwicklung Berlins ist eine vielschichtige Bau- und Freiraumstruktur entstanden. In der Karte Stadtstruktur – Flächentypen differenziert (06.08) werden 52 Flächentypen abgegrenzt und beschrieben, die anhand ihrer typischen Nutzung, Entstehungszeit und Bau- und Freiflächenstruktur definiert wurden. Zur besseren Lesbarkeit wurden diese in der Karte 06.07 zu 16 Stadtstrukturtypen sowie Gewässer zusammengefasst. Die Flächentypen dienen dazu, die Nutzungen der bebauten Flächen (WOZ, vgl. Beschreibung der Karte „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und der Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02)) weiter zu differenzieren. Besonders für die Flächennutzung Wohnen ist eine weitere Unterteilung erforderlich. Zum einen nehmen die Flächen mit Wohnbebauung mit mehr als der Hälfte der baulich genutzten Fläche und mehr als einem Viertel der Gesamtfläche Berlins eine bedeutende Stellung ein und zum anderen deckt diese Nutzung ein breites Spektrum vom Einfamilienhausgebiet bis zur Großsiedlung ab. Für die Nutzer der Daten ist jedoch gerade diese weitere Differenzierung der Wohngebiete von besonderem Interesse, da die verschiedenen städtebaulichen oder umweltbezogenen Indikatoren und Kenngrößen in hohem Maße von der Stadtstruktur abhängig sind. Dabei spielen das Baualter, die Höhe, die Dichte und die Anordnung der Gebäude zueinander sowie die charakteristische Freiraumstruktur eine besondere Rolle. Demgegenüber entsprechen die Typen der Grün- und Freiflächen weitgehend den Nutzungen der Grün- und Freiflächen (GRZ, vgl. Beschreibung der Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02)) oder fassen diese sogar zusammen. Die Kenntnis dieser unterschiedlichen Strukturtypen bildet in Zusammenhang mit der Realnutzungskartierung der Karten 06.01 und 06.02 des Umweltatlasses eine wesentliche Grundlage für städtebauliche und landschaftsplanerische Untersuchungen und Entwicklungsvorhaben auf übergeordneter wie lokaler Ebene. Mit ihrer Hilfe lassen sich zudem Erkenntnisse über die Ausbildung der Biotop- und Vegetationsstrukturen, der Klimaverhältnisse, der Bodenbeschaffenheit, der Versiegelungsintensität oder der Grundwasserneubildung ableiten. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite Analysen, Modelle, Programme und Planungen im Umweltbereich von grundlegender Bedeutung. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderlichen Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, werden den Kartiereinheiten durch Stichprobenkartierung vor Ort Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Kennwerte oder Indikatoren zugeordnet, die dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Siedlungsentwicklung Berlins Die natürliche Landschaft und die Siedlungsentwicklung haben gleichermaßen die Stadtstruktur Berlins geprägt. Reste der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie durch Gewässer und Wald geprägte Landschaften sind bis heute von Bebauung frei geblieben: die Wälder im Südosten Berlins zwischen Spree und Dahme und im Westen an der Havel sowie größere zusammenhängende Landwirtschaftsflächen im Nordosten der Stadt. Von den einst zahlreich vorhandenen Bächen, Gräben, Pfuhlen und Feuchtgebieten sind nur noch einzelne wiederzufinden. Nach 1880 – Gründerzeit Am deutlichsten veränderte sich das Erscheinungsbild Berlins am Ende des 19. Jahrhunderts, als sich die Stadt zu einem industriellen Zentrum entwickelte. Mit zunehmenden Arbeitsmöglichkeiten strömten viele Menschen nach Berlin, ein wachsender Wohnungsbedarf war die Folge. Die Bautätigkeit wurde in Bebauungsplänen und Bauordnungen geregelt, in denen Straßenbegrenzungslinien, die Größe der Blöcke, die Mindestgröße der Höfe und die Höhe der Gebäude festgelegt waren. So entstand zwischen 1880 und 1918 innerhalb der Ringbahn die für Berlin typische dichte Blockbebauung mit engen, teilweise mehreren aufeinander folgenden Hinterhöfen. Diese Baustruktur wurde durch einzelne Schmuckplätze und Parkanlagen sowie Friedhöfe gegliedert. In den damaligen Vororten (z.B. Friedenau) ließ die Bauordnung von 1892 gegenüber der Innenstadt eine geringere Grundstücksausnutzung zu. In diesen Bereichen entstanden die niedrigere und etwas großzügiger angelegte Blockbebauung mit Schmuck- und Gartenhofstruktur und die Villenbebauung. Nach 1918 – Groß-Berlin Neue Bauformen entwickelten sich großflächig erst, nachdem 1918 per Gesetz die Errichtung von Seitenflügeln und Quergebäuden verboten wurde. Gleichzeitig lösten gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften die privaten Bauherren als Hauptträger des Wohnungsbaus ab. Sie ersetzten die bisher vorherrschende parzellenweise Bebauung durch größere, zusammenhängende Wohnsiedlungen außerhalb der Ringbahn, am damaligen Stadtrand Berlins. