Der Klimawandel wirkt auf die wenigen noch wachsenden Moore ein, so dass die Frage besteht, inwieweit die Resilienz dieser autochthonen Ökosysteme in all ihrer Vielfalt gestützt werden kann. Zur Beantwortung werden Dauerbeobachtungsreihen von weitgehend ungestörten Mooren aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Brandenburg) ausgewertet. Diese werden mit den Ergebnissen einer Erfolgskontrolle wiedervernässter Waldmoore in Kontext gesetzt. Zur Einschätzung der Moorzustände wird ein neu entwickeltes Indikatorensystem zur Bewertung moorspezifischer Biodiversität angewendet. Es wird zudem eine Abschätzung der Treibhausgasemissionen nach der Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen(GEST)-Methodik vorgenommen und die potenzielle Torfneubildung betrachtet. Die Analysen zeigen, dass das Puffervermögen wachsender Moore im Untersuchungsraum noch intakt ist und Störungen ohne Systemwechsel überwunden werden. Die Vernässungsmaßnahmen waren durchweg erfolgreich und haben zu einer messbaren Revitalisierung geführt. Es wird auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, heute alle noch weitestgehend naturnahen Moore in ihrem Wasserhaushalt bestmöglich zu stabilisieren, um sie als wichtige Glieder der autochthonen Biodiversität mit allen ihren positiven Landschaftsfunktionen zu erhalten.
Die Objektart umfasst große Freiräume, die (noch) nicht durch Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur zerschnitten sind. Das festgelgte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km² wurde für Baden-Württemberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen. Die unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR100) sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen sowie für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. In Baden-Württemberg wurden diese Freiflächen aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung sowie die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Sielungen und den Ausbau von Straßen und Schienenwegen selten. Die UZVR100 können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR100 profitieren. Im Vordergrund stehen hier Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern.
Große, durch Siedlung und Verkehrsinfrastruktur noch nicht zerschnittene Freiräume sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen, aber auch für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. Die historische Siedlungsentwicklung in Baden-Württemberg, aber auch die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Siedlungen und der Ausbau von Straßen und Schienenwegen haben ein Siedlungsnetz geschaffen, das große, unzerschnittene verkehrsarme Räume selten gemacht hat. Übernimmt man das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km², so gibt es 27 solcher Räume, die vollständig oder teilweise in Baden-Württemberg liegen. Innerhalb der Landesgrenze befinden sich 22 Areale mit einer Größe über 100 km² . Die Karte mit einer Übersicht der UZVR100 steht zum Download zur Verfügung: Karte der UZVR100 (pdf) Weiterführende Informationen zum Thema UZVR100 in anderen Bundesländern: Bayern , Nordrhein-Westfalen , Sachsen Weiterführende Informationen zum Thema UZVR100 auf Bundesebene: UZVR100 in Deutschland, BfN UZVR100 in Deutschland 2016, BfN (Karte) Zerschneidung Wiedervernetzung (BfN-Themenseite) Die 22 Areale mit einer Größe über 100 km² können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR profitieren. Zwei wichtige Bereiche der Landschaftsfunktionen treten hier in den Vordergrund: Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern. Als naturschutzfachlich relevant erweisen sich die UZVR100 vor allem hinsichtlich der Ungestörtheit