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Langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten

Das Projekt umfasst die Überprüfung der langfristigen Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen von Straßenbauprojekten mit dem Schwerpunkt der Zustands- und Wirkungsanalysen. Verschiedene ältere Maßnahmenkomplexe in unterschiedlichen Biotoptypen und Landschaftsräumen sollen auf ihre Ausgleichsfunktion und ökologische Wirksamkeit im Hinblick auf die im LBP gestellten Ziele überprüft werden. Neben einer Kontrolle der Zielerreichung (Soll-Ist-Vergleich) ist schwerpunktmäßig die Wirkung der Maßnahmen zu untersuchen. Funktionelle Zusammenhänge, Ursachen- und Wirkungsanalyse sowie eine Entwicklungsprognose sollen mittels vegetationskundlicher, faunistischer, landschaftsökologischer und standortkundlicher Untersuchungen ermittelt werden. Ausgehend von den Ergebnissen werden Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die Hinweise für zukünftige Planungen liefern.

Reaktivierung der Doelitzer Wassermuehle (Vorplanung und landschaftspflegerischer Begleitplan)

Untersuchung von Standorten - Grundlagen fuer die Sicherung und Entwicklung von Limikolenbiotopen im Rahmen von Strassenbaumassnahmen

Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.

Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von RHK-km 38,420 bis RHK-km 42,460 Ausbaustrecke Herne Ost I -Los 6_ Planänderung der Baustellenzufahrt zur Bladenhorster-Brücke Nr. 363

ID: 1934 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Planänderung zur Schaffung und Optimierung von Baustellenzufahrten für den Neubau der Bladenhorster Brücke im Süd-Ost-Quadranten und im Nord-Ost-Quadranten und Anpassung und Änderung der Ersatzmaßnahme E2 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) Ort des Vorhabens: Herne Ost Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 29.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: Screening Dokument Dokument 3400P-143.3_0174 Bekanntgabe.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Planänderung zur Optimierung der Baustellenzufahrt für den Neubau der Bladenhor…

NATO-Flugplatz Schleswig – Anpassung der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen