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch den Zusammenschluss von Berlin mit seinen Umlandgemeinden zu Groß-Berlin im Jahr 1920, was eine einheitliche Bauplanung ermöglichte. Auch den siedlungsbezogenen Freiräumen wurde größere Bedeutung beigemessen, was sich in Größe, Nutzbarkeit und Gestaltung der nicht bebauten Siedlungsräume, aber auch in der öffentlichen Freiraumgestaltung zeigte. Damals entstanden die großen Volksparks und Kleingartenanlagen, die sich ringförmig um den Innenstadtkern der Jahrhundertwende erstreckten. Einige Siedlungen mit ihrem Wald- und Obstbaumbestand, wie die Zehlendorfer Onkel-Tom-Siedlung, weisen zudem noch auf den früheren Landschaftscharakter hin. Nach 1945 – Die geteilte Stadt Massive Zerstörungen während des 2. Weltkriegs und die politische Spaltung Berlins im Jahr 1948 beeinflussten die weitere städtebauliche Entwicklung. 30 % aller Gebäude waren damals total zerstört oder schwer beschädigt. Zerstörungen nahezu gleichen Ausmaßes – mit stellenweise destruktiven Wirkungen auf den historischen Stadtgrundriss und die Bausubstanz – gingen in den nachfolgenden Jahrzehnten mit den teils radikal umgesetzten Plänen, wie z.B. der autogerechten Stadt und dem sozialistischen Städtebau, in beiden Stadthälften einher. Der Westteil der Stadt erhielt im Rahmen des Wiederaufbauprogramms (Marshall-Plan) wirtschaftliche Hilfen. So konnten die Kriegszerstörungen durch große Bautätigkeit in den 1950er und 1960er Jahren kontinuierlich beseitigt werden. In der Innenstadt wurden kriegsbedingte Baulücken geschlossen bzw. ganze Blöcke durch Flächensanierung und Sanierung durch Entkernung verbunden mit Abriss und Neubau umgestaltet. Entwicklungsziele waren damals die Entlastung der dichten Innenstadtbebauung, die Trennung der städtischen Funktionen und die Schaffung breiter Trassen für den motorisierten Individualverkehrs. Im Stadtrandbereich entstanden große geschlossene neue Wohnsiedlungen mit relativ hohem Freiflächenanteil und Industriegebiete zwischen alten Dorfkernen auf ehemaligen Freiflächen. Ab Ende der 1970er Jahre begann sich die Baupolitik auf die Wiederbelebung der Innenstadt zu konzentrieren. Die Bautätigkeit beschränkte sich im Wesentlichen auf kleinere brachliegende Flächen verstreut im Stadtgebiet und auf die behutsame Sanierung vorhandener Bausubstanz. Im Ostteil Berlins, der zunächst keine wirtschaftliche Unterstützung erhielt, sondern im Gegenteil durch Reparationen zusätzlich belastet war, begann der Wiederaufbau in größerem Stil erst nach dem Mauerbau 1961 und mit der Industrialisierung des Ost-Berliner Bauwesens. Im Mittelpunkt stand in den 1960er Jahren die Neugestaltung des Stadtzentrums auf kriegszerstörten und kahl geschlagenen Flächen. Damals war geplant, die alte Bebauung der Vorkriegszeit als kapitalistisches Erbe nicht wieder aufzubauen, die verbliebenen Reste auf weiteren Flächen abzureißen und durch einen sozialistischen Städtebau zu ersetzen. Neuer Wohnraum entstand in den 1950er und 1960er Jahren relativ wenig. Als Folge großer Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem unzureichenden Wohnungsangebot wurde 1971 die Wohnungsbaupolitik zum Schwerpunkt des sozialen Programms der DDR erklärt. Die Großsiedlungen entstanden im Ostberliner Zentrum und vor allem in großem Maßstab am Stadtrand in Marzahn, Hohenschönhausen, Lichtenberg und später in Hellersdorf. Sie wurden in industrieller Fertigbauweise errichtet. In diesem Zuge entstanden ebenfalls in der Peripherie Berlins neue Kleingartenareale. Erst spät wurde die vorhandene Altbausubstanz als erhaltenswerter Wohnraum erkannt, für