und Unberührtheit schützenswerter Gebiete und Habitate sowie hinsichtlich der dem Biotopverbund förderlichen Durchgängigkeit. Erholung und Naturerleben hingegen profitieren in den UZVR von der dort ausgiebig möglichen Bewegung in ungestörter Natur sowie aus dem Erleben naturnaher Landschaftsbilder. In den folgenden Karten werden die angesprochenen Landschaftsfunktionen in den Arealen der UZVR100 in Baden-Württemberg anhand einfacher Indikatoren quantifiziert. Mit den Karten können die Räume auf Grund ihrer spezifischen Qualitäten unterschieden werden. Naturschutzfunktion Wälder als Habitate Biotopverbundfunktion Erholungsfunktion und Landschaftserleben Störung und Zerschneidung Eine Zusammenfassung der Karten mit der Übersicht und den Funktionen der UZVR100 stehen zum Download zur Verfügung: Kartenwerk Übersicht und Funktionen der UZVR100 (pdf; 5,7 MB) Die Ermittlung der UZVR100 für das Bundesland Baden-Württemberg erfolgt geometrisch auf der Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells im Amtlich Topographisch Kartographischen Informationssystem (ATKIS DLM 25/2) sowie unter Berücksichtigung von Verkehrsstärkedaten. Als zerschneidend wurden folgende räumlichen Objekte herangezogen: Die so nach den Vorgaben Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) konstruierten UZVR100 unterscheiden sich von den "Unzerschnittenen Räumen mit hohem Wald- und Biotopanteil", wie sie im Landesentwicklungsplan 2002 dargestellt sind. Eine erste auf Verkehrsstärkedaten aus 2000 beruhende Abgrenzung wurde 2005 erstellt und resultierte in 20 UZVR100. Die Kulisse der 2013 auf der Basis einer BRD-weiten Verkehrsstärkenmodellierung bundesweit abgegrenzten UZVR100 wurde hinsichtlich der Übernahme in die für Baden-Württemberg festgelegten Kulisse im Rahmen einer generellen Revision geprüft. Die Aktualisierung resultiert in nunmehr 27 UZVR100. Die Erhöhung der Anzahl ist dabei keineswegs ein Indiz für eine Entschärfung des Problems der Landschaftszerschneidung. Vielmehr verdeutlicht die Erhöhung der Anzahl der UZVR100 das Problem, eine verlässliche Basis für die Zuordnung von Verkehrsmengen zu Straßen über Verkehrsumlegungsmodelle zu erhalten. Im Sinne einer vorsorgenden Kennzeichnung noch existierender UZVR100 sind in die Kulisse der UZVR – neben den Räumen, die von der Landesgrenze geschnitten werden – deshalb auch solche Räume aufgenommen, die nur mit schwachem Beleg nicht zerschnitten sind (Verkehrsstärke aller Straßen im Inneren < 1.000 Kfz/24 Std.). Weiterführende Informationen zum Thema Abgrenzungsmethodik: Länderinitiative Kernindikatoren - LIKI
1nformationsd ienst Naturschutz Niedersachsen 3/2000 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie Beiträge zur Eingriffsregelung IV Themen u. a.: Bauleitplanung • Biotopwertverfahren • Straßenbau • Digitales Kompensationsflächenkataster • Bodenschutz • Windenergie • Tierhaltungsanlagen • Prüfung nach § 19 c BNatSchG 1=-) Niedersachsen Beiträge Vorwort 114 BREUER, W.: Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zwischen Agenda 21 und den vier Grundrechenarten 115 BIERHALS, E.: Zur Eini:friffsbeurteilung auf Grundlage von Biotopwerten 124 HASSMANN, -H.: Anforderungen an Sicherung, Pflege und Kontrolle von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Straßenbau 127 HEISS, M. & W. VELTRUP: Konzept und Aufbau eines digitalen Kompen- sationsflächenkatasters mit Hilfe eines Geoinformationssystems MENZEL, A. & 8. DE WOLF: Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie- anlagen im Regionalen Raumordnungsprogramm 150 GASSNER, E.: Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich und der Schutz von Natur und Landschaft 155 BEZIRKSREGIERUNG WESER-EMS: Möglichkeiten