Aktenzeichen: 766.0134/15/1.6.2 (SJ-07) 766.0135/15/1.6.2 (SJ-08) 766.0136/15/1.6.2 (SJ-09) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA SJ-07, SJ-08, SJ-09) in Schieder-Schwalenberg Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von drei Windenergieanlagen. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • SJ-07: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 2, Flurstück 120 • SJ-08: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 4 • SJ-09: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 47. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Nordex N131/3600 mit einer Nabenhöhe von 134,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 131 m und einer Gesamthöhe von 199,50 m sowie einer Nennleistung von je 3,6 MW, gesamt 10,8 MWel. Die Anlagen sollten laut Antrag im zweiten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwaltungs-stellen auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeits-schutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfberichte zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung gem. § 16 UVPG; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Baugrunderkundung und Gründungs-gutachten; Zusammenfassende Prüfberichte zur Standsicherheit.
Die Westwind Projekierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden: • LG-95: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 159 • LG-96: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 18, Flurstück 57 • LG-99: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 20, Flurstück 44/1 • LG-100: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 20, Flurstück 154/76 • LG-101: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 153 • LG-102: Stadt Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 9, Flurstück 18 • LG-103: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 126/76 Bei den Anlage LG-95, LG-96, LG-99, LG-100, LG-101, LG-102 und LG-103 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs GE 5.3-158 mit einer Nabenhöhe von 161,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 158,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,3 MWel. Die Anlagen LG-95, LG-96, LG-99, LG-100, LG-101 und LG-102 sollen laut Antrag in 2021-2022 und die Anlage LG-103 laut Antrag in 2022-2023 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Aussagen zur optisch bedrängenden Wirkung; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung; Zusammenfassenden Prüfbericht zur Standsicherheit.
Aktenzeichen: 766.0001/23/1.6.2 (LG-104) 766.0002/23/1.6.2 (LG-105) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-104: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 16, Flurstück 58 • LG-105: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 17, Flurstück 194. Bei den Anlagen LG-104 und LG-105 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,56 MWel. Die Anlagen LG-104 und LG-105 sollen laut Antrag im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.
Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20 Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; weitere artenschutzrechtliche Unterlagen, FFH-Verträglichkeitsstudien, Untersuchung der visuellen Auswirkungen auf die umliegenden Baudenkmäler, Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall, Bauantrag mit Bauvorlagen.
Die WestfalenWind Planungs GmbH & Co.KG, Vattmannstraße 6 in 33100 Paderborn, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstück errichtet werden: HB-36: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Heesten, Flur 3, Flurstück 24 HB-37: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Heesten, Flur 3, Flurstück 16 Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 mit einer Nabenhöhe von je 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von jeweils 160,0 m und einer Gesamthöhe von je 246,6 m sowie einer Leistung von jeweils 4,6 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal des Jahres 2021 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vor-haben wurde jedoch vom Antragssteller gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigugnsbehörde als zweckmäßig erach-tet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwaltungsstellen auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); FFH-Vorprüungen; weitere artenschutzrechtli-che Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen.
Die WindStrom Niese-Köterberg GmbH & Co. KG, Alte Poststraße 17 in 32676 Lügde, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen als Repowering für neun bestehende Windenergieanlagen, die im Zuge der Realisierung der neu beantragten Windenergieanlagen zurückgebaut werden sollen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden: • LG-76: Stadt Lügde, Gemarkung Niese, Flur 5, Flurstück 78 • LG-77: Stadt Lügde, Gemarkung Niese, Flur 5, Flurstück 74 • LG-78: Stadt Lügde, Gemarkung Niese, Flur 2, Flurstück 7 Bei der Anlage LG-76 handelt es sich um eine WEA des Typs Nordex N149/4500 mit einer Nabenhöhe von 125,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 149,1 m und einer Gesamthöhe von 199,6 m sowie einer Leistung von 4,5 MWel. Bei den Anlagen LG-77 und LG-78 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Nordex N149/4500 mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 149,1 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m sowie einer Leistung von 4,5 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2020 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schatten-wurfprognose; Aussagen zur optisch bedrängenden Wirkung; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung; Zusammenfassenden Prüfbericht zur Standsicherheit.
Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen zu neuen Funktionen und Aufgaben einer Stadt. Auch fast drei Jahrzehnte nach der Vereinigung der getrennten Stadthälften befindet sich Berlin in einem anhaltenden Prozess der wirtschaftlichen und demografischen Umstrukturierung. Die zu Beginn der 1990er Jahre formulierten und im Flächennutzungsplan Berlin 1994 beschriebenen Entwicklungserwartungen (vgl. Text Ausgabe 1995 ) hatten sich zunächst nur teilweise erfüllt. Der Metropole Berlin und dem unmittelbaren Umland war bis zum Jahr 2010 ein starker Wachstumsschub vorausgesagt worden. Die reale Entwicklung verlief jedoch entgegengesetzt. Während die unmittelbaren Nachbargemeinden Berlins ab Mitte der 1990er Jahre überwiegend rasch wuchsen, brachte demgegenüber die Bevölkerungsentwicklung Berlins bis Anfang der 2000er Jahre eine leicht sinkende Einwohnerzahl hervor, die erst im Jahr 2010 wieder etwa den Stand von 1991 erreichte. Gleichzeitig kam es auch zu einem Rückgang bei den Arbeitsplätzen. Ab dem Jahr 2005 hat sich in Berlin ein zunächst leichtes Bevölkerungswachstum eingestellt, das sich in den Folgejahren verstetigte und seit 2010 dynamisch entwickelt und aktuell eine jährliche Bevölkerungszunahme von 40.000 bis 50.000 Einwohner umfasst (siehe auch Bevölkerungsprognose Berlin 2018-2030 ). Neue stadträumliche Entwicklungen erfordern angepasste strategische Überlegungen für die Stadt- und Landschaftsplanung, für die eine Kenntnis der momentanen Flächennutzung unerlässliche Voraussetzung ist. Die Auswirkungen städtischer Entwicklungs- und Bauprozesse auf die Umwelt sind dabei in besonderem Maße von der Art und Intensität der konkreten Flächennutzung abhängig. Aus diesem Grunde können die Wirkungen auf die Umwelt, aber auch die natur- und stadträumlichen Potenziale eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt werden. Die Realnutzungs- und die Stadtstrukturkartierungen des Umweltatlas gehen auf Konzepte und Strategien aus den 1980er Jahren zurück und haben seitdem immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite übergeordnete Analysen, Modelle und Programme der Umwelt-, Stadt- und Landschaftsplanung von grundlegender Bedeutung. Eine enge inhaltliche Verflechtung der vorliegenden Realnutzungskarten besteht zu den Karten zur Stadtstruktur 06.07 und 06.08 des Umweltatlas. Die in den Karten 06.01, 06.02, 06.01.1 und 06.02.1 abgebildete Realnutzung wird in diesen Karten teilweise weiter differenziert. Besonders für die Flächennutzung „Wohnen“, die ein breites Spektrum von Stadtstrukturen enthält, ist diese weitere Differenzierung von besonderem Interesse, um verschiedene städtebauliche oder ökologische Indikatoren und Kenngrößen ableiten zu können. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderliche Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Ansatz durchgesetzt, der als stadtstrukturtypologisch bezeichnet werden kann. Dabei werden durch Stichprobenkartierungen vor Ort, durch Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Indikatoren abgeleitet und den Kartiereinheiten Kenngrößen zugeordnet. Diese können dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Insbesondere für die Aufgaben der Stadt- und Landschaftsplanung sind Informationen zur realen Flächennutzung unentbehrlich. So sind für die Beurteilung des Bedarfs der Bevölkerung an wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten Informationen über die Lage von Wohngebieten und Freiflächen notwendig. Auch können aus dem dichten Nebeneinander bestimmter belastender und sensibler Flächennutzungen wie Gewerbe in Nachbarschaft zu Wohnbebauung oder Kleingärten Hinweise zu bestehenden Konflikten (Lärm- und Luftbelastung, Schadstoffbelastung der Böden) abgeleitet und Lösungsstrategien entwickelt werden. Ebenso wäre die Entwicklung planerischer Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel ohne die differenzierte Kenntnis unterschiedlicher Stadtstrukturen nicht möglich. Darüber hinaus finden die Daten der Realnutzungskartierung als Teil des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) auch durch ihre Verwendung als Informationsgrundlage für Landschaftspflegerische Begleitpläne, für Umweltberichte im Rahmen der Bauleitplanung sowie für sonstige Umweltverträglichkeitsstudien und -prüfungen Eingang in den Planungsalltag. Die Karten 06.01 und 06.02 ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung Berlins und sind inhaltlich als eine Einheit zu betrachten. Methodisch bedingt überlagern sich diese Karten zum Teil. Seit 2010 werden daher zwei weitere Karten zur Verfügung gestellt, in denen die beiden bislang getrennt gehaltenen Informationen zusammengefasst sind und damit flächendeckend die reale Nutzung über alle Nutzungsarten abgebildet wird. Der folgende Text bezieht sich grundsätzlich auf alle Karten, sofern nicht ausdrücklich auf eine der Karten verwiesen wird.
Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
Aktenzeichen: 766.0013/22/1.6.2 [SG-45] 766.0014/22/1.6.2 [HB-41] Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) Herr Cord Bauerkämper, Bauerkamp 1 in 33189 Schlangen, sowie die Tölle Lackmann GbR, Dr.-Wessel-Weg 10 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragen gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG jeweils die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Rahmen eines gemeinsamen Repoweringvorhabens. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: - SG-45: Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 11, Flurstücke 51 und 52 - HB-41: Horn-Bad Meinberg, Germarkung Veldrom, Flur 4, Flurstücke 3 und 4 Für die SG-45 sollen die Bestandsanlagen SG-01, SG-02 und HB-04 zurückgebaut werden. Für die HB-41 sollen die Bestandsanlagen HB-05 und HB-06 zurückgebaut werden. Bei der Anlage SG-45 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 115,7 m und einer Gesamthöhe von 192,9 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden. Bei der Anlage HB-41 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,3 m und einer Gesamthöhe von 229,1 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind jeweils im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlage genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für die Vorhaben wurde jedoch von den Antragsstellern gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigugns-behörde als zweckmäßig erachtet. Die Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung werden aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe als Untere Immissionsschutzbehörde. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwal-tungs-stellen auszulegenden Anträgen, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens und den ggf. bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen jeweils insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben: Antragsformula-re; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzepte; Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Turbulenzgutachten; Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung.
Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen zu neuen Funktionen und Aufgaben einer Stadt, die im Rahmen der vorhandenen Stadtstrukturen oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt werden können. Auch mehr als 20 Jahre nach der Vereinigung der getrennten Stadthälften befindet sich Berlin in einem anhaltenden Prozess der wirtschaftlichen und demografischen Umstrukturierung. Die zu Beginn der 1990er Jahre formulierten und im Flächennutzungsplan Berlin 1994 festgelegten Entwicklungserwartungen (vgl. Text Ausgabe 1995 ) haben sich nur teilweise erfüllt. Dem Ballungsraum Berlin und seinem unmittelbaren Umland wurde bis zum Jahr 2010 ein starker Wachstumsschub vorausgesagt. Die reale Entwicklung hat stattdessen bis Mitte der 2000er Jahre eine leicht sinkende Bevölkerungszahl gezeigt, die erst im Jahr 2010 wieder etwa den Stand von 1991 erreicht hat. Gleichzeitig kam es auch zu einem Rückgang bei den Arbeitsplätzen. Unvorhergesehene Entwicklungen wie sozialräumliche Segregation, Flächenfreisetzungen und Verknappung der finanziellen Ressourcen erfordern neue strategische Überlegungen für die Stadt- und Landschaftsplanung, für die eine Kenntnis der momentanen Flächennutzung unerlässliche Voraussetzung ist. Die Auswirkungen der städtischen Besiedlung auf die Umwelt sind dabei in besonderem Maße von der Art und Intensität der menschlichen Nutzung abhängig. Aus diesem Grunde können die Wirkungen auf die Umwelt aber auch die natur- und stadträumlichen Potentiale eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt werden. Die Realnutzungs- und die Stadtstrukturkartierungen des Umweltatlas gehen auf Konzepte und Strategien aus den 1980er Jahren zurück und haben seit dem immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite übergeordnete Analysen, Modelle und Programme der Umwelt-, Stadt- und Landschaftsplanung von grundlegender Bedeutung. Eine enge inhaltliche Verflechtung der vorliegenden Realnutzungskarten besteht daher zu den Karten zur Stadtstruktur 06.07 und 06.08 des Umweltatlas. Die in den Karten 06.01 und 06.02 abgebildete Realnutzung wird in diesen Karten teilweise weiter differenziert. Besonders für die Flächennutzung Wohnen, die ein breites Spektrum von Stadtstrukturen enthält, ist diese weitere Differenzierung von besonderem Interesse, um verschiedene städtebauliche oder ökologische Indikatoren und Kenngrößen ableiten zu können. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderliche Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Ansatz durchgesetzt, der als stadtstrukturtypologisch bezeichnet werden kann. Dabei werden durch Stichprobenkartierung vor Ort, durch Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Indikatoren abgeleitet und den Kartiereinheiten Kenngrößen zugeordnet. Diese können dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Insbesondere für die Aufgaben der Stadt- und Landschaftsplanung sind Informationen zur realen Flächennutzung unentbehrlich. So sind für die Beurteilung des Bedarfs der Bevölkerung an wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten Informationen über die Lage von Wohngebieten und Freiflächen notwendig. Auch können aus dem dichten Nebeneinander bestimmter belastender und sensibler Flächennutzungen wie Gewerbe und Wohnbebauung oder Kleingärten, Hinweise zu bestehenden Konflikten (Lärm- und Luftbelastung, Schadstoffbelastung der Böden) abgeleitet und Lösungsstrategien entwickelt werden. Ebenso wäre die Entwicklung planerischer Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel ohne die differenzierte Kenntnis unterschiedlicher Stadtstrukturen nicht möglich. Letztlich finden die Daten des Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) auch durch ihre Verwendung als Informationsgrundlage für Landschaftspflegerische Begleitpläne, für Umweltberichte im Rahmen der Bauleitplanung sowie für sonstige Umweltverträglichkeitsstudien und -prüfungen Eingang in den Planungsalltag. Die Karten 06.01 und 06.02 ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung Berlins und sind inhaltlich als eine Einheit zu betrachten, die lediglich aus Darstellungsgründen auf zwei Karten abgebildet wird. Methodisch bedingt überlagern sich diese Karten zum Teil. Seit 2010 werden daher zwei weitere Karten zur Verfügung gestellt, in denen die beiden bislang getrennt gehaltenen Informationen zusammengefasst sind und damit flächendeckend die reale Nutzung über alle Nutzungsarten abgebildet wird. Der folgende Text bezieht sich grundsätzlich auf alle Karten, sofern nicht ausdrücklich auf eine der Karten verwiesen wird.
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