ID: 3629 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Planung umfasst verschiedene Anpassungen der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen des Typs Eurodrohne sowie von Luftfahrzeugen des Typs Global 6000. Zudem sind weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung des bestehenden Rollkonzeptes des Flugplatzes geplant sowie die Einrüstung eines Instrumentenlandesystems der Kategorie I (CAT I) für die Anflugrichtung 23 vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 04.10.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Luftrechtliches Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Luftfahrtamt der Bundeswehr Luftwaffenkaserne Wahn 51127 Köln Deutschland www.luftfahrtamt.bundeswehr.de Zuständige Organisationseinheit: Referat 1 d Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Luftfahrtamt der Bundeswehr, Referat 1 d, Flughafenstraße 1, 51147 Köln Vorhabenträger Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Stadt Schleswig Kontaktdaten des Auslegungsortes Gallberg 4 Raum 414 24837 Schleswig Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Weitere Ortshinweise Hinweis: Das Gebäude ist nicht barrierefrei Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Kontaktdaten des Auslegungsortes Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 Zimmer 32 25779 Hennstedt Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Kropp Stapelholm Kontaktdaten des Auslegungsortes Am Markt 10 Raum 1.02 im 1. Obergeschoss 24848 Kropp Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Arensharde Kontaktdaten des Auslegungsortes Hauptstraße 41 Zimmer 112 24887 Silberstedt Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Haddeby Kontaktdaten des Auslegungsortes Panellenweg 5 öffentlicher Wartebereich vor Zimmer 1.21 24866 Busdorf Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Schlei-Ostsee Kontaktdaten des Auslegungsortes Holm 13 Zimmer 223 im 2. Obergeschoss 24340 Eckernförde Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Hüttener Berge Kontaktdaten des Auslegungsortes Mühlenstraße 8 Zimmer 13 im 1.Obergeschoss 24361 Groß Wittensee Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Südangeln Kontaktdaten des Auslegungsortes Toft 7 Raum 309 24860 Böklund Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Amt Süderbrarup Kontaktdaten des Auslegungsortes Team Allee 22 Zimmer 07, Erdgeschoss 24392 Süderbrarup Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.10.2023 Enddatum der Auslegung 15.11.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.12.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.10.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 00 Schreiben AfB_0.pdf 01 01 Erläuterungsbericht_0.pdf 01 02 01 Uebersichtslageplan_0.pdf 01 02 02 Detailplan_0.pdf 01 02 03 Detailplan_0.pdf 01 02 04 Detailplan_0.pdf 01 02 05 Detailplan_0.pdf 01 02 06 Detailplan_0.pdf 01 02 07 Detailplan_0.pdf 02 Bericht Erstellung DES_0.pdf 03 01 Fluglärmgutachten Text_0.pdf 03 02 Fluglärmgutachten Anlage 01_0.pdf 03 03 Fluglärmgutachten Anlage 02_0.pdf 03 04 Fluglärmgutachten Anlage 03.pdf 03 05 Fluglärmgutachten Anlage 04.pdf 03 06 Fluglärmgutachten Anlage 05.pdf 03 07 Fluglärmgutachten Anlage 06.pdf 03 08 Fluglärmgutachten Anlage 07.pdf 04 Stellungnahme Bodenlärm.pdf 05 Luftschadstoffgutachten.pdf 06 Darstellung CO2-Emissionen.pdf 07 01 Landschaftspflegerischer Begleitplan_0.pdf 07 02 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 1_0.pdf 08 Entwicklungskonzept Ausgleichsflächen_0.pdf 09 Artenschutzrechtliche Prüfung_0.pdf 10 Fachbeitrag WRRL_0.pdf 11 UVP-Bericht_0.pdf Öffentliche Auslegung Entscheidung über Zulassung Bekanntmachung der Genehmigung für die Änderung der Anlage und des Betriebes des NATO-Flugplatz Schleswig-Jagel gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Amt für Bundesbau (AFB), Kiel als Verfahrensstandschafter, mit Bescheid vom 14.01.2026, Az 1 d – 56-03-06/Schleswig-Jagel die Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes des NATO-Flugplatzes Schleswig-Jagel erteilt. Wesentlicher Gegenstand der angezeigten Änderungen sind die folgenden Baumaßnahmen auf dem Gelände des NATO-Flugplatzes Schleswig-Jagel: Anlage von Wendeschleifen an den Enden der Start- und Landebahn 07/25 in einer Breite von 22,5 m Anpassungen der Z-Line (Verbreiterung in Teilbereichen um 7,50 m) zur Erschließung der neuen Hallen Errichtung von 4 Abstellhallen im nördlichen Bereich der Z-Line für das System Eurodrohne (Gebäude 704 bis 707) Errichtung von weiteren Hallen im westlichen Bereich der Z-Line: Abstell-/Wartungshalle Global 6000 (Gebäude 700), Wartungs- / Instandsetzungshallen Eurodrohne (Gebäude 701 und 702), kombinierte Abstell- und Waschhalle Eurodrohne (Gebäude 703). Der Bauschutzbereich wird durch die Maßnahme nicht verändert. Für das Vorhaben besteht eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nebenbestimmungen: Sämtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind nach Maßgabe des Landschaftspflegerischen Begleitplans umzusetzen. Dieser ist gem. § 17 Abs. 4 Satz 5 BNatSchG Bestandteil der Genehmigung. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die FFH-Vorprüfung, der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie und der UVP-Bericht sind Bestandteil der Antragsunterlagen. Hinweis: Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 6 Satz 1 LuftVG i. V. m. §§ 6 Abs. 5 Satz 2, 8 Abs. 1 LuftVG sofort vollziehbar. Öffentliche Auslegung: Die Genehmigung in einer Druckfassung liegt in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich zum 31.03.2026 in folgenden Städten /Ämtern aus: Stadt Schleswig , Der Bürgermeister, Gallberg 4, Raum 414, 24837 Schleswig Hinweis: Das Gebäude ist nicht barrierefrei Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage der Stadt Schleswig unter https://www.schleswig.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/details/news/bekanntmachung-und-auslegung-des genehmigungsbescheides-fuer-den-flugplatz-schleswig-gem-74-vwvfg einsehbar. Amt Kirchspielslandgemeinden Eider , Der Amtsdirektor, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt Montag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider unter https://www.amteider.de einsehbar. Amt Kropp Stapelholm , Der Amtsvorsteher, Am Markt 10, Raum 2.02 im 2. Obergeschoss, 24848 Kropp Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Kropp Stapelholm unter https:// www.kropp.de einsehbar. Amt Arensharde , Der Amtsvorsteher, Hauptstraße 41, Zimmer 112, 24887 Silberstedt Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Arensharde unter https://www.amt-arensharde.de/aktuelles/buergerbeteiligung-und-bauleitplanung einsehbar. Amt Haddeby , Der Amtsdirektor, Panellenweg 5, öffentlicher Wartebereich vor Zimmer 0.01, 24866 Busdorf Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Haddeby unter https://www.haddeby.de/news/index.php?rubrik=1 einsehbar. Amt Schlei-Ostsee , Der Amtsdirektor, Holm 13, Zimmer 223 im 2. Obergeschoss, 24340 Eckernförde Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr Amt Hüttener Berge , Der Amtsdirektor, Mühlenstraße 8, Altbau, Obergeschoss, Raum 02, 24361 Groß Wittensee Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Hüttener Berge unter https://www.amt-huettener-berge.de/das-amt/bekanntmachungen einsehbar. Amt Südangeln , Die Amtsdirektorin, Toft 7, Raum 320, 24860 Böklund Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Südangeln unter https://www.amt-suedangeln.de/startseite.phtml einsehbar. Amt Süderbrarup , Der Amtsvorsteher, Team Allee 22, Zimmer 07, Erdgeschoss, 24392 Süderbrarup Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Süderbrarup unter https://www.amt-suederbrarup.de/ einsehbar. Außerdem können die Genehmigungsunterlagen für die Dauer der Auslegung auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Umweltbundesamtes (NATO-Flugplatz Schleswig), https://www.uvp-portal.de/de/vorhaben eingesehen werden. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Genehmigungsbescheid von den Betroffenen bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist mit Ablauf des 31.03.2026 gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber allen Betroffenen als bekanntgegeben, § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG i. V. m.  § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstr. 1, 51147 Köln, erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten gegen diese Genehmigung hat gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 LuftVG keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Genehmigungsbescheides bei dem Verwaltungsgericht Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, gestellt und begründet werden. Luftfahrtamt der Bundeswehr, Köln im Februar 2026 Im Auftrag im Original gez. Bilk Leitender Regierungsdirektor 20260114 Luftrechtliche Genehmigung_Flugplatz Schleswig (003).pdf 20260114 Anlage Genehmigungsbescheid Übersichtslageplan Schleswig (O4).pdf