zur planerischen Steuerung von Standorten für Tierhaltungsanlagen 160 BREUER, W.: Das Verhältnis der Prüfung von Projekten und Plänen nach§ 19 c BNatSchG zu Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeitsprüfung 168 133 LANA & LABO: Positionspapier zum Bodenschutz im Rahmen der Landschaftsplanung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 138 THOM, S.: Festlegung von Vorrangstandorten für Windenergie- nutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm 141 GÜNNEWIG, D.: Die Prüfung nach § 19 c BNatSchG: Konsequenzen und Umsetzungsvorschläge für die Straßenplanung 172 Neue Veröffentlichungen: 1. Merkblatt »Artenvielfalt ist Lebensqualität« 2. Handbuch landschaftsökologischer Leistungen 3. Schutzkategorien im Naturschutzrecht 4. Das neue Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen 5. Informationshandbuch Wespen, Hummeln und Hornissen 178 178 178 178 180 Vorwort »Eingriffsregelung auf dem Prüfstand«, »Zukunft der Eingriffsregelung«, »Quo vadis, Eingriffsregelung?« - In den vergangenen Jahren war eine Vielzahl von Fachver- anstaltungen so oder ähnlich überschrieben. Inzwischen ist wieder etwas mehr Ruhe eingekehrt. Dies ist nicht die schlechteste Voraussetzung, um die Eingriffsrege- lung anzuwenden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind die alten, sehen wir auf dem Feld der Bauleitpla- nung·von der Herauslösung der Eingriffsregelung aus dem Naturschutzgesetz in das 1998 in Kraft getretene Bauge.setzbuch ab: Nach dieser Fortentwicklung der Eingriffsregelung in das Baurecht kann der Ausgleich bauleitplanerisch vor- bereiteter Eingriffe zeitlich vorgezogen werden, d. h. es können Maßnahmen für den Ausgleich noch unbe- stimmter künftiger Eingriffe bevorratet und später angerechnet werden. Darüber hinaus wird von der Bau- leitplanungsseite das abgestufte Normprogramtn des § 8 Bundesnaturschutzgesetz in Frage gestellt. Dies sind zwei wesentliche Änderungen gegenüber der Eingriffs- regelung außerhalb der Bauleitplanung. Ein dritter Unterschied ist beachtlich,wenngleich nicht neu: Der Ausgleich bauleitplanerisch vorbereiteter Eingriffe steht unter Abwägungsvorbehalt, ist also nicht striktes Recht. Die besonderen Probleme, die sich der Eingriffsrege- lung in der Bauleitplanung stellen, sind Gegenstand des ersten.Beitrages in diesem Heft. Darüber sollen aber die tatsächlichen oder möglichen Verbesserungen der Praxis der Eingriffsregelung, die . diese Ausgabe des Informationsdienstes aufzeigt, nicht übersehen werden, u. a. - die Bemühungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtlich und praktisch besser zu sichern als bisher, - die Stärkung der Rolle c;ler Eingriffsregelung für den Bodenschutz, - den Beitrag, den Regionale Raumordnungsprogram- me zur Steuerung von Standorten für Windenergie- anlagen und damit zur Begrenzung von Eingriffs- folgen leisten können. Ein wesentlicher Fortschritt für die Sache des Natur- schutzes, aber kein Teil der Eingriffsregelung sind die Vorschriften des § 19 c des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie unterwerfen Projekte und Pläne, die ein Gebiet des künftigen Europäischen ökologischen Netzes »Natura 2000« erheblich beeinträchtigen könnten, einer beson- deren Prüfung. Diese Vorschriften entfalten ein Schutz~ regime, das nur schwer überwunden werden kann und sich schon deshalb von der Eingriffsregelung unterschei- det. Wie diese Bestimmungen in der Planungspraxis des Straßenbaus berücksichtigt werden können, ist eben- falls Gegenstand dieses Heftes. Insoweit schließlich ver- spricht die Aufschrift »Beiträge zur Eingriffsregelung« thematisch weniger als das Heft enthält. Wilhelm Breuer 114 lnform.d. Naturschutz Niedersachs. 