deren Sanierung jedoch kaum Mittel bereit standen. Nach 1989 – Die wiedervereinte Stadt Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. In den Jahren 1993 bis 1997 war die Siedlungsentwicklung zum einen durch die Entstehung neuer Vorstädte im Außenbereich, wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, geprägt. Zum anderen wurden in den Folgejahren im Stadtzentrum zahlreiche Großprojekte wie rund um den Potsdamer Platz errichtet. Zudem wurden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme “Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel” in der Mitte Berlins zahlreiche Regierungsbauten errichtet sowie öffentliche Räume und Mahnmale angelegt. Zugleich wurden weitere städtebauliche Entwicklungsbereiche auf einigen ausgedehnten Konversionsflächen (vorwiegend ehemals von Gewerbe, Industrie und Militär / Polizei genutzte Flächen), z.B. in Johannisthal / Adlershof oder im Bereich der Rummelsburger Bucht, förmlich festgelgt und Konzepte entwickelt, um die Entstehung neuer urbaner Stadtteile zu befördern. Mitte der 1990er Jahre wurde klar, dass der erwartete Entwicklungsboom Berlins ausblieb. Die Abwanderung ins Umland wurde zum dominierenden demografischen Faktor. Der Wohnungsmarkt entspannte sich, erste Büro- und Gewerbebauten standen leer. Aufgrund dieser geänderten entwicklungspolitischen und ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden die ursprünglichen Planungsziele nachgesteuert und Baumassen deutlich verringert. So wurde die Entwicklungsmaßnahme Wasserstadt Berlin-Oberhavel in Spandau bereits im Jahr 2006 aufgehoben, die Baumaßnahmen eingestellt. Für die noch nicht bebauten Flächen im Entwicklungsbereich Rummelsburger Bucht wurden weniger massive Bautypologien entwickelt und realisiert. Seit 1997 verlief der Wohnungsneubau in Berlin rückläufig und hatte im Jahr 2000 infolge des Abbaus von Förderungen wieder das Niveau von 1991 erreicht. Bis ca. 2011 stagnierte der Wohnungsbau danach auf niedrigem Niveau. An die Stelle von Großbauprojekten traten in dieser Zeit individuelle Baulückenschließungen, Bestandsausbau und Nachverdichtung vornehmlich auf Flächen der Innenentwicklung. Den Schwerpunkt bildeten dabei Mehrfamilienhäuser mit größeren Eigentumswohnungen sowie Ein- bis Zweifamilienhäuser. Dementsprechend konzentrierte sich der Wohnungsneubau auf die Bezirke und Ortsteile Spandau, Weißensee, Pankow, Treptow, Köpenick, Marzahn und Hellersdorf, wo in Bestandsgebieten offener Bauweise eine Nachverdichtung stattfand (vgl. FNP-Bericht 2015 ). Zudem wurden große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere vorwiegend im Ostteil der Stadt ebenso wie nahezu alle Plattenbau-Großsiedlungen mit Hilfe verschiedener Förderprogramme zur Stadterneuerung und zum Stadtumbau in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. In den letzten Jahren hat in Folge der stark zunehmenden Bevölkerungsentwicklung der Wohnungsneubau deutlich zugenommen. So entstehen derzeit neue Wohnquartiere unterschiedlicher Typologie und Dichte auf Konversionsflächen, auf Flächen des Außenbereichs sowie insbesondere auf zahlreichen städtischen Brachflächen. Ebenfalls stark zugenommen haben in den letzten 10 bis 15 Jahren hallenartige Bauten des (großflächigen) Einzelhandels samt dazugehöriger Erschließungs und Kfz-Stellflächen. Freiflächen entlang des Mauerstreifens und brachgefallene Bahnflächen, die sich aufgrund der Jahrzehnte währenden Teilung in mancher Hinsicht zu wertvollen Bestandteilen des Biotop- und Freiraumsystems entwickelt hatten, wurden nach der Wiedervereinigung teilweise zu städtischen Parkanlagen oder Gedenkstätten umgestaltet oder konnten als naturnahe Flächen gesichert werden und tragen als neue berlintypische Bestandteile zur vielfältigen Freiraumstruktur der Stadt bei (z.B. Nordbahnhof, Gleisdreieck, Mauerpark, Gedenkstätte Bernauer Straße, Südgelände, Biesenhorster Sand). Es entstanden im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsprojekte auch vollständig neue öffentliche Grünflächen, die vielfach als Landschaftsparks konzipiert neben der Erholungsfunktion zunehmend auch Aufgaben und Funktionen für den Naturschutz und die Landschaftspflege erfüllen.

