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Ausprägung ausgewählter Funktionen von Böden in der Aue innerhalb der Kulisse der Hochwasserrisikogebiete

Auen sind weite Uferlandschaften an Flüssen und gelten als Zentren der Artenvielfalt. Die verschiedenen Bodensubstrate in grundwasserbeeinflussten Böden in der Aue bieten eine hohe Standort- und Lebensraumvielfalt für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen. Böden in der Aue übernehmen wichtige Funktionen im Landschaftshaushalt. Sie sind bedeutsame Wasserspeicher und fungieren als Sediment- und Nährstoffsenke in der Landschaft. Außerdem enthalten sie mehr organischen Kohlenstoff als Land- oder Mineralböden. Aus diesen Gründen sind solche Böden in der Aue im Land Brandenburg besonders schutzwürdig. Es wurden folgende Funktionen von Böden in der Aue bewertet • Kohlenstoffvorräte • Standorttypische Ausprägung und daraus die potenzielle Schutzwürdigkeit der Böden abgeleitet. Die Schutzwürdigkeit definiert sich im Bodenschutz über den Grad der Funktionserfüllung eines Bodens. Erfüllt ein Boden diese in besonderem Maße, so ist er besonders schutzwürdig. Diese Definition unterscheidet sich von anderen fachlichen Sichtweisen auf die Schutzwürdigkeit. Flächen, die nach der Einordnung sehr gering oder gering schutzwürdig sind, sind aus Bodenschutzsicht nicht per se Böden, die nicht schützenswert sind. Vielmehr erfüllen diese Böden zum Zeitpunkt der Bewertung die Bodenfunktionen nicht in besonderem Maße bzw. nur sehr eingeschränkt.

Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 24,450 bis km 28,747 (Los 3) - Ausbaustrecke Gelsenkirchen -

ID: 2240 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Einzelmaßnahmen: - Querschnittserweiterung der Ausbaustrecke „Gelsenkirchen“ durch Zurücklegung von Kanalufern und Vertiefung des Kanals auf eine Fahrwassertiefe von 4,00 m, - Hebung der DB-Brücke Bismarck-Buer Nr. 344-1 in km 24,730 (westlicher Überbau) mit Anpassung der Gleisrampen, - Abbruch der DB-Brücke Bismarck-Buer Nr. 344-2 in km 24,737 (östlicher Überbau), - Abbruch des Sellmannsbach-Dükers Nr. 17 (Weststrang) in km 24,849, - Neubau des Sellmannsbach-Dükers Nr. 17 in km 24,875 mit Anpassung des Sellmannsbachs, - Abbruch des Sellmannsbach-Dükers Nr. 18 (Oststrang) in km 24,909, - Bau einer Übernachtungs- und Liegestelle für die Schifffahrt zwischen km 25,089 und 25,470, - Hebung der Münsterstraßen-Brücke Nr. 348 in km 27,199 mit Anpassung der „Münsterstraße“ (B 227) und einer Nebenrampe, - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt, - Anpassung von Gasfernleitungen der Open Grid Europe GmbH (OGE) im Zuge des Ausbaus des Rhein-Herne-Kanals Los 3 durch: - Umlegung der Gasfernleitung 001/029/001-03 DN 200 - Umlegung der Gasfernleitung 001/200/000-22 DN 600 mit Erweiterung des Leitungsdurchmessers von DN 400 auf DN 600 - Umlegung der Gasfernleitung 001/014/000-11 DN 600 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.11.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0228 7090-9004 E-Mailadresse der Kontaktperson: muenster.gdws@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht, Unterabteilung Planfeststellung/Wasserwegerecht, Dezernat R22 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster oder an die Gemeinden, in denen die Planunterlagen ausliegen Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: https://wna-datteln.wsv.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung bei der Stadt Gelsenkirchen Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Gelsenkirchen, Referat Verkehr, Rathaus Buer Goldbergstraße 12 45894 Gelsenkirchen Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0209 169-4338 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: referat.verkehr@gelsenkirchen.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Auslegung bei der Stadt Herne Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Herne, Technisches Rathaus Langekampstraße 36 44652 Herne Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02323 16-3006 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: fb-umweltundstadtplanung@herne.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag  bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Weitere Ortshinweise Gebäude A, 2. Etage, Zimmer 212 Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Auslegung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kontaktdaten des Auslegungsortes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0228 7090-3433 oder 0228 7090-3430 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: muenster.gdws@wsv.bund.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Weitere Ortshinweise Zimmer-Nr. 223 Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.03.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.02.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 24,450 bis km 28,747 (Los 3) - Ausba… Dokumente Bekanntmachung der Planauslegung RHK Los 3.pdf