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau- Abbaufeld Guttau- Neudörfel“

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und 2c BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan der P-D Industriegesellschaft mbH vom 21. September 2016 zum Vorhaben „Tagebau Guttau-Erweiterung des Tagebaufeldes Guttau-Neudörfel“ zugelassen. Die Zulassung umfasst insbesondere die bergbauliche Inanspruchnahme der Fläche des Ostfeldes und des Feldes Neudörfel und die damit verbundene Weiterführung des Gesamtvorhabens des Tontagebau Guttaus. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Fläche von insgesamt 31,5 ha (Geltungsbereich PFB) beinhaltet im Wesentlichen: • die Gewinnung von Ton entsprechend der Angaben des RBP im Lageplan der Anlagen 3.1.2 (Räumliche und zeitliche Entwicklung des Tagebaus) • die Weiternutzung der am Standort vorhandenen und bereits genehmigten Betriebsanlagen, • die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und die damit verbundenen Maßnahmen entsprechend der Angaben im RBP, insbesondere in Anlage A 4.1.8 (Plan der Wiedernutzbarmachung) und in Anlage A 4.2 (Landschaftspflegerischer Begleitplan) Die Zulassung beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Die Zulassung beinhaltet die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG von der erheblichen Beeinträchtigung bestimmter Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG für die vom Vorhaben betroffenen gesetzlich geschützten Biotope. Dies betrifft das Biotop Nr. 4753 U 025, Feuchtgebüsch (Moor- und Sumpfgebüsch). Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, PFA 2 Hamburg

