Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha.
Die Arbeitsschwerpunkte der ISS Pirna im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Trotz langjähriger Bemühungen und Förderungen über verschiedene Programme konnte der Verlust von Biodiversität in Agrar- und Kulturlandschaften (rd. 50 % der deutschen Landesfläche) nicht gestoppt werden. Der Finanzbedarf für Deutschland für die Erhaltung und Entwicklung von Biodiversität wird auf 3,26 Mrd. ‘pro Jahr geschätzt. Das Projekt ‘AgoraNatura’zielt darauf ab, diese Finanzierungslücke zu schließen, indem ein digitaler Marktplatz für hochwertige Naturschutzmaßnahmen geschaffen wird, mit dem gezielt privatwirtschaftliches Kapital angesprochen wird. Mit ‘AgoraNatura’sollen Projektanbieter (wie z. B. Landwirte und lokale Initiativen) mit privaten Geldgebern (Unternehmen und Privatpersonen) vernetzt werden, sodass die Finanzierung und Umsetzung großskaliger, ökologisch wertvoller Projekte realisiert werden kann. AgoraNatura baut auf einer Pilotplattform auf, die im Rahmen eines vorangegangenen Forschungsprojekts erfolgreich erstellt wurde und nun im vorwettbewerblichen Betrieb getestet werden soll. Die Plattform bietet Anbietern von Naturschutzprojekten die Möglichkeit, ihre Projekte nach definierten Standards zu zertifizieren und über Crowdfunding bzw. Kooperationen zu finanzieren. Zu den Trägern des Projektes gehören die verschiedenen Stakeholder der Landnutzung und Forschung in Deutschland: der Deutsche Bauernverband (DBV), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. Das Projekt schlägt damit eine Brücke zwischen Landnutzung und Naturschutz, die in dieser Form bislang einmalig ist. Unterstützt wird das Projekt von regionalen Praxispartnern, wie dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL). AgoraNatura soll sich als marktfähiges Modell etablieren, welches Unternehmen und privaten Investoren eine niederschwellige Möglichkeit bietet, ökologische Leistungen gezielt zu fördern. Dabei hebt sich das Angebot von AgoraNatura von anderen vergleichbaren Anbietern durch den qualitativ hochwertigen NaturPlus Standard ab. In Zeiten wachsender öffentlicher Anforderungen an Unternehmen, etwa durch die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive, müssen sie ihr Engagement im Naturschutz transparent und effektiv nachweisen. Der Rückgriff auf den NaturPlus Standard garantiert die hohe Qualität und ist daher auch als Kommunikationsmittel für Unternehmen attraktiv. Fazit: Der Online-Marktplatz ‘AgoraNatura‘ bietet die Möglichkeit, Naturschutzprojekte mit ausgezeichneter naturschutzfachlicher Qualität in Deutschland flächendeckend und effektiv zu finanzieren, indem es Akteure vor Ort mit finanzkräftigen Investoren aus der Wirtschaft vernetzt. Als erster deutscher Marktplatz für Naturschutzprojekte bietet er die Möglichkeit, Naturschutzakteure in Deutschland langfristig zu vernetzen und die bestehende eklatante Finanzierungslücke im Naturschutz zu schließen.
Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete (NSG) in Hamburg werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Sie ergeben sich aus den nach NSG-Verordnungen gültigen Gebietsgrenzen. Die NSG werden in Hamburg nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBNatSchAG in Verbindung mit § 22 BNatSchG per Senatsbeschluss mit einer Rechtsverordnung ausgewiesen; die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung ergeben sich aus § 23 BNatSchG. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1184 |
| Europa | 33 |
| Kommune | 75 |
| Land | 721 |
| Weitere | 231 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 337 |
| Zivilgesellschaft | 116 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 1058 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 415 |
| Umweltprüfung | 132 |
| unbekannt | 327 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 732 |
| Offen | 1159 |
| Unbekannt | 62 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1900 |
| Englisch | 119 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 36 |
| Bild | 33 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 421 |
| Keine | 1030 |
| Unbekannt | 154 |
| Webdienst | 62 |
| Webseite | 517 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1147 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1917 |
| Luft | 580 |
| Mensch und Umwelt | 1953 |
| Wasser | 775 |
| Weitere | 1812 |