Veranstaltungsreihe des Bündnisses "Kreislaufwirtschaft auf dem Bau"

Veranstaltungsreihe des Bündnisses "Kreislaufwirtschaft auf dem Bau" Das LfU lädt zu kostenfreien Fach- und Informationsgesprächen (auch online) rund um das Thema "Kreislaufwirtschaft auf dem Bau" ein. Alle Veranstaltungen können unter https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/ eingesehen werden. Als Mitveranstalter lädt das Landesamt für Umwelt alle Interessenten herzlich zur Teilnahme an den Fachgesprächen ein. Hintergrund: Mineralische Bauabfälle (Boden und Bauschutt) stellen mit Abstand die bedeutendste Abfallfraktion dar. Sie übersteigt das Aufkommen an Siedlungsabfällen um ein Vielfaches. Geschätzt fallen in Rheinland-Pfalz mehr als zehn Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle pro Jahr an. Diese gilt es zu hochwertigen Baustoffen aufzubereiten und in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Dadurch werden Rohstoffvorkommen geschont, Abfälle recycelt und der mit dem Abbau von Rohstoffen verbundene Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt auf das Mindestmaß beschränkt. Die Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen ist in entsprechenden Recyclinganlagen möglich. Zur Gewährleistung der für ihren Einsatz erforderlichen Qualität ist die Herstellung von RC-Baustoffen mit einer umfangreichen Qualitätskontrolle und Gütesicherung verbunden. Recyclinganlagen können jedoch nur in dem Umfang mineralische Bauabfälle annehmen, wie sie für ihre RC-Baustoffe Absatzmärkte finden. Deshalb ist es notwendig, vorhandene und neue Absatzmärkte für hochwertige Verwertungen auszubauen bzw. zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurde am 15. Oktober 2012 das Bündnis „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau Rheinland-Pfalz" geschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bündnisses.

Lössboden ist „Boden des Jahres 2021“

Lössboden ist „Boden des Jahres 2021“ Lössboden ist ein wertvoller Boden im Ackerbau und erfüllt zahlreiche Funktionen – er speichert Nährstoffe, hält aber auch Schadstoffe zurück und hilft so, das Grundwasser sauber zu halten. Ohne eine neue Eiszeit kann er sich nicht erneut bilden. Deshalb müssen wir ihn schützen und erhalten. Löss entstand zumeist in der letzten Eiszeit bis vor rund 13.000 Jahren, als Gletscher und Frost Felsen und Steine zu Gesteinsmehl zerkleinerten. Durch den Wind wurde das Ausgangsmaterial für den Lössboden in vielen Teilen Deutschlands abgelagert. Als Ausgangssubstrat bildet Löss die Grundlage für die ackerbaulich günstigsten Böden. Lössboden speichert neben Wasser auch Nähr- und Schad­stoffe. Diese können sich gut an der großen Oberfläche der feinen Bodenpartikel anlagern. Nährstoffe stehen so für Pflan­zen zur Verfügung. Gleichzeitig können schädliche Stoffe vom Boden zurückgehal­ten werden, was zum Schutz unseres Grundwassers beiträgt. Um den Boden und seine Filterkapazität nicht zu überfordern, müssen die eingetragenen Stoffe abbaubar sein. Den Abbau er­ledigen Mikroorganismen. Deren hohe Aktivität im Lössboden trägt zu einer schnellen Umsetzung unerwünschter Stoffe bei. Doch ein Lössboden ist empfindlich. Das Material wurde einst vom Wind gebracht, es kann also auch wieder davongetragen und ebenso leicht vom Wasser wegge­spült werden. Weil sich Lössboden ohne eine neue Eiszeit nicht wieder bilden kann, müssen wir ihn erhalten. Der beste Schutz gegen ⁠ Erosion ⁠ ist eine ganzjährige Pflanzendecke und möglichst viele Hecken und Bäume. Was aber tun, wenn unter den guten Böden etwas liegt, das man auch nutzen möchte, wie vielerorts die Braunkohle? Wenn nach dem Abbau der Kohle im Tagebau der zuvor abgetragene Löss mit einer ausgefeilten Methode wieder aufgebracht wird, kann es gelingen, weite Landschaften für die Nutzung zurück­zugewinnen. Auf den rekultivierten Flächen entwickeln sich die Böden dann von Neuem und erfüllen so wichtige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt.