ID: 733 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, Planfeststellungsabschnitt 2 Freie und Hansestadt Hamburg Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) beabsichtigt die Neuordnung der Gleisverläufe zwischen dem Rangierbahnhof Maschen und dem südlichen Bereich des Bahnhofs Hamburg-Harburg. Dies betrifft drei der zwischen den vorgenannten Betriebsstellen verlaufenden, betrieblich jeweils zweigleisigen Strecken; im Einzelnen die Strecke 1720 (Hamburg – Hannover, Ausbaustrecke Personenfernverkehr, von Strecken-km 164,816 bis 166,391), die Strecke 1255 (Hafen Hamburg – Maschen, von Strecken-km 0,397 bis 2,006) sowie die Strecke 1280 (Hamburg-Eidelstedt – Maschen, sogenannte Güterumgehungsbahn, von Strecken-km 25,166 bis 26,405). Dafür werden in der vorgenannten Lage vorhandene Brücken- und Rampenbauwerke teilweise abgebrochen und durch in Lage und Gleisführung geänderte und zusätzliche Brücken- und Rampenbauwerke ersetzt sowie zusätzliche Gleisanlagen (insbesondere eine Verlängerung der Gleise 1034 und 1036) geschaffen. Die Strecke 1720 wird nicht geändert, aber von geänderten Bauwerken der Strecke 1280 gequert. Das Vorhaben soll weitestgehend auf bereits bahnbetrieblich genutzten Flächen umgesetzt werden. Ziel der Neugestaltung der Gleisverläufe ist der in nördlicher und südlicher Fahrtrichtung kreuzungsfreie Übergang von der Strecke 1255 auf die Strecke 1280 und umgekehrt bei gleichzeitiger – erstmaliger – Anbindung der aus dem Rangierbahnhof Maschen verlängerten Gleise 1034 und 1036. Das bestehende Überwerfungsbauwerk – die mit einer zweigleisigen Rampe im Süden beginnende und sodann kreuzungsfreie Überführung beider Gleise der Strecke 1280 über beide Gleise der Strecke 1720 und das Gleis der Strecke 1255 für die Fahrtrichtung Norden – leistet diese Verkehrsfunktion nicht. Anschließend an das konstruktiv erhalten bleibende Überwerfungsbauwerk soll daher für das westliche Gleis der Strecke 1280 eine Überführung über die Gleise 1034 und 1036 errichtet werden. Das westliche und das östliche Gleis der Strecke 1280 werden südlich dieser neuen Überführung über separate, eingleisige, beidseitig mit Stützwänden versehene Rampen auf die Ebene der weiteren vorgenannten Strecken geführt. Für das Überwerfungsbauwerk aus neuer Überführung und den neuen eingleisigen Rampen muss die bestehende zweigleisige Rampe südlich des konstruktiv erhalten bleibenden Überwerfungsbauwerks abgebrochen werden. Bestandteil der Baumaßnahme sind Gleiserneuerungen, die Neuverlegung von Gleisen sowie die Neuerrichtung der Oberleitung. Dabei sollen sämtliche neuen Gleise mit Fahrleitung, bestehend aus Oberleitungsmasten, Kettenwerken und Leitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom, überspannt werden. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan als Teil des Projekts Knoten Hamburg und somit als Projekt des vordringlichen Bedarfs eingeordnet. Auf Grund der Länge der Strecke, der Komplexität der geplanten Baumaßnahmen sowie der administrativen Grenzen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen erfolgt eine Aufteilung in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA). Der südliche PFA 1 umfasst den im Land Niedersachsen, der nördliche PFA 2 den auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gelegenen Teil der Maßnahme. Die Landesgrenze und somit die Trennlinie der PFA durchschneidet die Strecke 1720 bei Strecken-km 165,921, die Strecke 1255-1 bei Strecken-km 1,337, die Strecke 1255-2 bei Strecken-km 1,310 und die Strecke 1280 bei Strecken-km 25,946. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.08.2018 Datum der Vorprüfung: 20.06.2016 Datum der Entscheidung: 17.12.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer: 0511 3657112 E-Mailadresse der Kontaktperson: sb1-han@eba.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, Frau Inga Henseleit, 30159 Hannover Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Anhörungsbehörde: Behörde für Wirtschaft und Innovation Rechtsamt Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Herr Matthias Hacker Telefon: 040 / 428 41 - 2314 E-Mail: matthias.hacker@bwi.hamburg.de Vorhabenträger DB Netz AG Regionalbereich Nord DB Netz AG Heidenkampsweg 58 20097 Hamburg Deutschland Homepage: Projektseite der Vorhabenträgerin Organisationseinheit: I.MG-N-L Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, Planfeststellungsabschnitt 2 Freie und Hansestadt Hamburg“ Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Infopunkt und Geschäftsstelle Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040 428 712230 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: petra.brueggmann@harburg.hamburg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Siehe unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11333191/ Weitere Ortshinweise Siehe unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11333191/ Eröffnungsdatum der Auslegung 10.01.2020 Enddatum der Auslegung 10.02.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren: Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens einschließlich der Umweltauswirkungen ergeben, liegen vom 10. Januar 2020 bis zum 10. Februar 2020 während der dortigen Amtsstunden zur Einsicht aus im Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Infopunkt und Geschäftsstelle, Harburger Rathausforum 2 , 21073 Hamburg . Bei den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG, die der Planfeststellungsbehörde mit dem Antrag vorgelegt wurden, handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht); Schalltechnische Untersuchungen; Erschütterungstechnische Untersuchungen; landschaftspflegerischer Begleitplan; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich FFH-Unterlage; Unterlagen zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen. Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 11. März 2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) und beim Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Geschäftsstelle, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg erhoben beziehungsweise vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der Anhörungsbehörde oder dem Bezirksamt. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt. Der Ausschluss von Einwendungen gegen den Plan, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und § 7 Absatz 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes). Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben. Dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (vgl. § 17 VwVfG). Erörterung: Ersatz des EÖT durch Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG Ort der Erörterung Behörde für Wirtschaft und Innovation - Erreichbarkeit postalisch und per E-Mail Alter Steinweg 4 Planfeststellung Verkehrsanlagen 20459 Hamburg Deutschland Weitere Hinweise: Online-Konsultation vom 20.07.2020 bis zum 31.07.2020 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. In diesem kann zu den sonst im Erörterungstermin oder der mündlichen Verhandlung zu behandelnden Informationen vorgetragen werden. Diese Informationen werden den zur Teilnahme Berechtigten gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG für die Online-Konsultation zugänglich gemacht. Hierzu erhalten die Behörden u nd diejenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben oder sich zu den Umweltauswirkungen geäußert haben, ein entsprechendes Schreiben der Anhörungsbehörde. Im Übrigen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch im Internet unter der Adresse http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/ veröffentlicht. Die Online-Konsultation findet vom 20. Juli 2020 bis zum 31. Juli 2020 statt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch gegenüber der Anhörungsbehörde zu äußern (Postanschrift: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg; E-Mail-Adresse: planfeststellungsbehoerde@bwi.hamburg.de ). Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG). Hinsichtlich der Gewährleistung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Geltung der Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft und Innovation verwiesen, einzusehen unter: https://www.hamburg.de/bwvi/datenschutzerklaerung-pfbeh/ . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.03.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.01.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Auf der Internetseite der Anhörungsbehörde abrufbare Planunterlagen Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG

Planänderungsbeschluss Erweiterung Kaolintagebau Schleben/Crellenhain, Ostfeld, Schleben 3 und Westfeld

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und 2c BBergG i.V.m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan der Kemmlitzer Kaolinwerke vom 8. März 2017 zum Vorhaben „Erweiterung des Tagebaufeldes Schleben / Crellenhain“ einschließlich der Präzisierung vom 5. September 2018 und der zugehörigen Ergänzungen gemäß A.7 zugelassen. Die Zulassung umfasst insbesondere die bergbauliche Inanspruchnahme der Flächen der West-, Nord- und Osterweiterung des zugelassenen Ostfeldes, der Flächen des Abbaufeldes Schleben 3 und des Westfeldes und die damit verbundene Weiterführung des Gesamtvorhabens Kaolintagebau Schleben/Crellenhain. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Fläche von insgesamt 110,37 ha (Geltungsbereich PÄB) beinhaltet im Wesentlichen: • die Gewinnung von Rohkaolin entsprechend der Angaben des RBP im Lageplan der Anlagen 7.1 bis 7.5 (voraussichtliche räumliche und zeitliche Entwicklung des Tagebaus, Phase 1 bis 5), • die Weiternutzung der am Standort vorhandenen und bereits genehmigten Betriebsanlagen, • die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und die damit verbundenen Maßnahmen entsprechend der Angaben im RBP, insbesondere in Anlage 15 (Plan der Wiedernutzbarmachung) und in Anlage U (Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Zulassung beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG. Die Zulassung beinhaltet die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG von der erheblichen Beeinträchtigung bestimmter Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG für die vom Vorhaben betroffenen Streuobstwiesen und höhlenreichen Einzelbäume gemäß RBP Planpräzisierung, Kapitel 3.6.1 i.V.m. Anhang G Biotopkartierung als gesetzlich geschützte Biotope. Der Planfeststellungsbeschluss vom 13. Dezember 2002 in der Fassung der Planänderung vom 2. April 2013 bleibt unberührt soweit er nicht durch diesen Planänderungsbeschluss geändert wird. Durch diesen PÄB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Sanierung Glösinger Tunnel in Arnsberg/Meschede