3/2000 lnform.d. Naturschutz Niedersachs. 20. Jg. 115 - 123 Nr. 3 Hildesheim . 2000 Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zwischen Agenda 21 und den vier Grundrechenarten von Wilhelm Breuer 1. Naturschutz ist mehr als Eingriffsregelung ■ Kein anderes Fachgesetz (außer dem Naturschutzgesetz selbstverständlich) hat bereits so frühzeitig Anforderun- gen des Naturschutzes und der Landschaftspflege so. umfassend brücksichtigt wie das Bauplanungsrecht. Diese Entwicklung wird im. neuen Baugesetzbuch 1998 auf ein Niveau gebracht, das sich - für sich betrachtet - respektabel ausnimmt. Eine Auswahl wichtiger Bestim- mungen für die Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung zeigt Abb. 1. Die Übersicht belegt »eine systematische und gezielte Durchdringung der Rechtsmaterie zwecks Rea- lisierung national-rechtlich. und EG-rechtlich fundierter Umweltziele« (GASSNER 1999: 79). Viel mehr noch: Das Baugesetzbuch verlangt von den Bauleitplänen der Stadte und Gemeinden, dass sie dazu beitragen, »eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natür- lichen Lebensgrundzulagen zu schützen und zu ent- wickeln« (§ 1 Abs. 5). An keine andere Planung (außer der Landschaftsplanung) richtet der Gesetzgeber einen vergleichbar hohen Anspruch. In etlichen Städten und Gemeinden gibt es anerken- nenswerte Bemühungen, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Doch im Wettbewerb mit konkurrierenden Flächennutzungen werden die Ziele des NatUrschutzes und der Land- schaftspflege in der Bauleitplanung insgesamt allzu häufig nicht verwirklicht:Dies hat spätestens die von GRUEHN & KENNEWEG 1997im Auftrag des Bundes- amtes für Naturschutz durchgeführte Untersuchung über die »Berücksichtigung der Belange des Natur- schutzes und der Landschaftspflege in der Flächen- nutzungsplanung« u.a. mit folgenden Ergebnissen auch empirisch belegt (ebenda: 7 ff): - Die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Flächennutzungs- planung erfolgt auf sehr niedrigem Niveau. Im Mittel werden nur 22 % der verschiedenen Teilziele des Naturschutzes in den Flächennutzungsplänen, zudem nur teilweise, berücksichtigt. 1> - Während in 7,5 % der Bauleitpläne ein Teilziel von Naturschutz und Landschaftspflege »durchgängig« berücksichtigt wird, ist dies - bezogen auf zwei Teil- ziele - nur (noch) bei etwa 3 % der Pläne der Fall. - In 27 % der Kommunen wird kein einziges der Ziele des Naturschutzes berücksichtigt. - Mehr als 90 % der überprüften Flächennutzungsplä- ne sind wegen der mangelnden Berücksichtigung der Naturschutzziele rechtsfehlerhaft. 1> »Bei den Teilzielen handelt es sich um die nachhaltige Sicherung folgender Landschaftsfunktionen: Lebensraumfunktion für Flora und Fauna, Naturerlebnis- und Erholungsfunktion, landeskundliche Funktion, Erosionswiderstandsfunktion, biotische Ertragsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Grundwasserneubildungsfunktion, Abflussregulationsfunktion, Wasserdargebotsfunktion, Fließgewäs- serselbstreinigungsfunktion, -.Klimaregenerations- und bioklima- tische Funktion, Luftregenerationsfunktion sowie Lärmschutzfunk- tion« (GRUEHN 1999: 67). lnform.d. Naturschutz Niedersachs. 