Ersatz der Nordschleuse Wanne-Eickel am RHK

ID: 832 Ergänzungstitel des Vorhabens: Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 30,978 bis km 32,276 (Ersatz der Nordschleuse Wanne-Eickel einschließlich Anpassung der Vorhäfen) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus: - Neubau der Nordschleuse Wanne-Eickel (2. Ersatzschleuse) mit Sparbecken von RHK-km 31,251 bis 31,493 - Rückbau der vohandenen Nordschleuse - Anpassungsmaßnahmen im unteren und oberen Vorhafen von RHK-km 31,147 bis 31,252 und von RHK-km        31,492 bis 31,548 - Erneuerung und Anpassung der Start- und Warteplätze am nördlichen Ufer von RHK-km 30,890 bis 31,172        und von km 31,548 bis 31,800 - Vergrößerung der Durchfahrtshöhe im Bereich des Betriebsweges unterhalb der Hafenbahnbrücke Nr. 355         bei RHK-km 32,190 bis km 32,276 - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffs in den Natur-          und Landschaftshaushalt Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.07.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0251-2708-0 E-Mailadresse der Kontaktperson: muenster.gdws@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht - Planfeststellung/Wasserwegerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Standort Münster- Cheruskerring 11 48147 Münster Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentlichkeitsbeteiligung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Auslegung: - Auslegung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Münster - - Auslegung bei der Stadt Herne - Auslegung bei der Stadt Essen - Auslegung bei der Stadt Oberhausen Eröffnungsdatum der Auslegung 19.08.2020 Enddatum der Auslegung 18.09.2020 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.10.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.09.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/planfeststellun… Öffentliche Auslegung

Tourismus und faunistischer Artenschutz

"Tourismus und faunistischer Artenschutz im Nationalpark Sächsische Schweiz" Spannungsfeld Artenschutz und Tourismus, untersuchter Raum, theoretische Grundlagen Artenschutz und Tourismus, Auswirkung touristischer Nutzung auf die Tierwelt, allgemeine Auswirkungen touristischer Nutzungen auf den Landschaftshaushalt, Begriff Störung, Ursachen der Störung durch Wanderer, ausgewählte störungsökologische Untersuchungen zum Thema "Direkte Störwirkungen auf Mensch und Tier", Situation im Nationalpark Sächsische Schweiz, touristische Nutzung der Sächsischen Schweiz, Artenschutz im NLP, Lösungsansätze zur langfristigen Vereinbarung von Tourismus und faunistischem Artenschutz in der Sächsischen Schweiz.

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! # ! ( )**+ % &' " ! # " # $ LBP ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Blasig (Projektleiter) Dipl.-Ing. Nadine Jung (Bericht) Renate Foja (Kartografie) Hildesheim, 28. August 2009 n Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren E R Mo A rsl ebe Eingriff, Biotoptypen, ERAM, Flora und Fauna, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kompen- sationsmaßnahmen Kurzfassung In dem vorliegenden Bericht werden die im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab- fälle Morsleben (ERAM) zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft formuliert. Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf Flora und Fauna ist eine detaillierte Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2007/2008 sowie eine pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Er- fassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Um- gebung der Schachtanlagen kartiert. Im Rahmen der Stilllegung des ERAM werden die Grubengebäude der Schachtanlagen Bartensleben und Marie mit Salzbeton verfüllt. Der Salzbeton wird außerhalb des kerntechnischen Anlagenteils hergestellt und über Rohrleitungen dem Schacht Bartensleben zugeführt. Hierfür ist der Bau von zwei zusätzlichen Rohrleitungen parallel zu den vorhandenen Förderleitungen erforderlich. Zur Herstellung des Salzbetons ist der Bau einer Salzbetonherstellungsanlage vorgesehen. Eine Pla- nungsvariante ist, die Anlage südlich der Schachtanlage Bartensleben zu errichten. Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Diese ist Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Eingriffsbilanzierung. Bau und Betrieb dieser Anlage sind nicht Gegenstand des Antrags auf Stilllegung des ERAM. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit dem Vorhaben umweltrelevant und mit Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden und werden deshalb naturschutzrechtlich mit bewertet und bilanziert. Durch Baustelleneinrichtungen werden auf der Schachtanlage Bartensleben Biotope baubedingt be- einträchtigt. Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich überwiegend um Scherrasen und nichthei- mische Gebüsche. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind temporär und mit Blick auf Umfang und Wiederherstellbarkeit der betroffenen Flächen als verhältnismäßig gering einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen resultieren in erster Linie aus der Versiegelung und Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen, insbesondere durch die Salzbetonherstellungsanlage. Neben Acker- flächen südlich der Schachtanlage Bartensleben gehen Scherrasen, wenig gemähte Gras- und Stau- denfluren, Ruderalfluren und Gehölzflächen verloren. Die Lebensraumbedeutung für Heuschrecken- und Vogelarten ist auf den betroffenen Flächen meist gering und nur auf kleinen Teilflächen von mitt- lerer Bedeutung. Beeinträchtigungen für diese Tiergruppen durch das Vorhaben sind unerheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aus der Anlieferung der Ausgangsstoffe des Salzbe- tons. Mit den hierfür benötigten max. 170 Lkw/Tag sind Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Diese zusätzlichen Emissionen führen zu geringfügig erhöhten Beeinträchtigungen im bereits vorbe- lasteten Umfeld. Zusammenfassung Seite 2 2 LBP ERAM Nach der Bewertung des Eingriffs werden im Maßnahmenkapitel die notwendigen und in ihrem Um- fang ermittelten landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert. Durch Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ökologisch-funktional vollständig aus- geglichen werden, so dass in der Gesamtheit keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurück bleibt. E R Mo A rsl ebe n Im Bereich der Schachtanlage Marie ergeben sich im Zusammenhang mit der Stilllegung des ERAM keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Zusammenfassung Seite 3 3