Making the EU climate governance fit for net zero

The paper “Making EU Governance Fit for Net Zero” analyses the current landscape of climate policy governance against eight core parameters at EU level and for Member States, and identifies a number of remaining weaknesses.  Improvements should address several key processes, such as updating of the NECPs in 2023-2024 and of national LTSs and the new progress and consistency assessments under the EU Climate Law. The paper identifies a number of specific actions in 2022 and 2023 to enhance these processes: Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.

Making the EU climate governance fit for net zero

The paper "Making EU Governance Fit for Net Zero" analyses the current landscape of climate policy governance against eight core parameters at EU level and for Member States, and identifies a number of remaining weaknesses. Improvements should address several key processes, such as updating of the NECPs in 2023-2024 and of national LTSs and the new progress and consistency assessments under the EU Climate Law. The paper identifies a number of specific actions in 2022 and 2023 to enhance these processes: - Targeted revisions of the Governance Regulation,e., to improve standards for NECPs and LTSs and improve the overall alignment towards the climate neutrality goal (e.g., via the ESR); - A transparent process to develop progress monitoring based on net zero indicators to inform several processes (NECPs, LTSs, progress checks); - An update to the EU LTS to inform overall policy and the 2040 target and to as a coordinating hub for sectoral strategies; - A dialogue with Member States about where coordinated EU policy is needed most - and support to their efforts to improve governance (incl. greater emphasis on national LTSs). Quelle: www.umweltbundesamt.de