3/2000 § 1 Abs. 5 S. 1: Nachhaltigkeitsprinzip im Haupt- leitsatz der städtebaulichen Ordnurig und Ent- wicklung ■ § 1a Abs. 1: Sparsamer Umgang mit Grund und Boden ■ § 1a Abs. 2: In der Abwägung sind zu berück- sichtigen 1. die Darstellungen der Landschaftspläne 2. die Vermeidung und der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 3. die Ergebnisse der UVP 4. die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck der Gebiete des künftigen Europäischen ökolo- gischen Netzes »Natura 2000« ■ § 1a Abs. 3: Darstellung von Flächen zum Aus- gleich der Eingriffe sowie Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich ■ § 5 Abs. 2a: Zuordnung von Ausgleichsgrund- stücken zu Eingriffsgrundstücken im Flächennut- zungsplan ■ § 9 Abs. 1a: Zulässigkeit von Bebauungsplänen für Ausgleich; Zuordnung von Ausgleichsgrund- stücken zu Eingriffsgrundstücken ■ § 24 Abs. 1 Nr. 1: Flächen-Vorkaufsrecht für ·»Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich nach § la Abs. 3« ■ § 29 Abs. 3: Anwendung der naturschutzrecht- lichen Vorschriften zum Schutz der Gebiete des künftigen Europäischen ökologischen Netzes »Natura 2000« bei Vorhaben des § 34 ■ § 34 Abs. 4 S. 5: Entsprechende Anwendung von §§ 1a und 9 Abs. 1a sowie 8 im Rahmen des Satzungsrechts ■ § 35 Abs. 5: Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß ■ § 40 Abs. 1 Nr. 14: Entschädigung bei der Festset- zung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur unq Landschaft ■ § 55 Abs. 2 und Abs. 5: Einbeziehung des Aus- gleichs nach§ 1a Abs. 3 in die Umlegungs- verfahren ■ §§ 135a bis 135c: Maßnahmen zur Umsetzung des Ausgleichs nach § 1a Abs. 3; Durchführung durch die Gemeinde, Kostenerstattung ■ § 147 Abs. 2: Einbeziehung des Ausgleichs nach § 1a Abs. 3 in die Ordnungsmaßnahmen des Sanierungsrechtes ■ § 179: Rückbau- und Entsiegelungsgebot ■ § 200a: Erstreckung der Ausgleichsregelung nach § 1a Abs. 3 auf die Ersatzmaßnahmen nach den Vorschriften der Landesnatürschutzgesetze ■ § 202: Schutz des Mutterbodens Abb. 1: Auswahl wichtiger Bestimmungen zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitpla- nung (aus: GASSNER 1999, geringfügig redaktionell verändert) 115
Das Projekt "Untersuchungen zu Wald- und Landschaftsfunktionen als Grundlage fuer die Einbindung der forstlichen Rahmenplanung in die regionale multifunktionale Landnutzungsplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Forschungsanstalt Eberswalde e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Evaluation der Hochmoorrenaturierung in Nordwest-Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Landschaftsökologie, Arbeitsgruppe Biodiversität und Ökosystemforschung durchgeführt. In Nordwest-Deutschland wurden über 2.000 km2 Hochmoorfläche durch Torfabbau und Entwässerung zerstört oder degradiert. In mehreren tausend Hektar dieser Moore wurden in den letzten 30 Jahren Wiedervernässungsmaßnahmen durchgeführt. Zunächst stand dabei der Naturschutzgedanke im Vordergrund, insbesondere die Wiederherstellung der Habitateignung für seltene, hochspezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund ihrer Eigenschaft als langfristige Kohlenstoffsenke bzw. im degenerierten Stadium als bedeutende Treibhausgasquelle hat die Renaturierung von Hochmooren in jüngerer Zeit zunehmend auch Bedeutung für den Klimaschutz. Die derzeitige Renaturierungspraxis beruht jedoch auf einer relativ kurzfristigen Erfolgskontrolle. Gerade vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren mehr als ein Drittel der 20.000 ha industrieller Abtorfungsflächen in Niedersachsen wiedervernässt werden, ist der Handlungsbedarf offensichtlich. Das Projekt zielt daher auf die Evaluierung des Renaturierungserfolgs in wiedervernässten Torfabbaugebieten Nordwest-Deutschlands, um den Erfolg zukünftiger Maßnahmen sicher zu stellen. Es sollen Rahmenbedingungen und begünstigende Faktoren für die Regenerierung von Mooren und ihren Funktionen sowie einfach anwendbare Indikatoren für eine erfolgreiche Renaturierung identifiziert werden. Die Ergebnisse sollen zu einer Verbesserung der aktuellen Renaturierungspraxis in abgetorften Mooren beitragen und in einen Leitfaden für zukünftige Renaturierungen sowie in ein Monitoring-Konzept münden.