Endlager Morsleben: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Planfeststellungsverfahren

! # ! ( )**+ % &' " ! # " # $ LBP ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Blasig (Projektleiter) Dipl.-Ing. Nadine Jung (Bericht) Renate Foja (Kartografie) Hildesheim, 28. August 2009 n Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren E R Mo A rsl ebe Eingriff, Biotoptypen, ERAM, Flora und Fauna, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kompen- sationsmaßnahmen Kurzfassung In dem vorliegenden Bericht werden die im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab- fälle Morsleben (ERAM) zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft formuliert. Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf Flora und Fauna ist eine detaillierte Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2007/2008 sowie eine pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Er- fassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Um- gebung der Schachtanlagen kartiert. Im Rahmen der Stilllegung des ERAM werden die Grubengebäude der Schachtanlagen Bartensleben und Marie mit Salzbeton verfüllt. Der Salzbeton wird außerhalb des kerntechnischen Anlagenteils hergestellt und über Rohrleitungen dem Schacht Bartensleben zugeführt. Hierfür ist der Bau von zwei zusätzlichen Rohrleitungen parallel zu den vorhandenen Förderleitungen erforderlich. Zur Herstellung des Salzbetons ist der Bau einer Salzbetonherstellungsanlage vorgesehen. Eine Pla- nungsvariante ist, die Anlage südlich der Schachtanlage Bartensleben zu errichten. Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Diese ist Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Eingriffsbilanzierung. Bau und Betrieb dieser Anlage sind nicht Gegenstand des Antrags auf Stilllegung des ERAM. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit dem Vorhaben umweltrelevant und mit Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden und werden deshalb naturschutzrechtlich mit bewertet und bilanziert. Durch Baustelleneinrichtungen werden auf der Schachtanlage Bartensleben Biotope baubedingt be- einträchtigt. Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich überwiegend um Scherrasen und nichthei- mische Gebüsche. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind temporär und mit Blick auf Umfang und Wiederherstellbarkeit der betroffenen Flächen als verhältnismäßig gering einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen resultieren in erster Linie aus der Versiegelung und Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen, insbesondere durch die Salzbetonherstellungsanlage. Neben Acker- flächen südlich der Schachtanlage Bartensleben gehen Scherrasen, wenig gemähte Gras- und Stau- denfluren, Ruderalfluren und Gehölzflächen verloren. Die Lebensraumbedeutung für Heuschrecken- und Vogelarten ist auf den betroffenen Flächen meist gering und nur auf kleinen Teilflächen von mitt- lerer Bedeutung. Beeinträchtigungen für diese Tiergruppen durch das Vorhaben sind unerheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aus der Anlieferung der Ausgangsstoffe des Salzbe- tons. Mit den hierfür benötigten max. 170 Lkw/Tag sind Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Diese zusätzlichen Emissionen führen zu geringfügig erhöhten Beeinträchtigungen im bereits vorbe- lasteten Umfeld. Zusammenfassung Seite 2 2 LBP ERAM Nach der Bewertung des Eingriffs werden im Maßnahmenkapitel die notwendigen und in ihrem Um- fang ermittelten landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert. Durch Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ökologisch-funktional vollständig aus- geglichen werden, so dass in der Gesamtheit keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurück bleibt. E R Mo A rsl ebe n Im Bereich der Schachtanlage Marie ergeben sich im Zusammenhang mit der Stilllegung des ERAM keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Zusammenfassung Seite 3 3