ID: 672 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bahn-km 206,080 bis 207,450 der Strecke 2550 Aachen - Kassel in den Städten Arnsberg und Meschede - NRW Kurzbeschreibung des Vorhabens: Aufgrund seines baulichen Zustandes und seines Alters plant die DB Netz AG den Abbruch und Ersatzneubau des Glösinger Tunnel unter eingleisiger Weiterführung des Eisenbahnbetriebes. Zudem ist die Neuanlage eines Rettungsplatzes am Westportal vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.09.2019 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stadt Arnsberg Stadt- und Verkehrsplanung Rathausplatz 1 59759 Arnsberg oder Kreis- und Hochschulstadt Meschede Technisches Rathaus Sophienweg 3 59872 Meschede oder Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 25 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 25 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Deutschland Vorhabenträger DB Netz AG Bahnhofstraße 1 - 5 48143 Münster Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Auslegung in den Städten Arnsberg und Meschede Auslegung: Auslegung in Arnsberg Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Arnsberg Stadt- und Verkehrsplanung Rathausplatz 1 59759 Arnsberg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags bis freitags                                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis donnerstags zusätzlich       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Weitere Ortshinweise Zimmer 517 Eröffnungsdatum der Auslegung 11.11.2019 Enddatum der Auslegung 10.12.2019 Auslegung in Meschede Kontaktdaten des Auslegungsortes Kreis- und Hochschulstadt Meschede Technisches Rathaus Sophienweg 3 59872 Meschede Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags, dienstags und freitags              08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags                                             13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Weitere Ortshinweise Raum 103 Eröffnungsdatum der Auslegung 11.11.2019 Enddatum der Auslegung 10.12.2019 Erneute Auslegung in Arnsberg Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Arnsberg Stadtentwicklung | Stadterneuerung Rathausplatz 1 59759 Arnsberg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02932 201-1427 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: g.gerte@arnsberg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Mo. – Fr.                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo.- Do.                      14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Weitere Ortshinweise Zimmer 518 Terminvereinbarung: Herr Gerte, Tel.: 02932 201-1427 oder E-Mail: g.gerte@arnsberg.de Eröffnungsdatum der Auslegung 06.04.2021 Enddatum der Auslegung 05.05.2021 Erneute Auslegung in Meschede Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Meschede Technisches Rathaus Sophienweg 3 59872 Meschede Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0291 205-269 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: jens.reichhoefer@meschede.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Mo., Di., Fr.                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Do.                              13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Weitere Ortshinweise Raum 101 Terminvereinbarung: Herr Reichhöfer, Tel.: 0291 205-269 oder E-Mail: jens.reichhoefer@meschede.de Eröffnungsdatum der Auslegung 06.04.2021 Enddatum der Auslegung 05.05.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite http://www.bra.nrw.de/4386896 Öffentliche Auslegung Planfeststellung für das Vorhaben „Sanierung Glösinger Tunnel in Arnsberg/Meschede“, Strecke 2550, Bahn-km 206,080 – 207,450 Erneute Auslegung der Planunterlagen und erstmalige Auslegung der Unterlagen des Deckblatts Nr. 1 Die DB Netz AG hat beim Eisenbahnbundesamt für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Be­zirksregierung Arnsberg ist die zuständige Anhörungsbehörde. Die Planunterlagen haben bereits in der Zeit vom 11.11.2019 bis zum 10.12.2019 in den Städten Arnsberg und Meschede zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Um formelle Fehler bei der ersten Auslegung zu heilen, werden die Planunterlagen nun erneut ausgelegt. Alle bereits erhobenen Einwendungen bleiben bestehen und Bestandteil des Verfahrens. Wir bitten davon Abstand zu nehmen, Einwendungen erneut zu erheben. Außerdem waren aufgrund eingegangener Einwendungen sowie der Richtlinienänderung Ril 820.2020 (Erneuerung des Oberbaus in Form einer Festen Fahrbahn) zudem Planänderungen notwendig, die Bestandteil der Deckblatt-Unterlagen sind und zusammen mit den Planunterlagen ausgelegt werden. Die Deckblatt-Unterlagen werden zum Zwecke der Abgrenzbarkeit und Erkennbarkeit von den Planunterlagen in Ordnern mit der Farbe Blau ausgelegt. Von den Änderungen sind die folgenden Planunterlagen betroffen: Erläuterungsbericht (Unterlage 1) Lagepläne (Unterlage 3) Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) Grunderwerbspläne (Unterlage 5) Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) Bauwerkspläne (Unterlage 7) Querschnitte (Unterlage 9) Baustelleneinrichtungs- und Erschließungspläne (Unterlage 10) UVP-Bericht (Unterlage 14) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 15) Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 17) Schalltechnische Untersuchung (Unterlage 18) Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 19). Bekanntmachung Glösinger Tunnel.pdf https://www.bra.nrw.de/4992378 Erörterungstermin Zur Verhandlung der im Planfeststellungs- bzw. Anhörungsverfahren zu dem Vorhaben „Sanierung Glösinger Tunnel in Arnsberg/Meschede“ rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Die Erörterung findet statt am Dienstag, den 21. September 2021, 10.00 Uhr in der Schützenhalle Freienohl (Pestalozzistraße 2, 59872 Meschede). Weiter Informationen können der Bekanntmachung und der Tagesordnung entnommen werden. Bekanntmachung Tagesordnung