Landesweite Starkregengefahrenkarte jetzt online

Das Umweltministerium unterstützt Kommunen bei der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich zu ihrem Wohnort informieren. 09.03.2021 Rheinland-Pfalz ist besonders vom Klimawandel betroffen: Es wird im Jahresdurchschnitt nicht nur immer wärmer, sondern es treten auch häufiger extreme Wettereignisse wie Starkregen auf. „Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz haben dies in den vergangenen Jahren leidvoll erfahren müssen. Dort führten Starkregenereignisse zu Schäden in Millionenhöhe. Damit sich alle rheinland-pfälzischen Kommunen auf solche unerwarteten Ereignisse vorbereiten können, unterstützen wir sie bei der Vorsorge. Dazu haben wir inzwischen allen Städten und Gemeinden ein Informationspaket zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie eine Starkregengefahrenkarte für Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt“, sagte Staatministerin Anne Spiegel anlässlich der digitalen Veröffentlichung der Karte. Bei Starkregenereignissen kann der plötzlich in großer Intensität auftretende Niederschlag nicht mehr im Boden versickern. Je nach Lage fließt das Wasser dann oberirdisch zusammen mit Schlamm und Geröll in die Ortschaften. Damit sich Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger über die möglichen Wege des Wassers bis zu den Ortsgrenzen informieren können, bietet das Umweltministerium ab sofort eine landesweite Starkregengefahrenkarte im Internet an unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/10360/ Informationspaket unterstützt bei der Vorsorge Das vom Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelte „Informationspaket Hochwasservorsorge“ für die Kommunen beinhaltet seit 2015 ortsspezifische Starkregengefahrenkarten für alle Städte und Gemeinden. Mithilfe der Gefahrenkarten lässt sich nachvollziehen, wie die Wege des wild aus der Landschaft abfließenden Wassers verlaufen können. Diese waren bisher noch nicht online abrufbar. Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt: „Anhand einer Landschaftsanalyse und unserer Fachkenntnis über extreme Starkregenereignisse konnten wir die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften ermitteln. Damit erhalten die Verbandsgemeinden und Städte eine erste Einschätzung zur Gefährdungssituation. Sie können so erkennen, worauf in den ‚Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten‘ für diese Extremereignisse besonders zu achten ist.“ Mehr als 1.000 örtliche Vorsorgekonzepte auf dem Weg Solche Konzepte fördert das Umweltministerium mit bis zu 90 Prozent der Kosten. Bereits mehr als 1.000 Konzepte für Städte und Gemeinden sind erstellt oder befinden sich in der Aufstellung. Dafür hat das Umweltministerium rund 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Als Land haben wir in zahlreiche Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge, wie z.B. den Hochwassermeldedienst, investiert und Hochwasserschutzmaßnahmen der Kommunen gefördert. Letztendlich liegt es aber auch in der Verantwortung aller Akteurinnen und Akteure, sich bestmöglich gegen potenzielle Schäden aus Hochwasserereignissen zu wappnen. Mit unserer landesweiten Gefahrenkarte wollen wir daher alle Beteiligten über eine mögliche Gefährdung informieren. Unser Appell an die Kommunen: Nutzen Sie die Informationen und sorgen Sie mit Konzepten vor. Wir stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite“, so Ministerin Spiegel abschließend.

Informationspaket "Gefahrenpotenzial Starkregen" für den "Blauen Kompass 2020" nominiert