Das Projekt "Zum Wandel von Landschaftsbildern seit Ende des 18. Jahrhunderts im Stadtgebiet von Göttingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege durchgeführt. In den letzten 200 Jahren hat sich die Landschaft im Stadtgebiet von Göttingen drastisch verändert. Mit diesem Landschaftswandel gehen Veränderungen von Biodiversitätsmerkmalen, Nutzungspotentialen für den Menschen, und wahrnehmbaren Erscheinungsformen (wahrnehmbarer Landschaftsgestalt) einher. Dieser letzte Themenbereich wird im Projekt C I.3 im Graduiertenkolleg Interdisziplinäre Umweltgeschichte bearbeitet. Das Projekt befasst sich mit der visuellen Darstellung (Rekonstruktion) des Landschaftswandels seit Ende des 18. Jahrhunderts und dessen ästhetischer Wahrnehmung (Rezeption) und Wertung aus heutiger Sicht. Untersuchungsraum ist das heutige Gemeindegebiet von Göttingen. Die umweltgeschichtliche Relevanz der Arbeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung und Verlinkung der beiden Aspekte der Rekonstruktion und der Rezeption von früheren Landschaftszuständen als Untermauerung einer möglichst konsistenten Leitbildfindung.1. EinführungDie Wurzeln des Naturschutzgedankens in Deutschland liegen im Schutz und Erhalt von weitgehend durch natürliche Elemente geprägten Landschaftsbildern nach dem Vorbild vorindustrieller Kulturlandschaften. In Paragraph1 BNatSchG wird auch heute noch die 'Nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft' als wichtiges Ziel benannt (Bundesnaturschutzgesetz 2010). Obwohl hier drei landschaftsästhetisch relevante Aspekte benannt werden, ist der Naturschutz seit vielen Jahrzehnten fast ausschließlich ökologisch orientiert. Der Auftrag, die Schönheit von Natur und Landschaft für den Menschen zu erhalten und zu gestalten ist völlig in den Hintergrund gerückt. Eine Ursache hierfür ist, dass es bis heute kein konsistentes, allgemein anerkanntes landschaftsästhetisches Konzept gibt, das diese Begriffe operationalisierbar macht und einen praktikablen Wertungsrahmen zu deren Beurteilung liefert.Das Projektvorhaben will deswegen einen Beitrag leisten sowohl für die Erforschung von Landschaftswandel und dessen Wahrnehmung und Wertung als auch zur weiteren Ausgestaltung einer naturschutzbezogenen, anwendungsorientierten Theorie der Landschaftsästhetik.2. Zielsetzung: Das Vorhaben baut auf vorausgegangene Studien zu Landnutzungswandel, Biodiversität und Landschaftsfunktionen im heutigen Gemeindegebiet von Göttingen auf, in deren Verlauf ein umfassendes Geographisches Informationssystem (GIS) für die Zeitschnitte 1784, 1878, 1910, 1965, 2002 aufgebaut worden ist. Es geht drei interdisziplinären Themenbereichen nach, um folgende Fragen zu beantworten:Landschaftsvisualisierung: Welche Landschaftsbilder existierten im Untersuchungsgebiet zu den analysierten Zeitschnitten? Wie eignet sich die digitale 3D-Visualisierung zur naturgetreuen Darstellung von Landschaftsbildern, Landschaftswandel und des Urbanisierungsprozesses im Stadtgebiet von Göttingen?Landschaftsästhetik: Welche Bild- und Wert bestimmenden Landschaftselemente,- Strukturen,- und Dimensionen haben sich geändert und bewirken ei
Das Projekt "Generalwildwegeplan Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Vorrangiges Ziel des Generalwildwegeplans ist neben der Reduzierung der Straßenmortalität von Wildtieren vor allem der Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität in Baden-Württemberg. Dies soll durch den großräumigen Verbund von Wildtierlebensräumen erreicht werden. Davon profitieren auch andere grundlegende ökologische Prozesse der Populationsdynamik, vor allem Anpassungsprozesse (z.B. im Rahmen des Klimawandels), Vektorfunktionen (Ausbreitung mittels anderer Tiere) und die Eigenschaften größerer Tiere als Habitatbildner für spezialisierte Organismen. Im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit ist eine neue, übergeordnete Fachgrundlage zur Schaffung eines ökologischen Netzwerkes auf landesweiter Maßstabsebene erforderlich. Hierfür ist eine Zusammenführung von Einzelaktivitäten verschiedener Verbände, Behörden sowie von Forschungsergebnissen zu einem konsensfähigen Fachkonzept Generalwildwegeplan Baden-Württemberg notwendig, der dann Eingang in den Generalverkehrsplan, Landesentwicklungsplan, die Regionalplanung und nachgeordnete Planungen findet. Für den Gesetzgeber wird mit dem Generalwildwegeplan die Basis geschaffen, eine für die Landschaftsplanung verbindliche Rechtsgrundlage zu etablieren. Mit dem Generalwildwegeplan soll Planern, Behörden und sonstigen Anwendern eine belastbare und wissenschaftlich fundierte Fachplanung zur Verfügung gestellt werden, die die Thematik raumkonkret, integrativ und fachlich abgestimmt aufarbeitet. Der Generalwildwegeplan weist dabei Landschaftsräumen eine neue Landschaftsfunktion zu.