BfS-Unterlage zu "Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren" (PDF, nicht barrierefrei)

! # ! ( )**+ % &' " ! # " # $ LBP ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Blasig (Projektleiter) Dipl.-Ing. Nadine Jung (Bericht) Renate Foja (Kartografie) Hildesheim, 28. August 2009 n Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren E R Mo A rsl ebe Eingriff, Biotoptypen, ERAM, Flora und Fauna, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kompen- sationsmaßnahmen Kurzfassung In dem vorliegenden Bericht werden die im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab- fälle Morsleben (ERAM) zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft formuliert. Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf Flora und Fauna ist eine detaillierte Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2007/2008 sowie eine pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Er- fassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Um- gebung der Schachtanlagen kartiert. Im Rahmen der Stilllegung des ERAM werden die Grubengebäude der Schachtanlagen Bartensleben und Marie mit Salzbeton verfüllt. Der Salzbeton wird außerhalb des kerntechnischen Anlagenteils hergestellt und über Rohrleitungen dem Schacht Bartensleben zugeführt. Hierfür ist der Bau von zwei zusätzlichen Rohrleitungen parallel zu den vorhandenen Förderleitungen erforderlich. Zur Herstellung des Salzbetons ist der Bau einer Salzbetonherstellungsanlage vorgesehen. Eine Pla- nungsvariante ist, die Anlage südlich der Schachtanlage Bartensleben zu errichten. Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Diese ist Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Eingriffsbilanzierung. Bau und Betrieb dieser Anlage sind nicht Gegenstand des Antrags auf Stilllegung des ERAM. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit dem Vorhaben umweltrelevant und mit Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden und werden deshalb naturschutzrechtlich mit bewertet und bilanziert. Durch Baustelleneinrichtungen werden auf der Schachtanlage Bartensleben Biotope baubedingt be- einträchtigt. Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich überwiegend um Scherrasen und nichthei- mische Gebüsche. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind temporär und mit Blick auf Umfang und Wiederherstellbarkeit der betroffenen Flächen als verhältnismäßig gering einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen resultieren in erster Linie aus der Versiegelung und Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen, insbesondere durch die Salzbetonherstellungsanlage. Neben Acker- flächen südlich der Schachtanlage Bartensleben gehen Scherrasen, wenig gemähte Gras- und Stau- denfluren, Ruderalfluren und Gehölzflächen verloren. Die Lebensraumbedeutung für Heuschrecken- und Vogelarten ist auf den betroffenen Flächen meist gering und nur auf kleinen Teilflächen von mitt- lerer Bedeutung. Beeinträchtigungen für diese Tiergruppen durch das Vorhaben sind unerheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aus der Anlieferung der Ausgangsstoffe des Salzbe- tons. Mit den hierfür benötigten max. 170 Lkw/Tag sind Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Diese zusätzlichen Emissionen führen zu geringfügig erhöhten Beeinträchtigungen im bereits vorbe- lasteten Umfeld. Zusammenfassung Seite 2 2 LBP ERAM Nach der Bewertung des Eingriffs werden im Maßnahmenkapitel die notwendigen und in ihrem Um- fang ermittelten landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert. Durch Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ökologisch-funktional vollständig aus- geglichen werden, so dass in der Gesamtheit keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurück bleibt. E R Mo A rsl ebe n Im Bereich der Schachtanlage Marie ergeben sich im Zusammenhang mit der Stilllegung des ERAM keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Zusammenfassung Seite 3 3

Boden Die dünne Haut der Erde

BODEN Die Böden Baden-Württembergs stellen in ihrer Vielfalt, Fruchtbarkeit und mannigfaltigen Ökosystemdienstleistungen einen natürlichen „Boden-Schatz" dar. Sie gehören zu den unverzichtbaren Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Ihre Entstehung benötigte Jahrtausende. Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen, Bodenerosion, Verdichtung und Belastungen durch Schadstoffe gefährden unsere Böden in ihrer Nutzbarkeit und ihren Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt. Mit dem Bodenmonitoring und der Entwicklung von geeigneten Strategien und Methoden für einen vorsorgenden Bodenschutz leistet die LUBW ihren Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der nicht vermehrbaren Ressource Boden. Weiterführende Veröffentlichungen zum Thema Boden finden Sie auch im Publikationsdienst der LUBW: pd.lubw.de

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