Das beim Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelte Informationspaket "Gefahrenpotenzial Starkregen" hat es bei dem Wettbewerb "Blauer Kompass 2020" des Umweltbundesamtes (UBA) unter die letzten 15 der insgesamt 160 eingereichten Projekte geschafft. Das UBA zeichnet damit Projekte aus, die sich mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland beschäftigen. „Wir freuen uns, dass unser Projekt in der Endrunde zum Publikumspreis mit dabei ist. Die Nominierung zeigt den hohen Stellenwert des Projektes, das vor allem Kommunen bei der Gefahrenanalyse von Starkregenereignissen helfen wird, um Schäden im Voraus zu minimieren. Mit solchen plötzlich auftretenden Hochwasserereignissen ist in Zeiten des Klimawandels künftig häufiger zu rechnen“, so Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt. Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum 20. April täglich einmal abstimmen, welches Projekt mit dem Publikumspreis ausgezeichnet werden soll. Wenn Sie das Projekt mit Ihrem Voting unterstützen möchten, können Sie hier abstimmen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank Mit dem Projekt " Infomationspaket Hochwasserrückhalt/Gebietsanalyse Gefahrenpotenzial Starkregen Rheinland-Pfalz " bietet das Landesamt landesweit allen Planungsträgern und insbesondere den Kommunen Informationen zu Erosion, Hochwasserentstehung, Wasserrückhalt in der Landschaft, Auen- und Gewässerrenaturierung sowie aktuell eine Starkregen-Gefahrenanalyse für alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Die Gefahrenanalyse enthält ortsgenaue Hinweise auf kritische Gefahrenbereiche in den Ortschaften. So können die mit ihren Häusern betroffene Bürger passende Schutzmaßnahmen vornehmen. Die Gemeinden sind aufgerufen, auf dieser Basis ein Hochwasservorsorgekonzept erstellen, das vom Land mit 90% gefördert wird. Das Projekt wird mit Unterstützung des Ingenieurbüros Feldwisch/ BGHplan" durchgeführt. Es ist eines von insgesamt 160 Projekten zur Anpassung an den Klimawandel, die sich beim Umweltbundesamt für den „Blauen Kompass 2020" beworben haben. Mit dem Wettbewerb „Blauer Kompass“ zeichnet das Umweltbundesamt Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aus. Ob Begrünung des Bürodachs, Entsiegelung des Schulhofes, Anbau klimaangepasster Sorten in der Landwirtschaft oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz – gesucht werden Projekte, die innovative Antworten auf die zunehmend häufigen und intensiven Klimafolgen in Deutschland finden. Das Projekt mit den meisten Stimmen wird am 26. Juni bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium ausgezeichnet. Weitere Informationen zum "Blauen Kompass 2020" finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes . Weitere Informationen zum Projekt Bedingt durch den Klimawandel häufen sich in den letzten Jahren regional begrenzte, plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse. Diese werden meist durch Starkregenereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht und sind mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht voraussagbar. Mit einer Kombination von Landschaftsanalyse und wasserwirtschaftlichen Daten können jedoch die Wege des dann in der Landschaft "wild" abfließenden Wassers vorsorglich ermittelt und dadurch die von Überschwemmungen betroffenen Flächen, Ortschaften und Häuser identifiziert werden. Diese beim LfU entwickelte Gefahrenanalyse erfolgt für ganz Rheinland-Pfalz und wird allen Kommunen durch Berichte, Karten und Beratungstermine bereitgestellt. Die Verwaltungen erhalten dabei ortsgenaue Hinweise auf die kritischen Gefahrenbereiche. Mit dem Informationspaket wird über Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion und Abflussbeschleunigung außerhalb der Ortschaften sowie über geeignete Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern und Auen informiert. Dadurch können Wasser, Schlamm und Geröll in der Landschaft zurückgehalten und so bebaute Gebiete vor Schäden geschützt werden. Diese multifunktionalen Maßnahmen dienen gleichzeitig auch der Anpassung an den Klimawandel bezüglich Niedrigwasser, Grundwasserneubildung, Temperaturregulation und Tiefenerosion in den Gewässern. Das "Informationspaket" wird auch anderen Planungsträgern – beispielsweise für den Straßenbau – bereitgestellt. Eine besondere Kooperation erfolgt bei allen Bodenordnungsverfahren. Mit der Starkregenanalyse werden auch Bereiche identifiziert, die besonders zur Sturzflutbildung neigen oder ein erhöhtes Überflutungsrisiko aufweisen. Aus den Daten und Karten können gleichermaßen generelle und ortsspezifische Vorsorgemaßnahmen abgeleitet werden.

NaBiV Heft 164: Natura 2000 und Artenschutz in der Agrarlandschaft

Der Band enthält Autorenbeiträge zu den Themen der Tagung „Natura 2000 und Artenschutz in der Agrarlandschaft". Neben der Analyse der Rahmenbedingungen, wie z. B. Wirkung von neuartigen Pestiziden und Saatgutbeizen, erhöhte Stickstoffmengen, Biomasseanbau und Fragmentierung der Landschaft, werden auch Analysen von Bestandsentwicklungen bei Vögeln und Rückgängen der Insekten vorgestellt.

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