Sanierung Freienohler Tunnel in Meschede

ID: 666 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bahn-km 208,265 - 209,480 der Strecke 2550 Aachen-Kassel in der Stadt Meschede - NRW Kurzbeschreibung des Vorhabens: Aufgrund seines baulichen Zustandes und seines Alters ist der Abbruch und Ersatzneubau des Freienohler Tunnels unter eingleisiger Weiterführung des Eisenbahnbetriebes geplant. Zudem ist die Neuanlage eines Rettungsplatzes am Nordportal vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.09.2019 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stadt Arnsberg Stadtentwicklung | Stadterneuerung Rathausplatz 1 59759 Arnsberg oder Kreis- und Hochschulstadt Meschede Technisches Rathaus Sophienweg 3 59872 Meschede oder Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 25 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 25 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Deutschland Vorhabenträger DB Netz AG Bahnhofstraße 1 - 5 48143 Münster Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Auslegung in den Städten Arnsberg und Meschede Auslegung: Auslegung in Meschede Kontaktdaten des Auslegungsortes Kreis- und Hochschulstadt Meschede Technisches Rathaus Sophienweg 3 59872 Meschede Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags, dienstags und freitags              08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags                                             13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Weitere Ortshinweise Raum 103 Eröffnungsdatum der Auslegung 11.11.2019 Enddatum der Auslegung 10.12.2019 Auslegung in Arnsberg Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Arnsberg Stadt- und Verkehrsplanung Rathausplatz 1 59759 Arnsberg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags bis freitags                                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis donnerstags zusätzlich        14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Weitere Ortshinweise Zimmer 517 Eröffnungsdatum der Auslegung 11.11.2019 Enddatum der Auslegung 10.12.2019 Erneute Auslegung in Arnsberg Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Arnsberg Stadtentwicklung | Stadterneuerung Rathausplatz 1 59759 Arnsberg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02932 201-1427 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: g.gerte@arnsberg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Mo. – Fr.                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo.- Do.                      14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Weitere Ortshinweise Zimmer 518 Terminvereinbarung: Herr Gerte, Tel.: 02932 201-1427 oder E-Mail: g.gerte@arnsberg.de Eröffnungsdatum der Auslegung 06.04.2021 Enddatum der Auslegung 05.05.2021 Erneute Auslegung in Meschede Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Meschede Technisches Rathaus Sophienweg 3 59872 Meschede Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0291 205-269 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: jens.reichhoefer@meschede.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Mo., Di., Fr.                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Do.                              13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Weitere Ortshinweise Raum 101 Terminvereinbarung: Herr Reichhöfer, Tel.: 0291 205-269 oder E-Mail: jens.reichhoefer@meschede.de Eröffnungsdatum der Auslegung 06.04.2021 Enddatum der Auslegung 05.05.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite http://www.bra.nrw.de/4386862 Öffentliche Auslegung Planfeststellung für das Vorhaben „Sanierung Freienohler Tunnel in Meschede“, Strecke 2550, Bahn-km 208,265 – 209,480 Erneute Auslegung der Planunterlagen und erstmalige Auslegung der Unterlagen des Deckblatts Nr. 1 Die DB Netz AG hat beim Eisenbahnbundesamt für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Be­zirksregierung Arnsberg ist die zuständige Anhörungsbehörde. Die Planunterlagen haben bereits in der Zeit vom 11.11.2019 bis zum 10.12.2019 in den Städten Arnsberg und Meschede zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Um formelle Fehler bei der ersten Auslegung zu heilen, werden die Planunterlagen nun erneut ausgelegt. Alle bereits erhobenen Einwendungen bleiben bestehen und Bestandteil des Verfahrens. Wir bitten davon Abstand zu nehmen, Einwendungen erneut zu erheben. Außerdem waren aufgrund eingegangener Einwendungen sowie der Richtlinienänderung Ril 820.2020 (Erneuerung des Oberbaus in Form einer Festen Fahrbahn) zudem Planänderungen notwendig, die Bestandteil der Deckblatt-Unterlagen sind und zusammen mit den Planunterlagen ausgelegt werden. Die Deckblatt-Unterlagen werden zum Zwecke der Abgrenzbarkeit und Erkennbarkeit von den Planunterlagen in Ordnern mit der Farbe Blau ausgelegt. Von den Änderungen sind die folgenden Planunterlagen betroffen: Erläuterungsbericht (Unterlage 1) Lagepläne (Unterlage 3) Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) Grunderwerbspläne (Unterlage 5) Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) Bauwerkspläne (Unterlage 7) Querschnitte (Unterlage 9) Baustelleneinrichtungs- und Erschließungspläne (Unterlage 10) UVP-Bericht (Unterlage 14) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 15) FFH-Vorprüfung (Unterlage 16) Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 17) Schalltechnische Untersuchung (Unterlage 18) Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 19). Bekanntmachung Freienohler Tunnel.pdf https://www.bra.nrw.de/4992338 Erörterungstermin Zur Verhandlung der im Planfeststellungs- bzw. Anhörungsverfahren zu dem Vorhaben „Sanierung Freienohler Tunnel in Meschede“ rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Die Erörterung findet statt am Mittwoch, den 22. September 2021, 9:00 Uhr in der Schützenhalle Freienohl (Pestalozzistraße 2, 59872 Meschede). Weitere Informationen können der Bekanntmachung und der Tagesordnung entnommen werden. Bekanntmachung Tagesordnung

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