Das Projekt "Landnutzungswandel vom späten 18. bis zum beginnenden 21. Jahrhundert und dessen Bedeutung für Landschaftsfunktionen und Ökosystemdienstleistungen - am Beispiel der Stadt Göttingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege durchgeführt. Gegenstand des Dissertationsprojekts ist die historische Betrachtung von Landnutzung und Land-nutzungsmustern in den Grenzen des heutigen Stadtgebiets von Göttingen. Dabei stellen sich Fragen nach dem Wandel von Landschaftsstrukturen, ökologischen Funktionen und Ökosystemdienstleistungen (ecosystem services), die auf Nutzungsänderungen in der Landschaft zurück-geführt werden können. Mit Hilfe eines GIS (Geoinformationssystems) wird historisches Karten- und Schriftmaterial aufgearbeitet, das zur Beantwortung der Fragen nach dem Wandel beitragen kann. Des Weiteren stellt sich die Frage nach den direkten und indirekten Triebkräften, die diese Veränderungen verursacht haben könnten. (..)Zielsetzung und Fragestellungen: Gegenstand der Arbeit ist zum einen die retrospektive Betrachtung von Landbedeckung hinsichtlich der Landschaftsstruktur, Landschaftsfunktionen und Ökosystemdienstleistungen (ecosystem services) in den Grenzen des heutigen Stadtgebietes von Göttingen. Zum anderen werden die direkt und indirekt wirkenden Triebkräfte bezüglich der Veränderungen von Landbedeckung und Landnutzung im betrachteten Raum ermittelt. Diese beiden Bereiche sollen zusammenführend da-zu beitragen, ein besseres Verständnis von Ursache und Wirkung in Bezug auf Landschaftsveränderungen, Konversionen und Degradationen von ökosystemaren Gefügen, vor dem Hintergrund menschlicher Nutzungsansprüche und menschlicher Nutzung, für den Göttinger Raum zu erlangen.
Das Projekt "Wetland vegetation biodiversity conservation and sustainable use in Hangzhou City, China" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege durchgeführt. Wetland vegetation support a high biodiversity and plays an important ecological and hydrological roles in the environment. Hangzhou city with highly significant wetland vegetation biodiversity, lies in Zhejiang province, is very famous in China. The wetland areas are 28.9x104 ha, about 17.4Prozent of total area of Hangzhou city. The types of wetland vegetation are multiplicity and the vegetation biodiversity is abundant. But with the rapid urbanization process in Hangzhou city, the decrease of wetland areas in peri-urban region constitutes a severe problem, which will eventually lead to the loss of wetland vegetation biodiversity and its functions. So it is very important to carry out a project on the research of wetland vegetation biodiversity conservation and sustainable use in Hangzhou city. Its very significant for wetland vegetation biodiversity conservation and sustainable development, improvement of peri-urban ecosystem services and life quality.The project long term goal is to secure the conservation of globally significant wetland vegetation biodiversity in China and establish wetland vegetation biodiversity conservation and sustainable use as a routine consideration in national, provincial and local government decision making and action. The objective is providing science reference for Hangzhou government supporting policy of the urban wetland vegetation biodiversity conservation and sustainable use.
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Bund | 57 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 55 |
Text | 2 |
unbekannt | 2 |
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Deutsch | 53 |
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Boden | 50 |
Lebewesen & Lebensräume | 58 |
Luft | 43 |
Mensch & Umwelt | 59 |
Wasser | 46 |
Weitere | 59 |